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Ersatzmobilität bei Lieferverzug

VW Polo 6 (AW)
Themenstarteram 24. Januar 2024 um 19:14

Hallo zusammen,

Ich habe einen Polo bestellt mit unverbindlichen Liefertermin 29.11.2023. Der Polo soll nun im Mai geliefert werden. Ich bin jedoch früher auf das Auto angewiesen. Ich habe 6 Wochen nach verstreichen des unverbindlichen Liefertermins die VW Leasing in Verzug gesetzt und eine 2 Wochen Frist gesetzt. Nun zu meiner Frage: mein Händler behauptet nun, dass ich erst ab Mai einen Anspruch auf Ersatzmobilität hätte.

Hat jemand Erfahrungen zu dem Thema?

Danke und viele Grüße!

14 Antworten

Also ich habe Anfang November einen Polo bestellt und der unverbindliche Liefertermin ist im Mai. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden, bekomme ich ab Juni vom Autohaus kostenlos einen Leihwagen gestellt. Dies habe ich mir direkt bei Kauf auch schriftlich bestätigen lassen. Sowas ist aber Kulanz des Autohauses und ich denke, bis auf einen möglichen kompletten Rücktritt aus dem Kaufvertrag wenn die Lieferzeit zu weit überschritten wird, hat man da nachträglich kaum Chancen - und selbst das wird schwierig, denn es ist ja schließlich ein UNVERBINDLICHER Termin. Ich würde demnach nochmal mit deinem Freundlichen sprechen und auf entsprechende Kulanz hoffen, oder zumindest ein Entgegenkommen. Ich drücke da ganz fest die Daumen!

Ich habe damals nach der Bestellung meines A4 gtron aufgrund Lieferverzuges wegen technischer Probleme von Audi kostenlos einen Leihwagen bekommen. Audi hatte dafür extra einen A5 Cabrio für mich zugelassen. Der hatte erst 18KM auf dem Tacho, als ich ihn beim Händler übernommen habe. Ich glaube, Audi wollte damit einen Rücktritt vom Kaufvertrag (die Möglichkeit hast Du ja, wenn Du den Händler in Lieferverzug setzt) abwenden.

Bei mir führte das damals aber dazu, daß meine Familie gern das A5 Cabrio behalten hätte. ;-)

Themenstarteram 24. Januar 2024 um 19:33

Zitat:

@Rona1902 schrieb am 24. Januar 2024 um 20:23:42 Uhr:

Also ich habe Anfang November einen Polo bestellt und der unverbindliche Liefertermin ist im Mai. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden, bekomme ich ab Juni vom Autohaus kostenlos einen Leihwagen gestellt. Dies habe ich mir direkt bei Kauf auch schriftlich bestätigen lassen. Sowas ist aber Kulanz des Autohauses und ich denke, bis auf einen möglichen kompletten Rücktritt aus dem Kaufvertrag wenn die Lieferzeit zu weit überschritten wird, hat man da nachträglich kaum Chancen - und selbst das wird schwierig, denn es ist ja schließlich ein UNVERBINDLICHER Termin. Ich würde demnach nochmal mit deinem Freundlichen sprechen und auf entsprechende Kulanz hoffen, oder zumindest ein Entgegenkommen. Ich drücke da ganz fest die Daumen!

Also selbst bei unverbindlichen Lieferterminen dürfen maximal 6 Wochen überschritten werden. Das weiß ich, dass das definitiv rechtlich so geregelt ist. Der nächste Schritt, ist das in Verzugsetzen. Das habe ich auch gemacht. Nun jedoch behauptet mein Verkäufer, dass die VW Leasing den Mai als Liefertermin bestätigt hat. Ich habe jedoch ein Bestätigungsschreiben der VW Leasing, dass der LT laut Vertrag gilt. Die versuchen sich da wohl rauszuwinden…

Themenstarteram 24. Januar 2024 um 19:35

Zitat:

@FranziskaW schrieb am 24. Januar 2024 um 20:29:05 Uhr:

Ich habe damals nach der Bestellung meines A4 gtron aufgrund Lieferverzuges wegen technischer Probleme von Audi kostenlos einen Leihwagen bekommen. Audi hatte dafür extra einen A5 Cabrio für mich zugelassen. Der hatte erst 18KM auf dem Tacho, als ich ihn beim Händler übernommen habe. Ich glaube, Audi wollte damit einen Rücktritt vom Kaufvertrag (die Möglichkeit hast Du ja, wenn Du den Händler in Lieferverzug setzt) abwenden.

Bei mir führte das damals aber dazu, daß meine Familie gern das A5 Cabrio behalten hätte. ;-)

Danke für die Rückmeldung.

Fun Fact, mein Papa hat von der VW Leasing einen kostenlosen Leihwagen bekommen (wurde extra für ihn zugelassen), weil sein Golf GTD noch nicht da ist. Gleiches Vorgehen wie bei mir.. Nur anderes Autohaus..

Er fährt den Leihwagen seit 28.12.

Ja, genau. Das A5 Cabrio war damals auch auf die Volkswagen Leasing zugelassen. Erkennbar durch KFZ-Kennzeichen „BS- …“ für Braunschweig.

Ich bin wohnhaft in Braunschweig. Hatte meinen Audi aber in Nürnberg bestellt und habe dann in Nürnberg den A5 mit nem Kennzeichen meiner Heimat „BS-…“ übernommen. War lustig.

Themenstarteram 24. Januar 2024 um 20:04

Zitat:

@FranziskaW schrieb am 24. Januar 2024 um 20:53:18 Uhr:

Ja, genau. Das A5 Cabrio war damals auch auf die Volkswagen Leasing zugelassen. Erkennbar durch KFZ-Kennzeichen „BS- …“ für Braunschweig.

Ich bin wohnhaft in Braunschweig. Hatte meinen Audi aber in Nürnberg bestellt und habe dann in Nürnberg den A5 mit nem Kennzeichen meiner Heimat „BS-…“ übernommen. War lustig.

Das ist ja wirklich lustig. :) Ich komme aus der Nähe von Nürnberg und der Leihwagen meines Papas hat auch ein Braunschweiger Kennzeichen.

Mich nervt einfach nur, dass mein Händler behauptet, dass der LT Mai 24 ist, obwohl in meiner Bestätigung eben 29.11.23 steht. Sie haben mir nur „netterweise“ mitgeteilt, dass ich selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten kann. Warum das dann so selbstverständlich ist, ist fraglich. Ich werde morgen direkt bei der VW Leasing selbst anrufen, sonst kommt da nichts mehr ins Rollen.

Die Rechtslage ist einfach.

Wenn du mit der Auftragsbestätigung Tag X als unverbindlichen Liefertermin genannt bekommst, dann kannst du die Leasing in der 7. Woche nach Tag X in Verzug setzen. Einen Anspruch auf einen Leihwagen hast du aber nicht. Das entscheidet die Leasing von Fall zu Fall individuell. Meistens bekommt man aber einen, weil die dich als Kunden nicht verlieren wollen.

Du hast im Endeffekt nur das Recht auf Rücktritt oder Schadenersatz, den du aber nachweisen musst, was bei einem Fahrzeug oft nicht so einfach ist.

Ich wünsche dir viel Glück dabei. Ich hätte auch einen Leihwagen haben können, aber mein Auto war tatsächlich am exakten und geschätzten Tag beim Händler abholbereit.

Ist recht simpel geregelt.

Meine Eltern waren mit ihrem Tiguan auch von Lieferverzögerungen betroffen.

Beispiel: KW49 war der unverbindliche Liefertermin. Bis dahin war das Auto aber nicht mal gebaut. Ab dem 1. Tag der KW50 hast du bei VW das Recht (Recht im Sinne einer internen Regelung) auf kostenlose Ersatzmobilität. Die wenigstens Verkäufer sagen das ihren Kunden, weil sie keinen Bock auf den Papierkrieg mit VW haben.

Sollte VW keinen Ersatzwagen da haben, darf der Händler dir entweder einen Vorführwagen geben oder, wenn er keinen hat, einen Gebrauchtwagen aus seinem Bestand zulassen und dir geben. Die Kosten für alles trägt VW.

Sobald das Fahrzeug dann gebaut ist und beim Händler steht, muss der Leihwagen innerhalb von drei Tagen zurück. Das ist natürlich utopisch, aber das juckt VW nicht. Die Händler schaffen das zeitlich schlicht nicht mit der Übergabe. Ab dem 4. Tag übernehmen dann in der Regel die Händler die letzten paar Euro, damit du mit dem Ersatzwagen fahren kannst, bis die soweit sind.

Ich bin damals mit dem Ersatzwagen direkt nach Ingolstadt zur Werksabholung gefahren. Habe den A5 dort in der Tiefgarage abgestellt und den Schlüssel an der Anmeldung abgegeben. Total unkompliziert. Kam auch nix mehr nach.

Zitat:

@JubiGTI schrieb am 25. Januar 2024 um 17:11:29 Uhr:

Ist recht simpel geregelt.

Meine Eltern waren mit ihrem Tiguan auch von Lieferverzögerungen betroffen.

Beispiel: KW49 war der unverbindliche Liefertermin. Bis dahin war das Auto aber nicht mal gebaut. Ab dem 1. Tag der KW50 hast du bei VW das Recht (Recht im Sinne einer internen Regelung) auf kostenlose Ersatzmobilität. Die wenigstens Verkäufer sagen das ihren Kunden, weil sie keinen Bock auf den Papierkrieg mit VW haben.

Sollte VW keinen Ersatzwagen da haben, darf der Händler dir entweder einen Vorführwagen geben oder, wenn er keinen hat, einen Gebrauchtwagen aus seinem Bestand zulassen und dir geben. Die Kosten für alles trägt VW.

Sobald das Fahrzeug dann gebaut ist und beim Händler steht, muss der Leihwagen innerhalb von drei Tagen zurück. Das ist natürlich utopisch, aber das juckt VW nicht. Die Händler schaffen das zeitlich schlicht nicht mit der Übergabe. Ab dem 4. Tag übernehmen dann in der Regel die Händler die letzten paar Euro, damit du mit dem Ersatzwagen fahren kannst, bis die soweit sind.

Inhaltlich ist das nicht ganz richtig. Weder ist VW mit verstreichen des unverbindlichem Liefertermins direkt in Verzug, noch gibt es eine interne Regel, das VW bei Verzug einen Leihwagen zur Verfügung stellt.

Du MUSST VW in Verzug setzen und das geht erst, wenn 6 Wochen, nach dem unverbindlichem Liefertermin, verstrichen sind.. Anders sieht die Sache aus, wenn in der AB steht "Lieferung an Tag X" - als Beispiel "Auslieferung erfolgt am 16.06.2024". Dann ist VW am 17.06.2024 automatisch in Verzug und du kannst deine rechtlich geregelten Ansprüche geltend machen.

Die Ersatzmobilität ist eine Kulanzsache und wird i.d.R. nur gewährt, wenn du sonst ohne Auto da stehen würdest - z.B. Leasingauslauf, Finanzierungsrückgabe bzw. Ablösen durch den Händler oder Verkauf.

Funfact: Zu Coronazeiten konntest du den Hersteller erst nach 4 Monaten, nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins, in Verzug setzen.

Alles andere ist Glück oder auf gute Kundenbeziehung zurückzuführen.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins dunkle bringen.

Themenstarteram 26. Januar 2024 um 13:23

Vielen Dank für die Antwort, aber genau das habe ich ja gemacht. Nach 6 Wochen habe ich die VW Leasing in Verzug gesetzt.

Bei mir ist das Problem: wenn ich meinen jetzigen Seat Leon (stillschweigende Verlängerung) erst im Mai zurückgebe, dann wird der Service fällig. Den ich, wenn mein Polo rechtzeitig gekommen wäre, gar nicht hätte zahlen müssen. Und das sind mal schnell mind. 800€.

Nach ewigen Hin und Her übernimmt das Autohaus jetzt den Service. So ist die Lösung für mich okay. Andernfalls wäre ich jetzt zurückgetreten, da ich schon ein alternatives gleichwertiges Angebot von einem anderen Händler bekommen habe. Dort ist der Polo auf Lager.

 

 

quote]

@Shadez schrieb am 26. Januar 2024 um 08:33:45 Uhr:

Zitat:

@JubiGTI schrieb am 25. Januar 2024 um 17:11:29 Uhr:

Ist recht simpel geregelt.

Meine Eltern waren mit ihrem Tiguan auch von Lieferverzögerungen betroffen.

Beispiel: KW49 war der unverbindliche Liefertermin. Bis dahin war das Auto aber nicht mal gebaut. Ab dem 1. Tag der KW50 hast du bei VW das Recht (Recht im Sinne einer internen Regelung) auf kostenlose Ersatzmobilität. Die wenigstens Verkäufer sagen das ihren Kunden, weil sie keinen Bock auf den Papierkrieg mit VW haben.

Sollte VW keinen Ersatzwagen da haben, darf der Händler dir entweder einen Vorführwagen geben oder, wenn er keinen hat, einen Gebrauchtwagen aus seinem Bestand zulassen und dir geben. Die Kosten für alles trägt VW.

Sobald das Fahrzeug dann gebaut ist und beim Händler steht, muss der Leihwagen innerhalb von drei Tagen zurück. Das ist natürlich utopisch, aber das juckt VW nicht. Die Händler schaffen das zeitlich schlicht nicht mit der Übergabe. Ab dem 4. Tag übernehmen dann in der Regel die Händler die letzten paar Euro, damit du mit dem Ersatzwagen fahren kannst, bis die soweit sind.

Inhaltlich ist das nicht ganz richtig. Weder ist VW mit verstreichen des unverbindlichem Liefertermins direkt in Verzug, noch gibt es eine interne Regel, das VW bei Verzug einen Leihwagen zur Verfügung stellt.

Du MUSST VW in Verzug setzen und das geht erst, wenn 6 Wochen, nach dem unverbindlichem Liefertermin, verstrichen sind.. Anders sieht die Sache aus, wenn in der AB steht "Lieferung an Tag X" - als Beispiel "Auslieferung erfolgt am 16.06.2024". Dann ist VW am 17.06.2024 automatisch in Verzug und du kannst deine rechtlich geregelten Ansprüche geltend machen.

Die Ersatzmobilität ist eine Kulanzsache und wird i.d.R. nur gewährt, wenn du sonst ohne Auto da stehen würdest - z.B. Leasingauslauf, Finanzierungsrückgabe bzw. Ablösen durch den Händler oder Verkauf.

Funfact: Zu Coronazeiten konntest du den Hersteller erst nach 4 Monaten, nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins, in Verzug setzen.

Alles andere ist Glück oder auf gute Kundenbeziehung zurückzuführen.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins dunkle bringen.

Bitte nochmal um Info. Ich habe einen vw Polo bestellt. Unverbindlicher Liefertermin war der 01.12.2023. ich habe die vw Leasing und das Autohaus am 01.02.24 in Lieferverzug gesetzt und eine Nachfrist von 2 Wochen also bis zum 16.02.2024 gesetzt. Ich möchte gern vom Vertrag zurücktreten, ist das mit Ablauf 16.02.24 bei Nichtlieferung möglich?

Zitat:

@Mooncaty schrieb am 11. Februar 2024 um 21:41:49 Uhr:

Bitte nochmal um Info. Ich habe einen vw Polo bestellt. Unverbindlicher Liefertermin war der 01.12.2023. ich habe die vw Leasing und das Autohaus am 01.02.24 in Lieferverzug gesetzt und eine Nachfrist von 2 Wochen also bis zum 16.02.2024 gesetzt. Ich möchte gern vom Vertrag zurücktreten, ist das mit Ablauf 16.02.24 bei Nichtlieferung möglich?

Das ist korrekt. Wenn du VW in Verzug gesetzt hast, kannst du nach Ablauf der 2 Wochen-Frist vom Kaufvertrag zurücktreten. Hier muss aber m.W.n ein offizielles Schreiben aufgesetzt werden.

Themenstarteram 22. Februar 2024 um 5:49

Zitat:

@Mooncaty schrieb am 11. Februar 2024 um 21:41:49 Uhr:

Bitte nochmal um Info. Ich habe einen vw Polo bestellt. Unverbindlicher Liefertermin war der 01.12.2023. ich habe die vw Leasing und das Autohaus am 01.02.24 in Lieferverzug gesetzt und eine Nachfrist von 2 Wochen also bis zum 16.02.2024 gesetzt. Ich möchte gern vom Vertrag zurücktreten, ist das mit Ablauf 16.02.24 bei Nichtlieferung möglich?

Wie hat denn dein Autohaus auf das in „Verzug setzen“ reagiert? Und darf ich fragen, warum du zurücktreten magst? Ich habe auch immer noch vor, vom Vertrag zurückzutreten. Ich frage mich jetzt auch: muss ich außer einer schriftlichen Kündigung noch was machen oder einhalten? Das Autohaus ist bereits seit 4 Wochen in Verzug (da war die 2 Wochen Frist nach den 6 Wochen über Liefertermin um). Aktuell wäre die Lieferung im Mai. Das Autohaus bemüht sich null Komma null mir Infos zu liefern. Habe mittlerweile auch eine gute/bessere Alternative gefunden.

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