ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrverbot umgehen oder Auto verkaufen?

Fahrverbot umgehen oder Auto verkaufen?

Themenstarteram 23. April 2019 um 7:37

Und zwar habe ich mich etwas informiert und zwar kann man das Fahrverbot umgehen, dass wusste ich so nicht. Ich bin beruflich an mein geliebten BMW gebunden. Wie ich auch gelesen habe gilt das nun bei Ausnahmen wie kann ich dort vorgehen hat jemand vlt einen Rat zu diesem Thema https://bussgeldcheck.bild.de/c/fahrverbot/. Sie jemand schon seinem Fahrverbot umgangen und wie habt ihr das geschafft das würde mich interessieren.Keine Sorge natürlich werde ich mich erstmal nicht auf die Straße trauen aber ich muss das irgendwie angehen denn ich brauch den Führerschein. Schauen die ob man schon etwas angestellt hat oder eher auf die Härte des Vergehens.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MvM schrieb am 24. April 2019 um 11:02:22 Uhr:

 

Vor Gericht wurde gesagt, dass man sich an die Verkehrsregeln halten muss, wenn man auf seinen Führerschein angewiesen ist. Ein Satz, der nur von wenigfahrern kommen kann, oder welche, die immer die selbe Strecke fahren. (Letztere fühlen sich immer wieder gerne als Experte, weil sie doch so viele kilometer fahren.) Menschen machen nun mal fehler... Also bereite dich auf Sätze vor, die hier im Forum von einem Moderator gelöscht werden würden.

Ach, die armen Vielfahrer. Sie müssen zu schnell und zu dicht auffahren. Geht gar nicht anders. :rolleyes:

Doch, geht anders. Wir reden hier nicht von Flüchtigkeitsfehlern, sondern von grober Fahrlässigkeit bis Vorsatz.

Grüße vom Ostelch

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Dann müssten wir wissen, wie lange das Fahrverbot ausgesprochen wird/wurde und um was für ein Fahrzeug es sich handelt, um abwägen zu können, ob es günstiger ist die laufenden Kosten zu zahlen (vielleicht mag der TE diese auflisten) oder das Fahrzeug zu veräußern und er sollte wissen, welchen ideellen Wert das Fahrzeug für ihn hat oder ob es ihm gleich ist und er sich nach der "Pause" ein anderes kaufen möchte.

Der verlinkte Artikel ist leider schlecht recherchiert. Die Angabe

Zitat:

etwa, wenn der Betroffene beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist

ist schlicht falsch.

Hintergrund: Früher musste das Fahrverbot sofort mit der Rechtskraft angetreten werden. Um unangemessene soziale Härten zu vermeiden wurde deshalb von vielen Bußgeldstellen die Umwandlung von einem Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe akzeptiert. In der Praxis hat sich dann eingebürgert, dass bei der Bestrafung eine Zweiklassengesellschaft entstand. Kurz: Reiche konnten das Fahrverbot relativ leicht umgehen, sogar als Wiederholungstäter, Arme nicht.

Deshalb hat der Gesetzgeber die Viermonatsfrist für Ersttäter bis zum Antritt des Fahrverbots eingeführt.

Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das Fahrverbot seitdem nicht mehr umgewandelt werden darf. Das Fahrverbot ist die Strafe, die die Täter auch treffen soll. Finanzielle Nachteile, berufliche Nachteile und ähnliches sind seitdem nicht mehr für die Umwandlung eines Fahrverbots zulässig.

Die Umwandlung eines Fahrverbots ist deshalb nur noch als Einzelfallentscheidung in begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen zulässig. Bei einem Fahrverbot sind berufliche Nachteile, sogar der Arbeitsplatzverlust oder finanzielle Verluste sehr häufig, also grade keine Ausnahme.

Und zwar dann, wenn es sich um einen Ersttäter handelt und wenn Dritte unter dem Fahrverbot des Betroffenen übermäßig leiden würden. Dass die Familie durch das Fahrverbot eventuell auf einen Urlaub verzichten muss oder ähnliche Nachteile sind kein Grund.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Betroffene einen Angehörigen mehrmals wöchentlich zur Dialyse fährt und in der Vergangenheit auch schon überwiegend gefahren hat. Dass er die Fahrten grade beginnen wollte als ihn das Fahrverbot traf ist dabei zum Beispiel unglaubwürdig. Dabei ist dann auch zu erklären, wie der Patient im Fall einer Krankheit des Betroffenen zur Dialyse gekommen ist und warum diese Möglichkeit nicht während des Fahrverbots möglich ist. Finanzielle Gründe (die Fahrt mit Anderen ist zu teuer) dürfen dabei keine Rolle spielen. Um seine Verpflichtungen zu erfüllen kann der Betroffene zum Beispiel einen Kredit aufnehmen und damit einen Fahrdienst während seines Fahrverbots organisieren.

Beruflich reicht der Verlust des eigenen Arbeitsplatzes auch nicht um das Fahrverbot zu umgehen. Es kann natürlich sein, dass das Fahrverbot des Betroffenen auch andere Arbeitnehmer trifft oder sogar der Betrieb Pleite geht. Dann wäre wiederum eine Einzelfallprüfung möglich. Dann müsste belegt werden, warum es für den Betrieb keine Alternativen gibt. Wie wurde es bisher bei Urlauben des Betroffenen gehandhabt? Die Zeit konnte schließlich auch überbrückt werden. Warum kann dem Betroffenen kein Fahrer für die Zeit des Fahrverbots zur Seite gestellt werden? Den der Betroffene dann natürlich zahlen müsste, nicht der Betrieb. Wie ist die finanzielle Lage des Betriebs? All das muss schriftlich belegt und nicht nur behauptet werden.

Damit tendiert ein Absehen vom Fahrverbot gegen Null.

Zitat:

@zeck21 schrieb am 23. April 2019 um 09:37:44 Uhr:

Schauen die ob man schon etwas angestellt hat oder eher auf die Härte des Vergehens.

Die gucken auf alles, auch auf dein verhalten im Gerichtssaal. Es kommt drauf an, was passiert ist. Ein Arbeitskollege von mir ist in eine Abstandsmessung geraten. 3 Monate Fahrverbot. Er hat versucht das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu ändern. Nach ca. einem halben Jahr war der Gerichtstermin, wo das Fahrverbot von drei auf einen Monat gekürzt wurde.

Vor Gericht wurde gesagt, dass man sich an die Verkehrsregeln halten muss, wenn man auf seinen Führerschein angewiesen ist. Ein Satz, der nur von wenigfahrern kommen kann, oder welche, die immer die selbe Strecke fahren. (Letztere fühlen sich immer wieder gerne als Experte, weil sie doch so viele kilometer fahren.) Menschen machen nun mal fehler... Also bereite dich auf Sätze vor, die hier im Forum von einem Moderator gelöscht werden würden.

Falls di den Führerschein bereits abgegeben hast, weiß ich nicht, ob du ihn bis zur Entscheidung zurück bekommst. Ein Weg zum Anwalt ist nicht zu vermeiden, den wirst du eh brauchen, um deinen Wunsch durchzusetzen.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 24. April 2019 um 09:50:42 Uhr:

Damit tendiert ein Absehen vom Fahrverbot gegen Null.

das ist natürlich Quatsch. Die Praxis der Bußgeldstellen ist aber sehr uneinheitlich. Für Ersttäter gibt es nach wie vor Bußgeldstellen, da reicht es aus, wenn man ohne Auto nicht zur Arbeit kommt. Bei Anderen muss man seinen FS schon beruflich einsetzen (Existenzgrundlage Berufskraftfahrer). Generell wird verlangt, dass man nach Alternativen sucht, z.B. in den Urlaub legen oder einen Fahrer beschäftigen.

Zitat:

@MvM schrieb am 24. April 2019 um 11:02:22 Uhr:

 

Vor Gericht wurde gesagt, dass man sich an die Verkehrsregeln halten muss, wenn man auf seinen Führerschein angewiesen ist. Ein Satz, der nur von wenigfahrern kommen kann, oder welche, die immer die selbe Strecke fahren. (Letztere fühlen sich immer wieder gerne als Experte, weil sie doch so viele kilometer fahren.) Menschen machen nun mal fehler... Also bereite dich auf Sätze vor, die hier im Forum von einem Moderator gelöscht werden würden.

Ach, die armen Vielfahrer. Sie müssen zu schnell und zu dicht auffahren. Geht gar nicht anders. :rolleyes:

Doch, geht anders. Wir reden hier nicht von Flüchtigkeitsfehlern, sondern von grober Fahrlässigkeit bis Vorsatz.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@MvM schrieb am 24. April 2019 um 11:02:22 Uhr:

 

Vor Gericht wurde gesagt, dass man sich an die Verkehrsregeln halten muss, wenn man auf seinen Führerschein angewiesen ist. Ein Satz, der nur von wenigfahrern kommen kann,

Ah ja, Vielfahrer haben mehr Möglichkeiten, gegen die Regeln zu verstossen. Sie sollten daher einen Bonus bekommen. So a la: Einmal ist Keinmal ?

Dann bekenne ich mich dazu ein Vielfahrer zu sein, wenn es dann einen Bonus gibt.

 

Wieder 2 Seiten und niemand weiß, was der TE tatsächlich will ;-)

Wenn der sich nicht äußert, kann man eigentlich direkt dicht machen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. April 2019 um 11:52:44 Uhr:

Ach, die armen Vielfahrer. Sie müssen zu schnell und zu dicht auffahren. Geht gar nicht anders. :rolleyes:

Doch, geht anders. Wir reden hier nicht von Flüchtigkeitsfehlern, sondern von grober Fahrlässigkeit bis

Aus meiner "Vielfahrerzeit" würde ich sagen, dass dies eine Charaktersache ist, so wie vieles im Leben.

Ich persönlich bin an meinen "Reisetagen" gemütlich ins Büro, Kaffee, gequatscht und dann gemütlich auf die Autobahn. Selten über 140. Nach 2h gemütlich Mittagessen, danach 1h und wieder eine Kaffeepause. so braucht man für 600km zwar 6-7h. Macht aber nix, zahlt ja eh der Chef bzw. der Kunde.

Sogesehen kann ich berufliche Schnellfahrer und Drängler überhaupt nicht verstehen und würde diese mit der vollen Härte des Gesetzes bestrafen. Bedeutet nicht, dass es in der kostbaren Freizeit besser wäre, da könnte ich es aber eher verstehen als in der bezahlten Arbeitszeit.

Btw: Wenn man schon überlegt ein Fahrzeug wegen eines Fahrverbots zu verkaufen wird es sich nicht um 4 Wochen handeln. Was muss man machen um ein mehrmonatiges Fahrverbot zu gewinnen?!

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. April 2019 um 11:52:44 Uhr:

Ach, die armen Vielfahrer. Sie müssen zu schnell und zu dicht auffahren. Geht gar nicht anders. :rolleyes:

Doch, geht anders. Wir reden hier nicht von Flüchtigkeitsfehlern, sondern von grober Fahrlässigkeit bis Vorsatz.

Grüße vom Ostelch

Wo steht, dass es hier um zu schnelles, und zu dichtem auffahren geht? Wie kommst du drauf, dass dies gerade die vielfahrer machen? Es gibt so viele Möglichkeiten, die zu Punkten, und zu einem Fahrverbot führen können. In der Regel wird hier nur geraten, weil es am wahrscheinlichsten ist. Ist Motortalk ist keine Quizsendung, und es gibt hier auch nichts zu gewinnen.

Mir kommt es wieder so vor, dass man hier im TE den Raser und Drängler sieht, den man vor einigen Tagen hinter sich hatte, und dann den ganzen Frust ablässt...

Zitat:

@MvM schrieb am 24. April 2019 um 19:06:16 Uhr:

In der Regel wird hier nur geraten, weil es am wahrscheinlichsten ist. Ist Motortalk ist keine Quizsendung, und es gibt hier auch nichts zu gewinnen.

Nun, der TE hat sich nicht gerade informativ ausgedrückt. Wenn man aber nichts konkretes schreibt, wird es zur Quizveranstaltung.

Bisher kann alles oder nichts zutreffen.

Ich mach hier mal zu.

Der TE meldet sich nicht und ist anderwärtig unterwegs.

Falls noch Interesse besteht kann der TE mich ja anschreiben.

Moorteufelchen

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrverbot umgehen oder Auto verkaufen?