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Fahren mit ausländischen Kennzeichen

Themenstarteram 13. Mai 2005 um 10:55

Darf ich als Deutscher mit deutschem Führerschein ein KFZ fahren, das ein ausländisches Kennzeichen hat und nicht auf mich zugelassen ist?

Grüße,

NicoM

Beste Antwort im Thema
am 3. Juli 2016 um 13:58

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 3. Juli 2016 um 15:26:41 Uhr:

Ein Freund von mir meldet seine Autos immer in Bulgarien an. Er ist dort auch irgendwo "angemeldet" und zahlt ~ 300-400 Euro pro Jahr. Er erzählte mir, dass er sich ab und zu eine Vignette aus Bulgarien schicken lässt und fertig...

Ich weiss nicht wie es Umgesetzt (D -> BG) wird, aber auch Radarfallen und Knöllchen interessieren ihm nicht die Bohne. Auch eine Umweltplakette hat er nicht dran.

Ich habe seinen Audi schon mehrfach ohne Parkschein mitten in der Kölner City (1 Stunde = 3 Euro) gesehen.

Diese Information gehört nicht in ein Forum sondern an dein Finanzamt. Es handelt sich nämlich um Steuerhinterziehung und kann mit Gefängnisaufenthalt belohnt werden.

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am 13. Mai 2005 um 11:31

Soweit ich weiß darfst du das.

Aber korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Da hab ich auch ne Frage, die ähnlich ist (will nicht extra nen Thread aufmachen):

Ist es eigentlich zulässig, zusätzlich zum (deutschen) Kennzeichen einen Aufkleber eines anderen Landes ans Auto zu kleben? Also z.B. "F" für Frankreich, obwohl das Auto in D zugelassen ist?

Interessiert mich mal so nebenbei...

am 13. Mai 2005 um 16:08

Das wird denke ich auf das jeweilige Land und die dortigen (Versicherungs-)Bedingungen ankommen. Kann mir vorstellen das das nicht überall gleich ist.

Gruß Meik

am 13. Mai 2005 um 17:01

Fahren darf man es natürlich - aber nicht dauerhaft.

Wenn es die meiste Zeit des Jahres in Deutschland fährt, dann muss es auch hier zugelassen sein, soweit ich weiss.

Themenstarteram 13. Mai 2005 um 19:23

Danke für Eure Meinungen. Aber nun weiß ichimmer noch nicht so recht, was Sache ist. Deshalb ein konkreter Fall:

Ich bin in Frankreich zu Besuch bei meinem Schwager. Darf ich dessen Wagen mit franz. Kennzeichen dort fahren. Oder umgekehrt: Darf mein Schwager meinen Wagen mit deutschem Kennzeichen in Frankreich fahren?

Grüße,

NicoM

Zitat:

Original geschrieben von NicoM

Ich bin in Frankreich zu Besuch bei meinem Schwager. Darf ich dessen Wagen mit franz. Kennzeichen dort fahren. Oder umgekehrt: Darf mein Schwager meinen Wagen mit deutschem Kennzeichen in Frankreich fahren?

Ja. Wenn der jeweilige Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, besteht diesbezüglich kein Problem.

am 13. Mai 2005 um 20:47

Wir sind doch in Einig Europa Land!!:)

Ich bin ja Früher auch Trucks mit Finnischen,Dänischen oder Schwedischen KZ gefahren,gut is wohl ne andere Sache,aber nur so zum vergleich

am 21. Mai 2005 um 14:54

ja... du darfst ja z.b. auch im urlaub ein mietfahrzeug mit entsprechendem landeskennzeichen fahren.

Gesetzeslage:

In EU-Land kein Problem, sonst ggf. internationaler FS erforderlich.

Daneben:

Versicherungsvertrag beachten, in D z.B. muss der Schwager berechtigter Fahrer sein.

Moin,

Die Regel, das ein Fahrzeug, das die "längste Zeit" in D bewegt wird ... ist im Rahmen irgendeiner EU-Reform gefallen.

Wichtig ist nur, das der Fahrer bzw. das Fahrzeug auch versichert sind. Nicht in ALLEN EU Ländern ist eine Versicherung für jeden Fahrer gültig. Soweit mir bekannt ist, darf ein englisches Fahrzeug im Ausland nur vom Versicherungsnehmer bewegt werden. Wir hatten diesen Fall vor anderthalb Jahren, als da ließ ein Geschäftspartner meines Onkels (kräftig angetrunken), sinnvollerweise meinen Onkel fahren. Der Wagen wurde angehalten, und von seiten der Polizei wurde darauf hingewiesen. Man hat aber die Augen zugedrückt, weil der Partner echt "kräftig" gebechert hatte.

MFG Kester

am 7. Juni 2005 um 17:55

Verkehrrechtlich gesehen sehe ich keine Probleme. Bin in Deutschland ein halbes Jahr mit eigenem PKW mit brasilianischem Führerschein gefahren. Die Fahrterlaubnis hängt in diesem Sinne nicht von der Nationalität ab, sie muss lediglich rechtlich gültig sein. Wenn du aber über ein halbes Jahr hierzulande bist und hier deinen Hauptwohnsitz begründest, musst du den Schein Umschreiben lassen.

Wegen des "D" Zeichens, so gibt es dafür keine Regelung. Es ist ein Aufkleber wie jeder andere. In manchen Ländern kennt man die Dinger gar nicht und man klebt sich diese ans Auto um zu zeigen, wo man alles im Urlaub war....und weil so viele Gebrauchtwagen in die Ukraine exportiert werden, fahren dort (vom Gefühl her) die Hälfte der Wagen mit diesem Ovalen D-Zeichen und ukrainischem Kennzeichen. Manche Besitzer sind sich dessen aber schon bewusst und ersetzen dieses durch ein Ovales "UA". Meine Mutter, die stolze brasilianerin ist, hatte in Deutschland übrigens immer ein "BR" oder eine brasilianische Flagge am Auto...

Zitat:

@NicoM schrieb am 13. Mai 2005 um 12:55:08 Uhr:

Darf ich als Deutscher mit deutschem Führerschein ein KFZ fahren, das ein ausländisches Kennzeichen hat und nicht auf mich zugelassen ist?

Grüße,

NicoM

Wenn du das Auto in dem Land fährst wo es zugelassen ist, kein Problem. Fährst du ein im Ausland zugelassenes KFZ in Deutschland, sieht es anders aus. Da kann dann schnell der Verdacht der (KFZ-) Steuerhinterziehung im Raum stehen (auch wenn es auf einen anderen Halter zugelassen ist).

Sagtmal, wenn ich jetzt ein KFZ was im Ausland zugelassen ist als deutscher fahre (ich habe da grade ganz konkret 2 Autos von mit denen ich nächste Woche fahren muss), wie sieht das nun rechtlich genau aus?

Ist das nun Steuerhinterziehung, oder kann ich das nachversteuern? Kann ich das Minutengenau beim Finanzamt einreichen, wenn ich z.B. ein in den NL zugelassenes Fahrzeug 4 oder 6 Minuten in Deutschland fahre? Wie ist es mit einem auf Teneriffa zugelassenen Fahrzeug wenn ich damit 30 Minuten im deutschen Straßenverkehr fahre? Gibt es dafür ein Formular?

am 1. Juli 2016 um 18:12

Das hängt davon ab, wo dein Wohnsitz ist.

Schau: https://www.adac.de/.../...icht-ausl%C3%A4ndische-Fahrzeuge_158026.pdf

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 30. Juni 2016 um 23:33:09 Uhr:

Sagtmal, wenn ich jetzt ein KFZ was im Ausland zugelassen ist als deutscher fahre (ich habe da grade ganz konkret 2 Autos von mit denen ich nächste Woche fahren muss), wie sieht das nun rechtlich genau aus?

Ist das nun Steuerhinterziehung, oder kann ich das nachversteuern? Kann ich das Minutengenau beim Finanzamt einreichen, wenn ich z.B. ein in den NL zugelassenes Fahrzeug 4 oder 6 Minuten in Deutschland fahre? Wie ist es mit einem auf Teneriffa zugelassenen Fahrzeug wenn ich damit 30 Minuten im deutschen Straßenverkehr fahre? Gibt es dafür ein Formular?

... gib doch einfach dem Tankwart des jeweiligen Landes einfach 5 € pro Liter Kraftstoff ... bzw. 10 € dann brauchst du auch keine ausländische Straßenmaut mehr bezahlen :eek:

Der :) - Tankwart wird bestimmt & gerne alle nötigen Formalitäten für dich bestens erledigen ;)

:D

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