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Fahrzeugzulassung ohne neuen Brief?

Themenstarteram 27. Januar 2023 um 9:29

Guten Tag,

Ich habe ein Problem und zwar: Ich will mir ein neues Auto kaufen. Allerdings hat dieser nur den Alten Fahrzeug Brief + Schein. Heisst der neue Schein Fehlt leider. Der jetzige Besitzer des Autos hat keinen neuen Schein beim Kauf dazu bekommen das heisst, dass der Wagen jetzt knapp 3 Jahre abgemeldet ist. Jetzt meine Frage: Kann ich den Brief irgendwie Beantragen oder vielleicht komplett umgehen? Hab gedacht der jetzige Besitzer könnte den vielleicht Beantragen aber der hatte den "neuen" Brief nie.

Danke in Vorraus??

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50 Antworten

Hatte das Fahrzeug denn schon mal den neuen Fahrzeugschein + Brief ?

Themenstarteram 27. Januar 2023 um 9:45

Das weiss ich nicht, habe nachgefragt aber der Verkäufer hat nur wieder gesagt dass sie keinen Brief hat

Lass das Ding stehen und kaufe es erst bis die Papiere vollständig sind.

Aber die Papiere sind doch vollständig?

Laut TE gibt es sogar den Brief wie den Schein. Somit kann der Wagen nicht abgemeldet sein.

Oder gibt es eine Pflicht, dass der alte Brief in eine Zulassungsbescheinigung II umgewandelt wird?

ist der alte Fahrzeugbrief entwertet? Nur dann hat es überhaupt schon eine neue Zulassungsbescheinigung gegeben. Sonst ist der alte gültig und Du kannst damit das Auto zulassen (wobei dann eine neue ZB II ausgestellt wird).

3Jahre abgemeldet. dann wird er auch keinen Tüv mehr haben. Zulassung nicht möglich

Zitat:

@lore8 schrieb am 27. Januar 2023 um 12:14:48 Uhr:

3Jahre abgemeldet. dann wird er auch keinen Tüv mehr haben. Zulassung nicht möglich

Selbstverständlich ist die Zulassung möglich, wenn er wieder TÜV bekommt. Frag die Zulassungsstelle, was sie dazu sehen wollen.

Themenstarteram 27. Januar 2023 um 13:04

Der alte brief ist bereits entwertet und TÜV ist schon 5 Jahre her (bin selber Kfz-mechatroniker falls was dran ist kriege ich das selber wieder hin) war jetzt nur nicht sicher ob ich den neuen brief unbedingt brauche oder ob ich das irgendwie umgehen kann, da ich keine Möglichkeit habe an den alten Brief zukommen

Ich denke du hast den alten Brief?

Er hat den alten Brief, der ist aber entwertet. Ich vermute stark dass vor x Jahren mal im Rahmen einer Halterumschreibung ein Brief nach neuem MUster erstellt und ausgehändigt wurde, und der ist nun weg. Richtig so, @acerx8 ?

Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 14:04:22 Uhr:

Der alte brief ist bereits entwertet und TÜV ist schon 5 Jahre her (bin selber Kfz-mechatroniker falls was dran ist kriege ich das selber wieder hin) war jetzt nur nicht sicher ob ich den neuen brief unbedingt brauche oder ob ich das irgendwie umgehen kann, da ich keine Möglichkeit habe an den alten Brief zukommen

Ist eine Ecke abgeschnitten vom alten Brief oder sprichst Du von einer ZB2.

Um das Fahrzeug wieder anzumelden brauchst Du eine vollständige Zulassungsbescheinigung(bestehend aus Teil 1 und 2)

Für den Fall, dass der Wagen vor 2005 zugelassen wurde, gibt es einen alten bundesdeutschen Fahrzeugbrief und -Schein.

Bei einer Abmeldung vor August 2005 wurde der Fahrzeugschein eingezogen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.

Mit Einführung der Zulassungsbescheinigung 2005 ist die Abmeldebescheinigung entfallen und es gibt bei der Außerbetriebsetzung die ZB1 oder den Fahrzeugschein zurück. In der ZB1 wird neben dem Feld H das Datum der Außerbetriebsetzung vermerkt.

Wenn Du einen Fahrzeugbrief oder ZB2 hast, wo ein ungültig Stempel drauf ist,sind das nicht die aktuellen Dokumente zu dem Wagen und Du solltest vom kauf Abstand nehmen.

Wenn das Fahrzeug noch keine 7 Jahre abgemeldet ist, kann der Verkäufer Ersatzpapiere beantragen.

Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 14:04:22 Uhr:

Der alte brief ist bereits entwertet

und wie kommt es, das der Schein noch dabei ist?

Vielleicht gehören ZB1 und 2 nicht zusammen?

In der ZB1 Feld 16 steht die ZB2 Nummer.

Wenn da eine andere Nummer steht, gehören die Dokumente nicht zusammen

Themenstarteram 27. Januar 2023 um 14:29

Bei dem alten Brief wurde eine Ecke abgeschnitten. Meines Wissens bach müsste ja dann ein neuer Brief vorliegen, allerdings hat der jetzige Verkäufer des Wagens diesen nicht und sagt auch sie würde nicht dran kommen. (Weiss natürlich nicht in wiefern er schon alles versucht hat)

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