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Fahrzeug mit entwertetem KFZ-Kennzeichen im Straßenverkehr

Guten Tag,

bin heute eine Zeit lang einem Fahrzeug hinterhergefahren, welches entwertete KFZ-Kennzeichen drauf hatte.

Sollte man das melden oder "geht einen das nichts an"?

Kfz
Beste Antwort im Thema

ich zeige Fahrten ohne oder mit entwerteten Kennzeichen grundsätzlich an. Ich möchte nämlich nicht der Betroffene sein, wenn jemand ohne Versicherungsschutz einen Unfall verursacht und halte das auch nicht für ein Kavaliersdelikt. Im Zweifel 110 wählen, die können sofort sehen, ob das Fahrzeug noch aktuell für den Verkehr zugelassen war.

Letzthin hatte ich das Vergnügen, über 20min die Polizei an das Fahrzeug heranzuführen, live über Mobiltelefon mit der Polizei verbunden. Am Ende wollte der Fahrer noch zu Fuß flüchten, was ihm aber nicht gelungen ist.

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Hin- und Rückfahrt von und zur Zulassungsstelle am Tag der Zulassung/Abmeldung sind so erlaubt. Könnte aber auch eine Zwangsentstempelung gewesen sein. Eine Anzeigepflicht besteht sicher nicht. Anzeige zu erstatten bzw. der Polizei die Info zukommen zu lassen, wäre selbst keine strafbare Handlung, wenn sich später herausstellen sollte, dass alles o.k. war.

GuggsDu z.B. auch da :

http://www.motor-talk.de/.../...ung-bzw-versicherung-t5736121.html?...

Aber wenn Du ihn morgen wieder so rumfahren siehst, dann ist was faul !

Der hat ne arg gerisse Scheibe.

Man kann durchaus vermuten er meldet den Karren ab.

 

Apropos melden:

Man kann eher dich (TE) melden, da Fotos während der Fahrt der Rennleitung ganz und gar nicht gefallen :D

Dann hast du dein eigenes Loch gegraben XD

 

Außer du hast eine Dashcam ;)

 

Grüße

HGcorsa

 

P.S. : Wenn du ihn auch melden tust, du hast auch bestimmt was verbotenes getan und gehofft das niemand dich verpetzt.

Die Blauen werden ihn dann selber anhalten, is ja ihre Arbeit.

Ist das so? Auch wenn man an der Ampel steht?

Hatte mein Auto extra ausgemacht ... dachte dann sei das OK!

Konnte das ja nicht wissen,

Sry.

Hab nur Spaß gemacht.

 

Grüße

HGcorsa

am 17. August 2016 um 19:29

...zu dem "Hin- und Rückfahrt von und zur Zulassungsstelle am Tag der Zulassung/Abmeldung sind so erlaubt."würde ich noch anmerken wollen, dass bei diesen "Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung" der Versicherungsschutz zu beachten ist.

Nach dem Abmelden, die Rückfahrt von der Zulassungsstelle ist kein Problem, da die Haftpflichversicherung noch mindestens bis 24:00Uhr des Abmeldetages läuft und damit die Fahrt versichert ist.

Bei der Anmeldung / Zulassung eines Fahrzeugs dürfen "Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung" z.B. zur Hauptuntersuchung, etc. auch unternommen werden, jedoch muß das Fahrzeug dabei haftpflichtversichert sein... früher hat man da einfach die inzwischen leider nicht mehr existente Deckungskarte als Versicherungsnachweis im Falle einer Kontrolle mitgeführt. Heute hat man nur noch diesen Code...

Außerdem benötigt man für die Fahrt ein von der Zulassungstelle zugewiesenes Kennzeichen... bei uns hier hat man dazu einfach auf der Zulassungsstelle angerufen, das Kennzeichen ausgehandelt (Wunschkennzeichen - kost was!) / sich geben lassen (nix Wunsch - kostenfrei!) und die haben den Namen und die Adresse zu dem Kennzeichen in der EDV vermerkt... damit z.B. mögliche "Blitzerknöllchen" ihren Weg in den richtigen Briefkasten finden.

Das stimmt und ist sehr fürsorglich. Für fremde VT eine eVB zu organisieren ginge mir persönlich zwar etwas zu weit. Aaaaber ich denke mal drüber nach :D

Bei entsiegelten Kennzeichen IMMER (!) die Polizei über die 110 anrufen und die Kennzeichenkombination durchgeben! In den meisten Fällen besteht kein Versicherungsschutz! --> Straftat

aa-ha, bist also auch so einer, siehe meinen Link weiter oben.

Die Versicherungsbestätigung und der Code kamen bei meiner letzten Zulassung per Mail. Und darin wurde zugleich die vorläufige Deckung im Kaskobereich bestätigt und die vorläufige Deckung im Haftpflichtbereich auch für Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung. Der Ausdruck dieser Mail ersetzt bei einer Kontrolle dann die frühere Doppeldeckungskarte.

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. August 2016 um 21:29:22 Uhr:

Nach dem Abmelden, die Rückfahrt von der Zulassungsstelle ist kein Problem, da die Haftpflichversicherung noch mindestens bis 24:00Uhr des Abmeldetages läuft und damit die Fahrt versichert ist.

Nicht bis "mindestens 24 Uhr", sondern wenn diese Fahrten versichert sind, dann bis GENAU 24 Uhr. Aber ob die Fahrt überhaupt versichert ist, kann einem nur die jeweilige Versicherung sagen, es gibt auch genug, wo das eben nicht so ist...

Ich sage nicht, dass jeder Verkehrsteilehmer, der ohne Siegel fährt illegal unterwegs ist, aber 98 % dieser Fahrzeuge haben keinen Versicherungsschutz. Ein kurzes Telefonat mit der Polizei und man weiß was Sache ist

Zitat:

@Tobi-GT schrieb am 17. August 2016 um 22:34:00 Uhr:

Ich sage nicht, dass jeder Verkehrsteilehmer, der ohne Siegel fährt illegal unterwegs ist, aber 98 % dieser Fahrzeuge haben keinen Versicherungsschutz. Ein kurzes Telefonat mit der Polizei und man weiß was Sache ist

Ja klar. Alles Schwarzfahrer.

Woher nimmst Du die 98% Behauptung?

am 17. August 2016 um 20:43

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 17. August 2016 um 22:22:16 Uhr:

...

Nicht bis "mindestens 24 Uhr", sondern wenn diese Fahrten versichert sind, dann bis GENAU 24 Uhr. ...

Also ich hatte schon den Fall, dass die Versicherung nicht automatisch über die Abmeldung informiert wurde und die bestehende Haftpflicht für das entstempelt auf dem Hof stehende Auto weitergelaufen wäre, hätte ich nicht in der örtlichen Vertretung der Versicherung so nach 2-3 Wochen nach der üblichen und daher ausstehenden Abrechnung gefragt.

Daher meine kleine Andeutung mit dem "mindestens"...

@berlin-paul ... es könnte ja vorkommen, dass jemand der Deinen obigen Beitrag liest die Einrichtung "Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung" nutzt / nutzen will... und für diesen Fall wäre es blöd, wenn derjenige meint ein altes entstemepltes Kennzeichen reiche dafür aus und fährt ohne zugeteiltes Kennzeichen und ohne Versicherungsschutz.

Daher, genau aus diesem Grund wollte ich die Hintergründe zu dem Thema beleuchten...

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