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Ex-"Feuerwehr"-Astra privat mit Blaulicht&co anmelden?!

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 18:00

Hi,habe mal ne dezente Frage & hoffe ihr könnt mir helfen:)

Ich habe möglicherweise bald die Chance an einen Astra F Kombi zu kommen mit Blaulicht& Martinshorn,Funkgerät wird augebaut^^

Das Fahrzeug ist zurzeit angemeldet als Sonder-KFZ Zivilschutz mit grünen Kennzeichen. Kann ich es ohne Probleme Privat anmelden?Ohne Blaulicht&Martinshorn abzumontieren/umzuschrauben..?

lieber gruß,

david

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von david1988k

Man merkt,ich bin verdammt heiss auf dieses Licht:D

:rolleyes: wie alt bist du denn :confused:

Ruf beim TÜV an und frag ob du das haben darfst - die sagen i.d.R. nein - auf jedenfall aber zur Sirene !

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Nein das muss ab.

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von Reiner Husten

Nein das muss ab.

Hmm,keine Chance? Der Wagen hat noch TÜV.. Oder sagen die auf dem Verkehrsamt was,wenn ich Ummelden will?

gruß

Das Blaulicht, warscheinlich Hella RTK 4 muss runter. Kannst das teil aber verkaufen. Musst nur ne Börse finden wo das erlaubt ist. Bringt so 200 Euro. Du darfst einfach nicht damit rum fahren.

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von Reiner Husten

Das Blaulicht, warscheinlich Hella RTK 4 muss runter. Kannst das teil aber verkaufen. Musst nur ne Börse finden wo das erlaubt ist. Bringt so 200 Euro. Du darfst einfach nicht damit rum fahren.

Und wenn man aus dem Blaulicht ein "Orange"- licht machen würde?

Man merkt,ich bin verdammt heiss auf dieses Licht:D

Ist eine strittige Sache. War zumind. so, dass die "Reklame" nicht funktionieren darf. Sprich es darf keine Stromverbindung bestehen. Ein Schalter reicht nicht.

Zitat:

Original geschrieben von david1988k

Man merkt,ich bin verdammt heiss auf dieses Licht:D

:rolleyes: wie alt bist du denn :confused:

Ruf beim TÜV an und frag ob du das haben darfst - die sagen i.d.R. nein - auf jedenfall aber zur Sirene !

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Zitat:

Original geschrieben von david1988k

Man merkt,ich bin verdammt heiss auf dieses Licht:D

:rolleyes: wie alt bist du denn :confused:

Ruf beim TÜV an und frag ob du das haben darfst - die sagen i.d.R. nein - auf jedenfall aber zur Sirene !

ich bin fast 22,aber in mir schlummert noch der 5jährige junge;)

jap,gute idee,ich rede morgen mal mit meinem tüvmann:)

Mach das, hast aber keine Chance, schau dir mal §52 an

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten(3)

Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet 20 Euro

221 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen

221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen - 20 Euro

 

 

gültige HU hin, gültige HU her - fahr mal an einem SchuPo vorbei, der erkennt schon an der Kennzeichenfarbe und Zusammenstellung, dass du damit nicht umherfahren darfst

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 18:35

naja,20euro sind ja nun auch noch zu verschmerzen.. punkte oder anzeige gibts ja denke ich nicht oder?

gruß

am 24. Juni 2010 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von david1988k

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

 

:rolleyes: wie alt bist du denn :confused:

Ruf beim TÜV an und frag ob du das haben darfst - die sagen i.d.R. nein - auf jedenfall aber zur Sirene !

ich bin fast 22,aber in mir schlummert noch der 5jährige junge;)

jap,gute idee,ich rede morgen mal mit meinem tüvmann:)

Ich darf jeden Tag mit einen gelben Blinklicht auf dem dach rum fahren.. ( Service Mobil)

bei unseren alten durften wir nicht schneller als 130Km/h fahren

MfG

Das reine Dranhaben bringt nebenbei schon einen Mängelschein mit sich, dann ist sowieso schluß damit - wenn es nicht direkt beschlagnahmt wird

Der Tatvorwurf lautet dann wie?

http://nachrichten.t-online.de/.../index

Ähnlicher Fall.

Bei Vorsatz gibts übrigends bereits 40 ,-€ und ein Pünktchen

Ansonsten gibts noch das :

Außer den in § 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannten Fahrzeugen dürfen andere Fahrzeuge nur dann "Blauchlicht" führen,wenn sie über eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörden nach § 70 StVZO verfügen.

Gemäß Erlass der Innenminister der Länder ist § 70 StVZO äußerst restriktiv zu handhaben und gegen die Mißbräuchliche Verwendung von Blaulicht immer einzuschreiten.Je nach lage des Falles kann dabei

entweder ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren durch die Straßenverkehrsbehörde eingeleitet werden (Geldbuße bis 1.000 € ) oder ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Es kann durchaus auch noch eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung geben

Beim gelben bin ich mir nicht sicher. Könnte sein, dass du es sogar montiert haben darfst. Einfach mal schlau machen.

Das blaue muss runter. Ganz sicher. Hatte auch schon einen Astra GSI von der Autobahnpolizei.

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