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führerschein klasse B pkw anhänger frage

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 15:02

hy

ich habe da mal eine frage

undzwar habe ich von meinem kumpel einen pkw anhänger bekommen

da ich holz hollen muss nun weis ich nicht ganz ob ich den überhaubt ziehen darf

es ist ein 2 achsiger ist aber als 1achsiger eingetragen da die räder nicht so weit

ausseinander sind er ist 2,80 lang 1,50 breit 1,80 hoch und hatt eine zulässige gesamtgewicht zum beladen 750 kg und wieg 300 kg

und ist nicht gebremst er hatt nur eine auffahrbremse

nun was denk ihr darf ich den ziehen ich fahre einen omega B 2,0 LITER caravan

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31 Antworten

ist halt so, auch wenns dir nicht passen mag

Irrtum:

Lt. FeV §6

Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Für die Fahrerlaubnis - personenbezogen zählt sowohl beim Zugfahrzeug, als auch beim Anhänger die zulässige Masse (zulässiges Gesamtgewicht).

Bei der Anhängelast - also fahrzeugbezogen - zählt das tatsächliche Gewicht.

Es kann also sein, daß der TE auf den Hänger verzichten muß oder die Erweiterung der FE um E, wie er auch schon andeutete, macht.

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, daß ein Hänger mit Tandemachse nur 1435 kg zulässiges Gesamtgewicht hat.

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