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Frage zur Gewährleistung nach Garantie

Themenstarteram 17. Juli 2010 um 14:01

Huhu ihr Mit-Volvisti!

Also, mein C30 machte mir mehrmals Probleme... Eines davon war ein Schaden an den Domlagern. 2009 wurde einer gewchselt allerdings, da die Garantie (Anschluss Pro) dieses nicht übernahm, habe ich nur den Kaputten auf der Beifahrerseite tauschen lassen. Danach war dieses Geräusch komplett weg.

Volvo (mein Händler wie auch der Importeur Volvo Cars DE) kam mir entgegen. Statt 100% musste ich nur 20% der Gesamtkosten tragen (habe mir gerade die Rechnung vorgeholt). Nun, Gestern habe ich die Fahrerseite wechseln lassen, da hier starke Geräuschbildung entstanden ist. Nun ist es auf der Fahrerseite wieder leise aber die Beifahrerseite macht jetzt diese Geräusche wieder bzw. immer noch (ggf. wurde es vom Klang des rechten Lagers übertüncht).

Jetzt ist die Frage: ich habe für die Reparatur gezahlt. Nach einem Jahr ist das Geräusch wieder aufgetreten. Der Hersteller bzw. der Händler muss da ja noch Garantie/Gewährleistung leisten - oder?

Ich mein, es gibt doch seitens der EU Richtlinien, wonach dann glaube 2 Jahre Garantie/Gewährleistung zu gewähren sind. Bevor ich meinen Händler aufsuche (vollständiger Tausch kostet normal um die 120€ - hatte ich jetzt wieder gezahlt!) und mich da lächerlich mache mit Forderungen die unrecht sind, frage ich lieber euch - bestimmt habt ihr auch ähnliche Reparaturen erleben dürfen...

Gibt es da ein "Recht" drauf?

Grüße

Damien

*der bis heute ca. 700€ in Reparaturen seines MJ 2007 C30s gesteckt hat*

Beste Antwort im Thema

... und Garantie ist so und so keine Sache des Gesetzgebers, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Ansonsten sprecht ihr über Gewährleistung. Und das ist wieder eine ganz andere Geschichte...

Schönen Gruß

Jürgen

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am 17. Juli 2010 um 19:30

Hallo Damin,

in der Werkstatt unterschreibst du ein Werkvertrag und der hat 12 Montage Gewährleistung. Die VCG Garantie (freiwillige Leistung) deckt diese Gewährleistung voll ab aber wie schon gesagt 12 Monate!

Also hast du kein Recht drauf. Aber mit Kulanz wurde ich es mal freundlich probieren. Es ist immer gut wenn man für eine Reparatur etwas bezahlt und sei es 1€. Denn dann hat man den besagten Anspruch auf die 12 Monate Gewährleistung.

Gruß der Fuchs

dessen Federbeinlager auch wieder nach 25.000km Geräusche machen.

Themenstarteram 17. Juli 2010 um 20:59

Hmm... Sicher dass man nur 12 Monate hat? Die Reparatur war nämlich im Frühjahr 2009 (glaube April)... :(

Wieder 120€ abdrücken für eine Reparatur die jedes Jahr gemacht werden muss - darauf habe ich keine Lust :(

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

Hmm... Sicher dass man nur 12 Monate hat? Die Reparatur war nämlich im Frühjahr 2009 (glaube April)... :(

 

Wieder 120€ abdrücken für eine Reparatur die jedes Jahr gemacht werden muss - darauf habe ich keine Lust :(

die neuen lager, sind eigentlich ruhig und machen nach dem austausch keine zicken (geräusche) mehr. ;)

 

LG

Vidaman

zustimmend "Plastikfuchs": im "GA" fall ohne selbsbeteiligung = kein anspruch. im "KU" fall mit % beteiligung = 12 Monate GA auf die Arbeit und das ET.

Themenstarteram 17. Juli 2010 um 21:37

Ich glaube wir reden aneinander vorbei...

1. Tausch (beide Seiten) war 2008 auf Garantie

2. Tausch (Beifahrerseite) war 2009 auf 80%iger Kulanz

3. Tausch (Fahrerseite) war 2010 ohne Kulanz

Es geht mir um den 2. Tausch. Da war kein Garantie, keine Gewährleistung. Kein nix. Ich bekam nur etwa Kulanz seitens Vovlo. Gezahlt habe ich ca. 30€ - wie i oben erkennbar schrieb.

So, meine Frage auf ein paar Wörter verkürzt:

Wie lange greift die Gewährleistung nach einer Reparatur wo ich bezahlen musste? Tatsächlich nur 12 Monate oder sind es 24?

Grüße

Damien

verkürzt ;) (nur der Text)

 

12 Monate

 

 

LG

Vidaman

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 18:34

Alles klar...

Werde dann wohl nach Kulanz fragen müssen... Obwohl die Problematik bei mir bekannt ist und da Volvo schon "bescheid" weiß... Kann ja nicht sein dass ich jährlich die Domlager mir richten lassen muss - oder!?

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

Alles klar...

 

Werde dann wohl nach Kulanz fragen müssen... Obwohl die Problematik bei mir bekannt ist und da Volvo schon "bescheid" weiß... Kann ja nicht sein dass ich jährlich die Domlager mir richten lassen muss - oder!?

das jährliche richten (austauschen) der lager ist nicht notwendig. volvo hat da die materialien geändert ;)

und wenn du deinem :) auch immer schön die treue hälst, dann kommt er bestimmt auch mit unterstützung rüber.

 

 

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 18:47

Ähm...

Also, Teilenummer ist gleich geblieben und die Neuen sehen genauso aus wie die alten. Zumindest sehen die so aus. Meinem Händler leiste ich schon seit 2 Jahren Treue ;) Wartung und Reparaturen werden nur durch der Firma gemacht... :)

Trotzdem finde ich es nicht richtig, dass Volvo hier keine "brauchbare" Hilfe leistet - also, ich meine jetzt die Marke und nicht die Händler...

am 18. Juli 2010 um 19:16

Zitat:

Trotzdem finde ich es nicht richtig, dass Volvo hier keine "brauchbare" Hilfe leistet - also, ich meine jetzt die Marke und nicht die Händler...

VCC hat doch eine brauchbare Hilfe geleistet in dem die die Lager nochmals überarbeitet haben ohne die neuen Entwicklungkosten als Teileaufschlag auf die neuen Lager umzulegen.

Die Teilenummer ist gleich geblieben, das Lager ist aber jetzt besser.

Ich würde so wie Vidaman schon schreibt eine Kulanzanfrage bei deinem Händler machen. Und wenn du die Neuen drin hast hast du ruhe.

Eventuell hilft es dir wenn du die Lager seperat kaufst dann hast du Teile über die Theke gekauft, hast somit 24 Monate Teilegarantie. Und die Arbeitszeit seperat 1 Tag später zum Beispiel in Auftrag gibst. So als Tipp.

Gruß der Fuchs

 

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 19:29

Gibt es die 24 Monate Teilegarantie denn nicht, wenn ich die Teile über den "Werkvertrag" beziehe?

Sonst können die ja auch sagen, dass sie nur selbstbestellte Teile verbauen...

Finde das alles irgendwie sehr "lasch" seitens des deutschen Gesetzgebers. 2 Jahre bei Teilekauf ohne Direkteinbau sowie 12 Monate bei Direkteinbau... Als ob der Einbau etwas an der "Haltbarkeit" ändern würde...

:rolleyes:

am 18. Juli 2010 um 21:28

Zitat:

Gibt es die 24 Monate Teilegarantie denn nicht, wenn ich die Teile über den "Werkvertrag" beziehe?

genau:

Werkvertrag = Auftrag unterschreiben = alles auf einer Rechnung (Teile+Lohn) = 12 Monate Garantie

Teilerechnung ohne Lohn = 24 Monate ET Garantie

... und Garantie ist so und so keine Sache des Gesetzgebers, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Ansonsten sprecht ihr über Gewährleistung. Und das ist wieder eine ganz andere Geschichte...

Schönen Gruß

Jürgen

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