Fahrzeugschein im Auto?

Hallo, weiß jemand ob man den Fahrzeugschein im Auto lassen darf, oder ob es bei Diebstahl oder Einbruch mit der Versicherung Probleme gibt

mfg. Michael

Beste Antwort im Thema

Hallo,

hab mich Heute explizit bei meiner Versicherung (HUK24) bzgl. dieses Themas erkundigt. Es hat lt. HUK keine versicherungsrechtliche Relevanz ob der Fahrzeugschein im Auto verbleibt und evtl. mit dem Fahrzeug entwendet wird!

Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Potatobeetle

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Und ob die geht 🙂

Hab ja eine hier liegen........
Diese Kopie hat einen schönen Stempel des Zulassungsbezirkes drauf und ist bis auf zwei Jahre befristet. Bei der Ab- oder Ummeldung muss diese Kopie mit eingereicht werden. Wurde mir so gesagt und wohl auch so im Computer gespeichert

naja über connections bekommst du sowas eh irgendwie beglaubigt.

meine mutter arbeitet beim bundesaufsichtsamt für versicherungen. die können das auch machen.

allerdings bevorzuge ich immer noch den originalen (hab eh zwei fahrzeugscheine).

querys

Wenn ihr meint............................. tsetse

Nix connections, ich habe diese Zulassungsstelle zum ersten Mal betreten, und mit Sicherheit auch kein verhältnis zu der Frau hinterm Tresen gehabt.....

ne beglaubigte nützt normalerweise aber auch nichts....Nur das Original zählt....

Hat mir mein Onkel (der is Polizist) letztens gesagt, weil ich bei meinem Zivi auch immer nur die Kopie dabeihab....

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warum ist Deutschland so unübersichtlich???
Normalerweise hat eine beglaubigte Kopie denselben Stellenwert wie das Original und das wurde mir auch so gesagt.................

Was ist in Deutschland nicht kompliziert....?

mag ja auch sein, dass des in jedem Bundesland anders is.....

Zitat:

Original geschrieben von hosseman


Normalerweise hat eine beglaubigte Kopie denselben Stellenwert wie das Original und das wurde mir auch so gesagt..........

Eine beglaubigte Kopie hat grundsätzlich den gleichen Stellenwert wie das Original, und zwar bundesweit. Sollte bei einer Kontrolle das Gegenteil behauptet werden, so kann man gegen evtl. Maßnahmen rechtliche Schritte einleiten....

puhhh..... mal einer auf meiner seite 🙂 😉 😁

Sorry, dass ich jetzt diesen ewig alten Thread nochmal ausgrabe 😉 (aber jetzt könnt ihr wenigstens sehn, dass es tatsächlich Leute gibt, die zuerst die Suchfunktion benützen und nicht gleich nen neuen Thread aufmachen....😛)
 
Hab gerade folgendes Gerichtsurteil gelesen, Artikel bei T-Online......
http://wirtschaft.t-online.de/c/13/68/28/72/13682872.html
 
Das war mir wirklich komplett neu 😰.
 
Ist doch auch ein Schmarrn meiner Meinung nach. Mal ehrlich, wie viele von euch haben ihren Fahrzeugschein im Handschuhfach liegen? Ist doch bestimmt die Mehrheit.
Ich wette, dass es mehr Fälle gibt, in denen der Fahrzeugschein irgendwie verloren geht, weil er dauernd mit rumgeschleppt wird, als dass Autos gestohlen werden und die Versicherung dann nicht zahlt.
Außerdem kannst den dann nach ein paar Monaten im Geldbeutel nicht mehr anschaun, weil der Schein dann total vergammelt ist.
Die meisten Autos werden sicherlich nicht nur von einer Person gefahren, womit es ein weiteres Problem gibt. Und von wegen Kopien beglaubigen lassen.....erstens ist nicht klar, ob das überhaupt möglich ist, und zweitens ist das wieder unnötiger und teurer Bürokratismus, mit alle 2 Jahre erneuern usw.....
Das sehe ich nicht ein.
 
Und es wird doch wohl jedem Polizisten bei einer Kontrolle auffallen, wenn die Daten auf Führerschein und Fahrzeugschein so gar nicht übereinstimmen. Und wennst über die Grenze willst, dann sind heutzutage diese zwei Sachen doch das letzte, wonach gefragt wird.
 
Beim Fahrzeugbrief ist es ja klar, dass der nicht ins Auto gehört. Aber Fahrzeugschein? Nenene.......🙄
 
 
MfG
Franzl

😉

Zitat:

Original geschrieben von Franzl89


Ist doch auch ein Schmarrn meiner Meinung nach. Mal ehrlich, wie viele von euch haben ihren Fahrzeugschein im Handschuhfach liegen? Ist doch bestimmt die Mehrheit.

Ich habe ihn immer in der Brieftasche, hauptsächlich weil das mein Vater auch schon immer so gemacht hat...

Ich habe meinen auch immer im Auto liegen und so mache ich das schon über 13 Jahre.

das urteil ist absoluter blödsinn

hier ein auszug

Zitat:

Leichter über die Grenze
Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird. Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, "nutzungsberechtigt" zu sein (Az.: 8 U 62/07).

wann haben wir das letzte mal eine grenzkontrolle gehabt, wenn wir durch westeuropa fahren, und ab dem 21 dez. wird das Schengener Abkommen erweitert. somit fallen auch in osteuropa die grenzkontrollen weg.

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=690983

Die finden immer neue Wege nicht zahlen zu müssen......
Als ob es darauf ankommen würd ob der Schein im Auto "versteckt" liegt oder nicht. Wen ein Auto geklaut wird, dann so oder so.

Begriffe wie grob Fahrlässig sind eine unerträgliche Mode.

Früher sagte man, es ist zu zahlen und Punkt. Man kam schnell auf die Idee dass Absicht nicht unbedingt mitgedeckt werden sollte, was ja auch noch vernünfig ist.
Dann hat man sich überlegt ob jemand der sich die Augen zubindet und ein Fernseher auf dem Finger balanciert das evtl. doch nicht von der Hausratsversicherung erstattet bekommen muss. Das nannte man grobe Fahrlässigkeit, was Wort "grob" ist wichtig, fahrlässig reicht ja eigentlich nicht. Aber da hätte Schluss sein sollen.

Inzw. ist alles grob fahrlässig was nicht mal fahrlässig ist. Trägst du dein 50kg Fernseher beim Umzug selbst nach unter und rutschst aus, war es auch grob fahrlässig.
Na so geht es aber nicht Jungs! Bald ist wohl alles was passiert grob fahrlässig, denn es war bestimmt irgendwie vermeidbar und das trifft auf alles zu. Da wo es nicht zutrifft heisst es Naturkatastrophe und ist oft sowieso von der Versicherung ausgeschlossen.

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