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Frage zu Kamei Grill

Themenstarteram 26. Dezember 2003 um 16:54

http://www.kamei.de/standards/PDFs/cs16_17.pdf

wieso nicht für automatik?gibt es da einen bestimmten grund??? gibt es einen weg den doch verbauen zu können!? lieber gruß, young kadett!

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18 Antworten

Klar kannst du einfach verbauen, sind bei Kadett alle gleich na gut außer GSI da der GSI eine Ganz andere Stoßstange hat, ZB: heißt auch meistens bei den Rückleuchten für Kadett E CC nicht GSI sind aber auch die Gleichen Rückleuchten.

Themenstarteram 26. Dezember 2003 um 21:32

automatik!?

 

es bezieht sich vielmehr auf die abe! da steht drin das er für e kadetts mit automatik getriebe verboten ist, dafür wollte ich einen grund wissen! wissen sie darüber bescheid? dank,simon

am 26. Dezember 2003 um 21:49

verboten??

bau ein das ding und jut..

son Grill interessiert doch keinen.. und wies aussieht is da auch keine ABE dabei..da steht TÜV-frei.

Ja und Tüv Frei ist Tüv Frei **** off Tü.

Themenstarteram 26. Dezember 2003 um 23:58

hmm...

 

habe das teil bei ebay ersteigert, da war eine abe bei, auf der das draufsteht (verbot für diesel, automatic und wagen mit anhängerkupplung). ?ausserdem soll automatik einen seperatane Ölkreislauf haben, der auch gekühlt werden muss!? verstehe das verbot nicht, wenn ich damit angehalten werde, ist natürlich scheisse...

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass einer der Grünen Dich nach ner ABE für nen Kühlergrill fragen sollte.......

Kannst ja die Dinger auch selbst verändern und es kräht kein Hahn danach!

Du kannst dein Grill Verändern wie du lustig bist, Fragt doch kein Mensch nach, es wird ja nur der Grill Geändert und nichts anderes, du siehst doch ob dort irgendwas im weg ist beim einbauen, und wenn da was im weg ist kannst du den Grill ja auch etwas ändern.

Also bau ein und gut is es, es wird dich nie im leben jemand Fragen ob du eine ABE oder so was dafür hast nicht mall der Tüv.

Themenstarteram 27. Dezember 2003 um 10:56

hm...

 

aber eine abe war dabei die muss ja einen sinn haben...kann es sein das das lochblech viel weniger luft durchlässt als der standard kadett e cc grill? liegt darin das problem?

Die GSI Stoßstange hat dasselbe Lochblech und Glaube mir da kommt genug Luft durch.

Scheiß auf die ABE wisch dir den Arsch damit ab und ins Klo damit.

Ich habe noch eine Blende fürn Kadett Grill für die Erste Stoßstange,

mit dem teil wurde alles zu Gedeck so das keine Luft mehr daran Kamm und der Tüv hat nie was gesagt oder Gefragt ob ich eine ABE habe.

Ich hoffe das Thema hat sich jetzt erledigt.

Sonst fahre zum Tüv und frage da nach, sage einfach dass du keine ABE für das teil hast und ob du dafür eine Brauchst, einfach so auf doof tun :-)

Vor allem würde ich es sehr begrüssen, wenn einige Forenteilnehmer sich nicht immer wieder der Fäkalsprache bedienen würden.

Zum anderen bringt das mit dem "doof stellen" keine Punkte, getreu dem Motte "Unkenntnis schützt nicht vor Strafe". Der Halter ist dafür veranwortlich, dass sein Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entspricht, ohne wenn und aber. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Kontrolle nach der ABE eines "recht normal" aussehenden Kühlergrills gefragt wird, recht gering im Vergleich zu Felgen, Spoilern und Lenkrädern.

Um zur Technik zurückzukehren:

Der C16NZ mit Schaltgetriebe hat teilweise einen anderen Kühler als der mit Automatik.

SG: # 90444155 (AC)

AG: # 90180562 (AD)

- jeweils bis FIN L2538336 / L5053351 / LB524410

... danach für beide # 90352138 (WP)

... ausserdem gibt es unterschiedliche Lüfter und Luftführungen!

Bei einigen Motorversionen sind die Unterschiede allerdings grösser als beim C16NZ, vielleicht kommt die Eingrenzung daher.

Ähnliche Beschränkungen bestehen übrigens auch bei den Fernscheinwerfer-Grills von Hella ...

Hallo,

das mit den verschieden großen Kühlern kann ich bestätigen.

Bei den (kleinen) Benzinern ist der obere Lufteintrit im Orginal-Grill verschlossen; bei den großen, denen mit (orig.-) AHK, Automatik sowie den Diesel ist diese offen - weil die halt `nen größeren Kühler haben.

(lässt sich aber ohne weiteres nach hintern herausbrechen)

Beim Astra F ist diesen "Phänomen" in der Stoßstange zu finden - dort ist die untere Rippe zu (wurde aber glaub`ich mit dem Facelift `95 auch geändert.

Habe diese Blende bei meinen beiden entfernt - neben einer unwesentlichen Gewichtserparnis (grins)

wird der Motor - gerade im Sommer - besser gekühlt.

Gruß

Franjo

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Zum anderen bringt das mit dem "doof stellen" keine Punkte, getreu dem Motte "Unkenntnis schützt nicht vor Strafe". Der Halter ist dafür veranwortlich, dass sein Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entspricht, ohne wenn und aber. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Kontrolle nach der ABE eines "recht normal" aussehenden Kühlergrills gefragt wird, recht gering im Vergleich zu Felgen, Spoilern und Lenkrädern.

 

Also noch mal für doofe die nicht Doof sind :-) ich habe es so mit meinen Rückleuchten gemacht, in der ABE stand drin nur Für Kadett Stufenheck und nicht Cabriolet und GSI,

bin also zum Tüv gefahren gefragt ob ich da eine ABE zu benötige da ich keine habe also auf doof getan,

der Tüv Männe sagte mir eigentlich schon aber da ich einige andere Sachen schon am Kadett geändert habe währe eine ABE hinfällig,

da sich die ABE IMMER auf das Originale Auto bezieht, er sagte mir aber auch gleich das ich die Teile auch ohne ABE eintragen kann da sie ja eine Nummer haben,

gesagt getan rückleuchten wahren eingetragen.

Wehr natürlich Doof ist geht zum Tüv und sagt „ich möchte das und das eingetragen haben aber in der ABE steht drin das ich die teile nicht dran haben darf“

was soll der Tüv Männe nun sagen? der sagt dir auch gleich das er das dann nicht eintragen tut da es ja in der ABE so steht.

Es ist doch genauso mir den Domstrebe die brauch man auch nicht eintragen aber Frage mal den Tüv (habe ich gemacht zwei Tüv Männe gleichzeitig) die haben sich nur angekuckt und sagten

„ja das kann ich auch nicht sagen aber ich glaube das man die nicht eintragen muss, aber lass man drin wird kein Mensch was sagen wir vom Tüv auch nicht“

also doof ist nicht gleich Doof, ich möchte hier auch keinen beleidigen aber es ist nun mal so.

Fahre zum Tüv und Frage da nach wegen dem Grill und stehle dich doof

am 28. Dezember 2003 um 13:01

gibt halt solche und solche Prüfer..

die Rückleuchten hätten se dir aber auch mit der ABE eingetragen..

die gucken ob das alles passt und wenns ok ist gibbet die unterschrift.. verstehe auch nicht wieso die Leuchten fürn Stufenheck zulässig sind aber beim Cabrio nicht :/

für meinen Auspuff musste ich dem Prüfer eklären was im Gutachten steht, und dass das alles seine Richtigkeit hat..

Typenbezeichnung MSD=Kadett und ESD=Nexia.. hatte ihn nen bissel verwirrt..

Nen Bekannter hat seine HU bekommen ohne je auf nem Bremsenprüfstand gewesen zu sein..

Nur weil er ne Golf-lippe drunter hat(deshalb zu tief), für die er natürlich auch kein Gutachten hat..

Jeder andere Prüfer hätte ihn nach Hause geschickt..

und wenn man weiss wo man hin muss bekommt man sogar Eintragungen, von denen man selbst weiss, dass sie 100%ig nicht legal sind..

bestes Beispiel is die Sache mit den gecleanten Türen..

sowas kann dann aber auch im Nachhinnein noch Ärger mit sich bringen.. da muss man dann selbst wissen wie weit man gehen will..

Um zum Grill zurück zu kommen.. da du ihn ja nun schon liegen hast,youngkadett, würde ich ihn auf jeden Fall einbauen. Im Sommer halt mal die Temperatur im Auge behalten..ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das soviel ausmacht..

notfalls kannste auch das lochgitter gegen Streckgitter tauschen..da kommt vielleicht mehr luft durch..

und wenn dus ganz genau nimmst fährste halt zum TÜV und lässt das Ding eintragen. Ne Eintragung von nem Grill is meiner Meinung nach aber rausgeschmissenes Geld.

Ich hab übrigens nen selfmade Grill drin(seit ca.5 Jahren). also schon 2x die HU überstanden und auch bei Verkehrskontrollen gabs nie Probleme.

Nicht alles, was eingetragen ist, ist auch legal!

Wenn es sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass eine Eintragung unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen ist, haben sowohl der Prüfer als auch der Fahrzeughalter die klassische Arschkarte! (pardon .... aber ich habe wirklich keine passendere Formulierung gefunden!)

Allerdings stimme ich soweit zu, dass ich auch wegen eines Kühlergrills nicht zum TÜV fahren würde.

Wenn (vermutlich erst nach Öffnen der Haube) eine ABE-Nummer sichtbar ist , reicht das zu 99,99% bei einer Kontrolle durch die Polizei aus. Und bei einem Kühllergrill würde ich auch auf die Methode "Aber da ist doch eine ABE-Nummer drauf ..." versuchen, die Argumente des grünen Männchens zu entkräften. Schmeiß' den Originalgrill nicht weg, dann kannst Du im Falle eines (wirklich unwahrscheinlichen) Mängelberichtes schnell für "koschere" Verhältnisse sorgen.

cU

Fred

Fred

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