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Führerschein nach 10 oder 15 Jahren wiedererteilt

Themenstarteram 23. November 2014 um 16:57

Hallo, vielleicht weiß jemand ob man seinen Führerschein nach 10 oder 15 Jahren ohne Prüfung und ohne Mpu wieder erteilt bekommt, wenn man einen Antrag mit Sehtest, 1. Hilfeprüfung stellt ? Hoffentlich kann mir jemand weiter helfen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Detta56 schrieb am 24. November 2014 um 08:27:15 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. November 2014 um 08:03:06 Uhr:

Das würde also bedeuten, man könnte die (angeordnete) MPU insofern ignorieren, wenn man die Sache nur lange genug "aussitzt"? Armes Deutschland ...

Du vergißt scheinbar , dass die MPU eine Erfindung deutscher Ärzte und des TÜV ist um die Menschen weiter abzuzocken. Ja armes Deutschland, dass es so was überhaupt gibt.

Ja, wirklich arm. Hätten die Menschen ein wenig mehr Anstand, würden zu ihren Fehlern stehen, hätten sich besser unter Kontrolle, würden nicht (wieder und wieder) zugesoffen und benebelt fahren, ja, dann bräuchte es das alles nicht.

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Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 3. Dezember 2014 um 19:04:02 Uhr:

Lass es einfach bleiben. Dir fehlen in diesem Fall einfach die Argumente.

Ich verweise mal wieder auf das genannte Verwaltungsgerichtsurteil, aber vielleicht sollte man auch den Volltext lesen und nicht nur mit dem Ergebnis "muss neu geprüft werden" hantieren.

Die Entscheidung der mittleren Gerichtsbarkeit, dass die Prüfung nicht erneut zu erfolgen hat, war vollkommen richtig, weil die genannte Fahrerfahrung vor und während der Entzugzeit keine Möglichkeit für die erforderlichen Zweifel für eine Prüfungsanordnung gelassen haben.

Dumm dabei war nur, dass hier die Busfahrerin keinen Nachweis über ihre Angaben vorlegen konnte und Nachfragen bei ihrem Arbeitgeber eine erheblich geringere Fahrerfahrung vor den Entzug und praktisch keine Fahrerfahrung während des Entzugzeitraums hatte.

Aus 24 Jahren Fahrerfahrung auf Bussen und LKW, etwas über 5 Jahren Entzug und regelmäßige häufige Fahrten während der Entzugszeit - die weder beim C noch beim D mit Fahrgastbeförderung eine Prüfungsanordnung berechtigt,

waren es in Wahrheit 20 Jahre Erfahrung auf Bussen, null bei LKW, knapp 8 Jahre ohne Fahrtätigkeit wegen den Entzug.

Das steht in zwei Urteilen, und wie eindeutig soll es denn noch sein, dass der Zeitraum keine Pauschale, sondern eine in jedem einzelnen Fall (wie es die Gerichte gemacht haben) unter vorrangiger Berücksichtigung der vorhergehenden Erfahrung (wie es die Gerichte gemacht haben) zu bestimmende Größe ist.

Nichts mit pauschalen 5 Jahren beim Bus und LKW und auch nichts mit pauschalen 10 Jahren beim PKW, sondern immer eine Einzelfallprüfung.

 

Die angeblichen pauschalen 10 Jahre im PKW-Bereich sind von Kai R. völlig frei erfunden. Ich hatte mit meiner Erwähnung des Verkehrsportals gehofft, dass er vielleicht noch die Chance nutzt beizudrehen, dann eben nicht.

Hier ist eine permanent aktualisierte Auflistung von realen Fällen inkl. der jeweiligen Fallschilderung, nach welchen Zeiträumen FEBs prüfungsfrei erteilt haben:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80739

Unter anderem auch nach 10,5 Jahren ohne MPU-Auflage bei 1,78 Promille.

Wer hat sich jetzt hier zum Affen gemacht?

Wenn Du Dir die Daten der Fallsammlung anschaust, so wirst Du feststellen, dass sie überwiegend bereits mehrere Jahre alt sind. Über die Zeit ist der Anteil der Bundesländer, in denen auch nach über 10 Jahren prüfungsfrei erteilt worden ist, immer geringer geworden.

Folge den verschiedenen Threads im Verkehrsportal, so siehst Du auch, dass inzwischen jedem Kandidaten mitgeteilt wird, dass er sich auf Prüfungen einstellen muss, wenn der FS länger als 10 Jahre weg war. Was dann auch in der Regel so kommt. All diese Fälle tauchen natürlich in der Liste nicht auf.

Dafür gibt es übrigens kein Gesetz, das ist Verwaltungspraxis. Es soll wohl ministeriale Erlasse dafür geben, die hat aber niemand je gesehen. Eine bayrische FSSt hat es mal ausgesprochen:

Zitat:

Ein Verzicht auf die Prüfung ist nach der neuen Fassung des § 20 Abs. 2 FeV nur zulässig, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 FeV erforderlichen (theoretischen und praktischen) Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Nach Weisung der Regierung von Oberbayern wird dies bei Klasse A und B in der Regel nach 10 Jahren und bei den C-Klassen in der Regel nach 5 Jahren anzunehmen sein.

Aber darum geht es gar nicht primär: Du hast behauptet, dass die Prüfungsauflagen rechtswidrig seien und dass die FSSt damit nicht durchkämen. Die Belege dafür fehlen immer noch.

Hier noch ein schönes typisches Beispiel zur derzeitigen Praxis.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Dezember 2014 um 22:49:14 Uhr:

Wenn Du Dir die Daten der Fallsammlung anschaust, so wirst Du feststellen, dass sie überwiegend bereits mehrere Jahre alt sind.

Ja, und wenn da als Jahreszahl 14 steht, dann ist sicherlich 1914 gemeint, klassischer Millenniumfehler der Forensoftware und auch bitte nicht zu den letzten Einträgen in alten Threads scrollen, man könnte Leichenschänder finden und wer will schon mit solchen Leuten zu tun haben. Kleine Auswahl aus 1914:

Januar 14 - 17 Jahre - BE und CE

Februar 14 - 24 Jahre - BE, C1E

Frühjahr 13 - 17 Jahre - Fahrerlaubnisklasse BE, C1E und A - und aufgrund der Rechtsinformationen in verschiedenen Threads aus der Liste dann gut ein Jahr später im März 14, nach mittlerweile 18 Jahren und nur einem Jahr Besitz des B auch den CE

 

Zitat:

Folge den verschiedenen Threads im Verkehrsportal, so siehst Du auch, dass inzwischen jedem Kandidaten mitgeteilt wird, dass er sich auf Prüfungen einstellen muss, wenn der FS länger als 10 Jahre weg war. Was dann auch in der Regel so kommt. All diese Fälle tauchen natürlich in der Liste nicht auf.

Ja jedem,

und die, die dieses Jahr nicht nur den A, BE, C1E, sondern nach 17 bzw. 18 Jahren auch den CE prüfungsfrei bekommen haben, sind nur die Ausnahmen, die diese Regel bestätigen.

 

Zitat:

Dafür gibt es übrigens kein Gesetz, das ist Verwaltungspraxis. Es soll wohl ministeriale Erlasse dafür geben, die hat aber niemand je gesehen. Eine bayrische FSSt hat es mal ausgesprochen:

Ja natürlich, alles nur intern vom Hörensagen und nichts offiziell Belastbares. Der Klassiker schlechthin, wenn nichts mehr geht, dann müssen Interna oder auch die Verschwörung her halten.

 

Zitat:

Aber darum geht es gar nicht primär: Du hast behauptet, dass die Prüfungsauflagen rechtswidrig seien und dass die FSSt damit nicht durchkämen. Die Belege dafür fehlen immer noch.

Wenn da einer etwas gefunden hat, dass er der FEB vorlegen konnte, um nach 18 Jahren prüfungslos den CE zu bekommen, dann könnte da was sein ist da nichts.

Gut, er wollte ja und Du willst nein, kann man ja auch so stehen lassen. Er hat seinen CE und Du keine Kenntnis, dass da was ist. Warum am Status Quo etwas ändern, wenn alle damit leben wollen.

 

Zitat:

Hier noch ein schönes typisches Beispiel zur derzeitigen Praxis.

Und wo steht da was von "10 Jahres Regel", ich lese nur, dass er statt dem tatsächlichen Grund lieber ein zu hohes Punktekonto bei der Neubeantragung angegeben hat und damit bei der FEB eingestanden hat, dass er bereits lange Zeit während des Fahrerlaubnisbesitzes schon ganz erhebliche Probleme mit den Verkehrsvorschriften und dem Verhalten im Straßenverkehr hatte.

Die beste Antwort war das vor dem Hintergrund einer prüfungslosen Neuerteilung eher nicht, kann mich aber sicherlich wieder irren.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 4. Dezember 2014 um 00:59:11 Uhr:

kann mich aber sicherlich wieder irren.

ja, leider.

Hier kannst Du all die Threads nachlesen, bei denen keine prüfungsfreie Neuerteilung nach über 10 Jahren erfolgt ist. Am besten über die Suche mit dem Stichwort "Verjährung".

EOD.

Seit wann bekommt man ihn nach 10 Jahren wieder? Sind es nicht 15 Jahre?

in der Regel 10 Jahre nach Neuerteilung. Die Frist beginnt aber erst nach 5 Jahren, wenn es keine Neuerteilung gegeben hat.

am 26. März 2019 um 15:21

Also bei mir ist der Lappen jetzt 16 Jahre weg und ganz aktuell (nämlich heute) habe ich mit der Führerscheinstelle telefoniert und erfahren das ich mit Sicherheit Theorie und Praxis neu machen muss...mit beantragen von Führungszeugnis/Lichtbild/Erste Hilfe/Sehtest usw...

Aber ich warte jetzt erstmal ab weil die Stelle erstmal meine Karteiakte anfordern muss bei der Stelle wo mein Lappen in der Schublade liegt...

Zu deinem Fall schreibst du ja schon in dem anderen Thread.

Doppelt brauchen wir das hier nicht.

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