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Fahrradfahren ohne Haftpflicht

Themenstarteram 25. Januar 2019 um 14:47

Guten Tag!

Ich hoffe mir kann jemand helfen:

Am vergangenen Montag ist meiner Frau ein Fahrradfahrer ins stehende Auto gefahren. ( Ich bin Fahrzeughalter, Sie ist in der Versicherung mit drin) Er hat sich vor Ort unter der Aufsicht einer Zeugin schuldig bekannt.

Einen Tag später war er dann der Meinung, der Schaden kann ja eventuell vorher schon dort gewesen sein und zeigt sich nun nicht mehr so einsichtig. Er hat keinerlei Personenschaden erlitten. Beim Auto sind 2 Beulen + diverser Kratzer und eine Lackabsplitterung entstanden.

Wie kann gegen ihn weiter vorgegangen werden und muss ich mich auf eigene Kosten einstellen?

Vielen Dank im voraus!

Beste Antwort im Thema

Wenn er noch in der Ausbildung ist, ist er in der PH seiner Eltern mitversichert, wenn die dann eine haben.

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Im Auge behalten, hier geht es um private Haftpflicht, das heisst, es bestehen keine Ansprüche gegen eine evtl vorhandene Versicherung, nur gegen den Radfahrer selber.

Also erst mal abklopfen, hat er eine oder ist sonstwie liquide? Wenn nicht, Faust in der Tasche und lieber selber reparieren lassen, als Geld, Zeit und Nerven investieren

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Januar 2019 um 23:16:06 Uhr:

Zitat:

@WWiesel schrieb am 25. Januar 2019 um 20:21:52 Uhr:

 

Da muss ich leider widersprechen, denn ein Mahnverfahren nach vorheriger gescheitertem außergerichtlichen Güteversucht führt meist nur dazu, dass der Anspruchsgegner dem Mahnbescheidsantrag widerspricht und der Antragsteller dann vom Mahngericht aufgefordert wird, weitere Gebühren einzuzahlen sowie den Anspruch vor dem Amtsgericht zu begründen. Das ist eher etwas für Anwälte, schaut mal zB. hier: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mahnbescheid/

Wenn man keinen Kostenvoranschlag (m.E. die schnellste und billigste Methode, den Schaden zu beziffern) und kein Kurzgutachten (kostet halt Geld, das man ggfs. eh nicht ersetzt bekommt) erstellen lassen will, kann man den Unfallgegner zunächst einfach auffordern, den Schaden "dem Grunde nach" anzuerkennen. Das kostet nichts außer einem Einwurf-Einschreiben und ein paar Zeilen, Muster gibt es im Netz genug.

Wird der Schaden dem Grunde nach anerkannt, ist der erste Schritt schon mal erledigt und man kann mit den bezifferten Kosten in einem weiteren Schreiben nachlegen.

Das mit dem Gutachten kann man zwar machen, aber dadurch verteuert sich die Sache erheblich und viel mehr als in einem ordentlich bebilderten Kostenvoranschlag steht da bei einem nach "kleinem Schaden" klingenden Unfall auch nicht drin.

Das ist IMO komplett falsch.

Von welchem außergerichtlichen Güteversuch sprichst du?

Na von dem, den Du selbst angeregt hast, siehe oben - Deine Worte:

"Du solltest dem Fahrradfahrer in einem vernünftigen Gespräch klar machen, dass erhebliche zusätzliche Kosten auf ihn zu kommen, wenn er nicht kooperativ handelt."

. . . .

Die Bezifferung des Schadens nur dem Grunde nach ist ebenfalls für die Tonne, zur Vollstreckung benötigst du einen Titel mit konkreten Zahlen.

Lies bitte erneut nach, was ich geschrieben habe. Von einer "Bezifferung des Schadens nur dem Grunde nach" ist bei mir keine Rede. Ich habe empfohlen, den Schaden zunächst dem Grunde nach geltend zu machen, und zwar außergerichtlich.

Dies, weil man damit ohne große Kosten feststellen kann, ob und vielleicht sogar warum der Gegner ernstzunehmende Einwände erhebt. Wenn er das tut, akzeptiert er zumeist auch keinen für den Antragsteller kostenträchtigen Mahnbescheidsantrag. Dann kann man sich das Geld für den MB-Antrag sparen und lieber direkt prüfen, ob man klagt oder lieber nicht. Vielleicht hat der Fragesteller ja sogar eine Rechtssschutzversicherung.

Themenstarteram 26. Januar 2019 um 10:37

Also zu ihm nochmal: 19 Jahre alt, keine PHP vorhanden. Lebt bei seinen Eltern und ist in der Ausbildung. Habe mich gestern mit ihm getroffen um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, bin ihm entgegen gekommen indem ich schon nicht zu meiner Vertragswerkstatt gehen würde. Will ja auch niemanden in den Ruin treiben. Er war am Unfalltag ja auch noch total einsichtig, wurde anscheinend dann aber von seinen Eltern geimpft und ist halt der Ansicht , der Schaden könnte ja vorher schon gewesen sein. Mit der Zeugin habe ich schon gesprochen. Die bestätigt alles so, wie meine Frau es mir erzählt hat. Die 2 Schäden liegen in etwa genau in dem Abstand, wie bei seinem Fahrrad das Lenkrad und die Pedale. Ein Schaden erstreckt sich über 9cm, was der Länge seiner Pedale entspricht. Der andere Schaden ( Die Beule) sieht nach einem "Loch" aus, wie es bei einem Fahrradlenker nunmal an beiden Enden aussieht. Ausserdem der Abstand beider Schäden, der in etwa 70cm beträgt. Klar hat das Lenkrad einen Schwenkbereich. Ich frage mich einfach, wie man so dreist sein kann...

Ich danke euch erstmal für die zahlreiche Unterstützung!

Wenn er noch in der Ausbildung ist, ist er in der PH seiner Eltern mitversichert, wenn die dann eine haben.

Wie gesagt, Schaden beziffern, also mal eine smart Repair Bude fragen, was die Beseitigung kostet. Danach entscheiden wie zu verfahren ist.

....ich wüsste nicht weshalb man da Rücksichten nehmen sollte.

Gehe mal davon aus das die Eltern eine PHV haben und das er mitversichert ist.

Hast du eine Rechtschutz? Dann sofort ab zum Anwalt!

Ansonsten würde ich zunächst mal KV deiner Werkstatt einholen ( mit Bildern!!) damit du weißt was die Reparatur etwa kostet.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Januar 2019 um 11:40:59 Uhr:

Wenn er noch in der Ausbildung ist, ist er in der PH seiner Eltern mitversichert, wenn die dann eine haben.

Genau das sollte erst mal abgeklärt werden, bevor unnötigerweise auf Ansprüche verzichtet wird.

...weshalb überhaupt verzichten??

Das wäre das völlig falsche Signal -- auch an alle Radfahrer!

Der Junge ist 19; der kann noch viel Geld verdienen :D !!

 

Aber wie gesagt--zunächst mal Schadenshöhe feststellen und dann entscheiden wie man vorgehen möchte..

Genau, wenn die Schuldfrage durch einen Zeugen klar ist, das volle Programm mit Sachverständigen und Anwalt durchziehen und notfalls einklagen/vollstrecken.

Er und/oder die Eltern werden sich sicher überlegen ob es sinnvoll ist, den beruflichen Werdegang mit ner Vollstreckung zu starten!

Dafür fehlen viel zu viele Fakten,

Das volle Programm kostet Geld und Nerven, evtl viel mehr Geld als der eigentliche Schaden. Hast Du als Gegner eine Hartz4 Familie, der das völlig egal ist, ob noch ein Vollstreckungsbescheid auf den Stapel kommt, würde ich es persönlich lassen, vor allem wenn mich 200 oder 300€ für eine Schadensbehebung nicht wirklich kratzen würden, oder das Auto in einem Alter und Zustand ist, wo es eigentlich nicht drauf ankommt.

Wie gesagt, die Fakten fehlen komplett

Was nützt das falsche oder richtige Signal, Nerven sind durch nichts zu bezahlen

Wie gesagt, wenn die Schuldfrage geklärt ist, käme bei mir kein Fahrradfahrer (und auch andere Verkehrsteilnehmer) so davon, auch wenn ich ggf. gutes Geld schlechtem hinterher werfe!

Das wollte ich Dir nie absprechen, war nur als Denkanstoss für den TE gedacht

..ist auch eine Frage des Prinzips! und der Ehre :D

klar macht es keinen Sinn bei einem kleinen Schaden, aber bei dem bisher beschriebene Schadensbild gehe ich mal von 300-1000€ aus, :eek:

aus dem Eingangspost: ...Beim Auto sind 2 Beulen + diverser Kratzer und eine Lackabsplitterung entstanden.....

wenn seine eltern eine familienversicherung haben, dann ist der 19-jährige ausbildende in der police mitversichert, vorausgesetzt, es handelt sich um seine erstausbildung.

das solltest du @Marvin691 in einem gespräch mit ihm (oder seinen eltern) gewiss ganz einfach in erfahrung bringen können.

wenn er mitversichert ist, dann ist das doch alles pretty simple - du machst die forderungen ggü. dem azubi geltend mit dem hinweis, die unterlagen der haftpflichtversicherung zur prüfung weiterzuleiten. dein einziger ansprechpartner ist hier der azubi, nicht seine eltern und auch nicht dessen versicherung (solange der schaden nicht dort gemeldet wurde). ob du dann einen anwalt oder sv einschaltest, darüber lässt sich hier oft streiten. das obliegt dir.

sollte der azubi wider erwarten doch nicht mit bei den eltern versichert sein, dann wurde hier ja schon einiges geschrieben. ob erst mahnbescheid oder direkt klage, darüber lässt sich streiten. der mb verursacht nur zusätzliche kosten.

was würde ich an deiner stellen machen - das gespräch mit den eltern suchen und denen unmissverständlich klar machen, dass du den schaden einklagen wirst und deren sohn dann einen tollen berufsstart hat.

ich denke mal, sofern die nicht alle am hungertuch nagen, werden die spätestens jetzt selbst für den schaden aufkommen. ansonsten, anwalt einschalten und klagen.

mach das beste draus!

Das Gespräch mit dem Verursacher zu suchen, ist verschwendete Lebenszeit!

Post vom Anwalt wirkt oft Wunder

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