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Führerschein abgeben

Themenstarteram 9. Januar 2024 um 1:36

Ich habe ein Monat Fahrverbot bekommen .. Ich habe Behinderung Probleme und muss ständig zu Arzt und wohe außerhalb Stadt .. bei dieses Wetter und Kälte ist sehr Schwer für mich und mein gesundheit.. kann gegeben was machen oder Einspruch legen ?

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... wenn denn auf dieser Basis Urteile gesprochen werden/würden, dann ist z.B. eine Geschwindigkeitsübertretung, ohne daß weitere Gefahren und Körperverletzungen vorliegen, die zu einem Fahrverbot und im Falle der Verhängung

zu eben diesen objektiv gegebenen Härten im Einzelfall führt, nach meinen Dafürhalten höher und härter bestraft, als

viele andere Straftaten wie Körperverletzung u.a..

... sollte dennoch so ein Urteil gefällt werden, dann ist die Frage berechtigt, ob dieses dann noch mit einem rechtsstaatlichen Geschehen im Einklang gebracht werden kann.

Auf dieser Basis werden aber Urteile gesprochen, der Staat möchte bestrafen, jedoch nicht vernichten.

Andere Sünder suchen sich jemanden suchen, der angibt, gefahren zu sein. Das ist natürlich illegal!

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 9. Januar 2024 um 09:57:34 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Januar 2024 um 08:28:22 Uhr:

Wäre schön,wenn man durch die Behinderung vom Fahrverbot ausgenommen wäre

Warum sollte eine bestimmte Personengruppe diesen Freibrief bekommen?

Muss man Ironie extra Kennzeichnen?

Die Frage des TE zielte ja darauf ab.

... Im komplexen Strafrecht werden bei der Urteilsfindung - Umstände, die zur Tat führten, Täterpersönlichkeit und

Einsicht betreffend des Fehlverhaltens, andere soziale und geistige Begebenheiten, in der sich der Straftäter befindet -

berücksichtigt. Warum soll das bei einer erstmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung ohne weiteren Schaden, die zu einem Fahrverbot führt, anders sein ?

Ich habe selber einen GdB..

Dadurch hat man natürlich auch diverse Rechte aber auch dementsprechend Pflichten.

D.h. für mich.. alle, die am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen müssen sich daran halten.. Schwerbehindert oder nicht...ich sehe auch keinen Grund, einen Anwalt zu bemühen.

Du hast das Fahrverbot nicht umsonst bekommen. Steh dazu...Ende.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Januar 2024 um 08:28:22 Uhr:

Ich musste ihn trotz G auch schon abgeben. Wäre schön,wenn man durch die Behinderung vom Fahrverbot ausgenommen wäre, aber seit dem fahre ich so,dass es kein Fahrverbot mehr gibt.

Wenn das Pauschal und forwährend so praktiziert würde, würde *ich* die Welt nicht verstehen. Das wäre ein Freibrief für GDBler ... wobei ich mich bei einigen Autos mit Rolliaufkleber auch schon gefragt habe warum der wohl auf dem Auto ist.

Gerade wenn das Auto "lebenswichtig" ist soltle man wohl sein Varverhalten darauf abstellen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Januar 2024 um 10:53:08 Uhr:

Es könnte wohl sein, dass ein Mensch mit (erheblichen) Einschränkungen in puncto ÖPNV zu abgelegen wohnt, gleichzeitig nicht die finanziellen Möglichkeiten zur Taxinutzung hat und dazu weder von der Krankenkasse noch aus sozialen Transfersystemen Erstattungsansprüche für die temporär erforderliche Mobilität hat. Das müsste dann wohl im Einspruchsverfahren dargelegt werden. Ziel des Fahrverbots kann schließlich nicht sein, dass jemand gesundheitliche Schäden erleidet und als Notfall auf der ITS landet.

Also was brauche ich: einen hohen GDB, eine etwas exponierte Wohnsituation und nach einen klammen Geldbeutel und ich kann mich über's Gesetz hinwegsetzen?

Zitat:

Dabei entstehen auch Kosten für die Gesellschaft. Das sollte man bedenken bevor man der Schadenfreude klamheimlichen Lauf lässt. ;)

So gefahren zus ein das ein Fahrverbot angeordnet wird, impliziert zugleich das man Dritte, also die Gesellschaft, einem erhöhtem Risiko ausgesetzt hat. Nein, ich kann, ich will, Dir nur bedingt folgen.

Zitat:

@yellwork schrieb am 9. Januar 2024 um 16:01:45 Uhr:

Ich habe selber einen GdB..

Dadurch hat man natürlich auch diverse Rechte aber auch dementsprechend Pflichten.

D.h. für mich.. alle, die am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen müssen sich daran halten.. Schwerbehindert oder nicht...ich sehe auch keinen Grund, einen Anwalt zu bemühen.

Du hast das Fahrverbot nicht umsonst bekommen. Steh dazu...Ende.

Blödsinn, dem TE ist sein Fehlverhalten klar und hat nur die Frage gestellt, ob er aufgrund seiner Behinderung was gegen das Fahrverbot machen kann. Das ist sein gutes Recht. Da sind Äußerungen wie "Steh dazu" völlig deplaziert.

Warum ist es immer so schwierig auf einfache Fragen seitenweise Oberlehrerwissen abzugeben:confused:

am 9. Januar 2024 um 16:56

Wenn man - wie der durchschnittliche MT‘ler - unfehlbar ist, erwartet man das vom großen Rest natürlich auch.

Dann darf man sich nicht wunden, wenn der nichtdurchschnittliche MT'ler sich nach der Fragestellung gleich hier ausklinkt und keinen Bock auf einen Shitstorm hat.

Zitat:

@Ramon00 schrieb am 9. Januar 2024 um 02:36:16 Uhr:

Ich habe ein Monat Fahrverbot bekommen .. Ich habe Behinderung Probleme und muss ständig zu Arzt und wohe außerhalb Stadt .. bei dieses Wetter und Kälte ist sehr Schwer für mich und mein gesundheit.. kann gegeben was machen oder Einspruch legen ?

Ich denke die "Strafe" muss für Behinderte und Nichtbehinderte gleich bleiben alles Andere wäre falsch.

Die Sanktion hast du ja bekommen weil du dich nicht an die Straßenverkehrsordnung oder eine andere Straftat vollbracht hast.

Wenn man sooo sehr auf einen Führerschein angewiesen ist sollte man doppelt aufpassen und nachher nicht jammern

@Holger-TDI wäre dem TE sein Fehlverhalten wirklich klar, hätte er diesen Fred nicht gestartet.

Denn er versucht, trotz Fehlverhalten, den für ihn noch größten Vorteil herauszuholen und spielt die "Schwerbehindertenkarte" aus.

 

Und wie hier schon mehrfach erwähnt wurde... wenn ich so auf meinen Führerschein angewiesen bin, fahre ich doppelt so vorsichtig.

 

Ich bleibe, trotz Einspruch dabei,...... ;)

Steh dazu.... fertig...

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