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Frankfurt am Main: alle Knöllchen seit 2018 rechtswidrig!

Themenstarteram 20. Januar 2020 um 12:21

interessant..

muss direkt mal nachschaun ;)

das Urteil sollten sich auch andere hessische Kommunen anschaun, die ihre "Knöllchen-Jobs" bei Privatfirmen auslagern.

Alles unzulässig, da hoheitliche Aufgabe.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. Januar 2020 um 14:34

Zitat:

@ampfer schrieb am 21. Januar 2020 um 15:11:18 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 20. Januar 2020 um 19:47:17 Uhr:

jetzt werden natürlich alle Stadtoberhäupter ihren Juristen in den A.... treten, wie man das kreativ hindreht, bloß keinen Cent zurückzahlen zu müssen.

...

Nun, was heißt kreativ hindrehen?

Recht ist Recht und was rechtmäßig ist entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.

Die andere Seite, also die betroffenen Bürger, haben ja mit einem Anwalt auch einen Volljuristen, der ihre Interessen vertritt. Wer die Bezahlung eines Volljuristen im öffentlichen Dienst kennt weiß, auf welcher Seite oft die besser Qualifizierten sitzen ;).

behelligst du wegen 15 EUR einen Anwalt??

Es soll ja so Querulanten geben, zu denen ich mich allerdings nicht zähle. Da hab ich Besseres zu tun.

Entweder kommt das per Antrag problemlos zurück, oder halt nicht - wenn man überhaupt noch Unterlagen hat incl. AZ.

Ich heb so einen Papiermüll i.d.Regel nicht zwei Jahre auf.

Das AZ krieg ich über die alten Kontoauszüge noch raus, mehr Details aber nicht.

Wie auch immer, einen großen Aufstand würde ich wegen solcher Beträge nicht veranstalten.

Und an das "problemlos zurück" glaub ich nicht so ganz.

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Mir tun die neuen Arbeitslosen leid...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Januar 2020 um 15:07:32 Uhr:

Wenn sie rechtswidrig erlassen wurde, ganz bestimmt.

nein - das haben wir doch schon bei dem blitzer in köln gesehen. wenn geld weg, dann weg

peso

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 20. Jan. 2020 um 18:55:11 Uhr:

Zuviel gezahlte Steuern kann man schließlich auch wieder zurück fordern

Wenn du auf einen fehlerhaften Bescheid nicht rechtzeitig Widerspruch einlegst, erhälst du auch dann keine zuviel gezahlte Steuer mehr zurück, auch wenn andere es zu einem späteren Zeitpunkt schaffen, ihr Recht in derselben Sache durchzudrücken. Nicht umsonst steht bei vielen Positionen im Steuerbescheid, dass diese nur vorläufig sind, damit nicht unendlich viele Widersprüche eingehen.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 20. Januar 2020 um 19:38:04 Uhr:

Zumindest werden lt. Aussage im ZDF keine schon gezahlten Strafen zurück gezahlt.

Hm, das widerspricht dem SZ-Artikel. Demnach kann man gezahlte Strafen hier wieder zurückfordern.

Themenstarteram 20. Januar 2020 um 20:54

... wenn man den Papierkram so lange aufbewahrt. Müssen ja bestimmte Bedingungen "passen".

Ich schmeiß den Schrieb meist spätestens 4 Wochen nach Zahlung weg. Wer rechnet schon mit sowas :rolleyes:

Bei mir war's aber auch nicht viel in der Zeit, kanns also verschmerzen ;)

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 20. Januar 2020 um 20:03:48 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Januar 2020 um 15:07:32 Uhr:

Wenn sie rechtswidrig erlassen wurde, ganz bestimmt.

nein - das haben wir doch schon bei dem blitzer in köln gesehen. wenn geld weg, dann weg

peso

In Kölle wurde zurückbezahlt. Es gab sogar eine extra eingerichtete Website dazu, wo man seinen Antrag auf Rückerstattung unter Angabe des OWiAz. einreichen konnte.

 

Ich erhielt meine Bußgeldzahlung zzgl. bezahlter Verfahrenskostengebühr jedenfalls ca. 7 Monate nach Zahlung derselben zurückerstattet.

Dann werfe ich mal auch noch den § 51 VwVfG mit Blick auf Abs. 1 Nr. 1 in den Ring:

Zitat:

Wiederaufgreifen des Verfahrens

(1) Die Behörde hat auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn

  1. sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat;
  2. neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden;
  3. Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung gegeben sind.

(2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Betroffene ohne grobes Verschulden außerstande war, den Grund für das Wiederaufgreifen in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen.

(3) Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem der Betroffene von dem Grund für das Wiederaufgreifen Kenntnis erhalten hat.

(4) Über den Antrag entscheidet die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt, dessen Aufhebung oder Änderung begehrt wird, von einer anderen Behörde erlassen worden ist.

(5) Die Vorschriften des § 48 Abs. 1 Satz 1 und des § 49 Abs. 1 bleiben unberührt.

Grüße vom Ostelch

Ist es eigentlich auf dem Bußgeldbescheid vermerkt, Wer, bzw. welche Firma die Messung durchgeführt hat ?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Januar 2020 um 08:26:51 Uhr:

Ist es eigentlich auf dem Bußgeldbescheid vermerkt, Wer, bzw. welche Firma die Messung durchgeführt hat ?

Wohl nicht. Im Frankfurter Fall hat das Ordnungsamt keine private Firma beauftragt, sondern Leiharbeitskräfte als Kontrolleure eingesetzt. Es geht um Knöllchen im ruhenden Verkehr, nicht um Geschwindigkeitskontrollen.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 21. Januar 2020 um 08:32:27 Uhr:

 

Wohl nicht. Im Frankfurter Fall hat das Ordnungsamt keine private Firma beauftragt, sondern Leiharbeitskräfte als Kontrolleure eingesetzt. Es geht um Knöllchen im ruhenden Verkehr, nicht um Geschwindigkeitskontrollen.

Grüße vom Ostelch

Nicht nur... im anderen Thema, der auch grad wieder aktuell ist gehts um Geschwindigkeitsmessungen von privaten Dienstleistern.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Januar 2020 um 08:53:48 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 21. Januar 2020 um 08:32:27 Uhr:

 

Wohl nicht. Im Frankfurter Fall hat das Ordnungsamt keine private Firma beauftragt, sondern Leiharbeitskräfte als Kontrolleure eingesetzt. Es geht um Knöllchen im ruhenden Verkehr, nicht um Geschwindigkeitskontrollen.

Grüße vom Ostelch

Nicht nur... im anderen Thema, der auch grad wieder aktuell ist gehts um Geschwindigkeitsmessungen von privaten Dienstleistern.

Eben. Im anderen Thread! In dem in diesem Thread verlinkten Artikel geht es um Leiharbeitskräfte, die vom Ordnungsamt zur Kontrolle des ruhenden verkehrs eingesetzt waren. Das Ordnungsamt hat dafür keine private Firma beuftragt. Das ist eine andere Konstellation, aber auch nicht zulässig, weil der Leiharbeiter nicht bei der Stadt Frankfurt angestellt war.

 

Grüße vom Ostelch

Leiharbeiter sind Angestellte einer privaten Firma. Diese Firma wird mit einer Dienstleistung beauftragt, die dann Personal zur Verfügung stellt.

 

Das Gesetz zur Leiharbeit legt eine Befristung und die Rechte eines Leiharbeiters fest.

 

Insofern ist ein Leiharbeiter zu keinem Zeitpunkt verbeamtet oder Angestellter des öffentlichen Diensts.

Zitat:

@racinggreen schrieb am 21. Januar 2020 um 11:08:32 Uhr:

Leiharbeiter sind Angestellte einer privaten Firma. Diese Firma wird mit einer Dienstleistung beauftragt, die dann Personal zur Verfügung stellt.

 

Das Gesetz zur Leiharbeit legt eine Befristung und die Rechte eines Leiharbeiters fest.

 

Insofern ist ein Leiharbeiter zu keinem Zeitpunkt verbeamtet oder Angestellter des öffentlichen Diensts.

Genau das ist das Problem. Dennoch überlässt die Leiharbeitsfirma der Kommune lediglich den Arbeitnehmer, erbingt aber ansonsten bezüglich der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer vertragsgemäß auszuführen hat, selbst keine Dienstleistung gegenüber der Kommune.

 

Grüße vom Ostelch

Überschrift!

Moorteufelchen

Zitat:

@audijazzer schrieb am 20. Januar 2020 um 19:47:17 Uhr:

jetzt werden natürlich alle Stadtoberhäupter ihren Juristen in den A.... treten, wie man das kreativ hindreht, bloß keinen Cent zurückzahlen zu müssen.

...

Nun, was heißt kreativ hindrehen?

Recht ist Recht und was rechtmäßig ist entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.

Die andere Seite, also die betroffenen Bürger, haben ja mit einem Anwalt auch einen Volljuristen, der ihre Interessen vertritt. Wer die Bezahlung eines Volljuristen im öffentlichen Dienst kennt weiß, auf welcher Seite oft die besser Qualifizierten sitzen ;).

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