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Fahren ohne Zulassung

Themenstarteram 13. November 2011 um 18:17

Hallo,

ich möchte ein Auto verkaufen, allerdings ist es schon abgemeldet, TÜV hat es aber noch...

Was passiert wenn ich mein Auto jemanden gebe und der "sein" Kennzeichen montiert, damit es nicht ganz so schlimm aussieht ... ;)

Bekommt er die Strafe oder bin ich auch Haftbar?

 

Soll ja wohl 3 Punkte und 50€ kosten...

Vielen Danke schon mal!

mfg

Beste Antwort im Thema

Ich glaube dir ist der Ernst der Lage nicht ganz klar.

Das sind Straftaten! Keine Ordnungswidrigkeiten.

 

Pepperduster hat die Folgen sehr schön verlinkt.

Und ich stimme zu, wenn ihr extra Nummernschilder anbringt wird das wohl als vorsätzlich gewertet werden.

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Zitat:

Original geschrieben von Pimal

Hallo,

ich möchte ein Auto verkaufen, allerdings ist es schon abgemeldet, TÜV hat es aber noch...

Was passiert wenn ich mein Auto jemanden gebe und der "sein" Kennzeichen montiert, damit es nicht ganz so schlimm aussieht ... ;)

Ich schreibe gleich die Antwort ohne die anderen Beiträge gelesen zu haben:

(a) Du als Verkäufer musst sicherstellen, dass der mutmassliche Käufer bei der Probefahrt das Fahrzeug fahren darf. Du hast dazu alles zu überprüfen, denn Du kannst dafür haftbar gemacht werden.

(b) Fahren ohne Kennzeichen da abgemeldet: 7 Punkte und Strafverfahren, was idR eine sehr hohe Geldstrafe nach siech zieht.

(c) Fahren mit 'falschen' Kennzeichen ist 'Urkundenfälschung' und bedeutet idR bis zu 1 Jahr Knastaufenthalt.

Zitat:

Original geschrieben von 212059

M.E. ist der Eigentümer des abgemeldeten Fahrzeugs als Mittäter im Boot. Also Finger weg.

Es ist Usus, im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Fz.-Übergabe festzuhalten und sich sein Auto vollständig bezahlen zu lassen. Also kann ich im Anschluss nicht mehr der Eigentümer des Fahrzeugs sein, oder? Und dass es für mich evident gewesen sein soll, dass hier ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt, der eine Urkundenfälschung o. ä. nach sich zieht, soll man mir als Verkäufer bitte mal stringend nachweisen ... ich war nicht Augenzeuge.

Ich lass doch kein Geschäft platzen oder informiere die Exekutive, nur weil sich der Käufer nicht entblödet, nach Fz.-Übergabe die Kennzeichen seines alten Autos an den Neuwerwerb dranzuschrauben. Da gibt's einen kritischen Kommentar meinerseits hierzu, - und gut ist's.

Hallo ins Forum,

so wie ich den TE verstanden habe, will er das Fahrzeug erst noch verkaufen und es ging bei der Frage offenbar nur um eine Probefahrt. Daher ist das Fahrzeug noch sein Eigentum, so dass er schon im Boot ist, wenn so eine Sache läuft.

Anders ist es in dem von Rigero geschilderten Fall, da dort das Fahrzeug verkauft und übergeben ist. Da ist der Verkäufer, wenn's nach der Übergabe passiert, raus.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Nebenbei ist das auch noch Steuerhinterziehung.

LOL :D

und da wir in absurdistan leben ist die strafe dafür wahrscheinlich sogar höher als für "fahren ohne versicherungsschutz" :)

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Nebenbei ist das auch noch Steuerhinterziehung.

LOL :D

 

und da wir in absurdistan leben ist die strafe dafür wahrscheinlich sogar höher als für "fahren ohne versicherungsschutz" :)

Ja dann kommt irgendwann ein Beamter der Straßenverkehrsbehörde mit einer KFZ Steuersünder CD an die öffendlichkeit  :p

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