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Führerscheinverlängerung ab 50

Themenstarteram 14. Januar 2012 um 23:03

Hallo Forum,

Ich muss nun am Montag, letzter Tag vor Geburtstag, meinen Führerschein verlängern lassen. nun meine Frage: Was muss zwingend richtig eingetragen werden..

welche Klassen ...vis jetzt habe ich die Klassen 1,2, und 3

wie lauten nun die neuen Klassen...

Die Augenarztprüfung und Hausarzttest habe ich schon im Sommer gemacht....

was muss noch beachtetet werden und bekomme ich meinen alten Lappen wieder, bis ich den neuen bekomme ??

Danke für eure Hilfe

Thomas

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16 Antworten
am 18. Januar 2012 um 5:37

Hallo Kollege,

der Out of Scope-Modus bedeuted, dass es sich um eine nicht aufzeichnungspflichtige Fahrt handelt. Dieser Modus darf jeder aktivieren wenn er eine Fahrt macht wo nicht aufgezeichnet werden muss.

Beispiele sind: Fahrten auf einer geschlossenen Baustelle, Fahrten auf dem Betriebshof oder in geschlossenem Gelände, Probefahrten.

Das Kontrollgerät zeichnet die Fahrt trotzdem auf, es ist aber ein Vermerk im Gerät hinterlegt, dass diese Fahrt nicht aufzeichnungpflichtig war.

Auf der Internetseite www.bag.de findet man auch die Bestimmungen zum digitalen Kontrollgerät.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß, Truckpower

am 18. Januar 2012 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von Truckpower

 

 

Auf der Internetseite www.bag.de findet man auch die Bestimmungen zum digitalen Kontrollgerät.

Korrektur: irgendwie geht es bei mir nur über www.bag.bund.de !

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