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Führerschein alt auf neu

Themenstarteram 19. März 2017 um 10:40

Hallo vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Mein Papa ist ü60 und hat noch den alten Führerschein. Er wollte ihn umschreiben lassen. Er hat Führerschein 2+3.

Jetzt ist die Frage darf er danach dann noch Auto mit großem Hänger fahren? Lkw fährt er eh nimmer.

Muss er die ärztliche Untersuchung machen oder nicht.

Lg

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18 Antworten

Auch die Seite hinter diesem Link verbreitet leider falsche (weil veraltete!) Inhalte...

Edit sagt: nicht nur veraltet (im Bezug auf die Notwendigkeit zum Umtausch, um den Geltungsbereich der neuen Klassen zu erhalten) sondern auch inhaltlich richtig falsch (im Bezug auf Sattel-Kfz über 12 t)

Wenn man jetzt noch diesen Link ins Spiel bringt.

http://www.focus.de/.../...en-fuehrerschein-umtauschen_id_5720898.html

Der Führerschein (Dokument an sich) läuft ab, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst.

Da wird bestimmt auch noch einiges an "Unklarheiten" auf uns zukommen, denn bei der Erneuerung des Dokuments werden dann ja (wahrscheinlich) auch die Klassen von alt nach neu umgeschlüsselt.

Ja und nein.

Der Unterschied zwischen der (abstrakten) Fahrerlaubnis und dem (gegenständlichen) Führerschein ist sicher einem großen Prozentsatz von Menschen nicht bewusst, und einem gewissen (hoffentlich kleinen) Teil davon auch nicht zu erklären.

Der Vorteil ist aber, dass nach dem Umtausch dann jeder wirklich in aktuellen Klassen und Schlüsselnummern aufgeschrieben bekommt, was er jetzt wirklich (noch) fahren darf.

am 29. März 2017 um 8:31

Zitat:

@hk_do schrieb am 29. März 2017 um 00:30:49 Uhr:

Ja und nein.

Der Unterschied zwischen der (abstrakten) Fahrerlaubnis und dem (gegenständlichen) Führerschein ist sicher einem großen Prozentsatz von Menschen nicht bewusst, und einem gewissen (hoffentlich kleinen) Teil davon auch nicht zu erklären.

Der Vorteil ist aber, dass nach dem Umtausch dann jeder wirklich in aktuellen Klassen und Schlüsselnummern aufgeschrieben bekommt, was er jetzt wirklich (noch) fahren darf.

Ich für meinen Teil muss sowieso wegen C/CE alle 5 Jahre erneuern, deswegen sind mir die Fristen für den Umtausch eh latte.

Die EU schreibt vor, dass Führerscheine (Dokument!) ein Ablaufdatum haben müssen. So weit, so gut. Da kann man dann auch nicht mehr mit "Bestandsschutz" argumentieren, weil der Bestand (also die FE-Klassen an sich) ja nicht berührt, sondern (mehr oder weniger) 1-1 übertragen werden.

Find ich trotzdem bürokratischen Unsinn. :)

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