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Feder und Chiptuning nicht eintragen lassen

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 18:30

Hallo,

 

was kann passieren,

wenn ich Tieferlegungsfedern, Spurverbreiterungen und Chiptuning nicht eintragen lasse?

 

Was kann und was wird warscheinlich passieren?

 

Danke.

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21 Antworten

Es erlischt die BE.

D.h. auch bei einem unverschuldetem Unfall wird die Versicherung deinen Schaden nicht zahlen und sich zudem noch Geld bei dir wiederholen.

Außerdem kann z.B. bei einer Polizeikontrolle dein Auto vor Ort stillgelegt werden und dir drohen min. 50€ und 3Punkte!

am 9. Juli 2007 um 19:15

wenn dich die polizei anhält...:

-3 punkte für den fahrer

-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitunsggebühr) für den fahrer

-b-verstoß in probezeit für den fahrer

-3 punkte für den halter

-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitunsggebühr) für den halter

-b-verstoß in probezeit für den halter

-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)

-270-520€ gutachterkosten

-80-120€ für die neuvorführung des kfz

-bus-/taxi-/bahnfahrkarten für 1-2 wochen

-folgekosten bei notwendiger nachschulung knapp 500€

bei nem unfall:

-komplettverlust der teil- und vollkasko (deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)

-regressforderung der haftpflicht bis zu 5000€

-kündigung seitens der versicherung (viel spaß dabei ne neue zu finden)

-zivilrechtliche folgeprozesse bis in den mehrstelligen millionen-€uro bereich...

noch fragen?

am 9. Juli 2007 um 19:39

Nun - nach meinen Informationen ist die Sache nicht ganz so schwarz zu sehen (aber bei dunkeldunkeldunkelgrau bleibts ;) )

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

bei nem unfall:

-regressforderung der haftpflicht bis zu 5000€

...wenn du nicht nachweisen kannst, dass der Unfall auch bei legalem Fahrzeug genauso passiert wäre. Bei Federn und Spurverbreiterung sehe ich da allerdings keine großen Chancen, das abzuwenden - da wird mehr oder weniger jeder ein anderes Lenk- und Bremsverhalten erkennen, das zum Unfall beigetragen haben dürfte.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

-zivilrechtliche folgeprozesse bis in den mehrstelligen millionen-€uro bereich...

Nach meinem beschränkten Verständnis der Sache: Zivilrecht -> Haftpflicht muss sich darum kümmern - sowohl um die Befriedigung begründeter Ansprüche als auch um die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

am 9. Juli 2007 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wenn dich die polizei anhält...:

-3 punkte für den fahrer

-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitunsggebühr) für den fahrer

-b-verstoß in probezeit für den fahrer

-3 punkte für den halter

-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitunsggebühr) für den halter

-b-verstoß in probezeit für den halter

-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)

-270-520€ gutachterkosten

-80-120€ für die neuvorführung des kfz

-bus-/taxi-/bahnfahrkarten für 1-2 wochen

-folgekosten bei notwendiger nachschulung knapp 500€

bei nem unfall:

-komplettverlust der teil- und vollkasko (deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)

-regressforderung der haftpflicht bis zu 5000€

-kündigung seitens der versicherung (viel spaß dabei ne neue zu finden)

-zivilrechtliche folgeprozesse bis in den mehrstelligen millionen-€uro bereich...

noch fragen?

Daran denken, dass nach FZV die BE nicht mehr Bestandteil der Zulassung ist.

Warum Gutachterkosten?

am 9. Juli 2007 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Daran denken, dass nach FZV die BE nicht mehr Bestandteil der Zulassung ist.

habe ich bedacht....

im übrigen waren die be und die zulassung schon immer zwei paar verschiedene schuhe.....

und nach längererem studium des bußgeldkataloges ist mir aufgefallen das auch weiterhin der halter mitzahlen darf.....

einige strafen sind nicht weggefallen, nur woanders im bußgeldkatalog eingefügt bzw. versteckt.....

hat mir im übrigen auch ein anwalt für verkehrsrecht bestätigt, mit dem ich wegen einer anderen sache zu tun hatte, und ihn mal speziell auf dieses thema angesprochen habe....

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Warum Gutachterkosten?

willst du mir jetzt ernsthaft glaubhaft machen, dass du und deine kollegen an ort und stelle (wohlmöglich noch bei sturm und regen) unters auto kriecht, dreck und schmer wegkratzen um nach prüfnummern etc. zu suchen? ferner, das auch etwas "unbedarftere" polizeibeamten dazu fähig sind, eine genaue mängelauflistung zu führen....? :D

am 9. Juli 2007 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

willst du mir jetzt ernsthaft glaubhaft machen, dass du und deine kollegen an ort und stelle (wohlmöglich noch bei sturm und regen) unters auto kriecht, dreck und schmer wegkratzen um nach prüfnummern etc. zu suchen? erner, das auch etwas "unbedarftere" polizeibeamten dazu fähig sind, eine genaue mängelauflistung zu führen....? :D

Genehmigt.

Wobei das natürlich auf das Teil ankommt.

StvZo hat die BE vorausgesetzt.

 

ABer is ja eh ein anderes Thema.

am 9. Juli 2007 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

StvZo hat die BE vorausgesetzt.

bingo...

und dabei nicht vergessen, dass die stvzo auch immernoch zum großteil gültig ist.....

gehen wir mal ins detail, damit du verstehst, was ich meine:

für den fahrer träfe hier meiner meinung nach nr. 108 (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) zu:

"Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt - 50€; 3pkt, b"

für den halter hingegen bzw. zusätzlich nr. 175 (Zulassung):

"Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt - 50€; 3pkt, b"

ferner sogar nr. 189.2.2 (Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge):

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl - das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen - bei anderen als in Nummer 189.2.1 genannten Kraftfahrzeugen - 75€; 3pkt, b

und dann gibts im neuen bußgeldkatalog dafür noch extra ne nummer in punkto verkehrssicherheit, die da wäre 214.2 (Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs)

"Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen- 50€; 3pkt, b"

jetzt such dir was passendes raus ^^ :D

am 9. Juli 2007 um 20:44

Da haben wirs schon!

Für Umbauten gibts was anderes.

Meiner liegt auf der Wach, kann also nicht reinschauen.

Der normale Tatbestand für das ehemalige erlöschen BE liegt jetzt bei 25 Euro.

Da man aber bei allen Umbauten ausser Abgas und Geräuschverhalten eine Gefährdung begründen kann (fast allen) wird dann regelmäßig auf 50 verdoppelt.

Ich suchs demnächst mal raus.

am 9. Juli 2007 um 20:53

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Da man aber bei allen Umbauten ausser Abgas und Geräuschverhalten eine Gefährdung begründen kann (fast allen) wird dann regelmäßig auf 50 verdoppelt.

womit wir dann wieder bei den von mir o.g. strafen wären...

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Der normale Tatbestand für das ehemalige erlöschen BE liegt jetzt bei 25 Euro.

was du damit meinst, ist sicherlich nr. 107.2 (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers):

"Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass - das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt - 25€"

und bei fahrwerksumbauten ist doch prinzipiell von einer potenziellen gefährdung auszugehen oder?

am 9. Juli 2007 um 20:55

Wie gesagt, da is was spezielles.

Mittwoch kann ichs beantworten. Hatte jetzt drei Wochen Urlaub.

am 9. Juli 2007 um 21:04

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Wie gesagt, da is was spezielles.

das ist diese neue nr. 107.2, die dann bei abgas und geräschverschlechterung bzw. allem anderen, was keine gefährdung mit sich zieht zum tragen kommt....

ist eine potenzielle gefährdung vorhanden (z.b. motorleistung, fahrwerksveränderung, lichttechnische einrichtungen, etc.), kommen dann wieder die anderen nummern zum tragen, in dene ja explizit ein verweis auf die verkehrssicherheit vorhanden ist....

Zahlt der Fahrer eigendlich immer?

Generell gilt: Unwissenheit ( oder Dummheit ) schützt vor Strafe nicht, aber muß so eine bauliche Veränderung nicht offensichtlich sein?

Z.B eine 10mm ( ja auch sowas gibts ) Tieferlegung würde ich nicht unbedingt erkennen.

Oder diese 20% mehr Licht H7 Dinger. Ich mach das Licht an und es wird hell. Ob zu hell kann ich bei einem fremden Fahrzeug doch gar nicht beurteilen.

Wenn ich mir nen Auto leihe kann ich doch keine komplette HU machen.

Gruß,

Joschi

am 9. Juli 2007 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das ist diese neue nr. 107.2, die dann bei abgas und geräschverschlechterung bzw. allem anderen, was keine gefährdung mit sich zieht zum tragen kommt....

ist eine potenzielle gefährdung vorhanden (z.b. motorleistung, fahrwerksveränderung, lichttechnische einrichtungen, etc.), kommen dann wieder die anderen nummern zum tragen, in dene ja explizit ein verweis auf die verkehrssicherheit vorhanden ist....

Kann auch sein. Habs jetzt leider nicht vor Augen.

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 21:18

Ok,

dann werd ich wohl doch erstmal mit der Leasinggesellschaft aushandeln,

ob Tieferlegungsfedern etc. gestatet sind, wenn sie wieder entfernt werden und co. .

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