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Garantiefall ja oder nein

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 30. Dezember 2012 um 8:43

Hallo, ich habe mir Ende Juli diesen Jahres wieder mal einen W211 geleistet . Bj 09 mit 45 000 km ( Junge Sterne Autohaus FGM ) für 25300€ .

Beim Kauf ist schon aufgefallen das die Heckschürze aus der Verankerung gerutscht war sowie ein PDC ( gleiche Seite ) . Kein Thema ! Dies wurde in der Niederlassung in Hassfurt (Unterfranken)bei Beständig erledigt und die Kosten wurden von FGM übernommen.

Ich wunderte mich schon die ganze Zeit warum das Fahrgeräusch im Innenraum so laut war . Wieder nach Hassfurt zu Beständig . Diese stellten fest das der Wagen wohl einige Zeit gestanden war und dies wohl Auswirkungen auf die Reifen hatte.

Zähneknirschend habe ich die Reifen wechseln lassen und siehe da es wurde ruhig.

Keine 2 Wochen später habe ich mal die Umklappbare Rücksitzbank meiner Limo genutzt. Beim Umklappen der Sitzfläche auf der rechten Seite hatte ich auf einmal die Sitzfläche in der Hand . Die Hacken waren abgebrochen welche den Sitz halten. Aber nicht von mir sondern das war schon so .

Ich war schon wieder auf 180 ! Diesmal habe ich in Hassfurt bei Beständig angerufen da ich nicht wieder 30 km einfache Strecke fahren wollte. Diese sagten mir das es kein Thema währe dies über die Garantie laufen zu lassen. Gut, dachte ich mir , sobald ich Zeit habe lasse ich es reparieren.

Ca . 3 Wochen später fing mein Auto beim Herunterschalten (Automat 7G) vom 2Gang auf den ersten das ruckeln an. Erst dachte ich mir , er hat sich wohl "verschluckt" . Aber dies passierte immer öfters und immer nur wenn es draußen und wenn das Auto kalt war.

Gut Termin ausgemacht , hingefahren , lecker Kaffee getrunken bei Beständig . Dann kam der Werkstattmeister auf mich zu und fragte mich ob ich mit Berlin FGM das schon geklärt hätte zwecks Kostenübernahme. Die Diagnose : Getriebeöl muss gewechselt werden ,das muss sowieso bei 60000 gemacht werden ( aktuell 49000 ) und die Gänge müssen neu adaptiert (programmiert )werden ! Auf die frage hin ob das nicht über die Garantie läuft , bekam ich ein klares nein. FGM hat mich an den Verkaufsleiter verwiesen der mir via Mail folgendes geschrieben hat:

Sehr geehrter Herr Bentzer,

 

es tut mir leid,dass Sie Probleme mit Ihrem E280 CDI haben,aber

die Mängel an Ihrem Fahrzeug muss Ihr Mercedes Benz-Händler vor Ort bei der

Car-Garantie anzeigen, um eine Reperaturfreigabe zu erhalten.

Der Werkstattmeister von Beständig sagte mir das diese ein Witz ist . Die bei FGM wissen genau das diese Reperatur nicht in der Car Garantie enthalten ist.

Jetzt muss ich die Kosten von ca 520€ selber tragen ?

Was meint ihr ?

Danke im vorraus für Hilfreiche Tipps !

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DaVinci 2

 

 

Aber eines hat mich schlauer gemacht .

 

Junge Sterne ist kein Zertifikat für ein Tadelloses Auto .

Ein Mercedes-Händler, der ein Fahrzeug mit JS-Garantie in wirklich tadellosem Zustand zum Verkauf bietet, handelt wirtschaftlich gesehen unsinnig.

 

Jede Mangelbeseitigung, die vor dem Verkauf vom Händler durchgeführt wird, mindert seine Handelsspanne, weil der Händler die Mangelbeseitigung zahlt und der Marktpreis dadurch nicht erhöht wird.

 

Jede Mangelbeseitigung, die nach dem Verkauf von der JS-Garantie getragen wird, lässt die Marge des Händlers unberührt.

 

Der Händler hat also ein Interesse daran, seine Fahrzeuge optisch und mit geringstmöglichem Aufwand auch technisch in einen Zustand zu versetzen, der den gängigen Marktpreis rechtfertigt, aber keinesfalls mehr.

 

Jeder Mangel, der vom Kunden vor Kaufabschluss unentdeckt bleibt, bringt ihm mehr Geld. Spätere Reklamationen kosten ihn nichts mehr.

 

Die JS-Garantie ist also tatsächlich ein Versprechen, ein tadelloses Auto zu erwerben.

 

Das Versprechen wird aber erst nach dem Kauf eingelöst.

 

Daher nur keine Hemmungen, jeden auch noch so unbedeutend erscheinenden Mangel zu reklamieren: das ist so gewollt.

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Schreib dem Verkäufer doch mal zurück, ob er schon mal etwas von Gewährleistung (Sachmängelhaftung) gehört hat. Diese hat er dir gegenüber Kraft Gesetz für ein Jahr beim Gebrauchtwagen zu geben. Zusatzgarantie hin oder her. Garantie ist immer freiwillig bzw. im Falle von Car Garantie eine Art Versicherung.

Und in den ersten 6. Monaten geht man davon aus, dass der Mangel schon beim Verkauf vorlag und vom Käufer noch nicht entdeckt wurde. Etwas anderes muss der Verkäufer beweisen. Nach den 6 Monaten kehrt sich die Beweillast um, d.h. du musst beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war.

Da das Getriebeöl erst bei 60.000 km gewechselt werden muss, wurde alle Herstellervorschriften eingehalten und somit lag der Mangel aus meiner Sicht schon vorher vor.

Einen Hacken gibt es dabei: du musst deinem Verkäufer die Gelegenheit bieten, den Mangel zu beheben. Er darf es mind. 2 Mal erfolglos versuchen. Im Extremfall fährst du 2 mal hin ohne das er es hinbekommt.

Das die Car Garantie es nicht abdekct, glaube ich sofort, den Getrieböltausch ist Verschleiß, wie Motoröltausch oderInspektion, das deckt keine Garantie ab.

Meiner Meinung nach sieht es so aus:

Mangel besteht beim Herunterschalten. Dieser Mangel muss von der Werkstatt abgestellt werden. Wenn dies durch einen Getriebeölwechsel abzustellen ist, dann ist das eben so, und die Werkstatt muss den Getriebeölwechsel vorziehen.

Glück für Dich, da Du den bald fällig werdenden Getriebeölwechsel nicht bezahlen brauchst.

Klar, die Werkstatt hat das jetzt auch gemerkt, dass sie Dir den Getriebeölwechsel bezahlen soll, den Du eigentlich bei

60.000 KM zahlen sollst. Die werden sich drum drücken wollen.

Ändert aber nichts daran, dass ein bestehender Mangel am Automatikgetriebe behoben werden muss. Also Ölwechsel auf Kosten

des Autohauses machen, und hoffen, dass danach Ruhe ist mit dem Auto.

Ohne Dir den Mut nehmen zu wollen, aber bei dem Auto scheint ja wöchentlich was neues zu Tage zu kommen. Klingt für mich nach einer

"never ending story". Hoffe aber für Dich, dass Du lange Freude an dem Auto hast.

Und zum Thema Cargarntie, die Anfragen stellt immer das Autohaus. So habe ich das jedenfalls bisher erlebt. Ich brauchte mich da noch nie drum zu kümmern. Einfach die Garantiekarte beim Meister abgegeben, und den Rest erledigte er.

Good luck!

Themenstarteram 30. Dezember 2012 um 9:25

Danke für Deinen Tipp .

Meinst Du damit das ich nach Berlin fahren muss damit er die Chance hat den Fehler zu beheben ?

Das sind Schlappe 400km einfach !

Das Getriebeöl bin ich ja auch bereit zu bezahlen und das sehe ich ja auch ein. Beim nächsten Kundendienst (im Juli ) währe es ja sowieso gemacht worden .

Aber sich generell gegen eine Kostenübernahme zu währen in schon mehr als dreist. Besonderst wenn ich über die anderen Mängel nachdenke die davor waren.

Der Werkstattmeister von Beständig gab mir den Tipp gleich im neuen Jahr an der Türe vom Rechtsanwalt zu klopfen

Aber ich glaube das ich es erst doch nochmal mit einer E-Mail an den besagten Herren von FGM versuchen sollte.

Vielleicht mit den zarten Hinweis das ich bei keiner Einigung den Rechtsanwalt einschalten werde.

Themenstarteram 30. Dezember 2012 um 9:32

Sachsenmeister2

Ganau so sehe ich das auch !

Ebenfalls mit der adaptierung ( programmieren der Gänge )

Aber eines hat mich schlauer gemacht .

Junge Sterne ist kein Zertifikat für ein Tadelloses Auto .

Den 270 er W211 BJ 2004 den ich vorher hatte ,habe ich bei einen Gebrauchtwagenhändler um die Ecke gekauft ,und der war bis zum Unfall (Totalschaden) Mängelfrei.

Muss man mit der Car-Garantie zum Verkäufer fahren oder kann man die bei jedem MB-Fachbetrieb in Anspruch nehmen? Hier geht es ja um eine Garantie- und nicht um die Gewährleistung.

Anders wäre es, wenn du den Mangel auf Gewährleistung beheben lassen willst, was schwierig durchzusetzen sein kann, wenn die Ursache in einem gealterten Betriebsstoff vermutet wird.

Ich habe JS-Garantie und die gilt in ganz Europa ... und die hat bei meine in München und Traunstein gekauften 200 CDI und 280 CDI mit 7G auch schon viel hier in Wien gezahlt.

Auch genau dasselbe mit dem 7G-Getriebe hab ich durch, wurde alles bis aufs ATF von der JS-Garantie übernommen.

Zuerst neue Software und Neuadaption, dann vorgezogener ATF-Wechsel auf meine Kosten (Betriebsstoffe sind dezidiert ausgeschlossen) mit nochmaliger Neuadaption und nun eine neue EHS im Getriebe. Jetzt ist es warm fast tadellos, nur kalt ist die WÜK manchmal noch immer zickig, ich dränge daher zu einem Austausch des Wandlers.

 

Wenn die Car Garantie nicht greift würde ich umgehend eine schriftliche Mängelrüge nachweislich übermittlen, also per Einschreiben. Das ist wichtig, damit du die Beanstandung vor Ablauf der Frist für die Beweislastumkehr nachweislich meldest. Dann kann man sich immer noch über Modalitäten streiten.

Zitat:

Original geschrieben von DaVinci 2

Danke für Deinen Tipp .

Meinst Du damit das ich nach Berlin fahren muss damit er die Chance hat den Fehler zu beheben ?

Das sind Schlappe 400km einfach !

Ja.

Prinzipiell hast du nach § 439 BGB Recht auf Nacherfüllung. d.h. der Verkäufer bekommt die Chance den Mangel zu beheben. Prinzipiell kann er das in seinem eigenem Betrieb druchführen. Muss also nicht unbedint eine Dritten damit beauftragen. Allerdings muss er auch u.U. Kosten für An- und Abreise tragen.

Folgendes sagt §439 BGB

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Was man noch in den § hinein interpretieren kann, kann jedoch nur ein Rechtsanwalt richtig beantworten, das Forum eher weniger.

Zitat:

Original geschrieben von DaVinci 2

Junge Sterne ist kein Zertifikat für ein Tadelloses Auto.

Das sieht der Kunde sicher anders. siehe Anhang. Auch mal das oben im Bild lesen.

Das wiederspricht sich schon etwas mit der hängenden Schürze und abgebrochener Sitzhalterung.

Wenn das Neuwagenqualität ist, oh oh.

Alles Gute dem TE, und bleib hartnäckig.

Js-quali

Leider nur Marketinggeschwafel, die Pest unserer Zeit.

Bei meinem Jungen Stern, 3 Jahre alt mit 78.000 km:

Kombiinstrument Kontrastregelung Zentraldisplay defekt

Dieselpartikelfilter defekt

Display 4-Zonen-Klima mit Pixelfehlern

Vibrationen bei 100 un 150 km/h: Kardanwelle ausgenudelt

Kofferraumklappe Zuziehhilfe defekt

Klimakompressor-Riemenrolle rasselte

Dichtung am Ladereingang undicht

7G-Getriebe mit ausgeprägtem Wandlerrucken: EHS defekt, Wandler vermutlich auch

Erfolgreich beim Verkäufer reklamiert:

Laderaumabdeckungskassette total zerkratzt, wurde so auf die Rückbank gelegt, dass man nichts davon sah

Leider von mir zu bezahlen gewesen:

Stabigelenke vorne nach kurzer Zeit klapperig

Total verbeulter Ladekantenschutz (Chromleiste)

Na ja.

"Besonders robust", "Bestzustand" ... muss irgendwie lachen. Aber die Garantie zahlt tapfer.

Themenstarteram 30. Dezember 2012 um 11:31

Vielen Dank für Eure wirklich tolle Hilfe .

Ich habe wirklich gedacht das der 211er ein wirklich gutes Auto ohne große Mängel ist. Die Erfahrung habe ich aus meinen 270er gemacht ( Vormopf)

Aber wenn ich das hier lese dann wird es mir schon anderst.

Und ich habe meine Eltern zu einen Mercedes gedrängt wobei Sie die ganze Zeit zufriedene Porschefahrer waren.

Die haben vor 2 Wochen ihre bestellte B-Klasse in Vollausstattung erhalten :(

Ich habe jetzt eine E-Mail an FGM mit den Hinweisen von Euch geschrieben und einen zarten Verweis daraufhin das wenn sich keine Einigung ergibt ich meinen Rechtanwalt einschalten werde.

Ich Wünsche Euch allen eine Guten Rutsch ins neue Jahr und bleibt wie Ihr seid , denn ihr seid wirklich spitze !

Gruss Andy

Zitat:

Original geschrieben von DaVinci 2

 

 

Aber eines hat mich schlauer gemacht .

 

Junge Sterne ist kein Zertifikat für ein Tadelloses Auto .

Ein Mercedes-Händler, der ein Fahrzeug mit JS-Garantie in wirklich tadellosem Zustand zum Verkauf bietet, handelt wirtschaftlich gesehen unsinnig.

 

Jede Mangelbeseitigung, die vor dem Verkauf vom Händler durchgeführt wird, mindert seine Handelsspanne, weil der Händler die Mangelbeseitigung zahlt und der Marktpreis dadurch nicht erhöht wird.

 

Jede Mangelbeseitigung, die nach dem Verkauf von der JS-Garantie getragen wird, lässt die Marge des Händlers unberührt.

 

Der Händler hat also ein Interesse daran, seine Fahrzeuge optisch und mit geringstmöglichem Aufwand auch technisch in einen Zustand zu versetzen, der den gängigen Marktpreis rechtfertigt, aber keinesfalls mehr.

 

Jeder Mangel, der vom Kunden vor Kaufabschluss unentdeckt bleibt, bringt ihm mehr Geld. Spätere Reklamationen kosten ihn nichts mehr.

 

Die JS-Garantie ist also tatsächlich ein Versprechen, ein tadelloses Auto zu erwerben.

 

Das Versprechen wird aber erst nach dem Kauf eingelöst.

 

Daher nur keine Hemmungen, jeden auch noch so unbedeutend erscheinenden Mangel zu reklamieren: das ist so gewollt.

Zitat:

Original geschrieben von warnkb

Zitat:

Original geschrieben von DaVinci 2

 

 

Aber eines hat mich schlauer gemacht .

 

Junge Sterne ist kein Zertifikat für ein Tadelloses Auto .

Ein Mercedes-Händler, der ein Fahrzeug mit JS-Garantie in wirklich tadellosem Zustand zum Verkauf bietet, handelt wirtschaftlich gesehen unsinnig.

 

Jede Mangelbeseitigung, die vor dem Verkauf vom Händler durchgeführt wird, mindert seine Handelsspanne, weil der Händler die Mangelbeseitigung zahlt und der Marktpreis dadurch nicht erhöht wird.

 

Jede Mangelbeseitigung, die nach dem Verkauf von der JS-Garantie getragen wird, lässt die Marge des Händlers unberührt.

 

Der Händler hat also ein Interesse daran, seine Fahrzeuge optisch und mit geringstmöglichem Aufwand auch technisch in einen Zustand zu versetzen, der den gängigen Marktpreis rechtfertigt, aber keinesfalls mehr.

 

Jeder Mangel, der vom Kunden vor Kaufabschluss unentdeckt bleibt, bringt ihm mehr Geld. Spätere Reklamationen kosten ihn nichts mehr.

 

Die JS-Garantie ist also tatsächlich ein Versprechen, ein tadelloses Auto zu erwerben.

 

Das Versprechen wird aber erst nach dem Kauf eingelöst.

 

Daher nur keine Hemmungen, jeden auch noch so unbedeutend erscheinenden Mangel zu reklamieren: das ist so gewollt.

Das habe ich auch anders erlebt. Habe im Mai einen S211 220cdi in Berlin gekauft, an der Nutzfahrzeugniederlassung in Rudow. Habe das Fahrzeug in einem 1a Zustand (wirklich 1a, als Prüfer und Sachverständiger weiß ich wovon ich spreche) bekommen. OHNE das Fahrzeug jemals vorher gesehen zu haben. Ich habe bei den Preisverhandlungen nicht gedrückt, der Verkäufer hat mir eine akzeptables Angebot gemacht mit dem ER und ICH leben konnte. Neue Bremsen ringsrum, neue Reifen, lacktechnisch fast Neuzustand (war beim Lackierer zur Aufbereitung), neuer Service mit Ölwechsel, obwohl der alte Service noch 17000km Restlaufstrecke hatte.

 

Insofern, ohne irgend jemandem das vorzuwerfen: Man kann die Kuh nur 1 mal melken und das Geld von der linken Tasche in die rechte zu stecken vergrößert auch nicht die Summe. Will ich einen ziemlich perfekten Wagen muß ich dem Verkäufer für die Aufbereitung und eventuelle Reparaturen auch etwas Luft lassen. Beides, niedrigstmöglicher Preis UND perfekter Wagen geht IMHO nicht. Thema Nadel und Heuhaufen. Manchmal, aber sehr selten, kann man so etwas von Privat kaufen. Aber dann gibt es keine JS-Garantie.

 

dto

Zitat:

Original geschrieben von warnkb

 

Ein Mercedes-Händler, der ein Fahrzeug mit JS-Garantie in wirklich tadellosem Zustand zum Verkauf bietet, handelt wirtschaftlich gesehen unsinnig.

Jede Mangelbeseitigung, die vor dem Verkauf vom Händler durchgeführt wird, mindert seine Handelsspanne, weil der Händler die Mangelbeseitigung zahlt und der Marktpreis dadurch nicht erhöht wird.

Jede Mangelbeseitigung, die nach dem Verkauf von der JS-Garantie getragen wird, lässt die Marge des Händlers unberührt.

Der Händler hat also ein Interesse daran, seine Fahrzeuge optisch und mit geringstmöglichem Aufwand auch technisch in einen Zustand zu versetzen, der den gängigen Marktpreis rechtfertigt, aber keinesfalls mehr.

Jeder Mangel, der vom Kunden vor Kaufabschluss unentdeckt bleibt, bringt ihm mehr Geld. Spätere Reklamationen kosten ihn nichts mehr.

Die JS-Garantie ist also tatsächlich ein Versprechen, ein tadelloses Auto zu erwerben.

Das Versprechen wird aber erst nach dem Kauf eingelöst.

Daher nur keine Hemmungen, jeden auch noch so unbedeutend erscheinenden Mangel zu reklamieren: das ist so gewollt.

Das mit diesem "Ausnutzen" der Garantie wird wohl öfter gemacht. Da werden halt Versicherungen in Anspruch genommen. Hoffe aber das es eher Ausnahmen sind. Auch ist es ja allgemein bekannt das Versichungsfälle teurer abgerechnet werden.

(Auch bei den Kosten für z.B. 50% Kulanz habe ich das Gefühl das hier vorher kräftig raufgeschlagen wird.)

Meine Sicht der JS Geschichte:

Für mich sind das zwei paar Schuhe. Beim Jungen Stern geht es nicht erstmal nicht um eine Versicherung.

Es geht um ein junges Auto das Top in Schuss zu sein hat.

Auszug Zitat Autohaus Weeke:

•HU/AU Siegel jünger als 3 Monate

•Wartungsfreiheit für 6 Monate (bis 7.500 km)

•10 Tage Umtauschrecht

•alle Fahrzeuge jünger als 6 Jahre

•unter 120.000 km Laufleistung

•attraktive Finanzierung

Qualität garantiert.

Junge Sterne müssen bei uns einen strengen Gebrauchtwagen Check durchlaufen. Dieser Umfasst über 30 Positionen und eine abschließende Probefahrt, so das Sie sicher sein können, das dieses Fahrzeug das Prädikat Junge Sterne auch verdient hat.

Zitat Ende.

(Bin etwas erstaunt das hier sogar 6 Jahre und 120 tsd Km angesetzt werden, aber umso besser)

Bei einem jungen Stern denke ich eher an eine junge Frau mit leuchtenden Augen:p und nicht an eine Schabrakke die sich nur mit Versicherung und Garantie und Rückgaberecht an den Mann bringen lässt.

Wenn es nur um eine Versicherung geht, kann ich die junge Karre auch von Privat kaufen und eine Gebrauchtwagen Versicherung abschließen.

Händler verkaufen ja auch gerne eine Versicherung mit. Irgendwie ist das auch immer doppelt. Gewährleisung vom Händler + Versicherung. Ist nicht so ganz verständlich. Wer zahlt wann zuerst?

Wenn nur Mogelpackungen als JS verkauft werden, kann ich das nicht weiterempfehlen.

Gut das mein Vorschreiber "Tüv-Onkel" da andere Erfahrungen hat. So sollte es sein.

Es ist doch so schon alles traurig genug das hier etliche Autos mit nichtmal 100tsd Km durchrepariert werden müssen.

(Denke da nur an Austro-Diesel. Das sind ja zum Teil schon fast wirtschl. Totalschäden.:confused:)

Die Garantie sollte doch eher ne Ausnahme sein und dann ist ja auch gut wenn es kostenlos geht.

Gruß Rudy

Meinen habe ich im März von Privat gekauft. Ohne Garantie. Der Verkäufer bot an HU noch neu zu machen. Habe ich dankend abgelehnt da noch 14 Monate Zeit waren. Auch eine Begutachtung (TÜV / DEKRA) habe ich Nicht machen lassen. Naiv? Vielleicht. Das Vertrauen war da und ist es nach 20tsd Km noch. Hat jetzt 130 tsd runter. Ein paar weinige Kleinigkeiten gab es schon und gibt es noch. Wäre aber auch nicht zwingend was für eine Versicherung.

 

 

Ähhhh ich bin jetzt mal nicht nett aber bezüglich 7 gtronic und Schaltruckeln

gewöhn Dich schonmal drann ist kein seltener Fall gehört wohl eher zum nornalen Verhalten des Getriebes.

Bodo

Schaltet bei den Dieseln die 7G denn im Rollen von 2 nach 1? Bei meinem E350 wird erst nach ca. 1 Sekunde Stillstand in den 1. geschaltet.

Gruß

Achim

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