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2. Auto, neues Nummernschilder?

Themenstarteram 31. März 2013 um 19:11

Hallo zusammen,

Ich habe vor demnächst einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Der Händlet ist etwa 1,5 Std Fahrt von mir entfernt. Ich besitze z. Z. ein Auto, was ich so schnell nicht verkaufen kann. Ich stelle mir die Frage, mit welchen Nummernschildern ich den neuen Gebrauchtwagen zu mir nach Hause fahren kann? Besteht die Möglichkeit, dass ich meine jetzige Nummernschilder auf den neuen darauf tue?

Das ist so, dass mein jetziger Wagen auf jeden Fall verkauft werden soll und wenn der neue da ist, werde ich den alten nicht mehr fahren und nur auf einen Käufer warten. Aber ich darf bestimmt kein Auto ohne Nummernschilder bei mir stehen lassen, oder? Oder brauche ich so lange ich 2 Autos besitze auch 2 Nummernschilder?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Ein Auto ohne Kennzeichen darf nur auf dem einem Grundstück stehen

aber nicht im öffentlichem Verkehrsraum.

Seelze 01

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Servus!

Du kannst dein Auto abmelden und dir von deiner Versicherung Kurzzeitkennzeichen holen, um das neue Fahrzeug zu überführen.

Anschließend kannst du das neue Auto anmelden, entweder auf neue Nummernschilder oder die alten vom alten Fahrzeug.

Du kannst das Auto aber auch erstmal ohne Nummernschilder stehen lassen, ist ja nichts bei.

Aber auf keinen Fall die vom alten ab machen und auf den anderen setzen. Das Fahrzeug ist dann nicht versichert. Solltest du in eine Kontrolle kommen oder etwas passiert, geblitzt werden oder Unfall, gibt es eine Anzeige wegen Missbrauch oder sowas, bin mir da grad nicht 100% sicher gegen welchen Paragraphen man da verstoßt. Fakt ist aber auch das bei einem Unfall die Versicherung nicht zahlt in diesem Fall.

M.

Hallo,

Ein Auto ohne Kennzeichen darf nur auf dem einem Grundstück stehen

aber nicht im öffentlichem Verkehrsraum.

Seelze 01

Themenstarteram 31. März 2013 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von Skeletto

Servus!

Du kannst dein Auto abmelden und dir von deiner Versicherung Kurzzeitkennzeichen holen, um das neue Fahrzeug zu überführen.

M.

1) Wo muss ich das Auto abmelden? Bei der Versicherung oder KFZ-Meldestelle?

2) Kurzzeitkennzechen von der Versicherung holen?

3) Was, wenn ein Käufer mal mit dem Auto probefahren will, wenn das Auto abgemeldet ist? Das geht doch nicht. Also muss das alte Auto noch weiter angemeldet bleiben, oder?

 

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Skeletto

Servus!

 

 

Aber auf keinen Fall die vom alten ab machen und auf den anderen setzen. Das Fahrzeug ist dann nicht versichert. Solltest du in eine Kontrolle kommen oder etwas passiert, geblitzt werden oder Unfall, gibt es eine Anzeige wegen Missbrauch oder sowas, bin mir da grad nicht 100% sicher gegen welchen Paragraphen man da verstoßt. Fakt ist aber auch das bei einem Unfall die Versicherung nicht zahlt in diesem Fall.

 

M.

Ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz . Vielleicht noch Führerschein auf

Probe . Man muß die Paragraphen auch nicht auswendig wissen . Das wird auch

so dann teuer genug .

Zitat:

Original geschrieben von BeMyWife

Zitat:

Original geschrieben von Skeletto

Servus!

 

Du kannst dein Auto abmelden und dir von deiner Versicherung Kurzzeitkennzeichen holen, um das neue Fahrzeug zu überführen.

M.

1) Wo muss ich das Auto abmelden? Bei der Versicherung oder KFZ-Meldestelle?

 

2) Kurzzeitkennzechen von der Versicherung holen?

 

3) Was, wenn ein Käufer mal mit dem Auto probefahren will, wenn das Auto abgemeldet ist? Das geht doch nicht. Also muss das alte Auto noch weiter angemeldet bleiben, oder?

 

 

Danke

1) Meldestelle

2) EVB von der Vers. holen dann zu Meldestelle

3) Ja . Besser und einfacher ist es.

Zitat:

Original geschrieben von BeMyWife

1) Wo muss ich das Auto abmelden? Bei der Versicherung oder KFZ-Meldestelle?

Meldestelle

Zitat:

2) Kurzzeitkennzechen von der Versicherung holen?

EVB von der Versicherung - KZK auch von der Meldestelle

Zitat:

3) Was, wenn ein Käufer mal mit dem Auto probefahren will, wenn das Auto abgemeldet ist? Das geht doch nicht. Also muss das alte Auto noch weiter angemeldet bleiben, oder?

Dann geht das nur mit einem weiteren KZK.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Ich stelle mir die Frage, mit welchen Nummernschildern ich den neuen Gebrauchtwagen zu mir nach Hause fahren kann? Besteht die Möglichkeit, dass ich meine jetzige Nummernschilder auf den neuen darauf tue?

Nur mit Kurzzeitkennzeichen (dass sind die mit dem gelben Randstreifen).

Lass' die Finger von den Kennzeichen des anderen Fahrzeugs. Diese sind nur dem konkreten Fahrzeug zugeteilt. Wenn Du die an ein anderes Fahrzeug schraubst, bist Du juristisch mit Urkundenfälschung (ja, das amtliche Kennzeichen ist mit dem Fahrzeug eine sog. zusammengesetzte Urkunde) in Tateinheit mit Führen eines nicht versicherten Fahrzeugs dran. Dies gibt richtig viel Ärger und führt i.d.R. zum Entzug der Fahrerlaubnis und zu vielen Tagessätzen (wenn's blöd läuft gibt's statt Tagessätzen sogar gleich mal eine Freiheitsstrafe).

Zitat:

Aber ich darf bestimmt kein Auto ohne Nummernschilder bei mir stehen lassen, oder? Oder brauche ich so lange ich 2 Autos besitze auch 2 Nummernschilder?

Nö, solange das alte Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum (dies ist alles, wo man ohne Probleme hinkommt) steht, muss es nicht angemeldet sein (z.B. abgeschlossenes (z.B. umzäuntes) Grundstück, Garage).

Eventuell lohnt sich für Dich auch das neue Wechselkennzeichen, wenn Du jeweils ein Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Raums abstellen kann.

Zu den weiteren Fragen des TE:

zu 1.: Abgemeldet wird bei der Zulassungsstelle (oder der Stelle, welche für An-/Abmeldung von Kraftfahrzeugen zuständig ist). Bei einer Abmeldung kannst Du übrigens zu jeder Zulassungsstelle eines Landkreises/kreisfreien Stadt gehen. Du musst nicht zur Zulassungsstelle des Zulassungskreises.

zu 2.: Kurzzeitkennzeichen für PKW gibt's nur bei den Zulassungsstellen. Dafür brauchst Du eine spezielle eVB von der VS. Die VS geben diese Schilder (im Gegensatz zu den Mofa-Schildern) nicht aus.

zu 3.: Wenn Du das alte Fahrzeug abgemeldet hast, sind Probefahrten im öffentlichen Raum ausgeschlossen. Hierfür braucht's dann wieder ein (i.d.R. neues) KZK.

Einfacher ist's (s.o.), wenn Du es Dir finanziell leisten kannst, beide Fahrzeuge für eine gewisse Zeit angemeldet zu lassen, da Du sonst Dauerkunde bei der Zulassungsstelle bist, oder Du kannst das neue Wechselkennzeichen nutzen.

Viele Grüße

Peter

Hallo, BeMyWife,

die einfachste Variante:

Du stellst Dein altes Auto auf einem privaten Parkplatz ordnungsgemäß ab, nimmst die Kennzeichen und die Papiere dieses PKW mit zur Zulassungsstelle, meldest das alte Auto ab und lässt gleichzeitig das neue Auto mit den Papieren, die Du Dir vom Verkäufer schon zuschicken lassen hast, auf Dich zu.

Dann nimmst Du die neuen (oder auch alten, aber umgemeldeten) Kennzeichen mit zum Verkäufer, bringst diese an Deinem neuen PKW an und darfst problemlos mit diesem fahren.

Viele Grüße,

Uhu110

Warum kannst du dein jetziges Auto nicht schnell verkaufen bzw. was spricht gegen eine Einzahlung beim Händler (will er nicht genug zahlen?)?

@ BeMyWife kommst du aus D , A oder CH ?

Überall andere Gesetzeslage:

Ich komme aus A und habe einfach zum neuen KFZ das alte Auto dazu gemeldet ( Wechselkennzeichen )

Versicherung zahlst du für das stärkere KFZ und ( bei mir ) 200€ für den 2. Wagen.

In der Schweiz ist es wieder anders , da habe ich aber keine Ahnung.

mfg Kurt

Entweder du holst dir ein Kurzzeitkennzeichen oder meldest das andere Auto an. einfach umklemmen geht leider nicht. Sebst bei den Motorrädern wo es Wechselkennzeichen gibt, muss das zweite Motorrad offiziell angemeldet werden...

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