FS Klasse B auf über 3500 kg erweitern?

Irgendwie ist die Fs Klasse B nicht mehr zeitgemäß finde ich.
Und nein, ich bin nicht aus Deutschland und lebe in einem Land in dem es nie eine Klasse 3 gegeben hat sondern immer die 3,5 Tonnen Grenze bestanden hat.
Aber da werden die Wohnmobile immer schwerer und die Sicherheitsausrüstung immer besser im Vergleich zu früher.
Sind WOMOs über 3,5t ein derart großes Risiko dass man das nur mehr Menschen mit C Schein erlauben will?
In GB durfte man früher Fahrzeuge bis zu 8,25 Tonnen fahren und bekam beim Umschreiben sogar Klasse D eingetragen, allerdings beschränkt auf 8,25 Tonnen.
Und es gibt noch viel mehr Länder die mehr wie 3,5 Tonnen erlauben nur mit dem Autoführerschein.

Viele Möglichkeiten auf eine Änderung hinzuarbeiten gibts nicht, die Politiker haben sich scheinbar geeinigt dass alles was nicht ein einfacher PKW ist möglichst nur mehr von Berufskraftfahrern gelenkt werden soll.

Aber es gibt die Möglichkeit eines EU Volksbegehrens.
Die Frage ist ob da genügend Leute unterschreiben würden, man braucht wirklich viele Unterschriften dafür.

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Man kann doch die Fahrerlaubnis Klasse C erwerben, ohne eine BKF-Ausbildung zu machen. Eben genau zu dem Zweck, um Wohnmobile über 3,5 t zu fahren. Wo siehst du da das Kernproblem?

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Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


Also ich sag mal so: generell spricht doch nix dagegen. Allerdings sollten dann auch ein paar fahrstunden auf einem 7,5tonner stattfinden.

Das könnte man so machen. Aber dann ginge es noch weiter mit Fahrstunden für:

- Mopeds bis 45 km/h
- Quads
- Traktoren bis 32 km/h
- ungebremste Anhänger bis 750 kg
- Anhänger mit Drehschemel
- nicht synchronisierte Schaltgetriebe
- Porsche Carrera
- DAF mit Variomatik, vor allem rückwärts
- Piaggio MP3 und APE

... und so weiter. Denn das sind alles Fahrzeuge, die man mit der Klasse B führen darf, ohne jemals eine Fahrstunde darauf gehabt zu haben und die sich teilweise noch viel grundlegend verschiedener fahren als der besagte 7,5-Tonner.

Wohin soll das denn noch führen, wenn man dafür jeweils Fahrstunden machen soll?

Es kommt ja eher auf die Größe und Ladungsicherung an. Mit einem 7,5tonner durch die Stadt zu fahren ist nicht einfach. Anderer Wendekreis anderer Bremsweg. genauso auf der Bahn oder sonstwo auf der Straße. Es schlaucht eben ein so großes Fahrzeug über lange strecken zu bewegen. Ein 7,5 tonner ist eben kein Kleinwagen

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars


- Traktoren bis 32 km/h

du hast vergessen, das man mit der klasse b auch die kombination von traktoren und anhängern fahren darf...

d.h. wer die klasse b hat, darf mit nen 32kmh-traktor zwei anhänger bis 25kmh ziehen...hier befinden wir uns dann längen- wie auch gewichtstechnisch im bereich von lkw-sattelzügen (klasse ce)...und traktoren können auch durckluftbremsen haben!

eine praktische fahrprüfung (oder gar fahrausbildung) ist für den hier greifenden traktorschein "l" im übrigen nicht erforderlich!

Solche Traktorgespanne werden aber quasi auch nur von der Landbevölkerung gefahren, wo die Jugendlichen "von klein auf" nichts anderes kennen und wohl auch schon mal auf dem Hof geübt haben.

Laß da mal ein Jugendlichen aus der Stadt dran - der macht sich mit Sicherheit unglücklich damit...😉

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naja zwischen 32 und 80 liegt ein großer unterschied. zudem fährt man mit einem 32er trekker nicht die strecken die man mit einem 7,5tonner fährt. Wieviel darf eigentlich genau mit b fahren. waren das nicht 2,8t? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


Wieviel darf eigentlich genau mit b fahren. waren das nicht 2,8t? 😁

Nein, es sind 3,5 Tonnen.

asso na dann bin ich einen 3,5er statt einem 2,8er gefahren. war eben das höchste was man mit B fahren darf soviel weis ich noch. aufjedenfall bin ich 1000km hin hab was eingeladen und bin wieder 1000km zurück. puuh das war anstrengend

Ein MB Vario mit zGG. 5t (abgelastet) oder gar ein MB T2 mit 4,6t zGG. fährt sich zwar lange nicht mehr, wie ein PKW, aber doch definitiv sicherer - subjektiv zumindest -, als ein MB Sprinter zGG. 3,5t + 750kg Anhänger. Wer keine Anhängerpraxis hat, und einen Sprinter + kleinen Anhänger fährt, wird einen großen Unterschied zu seine 2t PKW der Premiumklassemarken. (Und dann auch noch rückwärts rangieren, und die Abmaßungen kaum kennen, der reine Horror ist das ;-))
Dagegen lässt sich, mit eben kurz ein paar Übungen auf'm Großparkplatz um die Ecke, ein Kastenwagen à la MB Vario - oder Pritsche mit Plane - doch noch recht passabel fahren.
Wer umzieht, wird diese Problematik sicher kennen. In einen "relativ großen" Kastenwagen passt halt doch nicht alles rein, man besorgt sich einen Anhänger, und packt da noch ein paar Sachen rein. So dass man mit ~4t - 4,1t durch die Gegend trudelt.
Den ganzen Hausrat bekämeich auch auf einen, oben genannten, MB T2 mit 4,6t zGG.

Die Regelung wie sie im Moment ist, halte ich deswegen nicht für sehr sinnig. Das man aber keinen MB Atego oder MAN TGL mit einem PKW Führerschein fahren soll, ist dann doch recht logisch.
Eine Erweiterung des B Führerscheins auf 4,5t (sprich +1t) wird kaum dramatischer sein, als jemand, der sein C1 auf'm aufgelasteten MB Sprinter gemacht hat, und dann nach 10 Jahren sich hinter's Steuer eines leichten LKWs mit 7,49t zGG setzt.

Klasse B soll ja einfacher werden mit der nächsten Richtlinienumsetzung.
Dann muß man nur noch auf die gesamt 3,5 t Gesamtmasse der Kombination achten und nicht mehr auf Leermasse vom Zugfahrzeug niedriger als Gesamtmasse Anhänger.

Gilt aber nur für ab da neu ausgestellte B und umgetauschte B!

Dann gibts zumindest für Wohnanhänger oder ähnliches auch die Möglichkeit des neuen B96
Das ist dann quasi B nur mit 4,25t Gesamtmasse der Kombination statt 3,5t Gesamtmasse. Wird benötigt sofern der Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse hat. (also z. B. bei Zugfahrzeug zul. Gesamtmasse 2,2t und Hänger 2,0t)

Und B darf immer noch Zugfahrzeug 3,5t und 750 kg Hänger fahren.
Denn 750 kg Hänger geht immer. (fahrerlaubnistechnisch)

BE immer noch für alles über 3,5t bei Zugfahrzeug bis 3,5t.
Praktisch begrenzt auf 7 Tonnen wegen der Anhängerkupplung, aber fahrerlaubnistechnisch unbegrenzt.
Auch keine Achsbegrenzung, daher sind Drehschemelanhänger mit BE möglich, mit nem alten nicht umgetauschten 3er aber nicht.

Genug verwirrt von der Vereinfachung und den geltenden Regeln? 😉
Wenn wir bei "750 kg geht immer" dann noch die Anhängelast des Zugfahrzeugs reinnehmen, also technisch, dann sind wir z. B. bei nem ganz kleinen Fahrzeug mit ungebremst 350 kg Anhängelast.
Alles kein Problem, wir nehmen an der Hänger wiegt selbst 150 kg, dann bleiben noch 200 kg Zuladung übrig für den 750 kg Hänger. 😁

Momentan ist es auch noch so, wenn wir ein B Fahrzeug haben mit
Leermasse 1400 kg, Gesamtmasse 2000 kg und nen Anhänger mit 1500 kg zul. Gesamtmasse dann ist bereits das bloße Fahren unbeladen mit diesem Anhänger eine Straftat.
Der absolut gleiche Anhänger abgelastet auf 1200 kg dagegen darf gefahren werden. (Den können wir auch überladen, kein Problem, Überladung ist nur eine Ordnungswidrigkeit.)

Das soll sich eben mit B neu ändern.

WAS brauche ich den für einen c oder c1 deckel?

also wen ich b und be habe? nochmals die fahrschulbank drücken? oder nur die sagen "ich will"???

bzw was is den mit be möglich? mir gehts nur um hänger fahren. also auto mit ausreichender zuladung (2 tonnen gewicht plus massive zuladung) plus auto trailer mit sagen wir 500kg und aufgesetzten auto mit 1,5tonnen....was brauchts da?

BE ist ein maximal 3,5t zul. Gesamtmasse Fahrzeug und das was technisch hintendran darf.

rein fahrerlaubnistechnisch vom Anhänger her unbegrenzt wirds technisch (AHK) und eintragungs-technisch (Anhängelast) wohl meist begrenzt sein auf 3,5t + 3,5t.
(evtl. noch nen Minisattelzug der mehr könnte, aber die sind teilweise umstritten)

Außerdem keine Achsbeschränkung, das heißt Drehschemelanhänger sind mit B zulässig (mit alten nicht umgeschriebenen 3er nicht)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


WAS brauche ich den für einen c oder c1 deckel?

also wen ich b und be habe? nochmals die fahrschulbank drücken? oder nur die sagen "ich will"???

bzw was is den mit be möglich? mir gehts nur um hänger fahren. also auto mit ausreichender zuladung (2 tonnen gewicht plus massive zuladung) plus auto trailer mit sagen wir 500kg und aufgesetzten auto mit 1,5tonnen....was brauchts da?

So wie ich das verstehe BE weil Zug >3,5t zGM.

notting

auf gut deutsch wen das zugfahrzeug unter 3,5 tonnen ist isses auch mit nem autotrailer kein thema?

Ja.
Autotrailer und Pferdeanhänger sind die meisten Gründe für BE.

Ich war übrigens eine der ersten die BE machen durfte/mußte.
Hat 1200 DM extra gekostet (jaja Frau am Steuer - dafür beide Male aufs 1. Mal bestanden 😛 )

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


auf gut deutsch wen das zugfahrzeug unter 3,5 tonnen ist isses auch mit nem autotrailer kein thema?

Nein: Zug = Zugfahrzeug + AH

notting

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