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F350 CC SB Powerstroke Zulassungsfrage

Ford F-Series Super Duty II
Themenstarteram 3. Mai 2014 um 21:38

Hi Leute

Direkt vorweg, ich habe keinen und will auch keinen zulassen.

Aber ich hab da mal eine Frage.

In der Nähe steht einer. F350 mit CrewCab und ShortBox. Dazu 4x4 mit Powerstroke Diesel von 2013.

Hab den Verkäufer gefragt, wie das mit der Zulassung bei dem sei und den Steuern. Und vorallem als was der zugelassen ist.

Er meinte, dass es ein PKW sei und es keine Einschränkungen gäbe.

Hab die Specsheets fast alle auf dem PC, also nachgesehen und gesehen, dass der ohne irgendwelche Sonderausstattung schon 3456kg wiegt, als XL, und das ist ein KingRanch, mit Schiebedach.

Der dürfte also die 3,5t wohl reißen.

Wie kriegt man eine solche Fuhre mit über 3,5t als PKW zugelassen und ohne die ganzen Einschränkungen eines LKW's über 3,5t, also Sonntagsfahrverbot, Fahrtenschreiber, Tempolimits usw?

Gibts da eine Ausnahme-/Sondergenehmigung? Denke gerade an die gepanzerten Limos diverser Würdenträger und Firmenbosse, die mal gerne 6t auf die Waage bringen, aber trotzdem mit 250km/h über die Autobahn fliegen.

Gruß

Tac

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bruder Tac

Sorry, aber das ist quatsch.

Die LKW-Zulassung setzt den gewerblich Gebrauch als Teil der Zulassung voraus. Fahrzeuge unter 3500kg sind nur per se vom EG Kontrollgerät befreit. Lenkzeiten sind dann auch einzuhalten.

Und nicht jeder Ram ist ein LKW. Der Laderaum muss größer sein als der Passagierraum. Die 8ft Box ist schon fast ein Muss um ihn als LKW zuzulassen.

Das mag unter 3500kg ja seine Vorteile haben.

Über 3500kg hat man den ganzen LKW Kram am Hals.

Nu wirds verrückt.

Schreib nicht so einen Mist.

Mein T5 Doppelkabine den ich Privat nutze und auf mich Privat zugelassen ist, hat eine LKW Zulassung und das bei 2.8t Zulässigengesamtgewicht.

Macht 114euro Steuern im Jahr.

Mit über 3500kg hast du recht, obwohl es da auch viele Aussahmen gibt.

Lenkzeiten ist bei Privater Nutzung auch quatsch.

Mein Mercedes Vario 7,5t 3Seiten Kipper ist Privat auf mich zu gelassen und ich muss keine Lenkzeiten einhalten. Erst ab 7.5t musst du Lenkzeiten einhalten, auch bei Privat fahrten.

Vielleicht solltest du nochmal kurz zur Fahrschule da hat sich viel geändert.

Das mit der Ladefläche ist auch Quatsch, jeder Ram egal ob short bed oder long bad kann als LKW zugelassen werden.

Du verwechselt hier Steuer und Versicherung.

Viel gefährliches Halbwissen. Aber egal, ich hatte ja erst 2x Rams 1x Durangos 1x Ford F250

2x T5 Doka 1x Mercedes Vario und unzählige andere US Fahrzeuge.

Desweiteren wundert es mich warum du hier einen THread auf machst obwohl du alles besser weißt.

 

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23 Antworten
Themenstarteram 4. Mai 2014 um 18:54

Weiß da keiner was?

Ein PKW mit mehr als 3,5t? Ohne EG Kontrollgerät, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, ohne Fahrzeitregulierung.

Steckt da eine Ausnahmegenehmigung dahinter oder ist das eine Gesetzesschlupfloch?

Ich würde es nur gerne wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Bruder Tac

Weiß da keiner was?

Ein PKW mit mehr als 3,5t? Ohne EG Kontrollgerät, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, ohne Fahrzeitregulierung.

Steckt da eine Ausnahmegenehmigung dahinter oder ist das eine Gesetzesschlupfloch?

Ich würde es nur gerne wissen.

Es ist ein pkw.

Mit long bed, hast du die moglichkeit des lkw, weniger steuern, kein anhangerbetrie am sonntag.

Rudiger

Themenstarteram 4. Mai 2014 um 19:13

Aber das Teil wiegt mehr als 3,5t.

Gehen PKW's nicht nur bis 3500kg und danach wirds automatisch ein LKW mit den ganzen Nebeneffekten?

Wofür haben wir denn dann die 3500kg Grenze? Nur um die Leute mit FS B abzuzocken, weil die nur 3500kg fahren dürfen?

Themenstarteram 6. Mai 2014 um 21:11

Weiß keiner wie das mit der Zulassung läuft?

Der wiegt schon leer über 3500kg.

Trotzdem PKW mit 100km/h auf Landstraßen und offen auf Autobahnen? Auch kein Tachograph und Lenkzeiten. Laut Verkäufer.

Sind diese ganzen Sachen nicht an 3500kg zGG gebunden?

am 6. Mai 2014 um 22:21

Na wenn Du ihn sowieso kennst, dann frag ihn doch einfach, wie er es hin gekriegt hat.

Themenstarteram 6. Mai 2014 um 23:39

Hab ich ja und laut Schein ist der F350 ein Fahrzeug zur Beförderung von Personen mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen. Also wirklich ein PKW.

Aber wie die Zulassung geklappt hat, weiß er auch nicht. Der hat den auch nur angekauft.

Zitat:

Original geschrieben von Bruder Tac

Hab ich ja und laut Schein ist der F350 ein Fahrzeug zur Beförderung von Personen mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen. Also wirklich ein PKW.

Aber wie die Zulassung geklappt hat, weiß er auch nicht. Der hat den auch nur angekauft.

Ich kann dir genau sagen wie das Funktioniert.

Die Gutachten sind gefakt.

Ein bekannter fährt einen F250 mit 6.4V8 Diesel.

Dieser wurde bei Auto Mandt zugelassen.

Mit einem Leergewicht unter 3000kg. loool.

Nun war er vor ein paar Wochen mal auf einer geeichten Waage hier im Ort. tja Leergewicht 3400kg. Klasse.

3 Kisten bier hinten drauf und schon ist die karre überladen.

Ähnliches Theater hatte ich mit meinem Ram. Alles gefakt und manipuliert.

am 8. Mai 2014 um 0:43

Sonntags Fahrverbot fängt aber auch bei mehr als 7,5t an.

Dan kommen noch div. Sachen wie gewerbliche nutzen und private Nutzung dazu! (Kenne mich aber auch nicht 100% aus)

Bei so nem schiff würde ich mir den Status Lkw nicht nehmen lassen. Mancher Dodge RAM Fahrer würde sich freuen ^^

Gruß Tom

Themenstarteram 8. Mai 2014 um 7:30

Dann biste aber erst recht gepitscht.

Als LKW haste dann den ganzen *piep* am Hals. Geschwindigkeitslimit, Lenkzeiten, Sonntagsfahrverbot zumindest mit Anhänger, jährlicher TÜV, usw.

Zumindest sobald die rauskriegen, dass die Kiste mehr als 3,5t wiegt.

Das wäre ja genau das, was ich um himmelswillen vermeiden möchte, sofern Fortuna einen Lottogewinn bei mir ablädt und ich mir endlich den Traum von einem dicken fetten 12m Fifth Wheel erfüllen könnte, mit entsprechendem Zugfahrzeug.

Uhhh bitte nicht sachen schreiben von denen ihr keine Ahnung habt.

Lenkzeiten bei Privater Nutzung. lool.

Und die LKW Zulassung hat nix mit Steuer zutun, jeder Ram hat LKW Zulassung.

Themenstarteram 9. Mai 2014 um 10:33

Sorry, aber das ist quatsch.

Die LKW-Zulassung setzt den gewerblich Gebrauch als Teil der Zulassung voraus. Fahrzeuge unter 3500kg sind nur per se vom EG Kontrollgerät befreit. Lenkzeiten sind dann auch einzuhalten.

Und nicht jeder Ram ist ein LKW. Der Laderaum muss größer sein als der Passagierraum. Die 8ft Box ist schon fast ein Muss um ihn als LKW zuzulassen.

Das mag unter 3500kg ja seine Vorteile haben.

Über 3500kg hat man den ganzen LKW Kram am Hals.

Zitat:

Original geschrieben von Bruder Tac

Sorry, aber das ist quatsch.

Die LKW-Zulassung setzt den gewerblich Gebrauch als Teil der Zulassung voraus. Fahrzeuge unter 3500kg sind nur per se vom EG Kontrollgerät befreit. Lenkzeiten sind dann auch einzuhalten.

Und nicht jeder Ram ist ein LKW. Der Laderaum muss größer sein als der Passagierraum. Die 8ft Box ist schon fast ein Muss um ihn als LKW zuzulassen.

Das mag unter 3500kg ja seine Vorteile haben.

Über 3500kg hat man den ganzen LKW Kram am Hals.

Nu wirds verrückt.

Schreib nicht so einen Mist.

Mein T5 Doppelkabine den ich Privat nutze und auf mich Privat zugelassen ist, hat eine LKW Zulassung und das bei 2.8t Zulässigengesamtgewicht.

Macht 114euro Steuern im Jahr.

Mit über 3500kg hast du recht, obwohl es da auch viele Aussahmen gibt.

Lenkzeiten ist bei Privater Nutzung auch quatsch.

Mein Mercedes Vario 7,5t 3Seiten Kipper ist Privat auf mich zu gelassen und ich muss keine Lenkzeiten einhalten. Erst ab 7.5t musst du Lenkzeiten einhalten, auch bei Privat fahrten.

Vielleicht solltest du nochmal kurz zur Fahrschule da hat sich viel geändert.

Das mit der Ladefläche ist auch Quatsch, jeder Ram egal ob short bed oder long bad kann als LKW zugelassen werden.

Du verwechselt hier Steuer und Versicherung.

Viel gefährliches Halbwissen. Aber egal, ich hatte ja erst 2x Rams 1x Durangos 1x Ford F250

2x T5 Doka 1x Mercedes Vario und unzählige andere US Fahrzeuge.

Desweiteren wundert es mich warum du hier einen THread auf machst obwohl du alles besser weißt.

 

Themenstarteram 9. Mai 2014 um 13:41

Für Fahrzeuge unterhalb 3,5t gibt es prinzipiell 2 Möglichkeiten:

M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

Und du hast bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung durch den Hersteller prinzipiell die Wahl, was in den Schein kommt.

Ohne gesonderten Wunsch den Antragstellers wird seitens des EBE Erstellers bei Fahrzeugen unter 3,5t meistens M1 eingetragen. Damit ist das Fahrzeug ein PKW. Und das zu ändern benötigt ein neues Gutachten.

Die Doka oder auch der Amarok ist seitens VW schon als N1 eingestuft.

Die Karosserieform ist von der EG Typklasse unabhängig. AA= Limosine, AC= Kombilimosine, AG= Pick Up

Die Typisierung M1 AG wäre dann PKW Pick UP. :

Fz. z. Pers.bef.b.8.Spl.

Pick Up

Die Typisierung N1 AG wäre dann LKW Pick Up

Und das ganze ist natürlich nicht 1:1 auf die KFZ Steuer anzurechnen.

Mir ist nur nicht bewußt, dass die Typisierung eines Fahrzeuges über 3,5t in die Kategorie M1 möglich ist.

Und dass dann die die gleichen Regeln gelten wie für M1 unter 3,5t.

Dann wird er eben in die Fahrzeugklasse M2 oder M3 eingestuft

 

Klasse M2: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen. Das ist ein PKW bis 5 Tonnen Gesamtgewicht. Darf nur nicht jeder Fahren weil der entsprechende Führerschein nicht vorhanden ist, da der B ja nur bis 3,5 Tonnen geht, dann braucht man halt C1 oder C.  Ab 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen darf man auserorts aber nur noch 80 km/h Fahren, auf der Autobahn gelten die 80 km/h aber nicht für PKW. Geschwindigkeitsbegrenzer braucht nur ein LKW mit mehr als 3,5 T und einen Fahrtenschreiber braucht man erst ab 7,5 T, auch gilt das Fahrverbot nicht. Damit wäre das Problem doch eigentlich gelöst.

 

Bei der Zulassung wird mit dem Leergewicht getrickst damit das Fahrzeug in die Klasse M1 kommt und jeder damit Fahren darf. Wenn man Kontroliert wird hat man halt pech. Da geht es nur darum das man mit der Führerscheinklasse B das Fahrzeug fahren kann, mehr nicht. Nicht alles ab 3,5 Tonnen ist automatisch ein LKW nur weil man einen LKW Führerschein zum Fahren braucht. Manch großes Wohnmobil fällt in die Klasse M2 und man noch größeres in die M3

 

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