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Fahrtenbuch-Eintragung bei "verlängertem Wochenende"?

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 15:44

Ich habe mal eine Frage zum "korrekten" Eintrag im Fahrtenbuch, wenn man quasi ein "verlängertes Wochenende" dran hängt:

Ein Kunde von mir sitzt im 340km entfernten München.

Hin- und Rückfahrt sind folglich 680km (Geschäftlich).

Allerdings habe ich in München auch einen Bekannten, den ich dann gerne mal "Besuche", wenn es sich anbietet - ist der Termin z.b. Freitags, bleibe ich manchmal übers Wochenende.

Wie trage ich das nun ein? "Darf" ich die Rückfahrt NACH dem Wochenende trotzdem als Geschäfts-fahrt ansehen, oder "unterbricht" der Privat-Besuch zwischendrin das dann?

(Wenn ich z.b. 2 Tage beim Kunden bin, und abends ins "Kino" gehe, habe ich ja auch eine Privat-Fahrt zwischen drin - aber dennoch definitiv eine geschäftliche Rückfahrt?)

ps.: Klar könnte ich hier "Optimieren" und die Rückfahrt einfach für Freitag-Abend eintragen und gut - aber wie wäre es "korrekt"?

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9 Antworten
am 8. Februar 2018 um 16:02

Es ist jede fahrt einzutragen, egal ob privat oder gesch. . Es geht darum nachzuweisen wer wann mit diesem Fahrzeug gefahren ist.

am 8. Februar 2018 um 16:09

Es geht hier wohl um das Fahrtenbuch für die steuerliche Geltendmachung der geschäftlich gefahrenen km.

Ich mach das so, wie hier vorgeschlagen:

https://www.businesstraveller.de/.../

Unterkunft und Verpflegung so, wie tatsächlich angefallen.

Reisekosten (km-Pauschale oder andere): Anteilig (immer mit einer kleineren Erläuterung).

Wenn das in keinem vermünftigen Verhältnis steht (ich erledige auch schon mal Geschäftliches vor Ort, wenn ich mich privat im Ausland aufhalte), dann schreibe ich nur die geschäftlich anfallenden km vor Ort als geschäftlich

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 16:19

Zitat:

@situ schrieb am 8. Februar 2018 um 17:09:23 Uhr:

Es geht hier wohl um das Fahrtenbuch für die steuerliche Geltendmachung der geschäftlich gefahrenen km.

Ich mach das so, wie hier vorgeschlagen:

https://www.businesstraveller.de/.../

Unterkunft und Verpflegung so, wie tatsächlich angefallen.

Reisekosten (km-Pauschale oder andere): Anteilig (immer mit einer kleineren Erläuterung).

Danke für den Link, das hilft schonmal "etwas" weiter:

Zitat:

AB WANN BEGINNT EIN PRIVATER ANTEIL?

Bei zehn Prozent der Reise. Wenn der dienstliche Anteil über 90 Prozent: beträgt, sind sämtliche Kosten zu 100 Prozent als Betriebsausgaben abziehbar: Flug, Fahrt, Verpflegungsmehraufwendungen, Hotel. Belegen lässt sich das z.B. mit einem Terminkalender.

d.h. - Wenn ich hier als alleinige Kosten die "Fahrtkosten" annehme - dann wären etwa 20km Umweg keine 10% der 640km und somit "zu vernachlässigen".

Argumentiert man dagegen über die Zeit: 1 Tag Kunde, 2 Tage Wochenende - jo, dann wäre das als 100% privat zu sehen... Aber da steht ja "Kosten".

Wenn es denn beim Kunden so lange dauert das man Montags mit dem noch ein Gespräch gehabt hätte wäre doch sicher. Man geht ja auch über Tag was Essen und fährt danach zurück. Rückfahrt vom Geschäftstermien. Wird von Privat durch Mittagessen oder Übernachtung unterbrochen doch dann ist es doch die zum Termin gehörende Rückfahrt.

am 8. Februar 2018 um 16:29

Ich fasse das - wie im Link - zeitlich auf. Ist doch gut mit Beispiel erläutert.

Ich bin da sehr korrekt. Für Betrug gibt es tausende Möglichkeiten. Sie schaden meinem Ruhekissen.

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 16:37

Zitat:

@situ schrieb am 8. Februar 2018 um 17:29:22 Uhr:

Ich fasse das - wie im Link - zeitlich auf. Ist doch gut mit Beispiel erläutert.

Ich bin da sehr korrekt. Für Betrug gibt es tausende Möglichkeiten. Sie schaden meinem Ruhekissen.

Das Beispiel beinhaltet einen "Urlaub mit Kundentermin" - da ist es naheliegend, dass das Gros der Kosten privat verursacht ist.

Allerdings steht als Maßstab (Zitat weiter oben) Eben der KOSTEN-Anteil genannt - das sind in meinem Beispiel eben NUR die Fahrtkosten...

letzt endlich bleibt die Frage zu klären:

- Fahre ich zwecks Kundenbesuch und besuche beiläufig den Bekannten (so ist das)

- Fahre ich zwecks Bekanntenbesuch und schaue beim Kunden vorbei.

Das dürfte denke ich nicht zweifelsfrei belegt werden können. Zwar kann ich geschäftliche Termine nachweisen, doch bleibt die Frage, ob das Datum des Termins Ausschlaggebend für die FAHRT war, oder halt eben da hin gelegt wurde, WEIL ich da ja ohnehin nach München wollte...

Zitat:

Sie schaden meinem Ruhekissen.

Ich will überhaupt niemandem Schaden, deswegen lautet meine Frage ja auch: "Wie trage ich das korrekt ein" und nicht "Wie trage ich das steuerlich optimal ein"...

am 8. Februar 2018 um 17:01

Das Beispiel, welches ich im Link lese, konstruiert eine 4-tägige Geschäftsreise, an die 2 private Tage angehängt werden, Somit können die gefahrenen Km zu 2/3 als geschäftlich gebucht werden.

Was sich im Kopf des Reisenden abspielt (Geschäftsreise mit privat verbinden oder umgekehrt), will das FA nicht wissen.

Über den Link hinaus kann ich nichts beitragen. Alles erscheint mir sehr schlüssig.

Wie ich es handhabe, wenn der private Anteil deutlich überwiegt, schrieb ich oben. Ist auch im Link so dargestellt.

Gegen "steuerlich optimal eintragen" spricht nichts, sofern nicht gelogen und das Steuerrecht beachtet wird.

Und wenn dir nach der Fahrt und dem Kundenbesuch so schlecht wurde, daß du dich nicht mehr fahrtüchtig gefühlt hast?

 

schrauber

am 9. Februar 2018 um 8:17

Zitat:

@situ schrieb am 8. Februar 2018 um 17:29:22 Uhr:

Für Betrug gibt es tausende Möglichkeiten.

Allerlei Betrugsmöglichkeiten findet man auch ohne Ratschläge in Foren. Kotzdrang wird in der Regel selbst bemerkt.

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