Garantiebeginn
Hallo,
Bis vor kurzem war ich der Meinung, dass die WerksGarantie mit dem Datum der Erstzulassung beginen würde. Mit der Meinung stehe ich bestimmt nicht alleine da. Bei VW und Audi ist dem aber nicht so, sondern die Garantie beginnt ab dem Tag der Inbetriebnahme, toller Begriff, damit kann kein Laie was anfangen. Heisst folgendes : Die Inbetriebnahme beginnt an dem Tag an dem das FZ im Audi-Nevada System angeklickt wird. Dieses Datum stimmt in den wenigsten Fällen mit dem Tag der Zulassung/Auslieferung an den Endkunden überein. Dramatisch wird die Sache allerdings, wenn man, wie ich, einen jungen gebrauchten TT kauft. Das liest sich dann so : Erstzulassung Juni 2008, da denkt jeder, da hab ich noch fast 2 Jahre WerksGarantie/Gewährleistung.
In Wirklichkeit kann das FZ aber schon lange vor der Zulassung im Nevadasystem initialisiert worden sein. Schaut mal im Netz,da gibts immer noch TTs in der Farbe Lichtsilber (die Farbe gibts schon länger nicht mehr) mit Erstzulassung 2008, wurden aber bereits Mitte 2006, nein kein Schreibfehler, initialisiert. Wer ein solches Auto kauft hat also keine Werksgarantie mehr, nur noch den Anspruch gegen den Händler. Fragt man beim Verkäufer nach diesem Nevadadatum, machen die meisten einen sehr verdutzten Eindruck und stellen sich unwissend.
Ich habe ein solches FZ gekauft und das Problem erst später nach Rücksprache mit Audi entdeckt. Glücklicherweise war ich auf einen seriösen Audihändler gefallen und wir konnten das Problem durch einen entsprechenden Nachlass lösen. Im Klartext, habe in 2008 ein gebrauchten TT gekauft mit EZ 2008, Baudatum 2006, Datum Nevada 2006 ,abgelaufener Werksgarantie und alles erst später erfahren.
Also beim Kauf von einem jungen gebrauchten Audi, vorerst mal nach diesem Nevadadatum fragen.
Weiss eigentlich jemand wie man anhand von der Fahrgestellnummer das Produktionsdatum rausbekommt?
Bin trotzdem zufrieden, mit Ausnahme der faltigen Ledersitze, eine Frechheit dafür eine Aufpreis zu verlangen.
Gruss
Guy
19 Antworten
Steht dies so auch in den Bedingungen, dass die Garantie nicht mit dem Kaufdatum beginnt? Das kann ich mir nicht vorstellen ...
Hallo,
nachzulesen im Serviceheft und vom Audi Kundendienst bestätigt. Glaub mir, das ist leider kein Märchen.
Gruss
Guy
Aber das Gesetzt können Sie nicht beugen. D.h. 6 Monate Garantie ab Kaufdatum und darüber hinaus bis 24 Monat Gewährleistung!
Hallo,
Als vor einigen Jahren die europäische Regelung kam, dass bei Neufahrzeugen eine Garantiefrist von 2 Jahren gelten muss, hat die deutsche Autolobby diese Regelung verwässert und die Sache mit der Gewährleistung in Deutschland durchgesetzt. Gibt's bei uns nicht. Teilweise wurde mit dieser Regelung, die eigentlich den Käufer schützen sollte, der Käufer schlechter gestellt, weil er die Beweislast nach Ablauf der 6 Monate trägt. Dafür können die Deutschen ihrer heimischen Autoloby danken.
In den mir bekannten Ländern, gilt nach wie vor 2 Jahre Garantie ohne wenn und aber. Nur ab wann ist die Frage.
Mfg
Guy
so stehts auf der Website:
also bekommst du 2 jahre ab kaufdatum - dies gilt IMMER nur bei Neuwagen - so wie bei allen anderen Automarken schon immer
Garantie
Gut, dass Sie sich sicher sein können. Die AUDI AG gibt Ihnen bei Kauf eines Neufahrzeugs in Deutschland:
2 Jahre Gewährleistung durch Ihren Audi Partner
Hierfür gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte Ihr Fahrzeug einmal eine Beanstandung haben, benachrichtigen Sie bitte Ihren Audi Partner. Er wird alles weitere mit Ihnen abstimmen.
Zusätzlich 2 Jahre Herstellergarantie durch die AUDI AG
Audi garantiert, dass das Fahrzeug frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist:
Kostenlose Neuwagengarantie für fabrikneue Fahrzeuge - ab Werk und ohne Kilometerbegrenzung.
Voraussetzung: Alle Service Intervalle werden nach den Vorgaben des AUDI AG durchgeführt.
Darüber hinaus gewährt Audi
eine 3-jährige Garantie gegen Lackmängel
eine 12-jährige Garantie gegen Karosserieperforation durch Korrosion.
Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei autorisierten Audi Partnern in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) inkl. der Schweiz geltend gemacht werden.
Gewährleistung
Selbstverständlich erhalten Sie bei Ihrem Audi Partner bei Kauf eines Neufahrzeugs zwei Jahre gesetzliche Neuwagen-Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung.
2 Jahre Fehlerfreiheit ohne Kilometerbegrenzung für alle Fahrzeuge, die ab dem 01.11.2000 im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz von einem autorisierten Partner ausgeliefert wurden
-für Audi Original Teile®
-für Audi Orignal Zubehör®
-für alle Werkstattarbeiten
3 Jahre keine Lackmängel an der PKW-Karosserie
10 Jahre keine Durchrostungen an der vollverzinkten Karosserie und keine Karosserieperforationen an der Aluminiumkarosserie Audi 80-90-100-200-A3-A4-A6-A8-V8 ab Modelljahr 1988 - seit 02.01.88
12 Jahre keine Durchrostungen an der vollverzinkten Karosserie und keine Karosserieperforationen an der Aluminiumkarosserie
-Audi ab Modelljahr 1998 (A4) Audi TT
Die Audi-Mobilitätsgarantie für alle PKW, die sich mit der Durchführung eines Inspektions Service bei einem autorisierten Partner automatisch erneuert
Hallo,
ich kann das Garantie-Problem nur bestätigen. Ich habe einen Messe-Wagen gekauft.
Erstzulassung 04.2008, Modelljahr 2007 und Produktionsdatum laut Audisoftware war schon im Jahre 07/2006.
Ich habe versucht meine faltigen Ledersitze über Garantie zu bekommen und Audi hat noch in der Garantiezeit also vor dem 07/2008 mir bzw. meinem Händler mitgeteilt das der Fall nicht übernommen wird.
Hab ich vor kurzem sogar schriftlich von Audi bekommen. Das schreiben kennen einige sicherlich.
Ich hab auch erst da fest gestellt, dass meine Grantie schon fast vorbei ist. Ich war wie bei anderen Marken der Meinung Garantiebeginn ist ab Tag der Erstzulassung.
Meine Übergabedurchsicht (Stempel) wurde sogar später durchgeführt als das im Audi System hinterlegte Datum.
Audi war nicht bereit diese zwei Daten anzugleichen.
Inzwischen ist die Neuwagengarantie komplett abgelaufen :-) .... und ich muß mit meinen Uralt Ledersitzen wohl leben.
Werde sie zum Sattler bringen und das Leder abnehen und kürzen lassen.
Grüße
Hallo,
Vorab, ich sehe also, dass wenigstens die die bisher geantwortet haben, noch nie was vom Nevadasystem gehört haben, also lernen wir alle was dazu.
Das mit dem ab Kaufdatum wie du schreibst, steht nicht auf der Webseite. Das mit der Inbetriebnahme steht jedoch im Serviceheft Ubrigens geht die Werksgarantie automatisch auf den nächsten Käufer über.
Im Ernst, du glaubst doch wohl nicht, dass mein AudiHändler mir einen zusätzlichen vierstelligen Nachlass gebeben hätte, wenn er nicht im Fehler gewesen wäre und der TT noch unter Werksgarantie gestanden hätte, so wie ich es anhand von der Erstzulassung angenommen hatte. Wir sind definitiv alle zu gutgläubig. Glaub mir, ich bin nicht der erste und bestimmt nicht der letzte dem das passiert
Möchte gern mal wissen, wer von uns eigentlich wirklich versteht was Audi da schreibt. Die anderen Hersteller sind da auch nicht besser.
Im Normalfall passiert ja auch nichts. Der Händler stempelt dein Serviceheft mit dem Kaufdatum und schaltet das Fz bei Audi frei, beide Daten stimmen überein, also kein Problem. Als Käufer hab ich keine Möglichkeit das zu überprüfen. Der Händler kann es, er wird dir auch eventuell die schlechte Nachricht überbringen , dass die eben ausgeführte Reparatur doch zu zahlen ist, obwohl du eigentlich dachtest, dass das aufs Haus gehen würde. Ich weiss schon was jetzt kommt, dann geh ich zum Anwalt.
Bei Mercedes gilt die Garantie ab Erstzulassung, das ist eine klare überprüfbare Aussage.
Gruss
Guy
Dieses komische Datum kann man nicht selbst herausfinden?
An Sidimos,
ja wo denn?????
also im Internet findest du Sie bestimmt nicht, aber der "Freundliche" (wieso heisst der eigentlich der Freundliche) hat sie.
Mfg
guy
Hallo ,
hab zwar nix vom Nevadasystem gehört , hatte mich aber gewundert , das bei meinem A6 mit EZ 15.10.05 in der Unterlagen , Servicebestätigungen und allen Copien vom 🙂 über durchgeführte Arbeiten als EZ immer der 29.9.05 auftauchte . Hab mir auch , bis kurz vor Ablauf der Garantiezeit , keinen Kopf drüber gemacht . Als es dann an das letzte abarbeiten von kleinen Fehlern ging , und der Meister darauf drängte , diese vor dem 29.9. zu beheben , wurden die Gespräche schlagartig intensiver. Mir wurde verklickert , das die Garantie so in das Serviceheft eingetragen worden wäre , da an diesem Tag der Abholtermin in IN ausgemacht gewesen wäre. Da beginne die Garantie. Einwand meinerseits : erst ab Erstzulassung und überhaupt Quatsch , der Tag war immer der 15.10. Morgens zugelassen , in den Zug , um 12.00 Uhr nach Hause gebrummt. Nie was vom 29.9. erwähnt , wie auch , das war ich in Urlaub.
Langer Rede kurzer Sinn ... für mich hatte es keine Auswirkungen , da auch noch eine 2 jährige Garntieverlängerung bestand . Trotzdem gelang es mir nicht , die original Garantie auf den 15.10 zu schieben . Wenn der Zeitraum jetzt noch länger gewesen wäre , keine Anschlußgarantie vorhanden und dann ein kapitaler Motorschaden ... das wäre vermutlich spaßig geworden .
Ich habe wieder was gelernt und wenn ich das hier alles lese , scheint da System dahinter zu stecken. Ist aber das erste mal nach vielen Fahrzeugen aus dem VW / Audi Konzern , wo mir so was passiert ist . Bei meinem aktuellen TTR ist alles im Lot ... hoffe ich 🙄 .
@guy konz :
Bitte was?! Du musst einiges falsch verstanden haben. Wenn ein Wagen in 2006 produziert wird, aber erst in 2009 verkauft und zugelassen wird, dann hätte er deiner Darstellung keinerlei Garantie mehr. Da liegst du aber falsch. Die Garantie beginnt entweder am Kaufdatum oder der EZ. Ganz genau weiß ich das nicht mehr, (meine aber am Kaufdatum) weil das nun schon etwas her ist, aber vor nicht allzulanger Zeit gab's bei uns eine Garantieverlängerung wo wir das Kleingedruckte nochmal durchforstet haben.
vielen dank für den hinweis !!
ich habe das jetzt so verstanden:
es gibt anscheinend ein paar autos bei denen dieses initialisierungsdatum nicht mit dem ez datum übereinstimmt, was aber nicht der regel entspricht; die garantiezeit aber vom dem initialisierungsdatum abhängt.
Guten Morgen,
schön der Reihe nach.
Afis, du irrst dich gewaltig, es ist genauso wie ich geschrieben habe. Hat man mir in IN bestätigt, kannst gerne nachfragen. Weshalb spricht das Serviceheft denn von Inbetriebnahme und nicht von einer ERSTZULASSUNG, das ist gewollt.
Du kannst ja Recht haben, dass bei der Anschlussgarantie von einem Kaufdatum geredet wird, das ist aber nicht mein Thema.
Glaub mir die Sache, hat mir über Wochen den Schlaf geraubt und hat 2 Monate gedauert bis das Finanzielle geregelt war.
Lulloz, genauso ist es.
Und weil es manchmal auf ein paar Tage ankommt, sollte jeder es wissen.
Besondere Vorsicht gilt bei einigen Restposten in Lichtsilber mit den breiten 17" Felgen, Produktionsdatum kann hier Mitte 2006 sein mit Nevadadatum 2006.
So einen habe ich.
Einen weiteren Punkt habe ich da noch vergessen. Die erste Wartung ist spätestens nach 2 Jahren fällig, ab wann?????? Schon wieder ab Inbetriebnahme, diesen Termin hätte ich fasst verpasst und damit hätte ich die Servicevorschriften nicht eingehalten und Arbeiten während der Anschlussgarantie wären eventuell nicht übernommen worden.
Die Autobauer machen mit uns was sie wollen, schreiben Bedingungen die keiner versteht und wenn man meckert, dann heisst es : Steht doch da geschrieben. Nach 40 Jahren Autobesitz stelle ich in den letzen Jahren eine härtere Gangart der Hersteller fest und das Kleingedruckte wird auch undurchschaubarer und ausgiebiger. Ganz klar Kostendruck und Gewinnoptimierung.
Aber das wird sich vielleicht in den nächsten Monaten ändern, wenn die Flaute mal richtig kommt.
Mfg
guy
Hi Leute,
das ist völlig Normal, dass die Garantie nicht mit dem Tag der Erstzulassung beginnt.
Ist bei allen Automobilherstellern so und hat auch nichts anrüchiges, oder ist irgendeine Kundenverarsche.
Denn wie soll das bitte laufen, wenn jemand ein Auto kauft, zwei Jahre mit roten Nummernschildern durch die Gegend fährt und dann den Wagen zu lässt? Merkt Ihr was.
Die Garantie beginnt bei allen Herstellern mit einem Inbetriebnahme Datum. Und das ist in der Regel das Übergabedatum an den Endkunden. Wenn nun ein Händler einen Wagen als Vorführer oder dergleichen erwirbt, gilt er als Endkunde. Wenn der Händler dann den Wagen ohne Zulassung 1 Jahr in der Ausstellung stehen hat, fehlt halt dieses eine Jahr an der Garantie.
Daher mus man bei sofort verfügbaren Fahrzeugen immer nach dem Inbetriebnahme Datum fragen.
Teilt einem Audi aber auch gerne bei Angabe der Fahrgestellnummer mit. Ich kenne das nicht anderst.