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Führerschein C/CE 95 läuft ab

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 21:17

Hallo,

Ich habe vor 5 Jahren wegen Motorsport C/CE gemacht BKF und habe auch die 95 im Führerschein.

Diese läuft jetzt genau 03.03.2015 ab.

Mir ist nicht klar, was ich jetzt alles machen muss, um die 95 weiterhin drin zu haben.

Muss ich die Module alle haben? Also 35 stunden am lehrgang teilnehmen?

Dann noch ärztliche untersuchung. Kann ich zu einem augenarzt meiner wahl gehen?

 

Bitte um informationen. Will dich alles im führerschein weiterhin bei behalten.

Wenn ich erstmal direkt die ärztliche untersuchung mache kann ich danach egal wann die module mit lehrgang nacholen ohne auf den ablaufdatum zu achten?

Muss ich vor dem 03.03.2015 mit der bescheinigung von arzt zum strassenverkehrsamt? Oder reicht es, dass ich es hauptsache vor dem 03.03.2015 gemacht habe? Bin jetzt auch die wochen viel im ausland unterwegs.

Grüsse

Nodpf

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25 Antworten

Du brauchst die Module . Wenn du zu einem Amts. oder Betriebsarzt gehst

der die Augenuntersuchung mitmacht , brauchst du nicht extra zum

Augenarzt . Dein Schein läuft am 3.3.15 ab . Also mußt du alles vorher

gemacht haben und ca. 2 Wochen für den neuen Schein rechnen .

außer er fährt nicht gewerblich

heißt der lkw ist sein fhrz zur sportausübung ect

also privater natur

Der Führerschein läuft am 3.3 ab dann darf er weder gewerblich noch privat ein Klasse C/CE Fahrzeug fahren.

Zitat:

@transe79 schrieb am 3. Februar 2015 um 07:54:26 Uhr:

außer er fährt nicht gewerblich

heißt der lkw ist sein fhrz zur sportausübung ect

also privater natur

Da der Themenstarter erst vor 5 Jahren seinen Führerschein gemacht hat, muss er auch alle 5 Jahre zur ärztlichen Untersuchung. Dem entsprechend läuft am 3.3. der komplette Führerschein ab.

 

sorry

überlesen

dann hat er wohl ein doppeltes problem

aber gibts da keinen unterschied privat-gewerblich??

Zitat:

@transe79 schrieb am 3. Februar 2015 um 10:24:49 Uhr:

aber gibts da keinen unterschied privat-gewerblich??

Für private Fahrten brauchst du die 95 nicht. Eine gültige Fahrerlaubnis schon und die läuft ohne ärztliche Untersuchung entweder mit dem Erreichen der 50. Lebensjahres ab oder wer den CE gemacht hat alle fünf Jahre.

Ich habe z.B. noch Klasse 2 gemacht. Gewerblich darf ich bis 2019 (95 läuft aus) fahren und 2020 werde ich 50 und dann läuft auch die komplette Fahrerlaubnis aus, wenn ich keine ärztliche Untersuchung nachweise.

Themenstarteram 6. Februar 2015 um 14:30

Ok. Reicht es dann wenn ich bis zum 03.03 die ärztliche untersuchung mache dann kann ich beim strassenverkehrsamt verlängern? Ist wirklich sehr unübersichtlich das ganze.

Was ist denn wenn jemand bei einer firma als kraftfahrer arbeitet und nicht merkt, dass der lappen ausläuft. Ist er dann arbeitslos? Kann ich mir nicht vorstellen.

Die module werde ich nicht pünktlich schaffen aber die ärztlich untersuchung schon.

Was muss ich machen damit ich z. B. Im Mai wieder fahren möchte?

 

Kollege meint geh zum amtsarzt, dann könnte ich die 95 verlängern. Weils binnen 5 jahren ist

Zitat:

@nodpf schrieb am 6. Februar 2015 um 15:30:42 Uhr:

Ok. Reicht es dann wenn ich bis zum 03.03 die ärztliche untersuchung mache dann kann ich beim strassenverkehrsamt verlängern? Ist wirklich sehr unübersichtlich das ganze.

Was ist denn wenn jemand bei einer firma als kraftfahrer arbeitet und nicht merkt, dass der lappen ausläuft. Ist er dann arbeitslos? Kann ich mir nicht vorstellen.

Die module werde ich nicht pünktlich schaffen aber die ärztlich untersuchung schon.

Was muss ich machen damit ich z. B. Im Mai wieder fahren möchte?

 

Kollege meint geh zum amtsarzt, dann könnte ich die 95 verlängern. Weils binnen 5 jahren ist

wurde doch schon ober gesagt :

Der Führerschein läuft am 3.3 ab dann darf er weder gewerblich noch privat ein Klasse C/CE Fahrzeug fahren.

und kollege hin+her

ohne "gültigen FS" ist es fahren ohne fahrerlaubnis

die gründe dafür interessieren niemand,kein dritter kann dich daran rechtzeitig erinnern das du das verfallsdatum beachten sollst

es gibt "führerscheinstellen" die dir da weiterhelfen,denn dort mußt du ja eh hin

am 2. hast du das thema eröffnet,und noch nichts unternommen??

ist halt so

Der führerschein hat ein eigenes verfalls datum..

Und die module (95) haben ein eigenes verfalls datum..

Du musst die 35 stunden Weiterbildung absolvieren + augenärztliches Gutachten + medizinisches Gutachten....

Damit dann zur Stadtverwaltung, Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt und dir schleunigst den neuen Führerschein beantragen. Bearbeitungszeit beträgt bei uns im Moment 2Wochen!!!!!!

Weiß hier jemand verbindlich, wie lange das augenärztliche Attest und das medizinische Attest gültig ist, bzw. wie alt es sein darf um noch von der Führerscheinstelle anerkannt zu werden?

Auf meinem augeärztlichen Attest steht "2 Jahr gültig", aber das kann und mag ich irgendwie nicht glauben!?

Der Hintergrund ist folgender, ich habe beide Atteste vorliegen aus Dez. 14, da waren sie für mich kostenlos, ich benötige sie aber eigentlich erst im Dez.15!

Augenarzt 2 jahre Hausarzt 1 jahr.

Zitat:

@worti32 schrieb am 8. Februar 2015 um 15:09:10 Uhr:

Augenarzt 2 jahre Hausarzt 1 jahr.

Das wäre ja super, wenn das so ist.

Ist das verbindlich?

Wo kann ich das nachlesen, hast Du eine Quelle?

Müsste ja eine Verordnung oder Richtlinie sein!?

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 16:43

Soooo. Alles soweit erledigt. Habe jetzt termine für die module. Ich habe mit tüv telefoniert und die sagten ich brauche wegen meinem alter 31 keine ärztliche untersuchung. Nur ab 50

Zitat:

@nodpf schrieb am 10. Februar 2015 um 17:43:50 Uhr:

Soooo. Alles soweit erledigt. Habe jetzt termine für die module. Ich habe mit tüv telefoniert und die sagten ich brauche wegen meinem alter 31 keine ärztliche untersuchung. Nur ab 50

ich les da aber was anderes raus

http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/verlaengerung.html

zwecks module ok tüv ect

aber fragen zur karte würd ich bei der führerscheinstelle beantworten lassen

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