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Ford Focus MK1 Scheinwerfer und Reparatur

Ford Focus Mk1
Themenstarteram 14. Juni 2014 um 18:21

Hallo,

habe heute meinen neuen alten geholt :)

Habe dazu allerdings noch ein paar Fragen, zum einen hat der Vorbesitzer neue Scheinwerfer eingebaut, meine Frage benötige ich dazu eine ABE? Die Blinker welche im Scheinwerfer intiegriert sind wurden von Ihm nicht angeschlossen, darf ich sie anschließen oder verstößt das gegen irgendwas in der StvO?

Vlt. kennt einer von euch die Scheinwerfer und kann mir dazu noch was sagen.

Leider ist auch meiner nicht vom Rost befreit, zum einem beginnt er langsam über der Zierleiste am Kofferraum zu rosten, das möchten wir jedoch selber beseitigen, kann mir jemand sagen wie ich ohne große Schäden am Lack zu machen die Zierleiste am Kofferraum abbekomme?

Auch mein nächstes Problem hat mit dem Ausbau zu tun, in der Fahrertür geht der Lautsprecher nicht, wie komme ich da am schnellsten dran?

Vielen Dank für eure Hilfe

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11 Antworten

wenn die Scheinwerfer ein E-Zeichen haben sind sie Zugelassen (Eintragungsfrei), wobei du auch schauen mußt ob die Höhenverstellung funktioniert (nicht das die Stellmotoren nicht eingebaut sind). Die Blinker darfst du natürlich anschließen, dann mußt du allerdings die Blinker in der Stoßstange abklemmen

die Leiste mußt du von der Innenseite abschrauben, die Heckklappenverkleidung muss dazu ab

für den Lautsprecher mußt du die Türverkleidung abschrauben, Schrauben dazu findest du hinter der länglichen Blende vom Türgriff, hinter dem Stopfen in der Griffschale und außen herum

Themenstarteram 15. Juni 2014 um 9:21

Vielen Dank,

Die Stellmotoren funktionieren, wo finde ich dieses E Zeichen?

Zitat:

Die Blinker darfst du natürlich anschließen, dann mußt du allerdings die Blinker in der Stoßstange abklemmen

Die Blinker müssen im Scheinwerfer angeschlossen werden und die Scheinwerfer in der Stoßstange müssen abgeklemmt/überklebt/lackiert sein (ich habe die einfach mit Panzertape abgeklebt bis ich mal zum Lackieren komme). Alles andere ist nicht erlaubt.

Zitat:

wo finde ich dieses E Zeichen?

die befinden sich vorne auf dem Scheinwerfer (habs sie gefunden als ich die Bilder vergrößert habe)

Themenstarteram 15. Juni 2014 um 13:58

Ist das echt so streng :o das ich sie abkleben muss?

Danke, jetzt sehe ich das E-Zeichen auch :)

solange es nicht doppelt blinkt, und vorne klar ersichtlich das Abbiegelicht zu erkennen ist, sehe ich kein Grund wieso man gegen die StVZO verstoßen sollte wenn man die Originalen weiter nutzt...bei den FKs/Depo haben die Scheinis für vFL, obwohl diese auch ein Blinker im Gehäuse haben (jedoch nicht angeschlossen) eine andere Prüfnummer

Gesetze sind nun mal so wie sie sind, da kann man sich das eben nicht so zurecht legen wie es passt. Evtl. mängelt der TÜV das nicht, aber wenn es mal einen Unfall gibt und der Gutachter sieht das die Scheinwerfer nicht zugelassen sind (denn die sind nur zugelassen mit den Blinkern) dann kann es teuer werden...

und immer wieder diese Unfall blablub...

erstmal muss nachgewiesen werden das es irgendetwas mit den Blinkern zu tun hatte.

Und dann kann mir keiner sagen, das ein Gutachter meint das die fehlenden Blinker im Scheini die Ursache waren obwohl man mit den ORIGINALEN Blinker ordnungsgemäß geblinkt hatte bzw diese ordnungsgemäß funktionierten.

Ausserdem wenn ein Scheini für den vFL angeboten wird und dieser entsprechend überhaupt nicht verkabelt ist, wird es sehr wohl eine Zulassungsdokumentation beim Hersteller geben welche man anfordern kann, schließlich kann ein Scheini keine Zulassung bekommen wenn nicht alle Sockel und Kabel verbunden sind, was bei den Scheinis für vFL ja klar nicht der Fall ist da die Verkabelung zum Blinker fehlt, oder hat einer schon den Blinker eines Scheini für vFL im FL zum laufen gebracht ? (FK)..wie ich schon sagte haben die FK eine andere Nummer bei den vFL als die FL obwohl gleiches Gehäuse mit Blinkern, ich schätze da wird es eine Prüfung ohne Blinker gegeben haben, sonst wäre keine andere Nummer drauf und überhaupt nicht zugelassen worden. Denn wie schon gesagt wurde, alles was angeschlossen ist muss funktionieren, aber wenn nichts im Scheinwerfergehäuse angeschlossen ist, kann auch nichts funktionieren :D

keine Verkabelung Blinker FK Scheini für vFL->*klick mich*

Verkabelung gleicher Scheini mit Blinker für FL -> *klick mich*

Aber die Scheinis vom TE kenne ich nicht..sind ja DayLine bzw DLite, da weiss ich nicht ob da auch der Blinkersockel tod ist oder bei den FL Modell verbunden ist

Sofern der Blinker noch im Scheinwerfer zu erkennen ist (orangene Farbe) und dieser nicht geblinkt haben kann, ist das sicherlich ein Problem. Keine Versicherung zahlt gerne irgendwas, daher wird diese auch jegliche Möglichkeit in Betracht ziehen, einen größeren Schaden nicht zu übernehmen... Du kannst dann ja selber sehen wie Du den Schaden begleichst und ob das Gericht das nicht so relevant sieht ob der Scheinwerfer nun ordnungsgemäß in Betrieb war, zugelassen war etc. Sonst könnte ja jeder irgendwas reinschrauben, nicht zugelassen etc. und hinterher würde man sagen, hey das war doch gar nicht so relevant für den Unfallhergang... bla bla bla... die Versicherung wird sich freuen einen Schaden - und sei es auch nur zum Teil - nicht tragen zu müssen!

Ein "Sachverständiger", der vom Straßenverkehr, und von Leuchten eine Ahnung hat, würde die Funktion Blinker eher in den abgesetzten Stoßstangenblinkern sehen, als in den bei Licht nahezu unsichtbaren Scheinwerfer - Binkern !

Mein TÜV hat es mir freigestellt, welche Blinker Ich benutze.

Wenn der Blinker in der Stossie blinkt, kommt doch kein Sch.... auf die Idee, auf ein Blinken im Scheinwerfer zu warten.

Zitat:

Original geschrieben von TSB69

Sofern der Blinker noch im Scheinwerfer zu erkennen ist (orangene Farbe) und dieser nicht geblinkt haben kann, ist das sicherlich ein Problem.

warum sollte man eine Orangene Birne reinschrauben wenn die sowieso nicht verkabelt ist ?? ist doch sinnfrei.

Und wie ich schon sagte wenn es im Scheini keine Verkabelung für Blinker gibt, und der Scheini eine Prüfnummer hat, dann ist es nicht das Problem des Halters (auch wenn dieser wenn es im unwarscheinlichen Fall wirklich bemängelt wird selbst die Prüfunterlagen beim Hersteller anfordern muss).

Ganz im Gegenteil, wenn man den Blinker funktionsfähig macht und an der Verkabelung rumlöten muss, erlischt die Betriebserlaubnis des Scheinis und man hat genau das gegensätzliche erreicht !

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