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Fragen zur MwSt nach Fahrzeugdiebstahl

Themenstarteram 7. Februar 2024 um 14:55

Hallo,

mein Motorrad wurde gestohlen und der Schaden ist endlich fertig abgewickelt worden. Der Schaden sollte also bald ausgezahlt werden.

 

Gehen wir von einem Wiederbeschaffungswert von 100.000€ (inkl. MwSt.) aus. Von diesen Betrag wird ja Selbstbeteiligung (sofern vorhanden) und MwSt. abgezogen und dann dem Geschädigten überwiesen. Die MwSt. kann man sich ja erstatten lassen, sobald sie nachweislich tatsächlich anfällt. Muss ich mir dafür zwingend ein Fahrzeug in Höhe von 100.000€ inkl. Mehrwertsteuer kaufen? Oder kann ich mir ein Fahrzeug kaufen, welches zum Beispiel „nur“ 15.000€ kostet und daraus die 19% von den 15.000€ erstatten lassen? Und wie lange kann ich mir mit der Neuanschaffung Zeit lassen? Ich würde nämlich gerne erst ab Saisonbeginn mir ein Motorrad kaufen.

 

Edit: ups kleiner Fehler im Titel :D Falls das Admins sehen bitte am Ende des Titels das Wort Erstattung löschen

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10 Antworten

Meinst Du das im Ernst?

Welche Daten Motorrad (Alter) gibt es?

Gibt es ein "Gutachten" zum Wert des gestohlenen Fz?

@Kupplungsverschleiss

Edit: ups kleiner Fehler im Titel :D Falls das Admins sehen bitte am Ende des Titels das Wort Erstattung löschen

ich habe das mal für dich erledigt.

Themenstarteram 7. Februar 2024 um 15:04

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 7. Februar 2024 um 16:01:57 Uhr:

Meinst Du das im Ernst?

Welche Daten Motorrad (Alter) gibt es?

Gibt es ein "Gutachten" zum Wert des gestohlenen Fz?

Wieso? Warum sollte ich das nicht ernst meinen? Wie gesagt Schaden wurde abgewickelt, dementsprechend liegt auch ein Gutachten vor.

Datschi0825 ,

selbst wenn es sich nur um fiktive Werte handelt kann der Fall an sich besprochen werden.

Ansonsten gibt es durchaus Motoräder die diese Werte bringen.

LG Moorteufelchen

Ja, bei Ersatzbeschaffung wird die MwSt. in der Höhe erstattet, in der diese angefallen ist. Maximal bis zur Höhe des WBW. Allenfalls kann es Probleme geben, wenn bei einem Pkw ersatzweise ein Motorrad oder umgekehrt angeschafft werden soll. Da müsste ggf. nachgewiesen werden, in wie weit das neue Fahrzeug das alte gleichwertig ersetzen kann.

Themenstarteram 8. Februar 2024 um 14:17

Bleibt nur noch die Frage, wie lange ich mir mit dem Neukauf Zeit lassen kann

Themenstarteram 26. Februar 2024 um 22:30

Der Schaden wurde mir ausgezahlt, jedoch mit Mehrwertsteuer. Es wurde nur die Selbstbeteiligung abgezogen. Vielleicht kann mir jemand erklären warum das so ist

Wie alt war das Motorrad für 100.000 Euro?

Themenstarteram 28. Februar 2024 um 0:01

Es sind immer noch nur fiktive Werte !

Zitat:

@Kupplungsverschleiss schrieb am 28. Februar 2024 um 01:01:28 Uhr:

Es sind immer noch nur fiktive Werte !

Und trotzdem kommt es auf das reale Alter des Fahrzeugs an

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