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Auto zulassen ohne Fahrzeugschein?

Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 21:40

Hallo zusammen,

ich habe mir einen alten BMW E30 gekauft und möchte den die Tage gerne zulassen.

Habe das Fahrzeug in abgemeldetem (seit 3 Jahren) Zustand gekauft und lediglich TÜV Gutachten und Fahrzeugbrief bekommen. Keinen Fahrzeugschein.

Wenn ich jetzt zur Zulassungsstelle gehe mit eben diesen 2 Sachen und natürlich evB, bekomme ich dann meine Zulassung oder stehe ich dann vor einem Problem? Im Internet gibt es leider keine einheitliche Meinung dazu. Wenn die Zulassungsstelle ohne Schein nicht anmeldet, kann ich dann einfach behaupten, dass ich den Schein zwar vom Verkäufer bekommen, aber "leider verloren" habe?

beste Grüße

Christian

Beste Antwort im Thema

Deine Meinung ist dir unbenommen, jeder darf ja auch ne falsche Meinung haben, die sich nicht mit den gesetzlichen Vorgaben deckt. Wie man allerdings zu dieser Meinung kommt, insbesondere wenn er doch HEUTE da war und das gesagt bekommen hat, dass er es braucht, das ist schon sehr merkwürdig...

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am 15. Mai 2008 um 18:18

Hallo.

Ich hab leider kein passenderes Forum gefunden, obwohl mit bewusst ist das es nicht hier her passt.

Ich bin am Verzweifeln.

Ich habe mir von einem Freund ein Auto gekauft, dieses Fahrzeug ist zeit einigen Wochen Stillgelegt (also vorruebergehend)

nun, nachdem ich das Fahrzeug bezahlt hatte, bekomm ich allerlei Sachen mit, die da waeren:

- Kaufvertrag

- TÜV Bescheinigung

- AU Bescheinigung

- Zulassungsbescheinigung Teil II

So, nun moechte ich das Fahrzeug morgen frueh gerne Zulassen/Anmelden.

Nun habe ich auf der Seite der Stadt in der ich Wohne gelesen, das die eine Abmeldebescheinigung bzw. die Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I haben wollen. (Auf Teil II steht "BRIEFVERMERK: ENTW./AUSGEH.")

Problem:

Die habe ich nicht!

Versuche seit Stunden meinen Kumpel zuerreichen, allerdings ist sein Handy aus...

ich ich musses unbedingt morgen zulassen das ich das Auto am Wochenende brauche.

Meine Frage:

Ist es moeglich das Fahrzeug ohne die Zulassungsbescheinig Teil I anzumelden?

Und wenn Ja, was muss ich da machen? bzw. was kostet das extra?

Das Auto soll in der selben Stadt wieder zugelassen werden, und ist seit evtl. 5 Wochen stillgelegt.

Ich moechte vermeiden das ich dort 3 Stunden warte, und am ende erfahre "tut mir leid, ohne Teil I gehts nicht, bis Montag"

Ich danke schonmal fuer Antworten.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil I' überführt.]

Hi,

also wenn die unbedingt die Zulassung Teil I haben wollen und du es nicht vorlegen kannst, gibt es glaube ich die Möglichkeit diese "eidesstattliche Erklärung" abzugeben.

Ich weiss aber jetzt nicht, ob sie von dir oder von dem Vorbesitzer abgegeben werden muss.

Wenn er dir Teil I gegeben hat, wirst du wahrscheinlich die Erklärung abgeben müssen, da sie in deinem Besitz verloren gegangen ist, aber wenn er sie dir nicht gegeben hat, kann es sein, dass er die Erklärung abgeben muss.

Wenn dem so ist, fragt man sich, was man im StVA sagt, damit man nicht zweimal laufen muss ;) Wenn du die Erklärung vor Ort abgeben und den Wagen sofort ummelden kannst, könnte man sagen, er hätte sie dir gegeben und du hast sie verloren. Dann hast du nicht weiterhin dieses Problem, dass du deinen Fraund nicht mehr erreichen kannst (seitdem er dir den Wagen verkauft hat? *sehrverdächtig*) :D

Aber damit du dir ganz sicher bist:

Am besten auf der Homepage deiner Zulassungsstelle nochmal nachlesen ob da was drüber drin steht oder bevor du dort hin fährst kurz anrufen und den Sachverhalt erklären.

schönen gruss

TazaTDI

*EDIT*: Hier ein Link unserer Zulassungsstelle.

Aber es kann sein, dass es bei dir anders ist, da der Wagen ja schon stillgelegt ist. Also am besten anrufen.

http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/08178/index.html

http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/08177/index.html

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil I' überführt.]

Hmm, also normalerweise reicht zum anmelden der Teil II (ehemals Brief) und AU/HU Bescheinigung, ich vermute in deinem Fall wird der erwähnte Stempel im Teil II als "Abmeldebescheinigung" gewertet. Im Zweifelsfall rufst du bevor du hingehst halt an ;)

Grüße

Steini

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil I' überführt.]

am 15. Mai 2008 um 21:10

ich hab das Ding mittlerweile bekommen...

Nun spinnt mein Drucker rum, und ich bekomme die Vollmacht nicht ausgedruckt...

Da muss mein Kollege morgen da hin fahren, die Vollmacht hollen, zu mir fahren wegen den zwei unterschriften, und dann noch hinbekommen die Karre bis 11 Uhr anzumelden... zum Glueck is fruehs nicht so viel los, das schafft man denke ich, wird ne ganz schoene rumfahrerei morgen fuer ihn, da muss ich am abend wohl mal nen kasten Bier hinstellen^^

Dennoch danke fuer eure Antworten.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil I' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Psylix

ich hab das Ding mittlerweile bekommen...

Nun spinnt mein Drucker rum, und ich bekomme die Vollmacht nicht ausgedruckt...

Da muss mein Kollege morgen da hin fahren, die Vollmacht hollen, zu mir fahren wegen den zwei unterschriften, und dann noch hinbekommen die Karre bis 11 Uhr anzumelden...

Hi,

warum einfach wenn es auch schwer geht :D

wieso machst du dir denn soviel Stress?

Nimm einfach ein Blatt und einen Stift und dann schreibst du.. Hiermit bevollmächtige ich .... Herrn.... dieses und jenes etc bla bla ratatatata ;)

Die Vollmacht habe ich bisher jedesmal handschriftlich geschrieben und meiner Frau oder einem Freund samt Perso mitgegeben, damit sie für mich meinen Wagen anmelden konnten.

schönen gruss

TazaTDI

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil I' überführt.]

Jepp, Handschriftlich geht immer ;)

Ansonsten hoffe ich das du noch ne Deckungskarte und ne Kontovollmacht mitgibst, sonst wirds nicht klappen ;)

Grüße

Steini

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil I' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Jepp, Handschriftlich geht immer ;)

Ansonsten hoffe ich das du noch ne Deckungskarte und ne Kontovollmacht mitgibst, sonst wirds nicht klappen ;)

Grüße

Steini

Fürs Konto reicht bei uns in Köln auch die Bankkarte, zumindest ist sie damals so akzeptiert worden.

Aber ich hab in der Vollmacht reingeschrieben, dass der Bevollmächtigte alle Vollmacht von mir hat, die Zulassung durchzuführen. da musste ich nicht für jeden Akt den die nette Dame dort macht, ne extra Vollmacht mitgeben ;)

Aber wie von meinem Vorredner schon angedeutet, alle erforderlichen Papiere mitnehmen und falls du mit dem Auto dahin fährst auch nen Schraubenzieher mitnehmen für die Kennzeichen.

gruss TazaTDI

TazaTDI

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil I' überführt.]

am 16. Mai 2008 um 13:56

Also, die Anmeldung is ueber die Buehe, hat sogar geklappt, gab gestern nur noch uneinigeiten bei der Versicherung...

Also wir haben schonmal versucht mit ner Handschriftlichen Vollmacht ein Fahrzeug zuzulassen, mit Fahrzeug-ident.-Nr und allem drum und dran, wir durften wieder abtretten und ne Vollmacht ausdrucken...

naja, der ganze stress is vorbei, die Karre is endlich auf der Strasse :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil I' überführt.]

Den Fahrzeugschein bekommt man wenn man ein Auto anmeldet.

Anmeldung geht nur mit gültigen TÜV.

Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 22:13

Ja das ist mir soweit klar, aber es gibt Stimmen im Internet die behaupten, dass man den Fahrzeugschein bei der ABmeldung mit entsprechendem Vermerkt wiederbekommt und bei der ANmeldung vorlegen/abgeben muss.

Möchte nur nicht beim Amt dann blöd da stehen weil ich den Schein vom Vorbesitzer nicht habe.

Moin Christian,

bei der Zulassungsstelle bekommst du deine Zulassung, vorausgesetzt du hast auch ein Versicherungsdoppelkarte.

Einen TÜV*-Stempel bekommst du aber erst wenn du das Fahrzeug dort* vorgeführt hast.

Sage denen bei der Zulassungsstelle was Sache ist dann solltest du auch keine Probleme bekommen.

Gruß Claus

Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 22:25

Wie gesagt, TÜV hat der Wagen noch. Also gehe ich einfach mit dem Brief, dem TÜV Bericht und der Versicherungsbescheinigung hin und alles müsste klappen?!

Zitat:

@livebattle schrieb am 19. Oktober 2014 um 00:25:28 Uhr:

Wie gesagt, TÜV hat der Wagen noch. Also gehe ich einfach mit dem Brief, dem TÜV Bericht und der Versicherungsbescheinigung hin und alles müsste klappen?!

Richtig.

Versicherungsdoppelkarte gibt es nicht mehr, das ist jetzt die EVB.

Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 22:31

Top, Danke für die Hilfe!

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