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Erwischt mit Handy am Steuer: mit oder ohne Gefährdung

Themenstarteram 10. Juni 2020 um 16:32

Hallo zusammen,

ich wurde gerade im Berufsverkehr von der Polizei beim Fahren mit Handy am Steuer in einer viel befahrenen Kreuzung in München erwischt. Leider bin ich nur als letzer (war noch grün) über die Ampel gerutscht, allerdings haben sich die Autos vor mir schon etwas gestaut, sodass ich in der Mitte warten musste, bis sich der Stau wieder etwas gelöst hat.

Die Dame von der Polizei hat mir dann mitgeteilt, dass es eine Anzeige wegen Handy am Steuer gibt, allerdings nichts von einer Gefährdung erwähnt. Nach der Aufnahme der Personalien habe ich den Polizeikollegen gefragt, mit welcher Strafe ich rechnen müsse. Der antwortete mir daraufhin, mit 118€ Strafe plus Gebühren macht es ca. 150€. Das käme auf die Strafe für eine Gefährdung hinaus:

https://www.bussgeldkatalog.org/handy/

Wie schätzt ihr die Lage ein? Dumm gelaufen und beim nächsten mal kein Handy mehr am Steuer? Der eine Monat nicht fahren würde mir weh tun - es sind meine ersten Punkte in Flensburg. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch?

Dankeschön!

Beste Antwort im Thema
am 10. Juni 2020 um 17:01

Beim nächsten Mal kein Handy mehr mit Fragezeichen dahinter?

Das fragst Du echt ernsthaft?

Das sollte sich von selbst beantworten.

Aber zur Abwechslung kann man auch mal antworten: Nein, beim nöchsten Mal wieder mit Handy.

Unser Staat hat sich stark verschuldet durch Corona und wer, wenn nicht Du hat die Möglichkeit das auszugleichen?

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Wahre Worte :)

Zitat:

@AS60 schrieb am 11. Juni 2020 um 11:39:39 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Juni 2020 um 11:15:02 Uhr:

 

Auch wenn ich besoffen ohne Unfall von A nach B komme liegt eine Gefährdung vor.(edit, JumpinJack war schneller).

So sehe ich das auch im Berufsverkehr in München auf einer Kreuzung mit dem Handy am Ohr.

Leider falsch. Wenn ich es schaffe ohne Zwischenfälle betrunken von A nach B zu fahren liegt hier eine normale Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB vor. Wenn ich unter 1,1 Promille habe, ist das sogar nur eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn es kommen Ausfallerscheinungen dazu. Aber das führt jetzt zu weit und hat ja mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun.

Aber. Es ist jetzt schon mehrmals erwähnt worden.

Die Gefährdung muss sowohl beim Handy als auch bei der Trunkenheit konkret sein, d.h. es muss konkret jemand gefährdet werden. Das wäre dann im Fall der Trunkenheit eine Straftat nach § 315c StGB ( konkretes Gefährdungsdelikt )

Auch wenn es gefährlich ist bzw. gefährlich werden kann , während der Fahrt zu telefonieren, spricht man hier noch nicht von einer Gefährdung.

Bitte nicht die Begriffe "gefährlich" und Gefährdung" durcheinander werfen.

1,1 Promille, da bin ich nicht mehr gefährlich, da bin Scheintod. :D

...und bei anderen wird die Hand da erst wieder ruhig :)

Mehr üben.

am 11. Juni 2020 um 10:57

Das wäre dann schon das zweite Indiez auf "zu alt"

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. Juni 2020 um 12:57:30 Uhr:

Das wäre dann schon das zweite Indiez auf "zu alt"

Sei doch nicht so hart zu mir, ich habe doch auch Gefühle.

Zitat:

@germania47 schrieb am 11. Juni 2020 um 12:23:33 Uhr:

Kann mich den Vorschreibern nur anschließen. Die Strafen könnten m.E. verdoppelt werden.

Hier ein Anhang der die Atmosphäre etwas entspannen sollte. :)

Top!

Ich glaube, wir spielen hier wieder "Sturm im Wasserglas". Dass es eine Handynutzung "mit Gefährdung" war, ist eine bloße Vermutung des TE wegen der Höhe des angekündigten Bußgelds. Im Eröffnungsbeitrag steht:

Zitat:

Die Dame von der Polizei hat mir dann mitgeteilt, dass es eine Anzeige wegen Handy am Steuer gibt, allerdings nichts von einer Gefährdung erwähnt. Nach der Aufnahme der Personalien habe ich den Polizeikollegen gefragt, mit welcher Strafe ich rechnen müsse. Der antwortete mir daraufhin, mit 118€ Strafe plus Gebühren macht es ca. 150€. Das käme auf die Strafe für eine Gefährdung hinaus:

Die Polizistin hat von Gefährdung also nicht gesprochen. Die Annahme des TE wegen der Gesamtkosten von ca. 150 € wäre es "Handynutzung mit Gefährdung", ist falsch. Das Bußgeld ohne Gebühren beträgt für das Handy am Steuer mit Gefährdung allein schon 150 €. Ohne Gefährdung sind es 100 €. Die Gebühren betragen üblicherweise zusätzlich 28,50 €. Die Polizistin hat sich sicher wegen der Kosten geirrt mit der Angabe von 118 €. Der TE wird einen Bußgeldbescheid über 100 € zzgl. 28,50 € Gebühren, also über 128,50 € bekommen und einen Flenspunkt gewinnen und das wars.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@AS60 schrieb am 11. Juni 2020 um 11:42:54 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Juni 2020 um 11:25:50 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 11. Juni 2020 um 11:23:36 Uhr:

Daher ist das einfache Fahren mit dem Auto ohne Handy sehr weit von einer Gefährdung entfernt.

Das wird wohl auch niemand bestreiten - es ist schließlich der Soll-Zustand gemäß StVO.

Wurde hier schon anders behauptet.

[...]

Du hast offenbar den - vermutlich augenzwinkernd gemeinten - Hinweis von Drahkke missverstanden. Lies nochmal genau, sehr genau, den zitierten und speziell den hervorgehobenen Teil deiner Aussage.

 

Es sollte sicher "mit Handy" heißen. :)

 

Gruß

.SD

Zitat:

@.SD schrieb am 11. Juni 2020 um 15:15:41 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 11. Juni 2020 um 11:42:54 Uhr:

 

Wurde hier schon anders behauptet.

[...]

Du hast offenbar den - vermutlich augenzwinkernd gemeinten - Hinweis von Drahke missverstanden. Lies nochmal genau, sehr genau, den zitierten und speziell den hervorgehobenen Teil deiner Aussage.

 

Es sollte sicher "mit Handy" heißen. :)

 

Gruß

.SD

Das kann natürlich sein

Zitat:

@.SD schrieb am 11. Juni 2020 um 15:15:41 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 11. Juni 2020 um 11:42:54 Uhr:

 

Wurde hier schon anders behauptet.

[...]

Du hast offenbar den - vermutlich augenzwinkernd gemeinten - Hinweis von Drahkke missverstanden. Lies nochmal genau, sehr genau, den zitierten und speziell den hervorgehobenen Teil deiner Aussage.

Es sollte sicher "mit Handy" heißen. :)

Gruß

.SD

Oh Mann

Ich steh anscheinend auf der Leitung. Ich habe echt jetzt erst gesehen was du meinst.:D:rolleyes:

Du hast natürlich recht.

Aber abgesehen von meiner Unfähigkeit zu lesen hatte ich einen anderen Beitrag dews Kollegen Drahkke verlinkt.

Und zwar diesen:

"Die Gefährdung ergibt sich automatisch aus der Tatsache, daß du während der Handy-Nutzung gefahren bist."

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 11. Juni 2020 um 09:15:04 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 11. Juni 2020 um 03:31:10 Uhr:

 

Mir sagt mein Bauchgefühl, dass du von dir auf andere schließt, was nicht zielführend ist. Es gibt sehr viele Fahrzeuge, die keine Neuwagen sind, und daher keine Freisprecheinrichtung besitzen. Nachrüstlösungen finde ich ebenfalls uninteresant, weil erst nach dem Einbau die Qualität bekannt ist.

Die mitgelieferten Headsets sorgen für einen Kabelsalat. Bluetooth hat gerne mal eine unsaubere Sprechverbindung.

Die Perfelte Lösung gibt es nicht für jeden. Handy am Steuer jedoch ist keine Lösung.

dann is halt nix mit telefon

sehe aber auch immer wieder recht dicke und nicht zu alte karren wo die fahrer mit tel am ohr unterwegs sind, da behaupte ich mal, zu doof oder zu faul ihre telefone zu koppeln und mit fse zu telefonieren

Also, für die Leute die so dumm oder faul sind habe ich noch ein gewisses Verständnis, denn aus leidvoller Erfahrung weiß ich, dass es wirklich manchmal nicht einfach ist sein Telefon an der FSE zum funktionieren zu bekommen. Ich telefoniere nicht viel und bekomme höchstens alle sieben Jahre mal ein neues Smartphone und dann auch kein High-End-Gerät vom Marktführer sondern irgendwas Günstiges. Da sind Probleme beim Koppeln fast garantiert.

Was ich viel weniger verstehe ist, warum man den Scheiß-Apparat nicht mal klingeln lassen kann und bei nächster Gelegenheit zurück ruft. Die Meisten von uns müssten sich noch an die Zeit erinnern, als man nicht ständig und an jedem Ort erreichbar war. Daran gestorben sind die Wenigsten.

am 12. Juni 2020 um 7:39

Können wir diesen Schund einfach schließen bitte ?

Ich kriege kopfschmerzen morgens um halb 10 wenn ich mir diesen dünnschiss durchlese.

am 12. Juni 2020 um 8:58

Zitat:

@rambonaut schrieb am 12. Juni 2020 um 09:39:13 Uhr:

Können wir diesen Schund einfach schließen bitte ?

Ich kriege kopfschmerzen morgens um halb 10 wenn ich mir diesen dünnschiss durchlese.

Das ist wie mit den Telefonjunkies in den Autos, die bei jedem Klingeln sofort dran gehen müssen.

Dein Problem ließe sich einfach lösen, wenn du die Selbstbeherrschung besitzen würdest diesen Thread einfach nicht mehr anzuklicken und zu lesen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 11. Juni 2020 um 19:59:59 Uhr:

Aber abgesehen von meiner Unfähigkeit zu lesen hatte ich einen anderen Beitrag dews Kollegen Drahkke verlinkt.

Und zwar diesen:

"Die Gefährdung ergibt sich automatisch aus der Tatsache, daß du während der Handy-Nutzung gefahren bist."

Was natürlich kompletter Unsinn ist, die Aussage meine ich

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