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Frage wegen Abnahme und Eintragung im Fahrzeugschein

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 22:51

Hallo,

der Vorbesitzer von meinem Wagen hatte eine Edelstahlabgasanlage und Distanzscheiben montieren lassen. Diese dann wohl per Einzelabnahme auch abnehmen lassen, jedenfalls habe ich jetzt nur diese Abnahme Zettel vom Tüv mit dem Namen vom Vorbesitzer drauf, in meinem Schein also nichts von den Teilen stehen. Reicht es wenn ich jetzt die Abnahme Zettel mitführe oder muss ich die beiden sachen noch in meinen Schein eintragen lassen? Wird dann ggf. nochmal eine Einzellabnahme verlangt?

Sorry falls ich hier ins falsche Forum gerutscht bin

Danke schonmal

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36 Antworten

Eine sogenannte "Einzelabnahme" gibt es leider seit dem 29.04.2009 nicht mehr.

Dies nennt sich jetzt Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)

Mit diesem Gutachten musst Du bei Deinem zuständigen Fachdienst für Straßenverkehr (Bündelungsbehörde) eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen, damit geht es dann schließlich zur Zulassungsstelle wo Du die Fahrzeugpapiere berichtigen lässt.

Das mitführen des Zettels" nützt nichts, steht aber auch auf dem Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis drauf, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich ist.

--------------------------------------------------------------------------------

Wenn es sich aber nur um eine Anbaubestätigung nach §19(3) handelt, reicht es eventuell aus das eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erst mit nächster Befassung damit erforderlich ist, steht dann aber auch auf der Anbaubestätigung drauf ;-)

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 23:26

Ok das hilft schonmal etwas hab bei dem ganzen Erlaubniss deutsch den überblick verloren , das überall der Name vom vorbesitzer steht macht aber nichts? Das Auto ist ja das selbe und die Fahrgestellnummer steht ja auch dort drauf. Und neu vorgeführt muss der wagen auch nicht oder?

Das Gutachten ist wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe 18 Monate gültig.

Themenstarteram 19. Juli 2013 um 0:01

Schön das papier ist von 2006 -.- und nu alles von vorne? Problem ist auch es ist eine Sonderanfertigung und ich habe nur diese Erlangung zur Betriebserlaubnis. Sonst nix

Zur Zulassungsstelle gehen und nachfragen. Aber egal was es ist, ob nun Änderungsabnahme oder Gutachten zur Erteilung BE, es hätte spätestens mit der Ummeldung des Fahrzeugs auf dich eingetragen werden müssen...

Themenstarteram 19. Juli 2013 um 4:47

Ja das weiss ich mittlerweile auch aber ich war in meiner Unwissenheit und Naivität geblendet, ok ist keine Entschuldigung aber ich habe dem Vorbesitzer geglaubt das alles Ok ist, naja der weiss natürlich von nichts mehr und ich bin jetzt der Dumme. Aber die höhe kommt noch, in dem gutachten ist auch noch ein Zahlendreher in der Fahrgestellnummer jetzt habe ich wohl ein richtiges Problem. Meint ihr es besteht eine möglichkeit alles neu Abnehmen und Eintragen zulassen? Wie läuft sowas ab? Was brauch ich alles? Ich habe lediglich eine Handschriftliche Rechnung von 2006 immerhin mit Stempel der Firma.

Hallo TE,

in der Regel steht auf dem Gutachten wie man sich zu Verhalten hat.

1. sofort eintragen lassen bei der Zulassungsstelle

2. bei nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren sind die Änderungen einzutragen, oder

3. eine Eintragung ist möglich aber nicht erforderlich.

Schau mal nach was bei Dir steht, dann weist Du was du machen musst und wenn Du dann immer noch nicht weiter kommst, frage den TÜV bzw. die Institution, die die Abnahmen vorgenommen hat.

Schönes WE

Themenstarteram 19. Juli 2013 um 5:14

Es steht unverzüglich eine Berichtigung der Papiere durchführen.

Nur 3 Probleme:

-Dokument ist von 2006 (Die zeigen mir nen Vogel)

-Fahrgestellnummer hat 3 Zahlendreher ...

-Der Name vom Vorbesitzer steht im Briefkopf

Ich kann mir auch kaum vorstellen das die Anlage jemals eingetragen war denn im Brief steht nichts darüber

Ich glaub den gang zum Amt kann ich sparen und fahre erstmal beim TÜV vor zwecks komplett neuer Abnahme

Hallo gismo, Du wirst um eine erneute Abnahme nicht herum kommen, dazu benötigst Du für die Edelstahlabgasanlage und Distanzscheiben ein TÜV-Teilegutachten oder ABE, dies bekommst Du vom Hersteller oder vom damaligen Verkäufer.

Wenn Du diese Unterlagen bereits hast oder besorgt hast, die Auflagen die darin gefordert werden erfüllen, und dann eintragen lassen, eine andere Möglichkeit sehe ich in Deinem Fall leider nicht.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo TE,

in der Regel steht auf dem Gutachten wie man sich zu Verhalten hat.

1. sofort eintragen lassen bei der Zulassungsstelle

2. bei nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren sind die Änderungen einzutragen, oder

3. eine Eintragung ist möglich aber nicht erforderlich.

Schau mal nach was bei Dir steht, dann weist Du was du machen musst und wenn Du dann immer noch nicht weiter kommst, frage den TÜV bzw. die Institution, die die Abnahmen vorgenommen hat.

Schönes WE

*tüddeltüüüüü*

nein steht NICHT dabei. bei einer abnahme im sinne von §19 steht das bei. bei einer "einzelabnahme" steht sowas grundsätzlich NICHT (mehr) dabei. weil die überschrift "gutachten zur erlangung der betriebserlaubniss" einem ALLES wissenswerte sagen "sollte" ;) guggstdu: http://www.porno-karre.com/.../big_25873459_0_576-768.jpg

Zitat:

Original geschrieben von gismo881

Ich glaub den gang zum Amt kann ich sparen und fahre erstmal beim TÜV vor zwecks komplett neuer Abnahme

Freundlich anfragen kostet nix. Danach kannst du immer noch Geld in die Hand nehmen. Vielleicht kann dir ja auch der TÜV aufgrund des alten Gutachtens bestätigen, dass das Fahrzeug immer noch in diesem Zustand ist.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo TE,

in der Regel steht auf dem Gutachten wie man sich zu Verhalten hat.

1. sofort eintragen lassen bei der Zulassungsstelle

2. bei nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren sind die Änderungen einzutragen, oder

3. eine Eintragung ist möglich aber nicht erforderlich.

Schau mal nach was bei Dir steht, dann weist Du was du machen musst und wenn Du dann immer noch nicht weiter kommst, frage den TÜV bzw. die Institution, die die Abnahmen vorgenommen hat.

Schönes WE

*tüddeltüüüüü*

nein steht NICHT dabei. bei einer abnahme im sinne von §19 steht das bei. bei einer "einzelabnahme" steht sowas grundsätzlich NICHT (mehr) dabei. weil die überschrift "gutachten zur erlangung der betriebserlaubniss" einem ALLES wissenswerte sagen "sollte" ;) guggstdu: http://www.porno-karre.com/.../big_25873459_0_576-768.jpg

Tja,

schau mal etwas höher bei User Kai70. Da findest Du auch meine Antwort ;)

Ist Deine Tastatur kaputt ??? ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

*tüddeltüüüüü*

nein steht NICHT dabei. bei einer abnahme im sinne von §19 steht das bei. bei einer "einzelabnahme" steht sowas grundsätzlich NICHT (mehr) dabei. weil die überschrift "gutachten zur erlangung der betriebserlaubniss" einem ALLES wissenswerte sagen "sollte" ;) guggstdu: http://www.porno-karre.com/.../big_25873459_0_576-768.jpg

Naja bei mir stand es letzten Monat noch drin siehe Anhang ;-)

 

2013-06-28-12-10-50

Bei mir gestern Distanzscheiben, habe leider keine Möglichkeit den Bericht hier darzustellen.

Schade.

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