ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Erstversicherung mit 27 - wie am Besten?

Erstversicherung mit 27 - wie am Besten?

Themenstarteram 23. Oktober 2009 um 18:10

Hallo Zusammen,

 

ich habe seit knapp 10 Jahren den Führerschein, allerdings noch nie ein Auto auf mich angemeldet bzw. versichert. Meine Lebensgefährtin hat einen Wagen mit SF 4 (65%). Nun wollen wir uns noch einen kleinen für die Stadt anschaffen, der auf mich laufen soll. Nun die Frage wie man es am Besten macht?

 

Szenario 1: es ist mein erstes Fahrzeug, welches ich versichere, also muss ich 240% für SF0 zahlen. Das wäre mir ehrlich gesagt zu teuer ;)

 

Szenario 2: meine Freundin meldet das Stadtauto als Zweitwagen auf sich an. Problem: zum einen beginnen dann meine Schadensfreien Jahre wieder nicht zu laufen. Zweitens sind dann beide Autos gekoppelt - tritt mit einem von beiden ein Schaden ein, dann werden beide hochgestuft, weil sie über die selber Person laufen. Auch nicht wirklich toll.

 

Szenario 3: ich habe immer mal wieder was gehört, dass man die Klasse von einem Familienmitglied bzw. Lebenspartner übernehmen kann, maximal bis zu der Grenze, die man selbst hätte "erfahren" können, also bei mir 9 Jahre. Wie genau funktioniert das? Muss dazu der Stadtwagen einmal auf den "Übergebenden" angemeldet sein? Was ist wenn ein Schaden eintritt, wird dann das Familienmitglied ebenfalls hochgestuft?

 

Würde mich freuen, wenn ihr Licht ins Dunkel bringen könntet. Prämissen sind wie gesagt:

* so günstig wie möglich

* keinerlei Koppelung an eine Schadensfreiheitsklasse einer anderen Person (so dass im Schadenfall alle mehr zahlen müssen)

 

Vielen Dank

Ähnliche Themen
11 Antworten

Servus,

Zitat:

Original geschrieben von Mork0075

Szenario 1: es ist mein erstes Fahrzeug, welches ich versichere, also muss ich 240% für SF0 zahlen. Das wäre mir ehrlich gesagt zu teuer ;)

Es gibt bei einigen Versicherungen gewisse "Führerscheinregelungen", d. h. du bekommst evtl. die SF 1/2, also 140%.

Zitat:

Original geschrieben von Mork0075

Szenario 2: meine Freundin meldet das Stadtauto als Zweitwagen auf sich an. Problem: zum einen beginnen dann meine Schadensfreien Jahre wieder nicht zu laufen. Zweitens sind dann beide Autos gekoppelt - tritt mit einem von beiden ein Schaden ein, dann werden beide hochgestuft, weil sie über die selber Person laufen. Auch nicht wirklich toll.

Das Zweitwagen hätte hier dann seinen eigenen Rabatt. D. h. es wird nur der Rabatt des geschädigten Fahrzeuges belastet - unabhängig vom anderen Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von Mork0075

Szenario 3: ich habe immer mal wieder was gehört, dass man die Klasse von einem Familienmitglied bzw. Lebenspartner übernehmen kann, maximal bis zu der Grenze, die man selbst hätte "erfahren" können, also bei mir 9 Jahre. Wie genau funktioniert das? Muss dazu der Stadtwagen einmal auf den "Übergebenden" angemeldet sein? Was ist wenn ein Schaden eintritt, wird dann das Familienmitglied ebenfalls hochgestuft?

Es gibt die Möglichkeit von Rabattübertragungen. Je nach Versicherer geht das nur Verwandtschaft ersten Grades oder Ehepartnern. Wenn es "nur" eine Lebenspartnerschaft ist, wird die Übertragung nicht anerkannt.

Wenn du jemanden findest, der dir einen Rabatt abtritt, dann geht dieser auf dich über und im Schadenfall wird auch dann auch dieser belastet. Mit dem Rabattabgebenden (bzw. dessen etwaiger anderer Rabatte) hat das dann nichts mehr zu tun.

Grüße

nemo

Themenstarteram 24. Oktober 2009 um 6:05

Zitat:

Das Zweitwagen hätte hier dann seinen eigenen Rabatt. D. h. es wird nur der Rabatt des geschädigten Fahrzeuges belastet - unabhängig vom anderen Fahrzeug.

Der Rabatt gilt meines Wissens immer für Personen und nicht für Autos?!

 

 

 

Zitat:

Wenn du jemanden findest, der dir einen Rabatt abtritt, dann geht dieser auf dich über und im Schadenfall wird auch dann auch dieser belastet. Mit dem Rabattabgebenden (bzw. dessen etwaiger anderer Rabatte) hat das dann nichts mehr zu tun.

Wenn ich zb auf der DA-Direkt Seite gucke, dann steht dort, dass der Rabatt der übergenden Person danach nicht mehr zur Verfügung steht. Wie soll man das denn verstehen? Unter diesen Umständen wird man ja nie jemanden finden...

Ja natürlich hat derjenige der die Rabatte abgibt keinen Anspruch mehr darauf! Wie solls denn sonst gehen? SF25 teilt Deine Mutter mit Dir und Deinem Bruder?! 2x SF 10 und einmal SF5 oder wie?!

Wenn jemand seine Rabatte auf seine Kind oder Eltern überträgt ist man die los!

Geht übrigens nur bei Verwandschaft 1. Grades und Ehepartner sowie auch bei Lebenspartnerschaften!!! Die meisten Versicherer stellen die gleich mit Ehepartnern!

Hi,

der SF Rabatt ist schon Personenbezogen aber eine Person kann 2 seperate Rabatte haben. Daher wird bei den meisten 2. Wagen verträgen der Rabatt es anderen Vertrags im Schadensfall nicht befährdet. Es gibt einige spezialverträge bei denen der 2. Wagen mit dem 1. Wagen gekoppelt ist. Sowas würde ich halt net unbedingt abschließen.

Sarten würdet ihr beim 2.Wagen wahrscheinlich mit 100% nach einem könntest du diesen Vertrag aber schon auf dich übernehmen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Mork0075

Zitat:

Das Zweitwagen hätte hier dann seinen eigenen Rabatt. D. h. es wird nur der Rabatt des geschädigten Fahrzeuges belastet - unabhängig vom anderen Fahrzeug.

Der Rabatt gilt meines Wissens immer für Personen und nicht für Autos?!

Natürlich, aber wenn es der Zweitwagen von deiner Freundin ist, dann ist sie bei beiden Fahrzeugen der Rabattberechtigte. D. h. zum Beispiel: Erstfahrzeug deiner Freundin hat SF 4, Zweitfahrzeug bekommt Sondereinstufung Zweitwagen SF 2 -> Zwei Autos, zwei Schadenfreiheitsrabatte (SFR) oder anders gesagt: Zwei Kfz-Verträge, zwei SFR.

Zitat:

Original geschrieben von Mork0075

Zitat:

Wenn du jemanden findest, der dir einen Rabatt abtritt, dann geht dieser auf dich über und im Schadenfall wird auch dann auch dieser belastet. Mit dem Rabattabgebenden (bzw. dessen etwaiger anderer Rabatte) hat das dann nichts mehr zu tun.

Wenn ich zb auf der DA-Direkt Seite gucke, dann steht dort, dass der Rabatt der übergenden Person danach nicht mehr zur Verfügung steht. Wie soll man das denn verstehen? Unter diesen Umständen wird man ja nie jemanden finden...

Na selbstverständlich ist der abgegebene SFR danach weg, deswegen heißt es ja abgeben und nicht kopieren. ;-)

Deswegen wird sowas meistens auch nur dann praktiziert, wenn der Opa nicht mehr Autofahren kann/will, ein Elternteil einen Rabatt "zuviel" hat (da der Sohn eh schon immer auf dem Vertrag gefahren ist) oder wenn jemand verstirbt. Kurzum: Wenn es nicht mehr anders geht.

Wenn du nämlich jetzt einen deiner Eltern überredest, dir einen SFR zu übertragen und die Person hat z. B. die SF 25 oder mehr und du deinen Führerschein gerade mal 10 Jahre, dann machst du 15 oder mehr schadenfreie Jahre kaputt!

Zitat:

Original geschrieben von bennyb21

Geht übrigens nur bei Verwandschaft 1. Grades und Ehepartner sowie auch bei Lebenspartnerschaften!!! Die meisten Versicherer stellen die gleich mit Ehepartnern!

Wenn derartige Lebenspartnerschaften gleichgestellt werden mit Ehepartnern, dann aber nur wenn sie in häuslicher Gemeinschaft sind. Da aber vorher bei der Versicherungsgesellschaft abklären.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Sarten würdet ihr beim 2.Wagen wahrscheinlich mit 100% nach einem könntest du diesen Vertrag aber schon auf dich übernehmen.

Das würde ich so nicht sagen - Sondereinstufungen werden normalerweise auch nicht weiterbestätigt.

-> Sollte auch beim Versicherer vorher abgecheckt werden.

Grüße

nemo

Eine Vergünstigung bei der Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse ist aufgrund des bestehnden Versicherungsvertrages der Freundin nur möglich, wenn der TE mit der Freundin, der Versicherungsnehmerin,  in einer häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebt. Damit ist er Ehepartnern gleichgestellt.

Ist diese Voraussetzung gegeben, kann es zumindest bei der HUK/HUK 24 dahinstehen, ob der Wagen auf die Freundin als Zweitwagen angemeldert wird oder er den Wagen auf sich anmeldet.

Einstufungist erfolgt in SF 2 = 85 %. Darüberhinaus sind noch weitere, hier jedoch wahrscheinlich unbedeutende Voraussetzungen zu erfüllen: Kein Firmenwagen, beide über 23,... Alles nachzulesen und zur Überprüfung durch die oft zweifelnden Experten in den Tarifbestimmungen der HUK, Nr. 14 (7).

 

Wird der Wagen auf Freundin angemeldet, kann TE später den Rabatt übernehmen, aber nur unter der Voraussetzung einer eheähnlichen häuslichen Gemeinschaft (s. Nr.26der o.a. tarifbestimmungen).

 

O.

Themenstarteram 25. Oktober 2009 um 9:07

Vielen Dank für die vielen Antworten :)

 

Also so wie ich das sehe sollte man folgendes tun:

 

Meine Freundin meldet den Wagen als ihren Zweitwagen an und hält diesen 1 Jahre (ist das die Mindestlaufzeit?). Danach überträgt sie den gewährten Rabatt auf mich, dh. ich übernehme den Zweitwagenvertrag und die damit verbundene Schadensfreiheitsklasse.  Soweit ich weiß kommt der Zweite dann in SF2 bzw 85%, nach einem Jahr dann in SF3 bzw 75%, welche ich dann übernehmen würde.

 

Ist das also eurer Meinung nach die günstigste Möglichkeit für mich in eine KFZ-Versicherung einzusteigen?

Möglich ist:

1. VN und LP haben die gleiche Meldeadresse. VN + Halter gleich. SF 2 BS 85% mit Ehegattenregel, auch bei LPschaften. VN + Halter wird LP.

 

2. LPin = VN + Halterein beider Fahrzeuge. Zweitwagen SF-Einstufung wird an die Erstwagen SF-Einstufung angeglichen (SF Klasse also wie Erstwagen).

Das Fahrzeug das von beiden gefahren wird wird mit dem Erstvertrag (Referenzvertrag) versichert.

Ein Fahrzeug darf dann nur, der bei dem der SFR angeglichen wurde, von der LPin (die SF-Berechtigte) gefahren werden.

 

(den ganzen Thread habe ich nicht gelesen, sorry)

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Eine Vergünstigung bei der Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse ist aufgrund des bestehnden Versicherungsvertrages der Freundin nur möglich, wenn der TE mit der Freundin, der Versicherungsnehmerin,  in einer häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebt. Damit ist er Ehepartnern gleichgestellt.

Ist diese Voraussetzung gegeben, kann es zumindest bei der HUK/HUK 24 dahinstehen, ob der Wagen auf die Freundin als Zweitwagen angemeldert wird oder er den Wagen auf sich anmeldet.

Einstufungist erfolgt in SF 2 = 85 %. Darüberhinaus sind noch weitere, hier jedoch wahrscheinlich unbedeutende Voraussetzungen zu erfüllen: Kein Firmenwagen, beide über 23,... Alles nachzulesen und zur Überprüfung durch die oft zweifelnden Experten in den Tarifbestimmungen der HUK, Nr. 14 (7).

Wird der Wagen auf Freundin angemeldet, kann TE später den Rabatt übernehmen, aber nur unter der Voraussetzung einer eheähnlichen häuslichen Gemeinschaft (s. Nr.26der o.a. tarifbestimmungen).

O.

Kannst du mal einen Link für die Tarifbestimmungen der HUK/HUK24 für 2008, 2009 oder 2010 posten, in denen man Nr. 14(7) findet?:D

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Zitat:

Kannst du mal einen Link für die Tarifbestimmungen der HUK/HUK24 für 2008, 2009 oder 2010 posten, in denen man Nr. 14(7) findet?:D

Mir liegen nur die Tarifbestimmungen 2004 vor. In den Tarifbestimmungen 2009 oder 2010, die in ihrem Aufbau von denen des Jahres 2004 abweichen, habe ich den Passus über Zweitwagen beim ersten Überfliegen nicht gefunden.

Hier ein Link, der darauf hinweist, dass es weiterhin eine Zweitwagenregelung gibt (sogar besser, SF 4 ?)

 

www.huk.de/.../Haftpflicht.pdf

 

Siehe Seite 3.

 

Am besten per Email bei HUK 24 oder persönlich bei HUK anfragen.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

 

Mir liegen nur die Tarifbestimmungen 2004 vor. In den Tarifbestimmungen 2009 oder 2010, die in ihrem Aufbau von denen des Jahres 2004 abweichen, habe ich den Passus über Zweitwagen beim ersten Überfliegen nicht gefunden.

Hier ein Link, der darauf hinweist, dass es weiterhin eine Zweitwagenregelung gibt (sogar besser, SF 4 ?)

 

www.huk.de/.../...pdf;jsessionid=0001GAMDmRqRB8c8CdvAGpeVgxp:12dk872qd

 

Siehe Seite 3.

 

Am besten per Email bei HUK 24 oder persönlich bei HUK anfragen.

 

O.

Nachtrag:

1.Folgenden Link öffnen:

 

www.huk24.de

 

2. Oben rechts im Suchfeld Zweitwagen eingeben

 

3. FAQ Liste wird angezeigt.

 

O.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Erstversicherung mit 27 - wie am Besten?