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Escort Turnier 16V BJ 97, Probleme mt Gebrauchtwagengarantie

Themenstarteram 3. Juli 2008 um 12:17

Hallo!

 

Ford Escort Turnier 16 V Ghia Automatik

EZ: 01/97

KM: 95140

90 PS Benziner

 

Hallo ich habe seit 6 Monaten (ca. 6000 km Fahrleistung) einen Escort (Daten siehe oben). Hab diesen von einem Opel-Händler gekauft. Von Anfang an wurde das absterben bei kaltem Motor und das "reissen" der Automatik reklamiert. Div. Zündeinstellungen wurden verändert und die Zündkabel getauscht. Nichts brachte richtig Erfolg.

Vor 150 KM ist das Gebtriebe kaputt gegangen (Antriebsstrang). Lt. der Werkstatt wurde ein komplettes gebrauchtes Automatikgetriebe ausgetauscht. Hier übernimmt die Garantie 100% Arbeit und 60% Material.

Nach ca. 150 KM ist das Auto wieder liegengeblieben. Die Umlenkrolle (?) des Zahnriemens ist gebrochen. Zahnriemen ist OK. Aber die Ventiele sind verbogen usw.

Händer veranschlagt 1400 EUR Reparatur.

Nun das Problem. Die Gebrauchtwagengarantie weigert sich zu zahlen. Da die Kundendienste (alle im Scheckheft) nicht von der Ford-Werkstatt gemacht worden ist. Somit ist nicht sichergestellt das der Zahnriemen gewechselt wurde.

Der Meister der Opel-Werkstatt meint, dass die teile sehr gut ausschauen und mit hoher Sicherheit getauscht worden sind.

Wie gehe ich am besten vor ?

Danke!

 

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13 Antworten
am 3. Juli 2008 um 14:38

hängt im motorraum ein hinweis das der zahnriemen gewechselt wurde???hast du den händler beim kauf gefragt???

wenn nicht hast du schlechte karten, das ist ein verschleisteil, und da greift die gewährleistung nicht, ich spreche absichtlich von gewährleistung nicht von garantie, die gibt es nur auf neufahrzeuge.

du hast ein jahr gewährleistung, allerdings ist es so das der händler im ertsen halben jahr dir beweisen müsste das der schaden beim keuf nicht vorhanden war, das kann er nciht also wird er immer im ersten halben jahr die reperatur ausführen (nicht bei verschleisteilen!!!, wie bremsen, kupplung, reifen, u.s.w. auch der zahnriemen gehört dazu)

nach dem halben jahr musst du dem händler beweisen das der schaden schon beim kauf vorhanden war und das kannst du auch nicht, also was sagt dir das? du wirst auf dem schaden sitzen bleiben, da hilft auch kein anwalt, ausser das der geld verdient kommt nichts dabei raus.

der zahnriemen unterliegt wechselintervallen, wenn es z.b. 80000 km sind und du den wagen mit 120000 km kaufst, muss es nicht zwingend auch sein das der vorbesitzer den auch wie gefordert bei 80000 gewechselt hat!!!

dann reist der halt auch irgend wann, meine erfahrung, und das hab ich auch jetzt wieder gemacht, wenn ic mir ein anderes auto kaufe, und das ist es mir egal ob der ein zettel im motorraum hängt, oder im inspektionsheft was steht, ich lasse den zahnriemen immer so schnell als möglich wechseln, dann bin ich auf der sicheren seite, da wird am falschen ende gespart.

weiss ich sicher das die angaben auch stimmen??und nicht jemand nur ein zettel in den motorraum gehängt hat um sich das geld für den wechsel zu sparen???

der wechsel kostet je nach werkstatt zwischen 200 und 400 euro, ich habe das glück das ein guter freund eine werkstatt hat und meister ist dazu noch kfz gutachter, da kann ich immer auf die hebebühne wenn er frei hat und bis auf das einstellen des neuen zahnriemens mache ich alles selber, kostet dann nur den riemensatz ca 75 euro.

da wirst du in den sauren apfel beisen müssen, entweder reparieren lassen oder verschrottten.

aber auch bei 300 euro im durchschnitt spart das wie man hier sieht eine menge geld, denn jetzt kostet es mal schnell 1000 euro oder mehr.

Themenstarteram 4. Juli 2008 um 5:54

Hallo! Hab keinen "Anhänger" im Motorraum. Händler wurde dementsprechend unter Zeugen beim Verkauf angesprochen (ist ja Scheckheftgepflegt...).

Das Ruckeln während der kalt Phase war von Anfang an, deswegen war er auch schon öfters dort. Und die waren auch deswegen mal bei Ford direkt ...

Es ist ja nicht der Zahnriemen sondern die Umlenkrolle (das Plastikteil) kaputt. Der Zahnriemen und die Umlenkrolle sehen "sehr gut" aus (lt. Meister).

Wir werden versuchen die Versicherunge dazu zu bringen einen Gutachter zu schicken... oder was denkt ihr darüber....

 

Danke

am 4. Juli 2008 um 7:28

egal ob zahnriemen oder umlenkrolle, das sind VERSCHLEISTEILE!!!!!!

und werden somit nicht von der gebrauchtwagengewährleistung abgedeckt, da kannst du 100 gutachter und 100 anwälte beauftragen, es wird dich nur unötig geld kosten, und die aussage "scheckheftgepflegt" sagt überhaupt nichts aus,selbst wenn du eine rechnung hättest über din wechsel des zahnriemens, selbst dann hättest du schlechte karten, den dann stellt sich die frage, wurde das ganze falsch verbaut? oder ist es ein material fehler.

aber die frage stellt sich gar nicht, es ist ganz einfach, verschleisteile sind von der gewährleistung ausgeschlossen, ganz einfach ohne wenn und aber.

viele sprechen immer noch von gebrauchtwagen garantie, das ist falsch!!!!! die gibt es nur auf neuwagen, bei gebrauchtwagen gibt es halt nur die erwähnte gewährleistung, und die sagt nur aus das, das fahrzeug fahrbereit und verkehrsicher sein muss.

VERSCHLEISTEILE AUSGENOMMEN!!!! (bremsen,keilriemen,kupplung,ZAHNRIEMEN!!, auch die spannrollen und umlenkrollen,Auspuff)

die einzigste chance wäre.......... du müsstet dem verkäufer nachweissen das der schaden schon beim kauf vorhanden war, nur........wie willst du das machen, das heisst aber du müsstest nachweissen das der zahnriemen oder die spannrolle schon einen schaden hatten, nicht das der nicht gewechselt wurde,wenn da alles noch in ordnung war, na dann war beim kauf auch noch kein schaden, der trat erst später auf, und das ist bei dem teil normaler verschleiss.

wenn du nicht sicher wusstest ob der zahnriemen und umlenkrollen b.z.w. spannrolle gewechselt wurden ( und das wird alles immer!!!!! zusammen gewechselt) dann hättest du das machen lassen müssen, ganz einfach.

das ruckeln bei der kaltlauf phase hat sicher nichts mit dem zahnriemen oder rollen zu tun.

dein getriebe wurde auf gewährleistung gewechselt, und es wurde sicher auch kein neues eingebaut, der händler ist nur dazu verpflichtet eine gleichwertiges ersatzteil zu verbauen, also gebraucht und der gleichen laufleistung, kein neutteil, ausser er kann das nicht gebraucht beschaffen, aber dann musst du einen teil dazuzahlen.

 

kann mir nicht vorstellen das du hier einen andere aussage dazu erhalten wirst, da hast du einfach schlechte karten, es wird dir nichts anderes übrig bleiben als den motor reparieren zu lassen, d.h. neue ventile und neuer zahnriemensatz.

wobei ich dann die karre so schnell als möglich verkaufen würde nach der reperatur, neue ventile..... das heisst das die dann auch wieder zu 100% abdichten, und die anderen laufleistungsbedingt nicht mehr so 100%, die verdichtung wird sich am dem zylinder erhöhen, und das wirkt auf die kurbelwelle, ausser du lässt alle ventile wechseln was die sache aber noch teurer macht.

erfahrungsgemäss wird sich das früher oder später bemerkbar machen, motorschaden!!

herstellergarantie oder herstellergewährleistung. auch wenn man den autoverkäufer nicht ranziehen kann, so kann man bei einem zahnriemenwechsel mit wechsel der umlenkrollen ggf den hersteller diesen für den schaden heranziehen.

somit gibt es z.b bei ford 2 jahre gewährleistung auf das zahnriemenkit.

am 4. Juli 2008 um 7:39

ah noch was, ich kann in deinem text nicht erkennen ob du die normale gewährleistung meinst oder ob du zusätzlich eine garantie abgeschlossen hast, das kann man nämlich, erleichtert einige dinge.

allerdings verlangt die garantie, das alle inspectionen am fahrzeug vorgenommen werden müssen, wird nur eine ausgelassen, erlischt die garantie.

mal ein auschnitt:

"Das Karlsruher Gericht erklärte eine Vertragsklausel für unwirksam, wonach der Garantieanspruch für Mängel an dem Fahrzeug entfällt, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält."

 

am 4. Juli 2008 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von speedfreak1987

herstellergarantie oder herstellergewährleistung. auch wenn man den autoverkäufer nicht ranziehen kann, so kann man bei einem zahnriemenwechsel mit wechsel der umlenkrollen ggf den hersteller diesen für den schaden heranziehen.

somit gibt es z.b bei ford 2 jahre gewährleistung auf das zahnriemenkit.

ja kann man......... aber dazu muss ein gutachter her, und der muss zweifelsfrei feststellen das es sich um einen material fehler handelt, oder produktionsfehler.

und jetzt??? wer soll das bezahlen?

rechtschutzversicherung?? vieleicht, nachfragen.

was ich aber nicht glauben, die zahlen nur wenn aussicht auf erfolg besteht, was ich hier eingentlich nicht sehe.

den gutachter muss sich der hersteller meistens selber besorgen. er muss ja schließlich nachweisen, dass die schuld nicht auf seiner seite liegt. die tatsache, dass ein von ihm produziertes teil kaputt gegangen ist, ist fakt (sieht man ja). das der defekt nicht ihm anzulasten ist muss er nachweisen.

am 5. Juli 2008 um 7:18

Zitat:

Original geschrieben von speedfreak1987

den gutachter muss sich der hersteller meistens selber besorgen. er muss ja schließlich nachweisen, dass die schuld nicht auf seiner seite liegt. die tatsache, dass ein von ihm produziertes teil kaputt gegangen ist, ist fakt (sieht man ja). das der defekt nicht ihm anzulasten ist muss er nachweisen.

sicher nicht, wie kommst du darauf???? jedesmal wenn einer meint das ein materialfehler vorliegt, muss der hersteller nachweissen das es seine schuld nicht war????

na gute nacht wenn das so wäre, dann würde jeder einfach mal auf verdacht einen materialfehler melden, und die hersteller würden millionen ausgeben für gutachter!!!!

dann hätten wir gutachter wie sand am meer, die würden sich eine goldene nase verdienen, nein ist sicher nciht so, du musst nachweissen das es ein materialfehler ist, nicht umgekehrt, kannst du das allerdings und es ist am ende wirklich so, dann muss dir der hersteller die gutachterkosten und alle andere kosten sowieso ersetzen, aber nur dann, kannst du es oder der gutachter in dem fall nicht, gehen die kosten zu deinen lasten.

vieleicht hast du mal meinen text gelesen????? der freund von mir ist GUTACHTER, und der wird es wohl wissen.

ich habe gestern mal mit ihm über diesen fall hier gesprochen, und er sit meiner meinung, keine aussicht auf erfolg, die chancen gehen gegen null, das hier der verkäufer für den schaden aufkommt.

am 5. Juli 2008 um 7:25

zudem geh ich mal davon aus das hier der wechselintervall von 80000km nicht eingehalten wurde, ganz einfach.

er hat jetzt 95000 drauf, 6000 km ist er gefahren seit dem kauf, also hat er ihn mit ca 89000 gekauft, ich denke nicht das der gewechselt wurde, das hätte er ganz einfach machen lassen müssen, da wurde am falschen ende gespart, ganz einfach.

und jetzt wird versucht irgendjemand anderem die schuld in die schuhe zu schieben ich würde als verkäufer auch jede schuld von mir weissen, wenn er nicht nachweissen kann das der zahnriemen gewechselt wurde.

am 5. Juli 2008 um 7:29

ich lasse immer den zahnriemen wechseln, egal was da steht oder welcher zettel im motorraum hängt, wenn ich nicht 1000% sicher bin dann raus mit dem ding.

hab ich bei meinem mondeo so gemacht, bei meinem escort den ich jetzt fahre, und bei meinem mitsubishi, bei allen hab ich gleich in den ersten zwei wochen nach dem kauf den zahnriemen wechseln lassen, wie man hier sieht spart das einige hundert euro.

Hallo ich33,

ich hab selber einen Escort BJ97 16V. Das absterben des Motors in kaltem Zustand,

führte bei mir zu folgenden Aktionen:

- Überprüfen der Kompression -> Tauschen der Ventildichtungen

Das Tauschen der Ventildichtungen führte zu Qualmen, also waren

das ursprüngliche Problem eher die Kolbenringe.

Dann habe ich einen gebrauchten Tauschmotor einbauen lassen,

der absolut Top läuft.

Mein Problem ist nun ein anderes: Rost.

Und zwar soviel, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Daher suche

a: Einen Escort mit Motorschaden

b: einen Abnehmer für den Motor.

Haaaaaaaaaaaaaa mein Thema: Rost

Wieso lohnt sich eine Reperatur nicht?

Wenn ich mit dem Hämmerchen gegen den Schweller klopfe hab ich Angst,

dass ich ihn nie wieder finde. Ne Spaß beiseite, wenn jemand seine Erfüllung

im Schweißen findet, wäre das o.k. Aber dann wär's immer noch nicht schön

und würde auch nicht länger als 3-4 Jahre halten. Und leider ist ein Escort kein

z.B. Manta.

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