ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Erster Unfall - wie am besten vorgehen?

Erster Unfall - wie am besten vorgehen?

Themenstarteram 2. Februar 2011 um 18:26

Moin moin,

ich hatte am Wochenende meinen ersten größeren Unfall, wo mir ein Ausländischer Mitbürger uneinsichtiger Weise die Vorfahrt genommen hat. Ich bin mit Ihm so kollidiert, dass ich ein Schaden so aussieht:

- vorne rechts Stoßstange zerkratzt eingedrückt

- komplette vordere rechte Seite (Reifenhöhe) zerkratzt eingedrückt

- rechter Scheinwerfer angekratzt

- Teil der rechten Tür angekratzt und leicht eingedrückt.

- Spiegel ein wenig Lack abgeplatzt (dazu unten mehr)

Die Polizei wurde hinzugezogen und Kostenvoranschlag wurde bei einer Ford Werkstatt beantragt ( 15€ )... naja ... Mein Vater hat diesen machen lassen, da ich wegen meiner Arbeitszeit nicht in die Öffnungszeiten passe.

Wagen:

Ford Focus 3 Türer, 160 Tkm, 99er Bj.

Nun habe ich sehr viele Fragen und Zweifel.

1. Die Ford-Werkstatt will den Spiegel-Schaden nicht in die Reparatur aufnehmen, weil dieser vorher schon ein Schaden hatte, der Vorbesitzer diesen aber (zwar billig aber immerhin) mit einem Lackstift "lackiert" hat. Ist das so Richtig?

2. Da ich auf der anderen Seite einen sehr langen Neid-Kratzer habe, überlege ich eine freie Lackiererei für das Lackieren zu beauftragen um die andere Seite gleich mit machen zu lassen. Die gegnerische Versicherung macht da keine Probleme, wenn ich nicht die Vertrags-Lackiererei der Ford-Werkstatt in Anspruch nehme oder?

3. Aufgrund meines Täglichen Arbeitsweges von 60Km am Tag benötige ich einen Mietwagen. Die angestrebte Lackiererei bietet aber keinen Mietwagenservice an. In unserem Ort gibt es aber eine Leih-Firma.

3.1

Sollte ich für den Werkstatt-Aufenthalt & Lackier-Aufenthalt die Leih-Firma beanspruchen oder unterschiedlich?

3.2.

Was muss ich bei dem Mietwagen beachten? Maximale Kosten? Klasse? Klausel unter dem Mietvertrag?...?

3.3

Was passiert wenn der Zeitpunkt der Reparatur und der, der Lackierung auseinanderliegen? Z. B. 3 Tage? 2 Mal den Mietwagen anfordern geht ohne Probleme?

4.

Der "Meister" der Werkstatt hat anscheinend nur eine oberflächliche Sichtprüfung für 15€ durchgeführt, was mich daran Zweifeln lässt, dass er unter Umständen nicht alle Schäden gefunden hat. Sollte ich jetzt eine Zweite Werkstatt aufsuchen oder einen Gutachter hinzuziehen? Mein Versicherungsberater sagte ich solle nur Kva einholen und diesen dann zur gegnerischen Versicherung schicken.

4.1

Kann ich davon ausgehen das die gegnerische Versicherung den Gutachter bezahlt?

5.

Sollte ich mich im vorhinein bei der gegnerischen Versicherung melden bis ich die kva`s zusammen habe? Da ich im Zweifelsfall davon ausgehe, dass der Unfallverursacher dies nicht getan hat.

 

Soa ich denke das waren erstmal alle Fragen von mir :-)

Vielen Dank schon einmalmal fürs Lesen und die Hilfe im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Wenn sie Dir eine Zusage für das Gutachten gegeben haben, lässte das sofort machen.

Uninteressant ob die eins haben wollen, und schon mal gar keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren. Ist der Schaden über der Bagatellgrenze hat der Geschädigte ein Anrecht auf ein Gutachten. Bei der Versicherung ruft man auch nicht an, die erzählen einem eh was vom Pferd am Telefon, nachher hat man noch eine Waschmaschine gekauft. ALLES, aber auch wirklich ALLES nur SCHRIFTLICH.

Interessant ist die Frage ob die gegnerische Versicherung die Schuld ihres Versicherten anerkennt oder ob daran noch Zweifel bestehen. Bei unklarer oder vom Gegner angezweifelter Schuldfrage kann ich aus Erfahrung nur zum Anwalt raten. Vor allem wenn man selber nicht so sicher weiß was man für Rechte und Pflichten hat. Nimmt einem auch den Stress, der weiß genau was zu tun ist wenn es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.

Reparieren lassen kann man direkt nach einem Gutachten wenn der Gutachter die Freigabe erteilt. Die Werkstatt wie den Gutachter kann man selber auswählen. Lediglich bei Bagatellschäden <750€ gibt es nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Fiktiv abrechnen nach Gutachten ist kein Thema. Es gibt dann halt keine Märchensteuer und bei Reparaturschäden auch keinen Nutzungsausfall. Beides sind Kosten die nur erstattet werden wenn tatsächlich entstanden. D.h. wenn du dann doch reparieren willst Rechnung der Werkstatt einreichen und du bekommst für die Dauer der Reparatur den Leihwagen bezahlt oder den Nutzungsausfall sowie die Märchensteuer die auf der Rechnung ausgewiesen ist.

 

 

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten
Themenstarteram 14. März 2011 um 12:15

es zieht sich alles in die länge...

Ich habe verbindung mit der versicherung aufgenommen mit einem brief wo wirklich alles erdenkliche drin stand. 1-2 Wochen später kam ein 08/15 fragebogen zurück mit fragen die ich alle schon im brief erleutert hatte.

diesen fragebogen schickte ich ausgefüllt bzw. sauber abgeschrieben und die antwort darunter an die allgemeine e-mail adresse der versicherung, den der briefkopf des anschreibens enthielt. promt kam eine automatische e-mail-empfangsbestätigung zurück.

meine mail enthielt folgenden schlusssatz "Ich möchte fiktiv lt. Gutachten abrechnen und erwarte bis zum 12.03.2011 die Bestätigung der Haftung."

damit habe ich den leuten eine frist von 5 werktagen gelassen. bis heute (14.03.2011) habe ich noch nichts erhalten. nichtmal eine bitte um ggf. etwas mehr zeit.

ich wollte noch bis mittwoch nachmittag warten - was würdet ihr dann machen?

- brief mit einschreiben wie beim ersten brief incl. der "drohung" mit anwalt?

(kann man die briefkosten eig. wieder zurückfordern? wenn ja - was braucht die versicherung dazu?)

- obengenanntes per mail?

- anrufen?!

vielen dank wieder für eure hilfe! konnte hier ja schon echt viele tipps mitnehmen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Erster Unfall - wie am besten vorgehen?