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Frage zu kfz-vericherung stellungnahme bei vertragsbruch

Themenstarteram 1. Januar 2017 um 10:12

Guten Tag

Ich habe heute einen Brief von meiner Versicherung erhalten und diese fordern mich zu einer Stellungnahme wegen vertragsbruch kann nur jemand vielleicht dabei helfen ?

Das Bild dazu folgt

Beste Antwort im Thema
am 1. Januar 2017 um 20:53

Der Versicherer unterstellt gar nichts, sondern fordert auf, die Sache zu erklären.

Er braucht auch keine Glaskugel. Offensichtlich liegen ihm zwei Angaben vor, welche eine Reaktion erzwingen.

Er "anberaumt" auch keine Vertragsstrafe, sondern weist auf die Möglichkeiten einer solchen hin, weswegen er u. a. eine Stellungnahme einfordert.

Wenn, hätte ... Fahrradkette.

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Stimmt denn der Vorwurf?

 

Falls ja, was sollen wir das da helfen?

Ich würde man prüfen, ob das 1 Jahr überhaupt beitragsrelevant ist und zwar in dem Tarifstand, wo sich der Vertrag jetzt befindet. Wie alt war der 1996 geb Fahrer bei Vertragsabschluß?

Vielleicht findest du dann eine gute Ausrede warum du vergessen hast, den jüngeren Fahrer nach zu melden.

Es wurde ja nicht vergessen, sondern mit dem falschen Jahr gemeldet, wie ich es verstehe.

am 1. Januar 2017 um 11:28

Was gibt es da zu deuteln? Es ist völlig belanglos, ob der Vertrag aus Schussligkeit, Vorsatz oder Leichtsinn nicht eingehalten wurde.

Das einzig Denkbare zur Vermeidung der Nachbelastung wäre ein mit amtlichen Dokumenten belegter Nachweis eines Schreibfehlers bei den Fahrerangaben.

Ob der Versicherer nach entsprechendem Gejammer und Gesäusel von der möglichen Vertragsstrafe absieht, will meine Glaskugel mir im Augenblick nicht verraten.

Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2017 um 12:28:09 Uhr:

Was gibt es da zu deuteln? Es ist völlig belanglos, ob der Vertrag aus Schussligkeit, Vorsatz oder Leichtsinn nicht eingehalten wurde.

Das ist keineswegs belanglos, jedenfalls nicht, soweit es die angedrohte Vertragsstrafe betrifft.

Bei der "präzisen" Fragestellung im Eingangsbeitrag wüsste ich jetzt aber auch nicht, welche Hilfe erwartet wird.

am 1. Januar 2017 um 14:04

Hast du gut gelesen. Exakt - ganz exakt - so habe ich das geschrieben (Unterschied Nachbelastung/Vertragsstrafe).

am 1. Januar 2017 um 14:34

Ich verstehe jetzt auch nocht nicht ganz, was der TE möchte. Vielleicht kann er nochmal seine Frage konkretisieren.

Aus meiner sicht ist einfach wahrheitsgemäß anzugeben, wie es zu der Abweichung kommt.

Die Keule gleich anzudrohen finde ich schon ziemlich kundenunfreundlich.

Wer ist der Versicherer?

am 1. Januar 2017 um 14:58

Wo ist denn da eine Keule?

Der Versicherer will die Prämie haben, die ihm zusteht (wenn er schon den Schaden regulieren darf).

Er könnte auch die vertraglich vereinbarte Strafzahlung einfach so in Rechnung stellen. Freundlich, wie er nun einmal ist, gibt er erste einmal dem Kunden die Möglichkeit, sich dazu zu äußern (wunder mich schon, dass noch keine Tipps kamen, welche erfundene Story hilfreich sein könnte. Lebensrettende Fahrt ins Krankenhaus und was sonst so angeboten wird zum Beispiel).

Wenn die Prämie für ein 1996 und 1997 geb. Fahrer identisch ist, dann hat er doch den richtigen Beitrag bezahlt.

Welche Nachforderung soll es da geben?

Das wird es wohl eben nicht sein. Geb. 96 wäre über 20 und geb. 97 wäre unter 20.

 

Und es geht ja nicht nur um die Vertragsstrafe, sondern es wird sich rückwirkend zum 01.01. die erhöhte Prämie nachgefordert.

am 1. Januar 2017 um 15:20

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. Januar 2017 um 16:09:26 Uhr:

Wenn die Prämie für ein 1996 und 1997 geb. Fahrer identisch ist, dann hat er doch den richtigen Beitrag bezahlt.

Welche Nachforderung soll es da geben?

Wenn, hätte ... Fahrradkette.

Das weiß vermutlich der Versicherer. Ist aber nur eine Vermutung.

Zitat:

@hydrou schrieb am 1. Januar 2017 um 16:14:58 Uhr:

Das wird es wohl eben nicht sein. Geb. 96 wäre über 20 und geb. 97 wäre unter 20.

Und es geht ja nicht nur um die Vertragsstrafe, sondern es wird sich rückwirkend zum 01.01. die erhöhte Prämie nachgefordert.

Dazu müßte man auch wissen, wann der 1996 geb. damals in den Vertrag mit aufgenommen wurde und ob die Versicherung, den Beitrag mit Erreichen des 20 Lebensjahr reduziert hat, wenn die da unterschiedliche Prämien haben

In der Regel wird eine Jahresprämie seit dem letzten 01.01. nachgefordert. Und wenn man den geschwärzten Bereich vergrößert, kann man als letzte Ziffer des Jahres eine 6 erkennen. Und die Prämie wird sich erst in 2017 absenken, da dieses Jahr der jüngste Fahrer 20 werden wird.

Es stellt sich für mich immer noch die Frage, ob z.B ab 01.01.2016 die Prämie aufgrund des gemeldeten 1996 geb. Fahrers gesenkt wurde, wenn nein, hätte der 1997 geb Fahrer der 2016 gefahren ist, keine Prämienerhöhung verursacht. Deshalb auch die Frage, seit wann besteht der Vertrag mit dem 1996 geb. gemeldeten Fahrer und wurde die Prämie mal dem aktuellen Alter angepasst.

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