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GAP Deckung in KFZ Versicherung oder im Leasingvertrag ?

Guten Morgen,
möchte als Privatperson ein Opel Adam leasen..... im Leasing Vertrag besteht die Möglichkeit für 6,00 im Monat eine GAP Deckung mit abzuschliessen.... Ich dachte immer das die bei der Vollkasko KFZ Versicherung automatisch dabei ist....... ? Habt Ihr ne Ahnung...
Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Die Meinung, dass GAP durch Neupreisentschädigung ersetzt werden kann, ist schlicht und ergreifend falsch.

Denn ergänzend zu den Hinweisen von xAKBx setzt die Neupreisentschädigung das Vorliegen eines Totalschadens voraus, also müssen die Rep. Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Tun sie das nicht, gibt es auch keinen Neupreis, sondern WBW ./.RW, bzw netto Rep. Kosten.

Für die GAP besteht diese Voraussetzung aber nicht, jedenfalls nicht bei allen Gesellschaften.

Folglich beibt man bei allen Schäden, bei denen der Leasingvertrag abgelöst wird und kein echter TTS vorliegt, auf der Differenz sitzen, wenn keine GAP besteht.

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Die ausstehenden Leasingraten aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung des Leasingvertrags sind ebenfalls kein Tatbestand für die Neupreis-/Kaufpreisregelung, da diese einzig und allein auf die Sachwerte und nicht die Vertragswerte abstellt.

Die Leasingraten dagegen beinhalten nicht nur den reinen Sachwert sondern auch diverse Kostenpositionen (Finanzierung, Steuer, Gewinne des Leasinggebers etc.).

Allein dies zeigt schon, dass die o.g. Klauseln KEIN Ersatz für die GAP-Deckung sind.

Manchmal kann alles so einfach sein wenn man sich nicht in Kleinigkeiten verbeißt...

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Mensch, denk doch mal genau drüber nach: Die 80% Grenze ist ein Riesen Nachteil und kein Vorteil!! Nehmen wir mal das Beispiel MB Versicherung. Wenn du dort einen Neuwagen für 50.000,- € kaufst, und nach 3 1/2 Jahren einen Schaden hast, bekommst du dann Neuwertersatz, wenn die Rep.-Kosten über 40.000,- € liegen. Wo läge da wohl nach der "klassischen Totalschadendeffinition" die Grenze?

Neuwert wird bei Totalschaden erstattet

ODER

bei Reparaturkosten über 80%

Wenn das Fahrzeug also nach 3 1/2 Jahren als Beispiel einen Schaden in Höhe von 38.000,- € hat kriege ich zwar den Neupreis nicht Aufgrund der 80%, aber Aufgrund der Tatsache, dass es sich hier dann eben um einen Totalschaden handelt.

Ist also definitiv ein VORTEIL.

Zeig mir die "oder-Formulierung" im von dir zitierten MB Beispiel...

Korrektur: Sie haben es geändert - jetzt ist es dort auch ein Totalschaden, wenn die Rep.-Kosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten.

Weil es in den Glas-Thread nicht gehört, aber du es trotzdem nicht verstehen willst:

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Gute Verträge haben 48 Monate Neuwertentschädigung mit dabei.

Jede Versicherung bietet gute Verträge an. Also sagst du damit aus, dass jede Versicherung auch 48 Monate NWE anbietet, da ja jeder gute Vertrag diese enthält.

Und das ist nun mal eindeutig gelogen und somit wirst du zum Lügner und somit sind auch deine anderen Aussagen mit Vorsicht zu genießen.

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Sorry, dass ich den aklten thread wieder augegraben habe aber mein Problem passt genau hier rein.

Bin beim ADAC versichert und hatte einen Unfall --> höchstwahrscheinlich Totalschaden, Fahrzeug ist 5 Monate alt.

Aus den Versicherungsbedingungen für die Neupreisentschädigung bei Totalschaden:

Zitat:

"Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen
befinden, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder
-hersteller erworben hat (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung
Teil II). Dies gilt auch, wenn das Neufahrzeug mit einer Händlertageszulassung
mit einer Dauer bis zu drei Werktagen
zugelassen war."

Es ist ein Leasingfahrzeug, Eigentümer ist also die Leasinggesellschaft.

Greift damit die Neupreisentschädigung nicht, da sich das Fahrzeug ja nicht in meinem Eigentum befindet?

Gruß
BlackGuest

Ja, kann man so sehen, muss man aber nicht. Ist natürlich nicht schön formuliert...

Ich kenne eher:

Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw), die als
Neufahrzeug erworben wurden, zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs gemäß
A.2.11, wenn innerhalb von 14 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden,
eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug
bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als
Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener
Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen
.

Würde jetzt aber mal sagen, dass der ADAC auch nichts anderes meint, als dass du Erstbesitzer sein musst und hier nicht die Leasingfahrzeuge ausschließen will...

Man kann es aber auch anders auffassen, ist schon richtig, was sagt denn der ADAC dazu? Immer wieder was neues :-)

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest

Zitat:

Es ist ein Leasingfahrzeug, Eigentümer ist also die Leasinggesellschaft.
Greift damit die Neupreisentschädigung nicht, da sich das Fahrzeug ja nicht in meinem Eigentum befindet?

Gruß
BlackGuest

Die Eigentumsverhältnisse spielen erstmal eine untergeordnete Bedeutung.

Um eine vernünftige Antwort geben zu können, ist die Kenntnis der Werte aus dem Gutachten (Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten und Neupreis des Fahrzeuges) sowie das Tarif-/Bedingungswerk zu deinem Vertrag erforderlich.

Erst dann kann dir (verläßlich) eine Auskunft erteilt werden, alles andere wäre Kaffeesatzleserei.

soooo viel zum Lesen..

Hallo,
da mein (finanzierter) mobiler Untersatz geklaut wurde mal ne Frage in die Runde:

Ich habe GAP (gottseidank) in der Versicherung abgeschlossen. Die Bank hat jetzt natürlich eine Forderung, die den Restwert (ich nehme mal an, dass das so ist) übersteigt. Diese Differenz wird durch GAP abgedeckt. Jetzt aber: wie ist es mit der SB? Wird die in diesem Fall berechnet und bleibe ich darauf sitzen (bzw. muss sie selber zahlen)?

gruss
19FC

Die SB musst du übernehmen, da führt wohl kein Weg dran vorbei. Ist bei Teilkasko aber doch meist nur 150 €...

Guckt euch mal gap24 im Netz an. Ich glaube, da werden alle Fragen beantwortet einschließlich der Angaben von BGH-Urteilen. Die gap-Deckung ist da ein separater Vertrag. Anzahlungen und sogar die SB wird auch übernommen.

Interessant wäre zu wissen ob diese beworbene gap24 überhaupt eine Zulassung hat um so ein Geschäft zu betreiben, vielleicht sollte man einfach mal beim Aufsichtsamt nachfragen.

Die Versicherungsbedingungen kannst Du dort runterladen. Der Versicherer steht auch drin.

da tut sich dann halt die Lücke bei grober Fahrlässigkeit auf.

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