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ernüchterndes ergebnis nach werkstattbesuch....

Themenstarteram 7. Dezember 2007 um 12:55

tja also da ich nächste woche mit meinem ka bj 1997 eine größere reise antreten wollte, hab ich ihn in die werkstatt meines vertrauens zum allgemeinen check gegeben.ergebnis: querlenker vorne beidseits sollten neu gemacht werden, das domlager vorne "macht geräusche" und hinten ist es ausgeschlagen, das auto würde sich daher allgemein schlecht fahren. reparaturkosten würden sich auf ca 400eur belaufen und wenn ich das klappern im motorraum weghaben wollte, wärens nochmal 1000eur drauf. der mechaniker meinte, das wäre quatsch bei so nem alten auto, die 400eur-raparaturen würde er aber empfehlen, da er nicht garantieren könne, dass das auto so noch lange hält.

also ich muss sagen, ich spiele mit dem gedanken, das auto wieder zu verkaufen, und das nach gerade mal 4 wochen besitztum.ich werde versuchen, einige dinge auf mein 1 jahr garantie beim händler laufen zu lassen und sonst kann er das auto wiederhaben.

ich kenne mich mit autos wirklich fast gar nicht aus und kann daher den informationen des mechanikers nicht viel entnehmen bzw wenig damit anfangen.

wollte hier nur mal meinen unmut loswerden....man man man, wenn ich das gewusst hätte.....

9 Antworten

Querlenker und Motor (verschlissende Nockenwelle) kann jede Laienwerkstatt diagnostiziern. Daher wird der Händler wohl unter Androhung eines Anwaltes die Mängel machen, wenn sie nicht im Vertrag stehen.

Die Probleme sind beim KA bekannt.

MfG

Wie schon gesagt sind das bekannte Probleme, aber da müsstest du auf jeden Fall vom Händler einen Teil dazu bekommen. Bei mir war es genauso. BJ1997, Auto ca. 6 Wochen gefahren und die Nockenwelle war eingelaufen. Hab mich sofort an den Händler gewandt und es wurden ca. dreiviertel der Kosten übernommen. Jetzt läuft er problemlos und ich hatte keine weiteren Probleme!

Themenstarteram 10. Dezember 2007 um 19:13

ja also ich sollte noch dazu sagen, dass ich das auto bei einem türkischen händler gekauft habe und diese garantievereinbarung für 290eur nicht mitgekauft habe. der fordhändler meinte aber, dass das jahr garantie immer gegeben werden muss bei einem händlerverkauf, er wäre schon bei gerichtsverhandlungen bezüglich der gebrauchtwagengarantie gewesen als zeuge und und die richter hätten dem klagenden immer recht gegeben und gesgat, dass es sie nicht interessiert, was der händler an versicherungen abschließt sondern was im gesetz steht. ich habe aber keine lust auf anwalt und co aber ich glaube auch nicht, dass ich (besonders als frau) viel eindruck mache bei dem händlerohne anwalt.

lg

anja

am 11. Dezember 2007 um 6:38

Also ich habe bei meinem Kauf auch keine Garantievereinbarung gekauft oder sonstiges.

Gesetzlich besteht Garantie, das ist fakt. An deiner Stelle würde ich mich einfach mal rechtliche informieren, wie und was für Leistungen du vom Händler erwarten kannst. Und ihn dann darauf klipp und klar ansprechen. Bei mir hat es geholfen! und einfach nicht einschüchtern lassen. Händler reden oft viel, klar weil sie nichts zahlen wollen. Einfach schlau machen!

Themenstarteram 11. Dezember 2007 um 8:59

also im kaufvertrag steht unten ein "fahrzeug wird zum händlerüreis verkauft (ohne garantie)"

sonst kann ich nichts über erwähnte garantie lesen.die geschäftsbedingungen sind in schönem anwaltsdeutsch;(

gibts es nicht irgendwo einen katalog,in dem zu übernehmende garantiefälle stehen?

 

edit: also ich hab mich jetzt mal schlau gemacht. ich habe in jedem fall in den ersten 6 monaten einen anspruch auf gewährleistung (auf mängel die beim kauf nicht abzusehen bzw zu bemerken waren), der keinesfalls vom händler eingeschränkt oder ausgeschlossen werden darf. soweit so gut. nun stellt sich mir immer noch die frage, auf was es denn nun genau gewährleistung gibt? man man man^^

Auf die Nockenwell auf jedenfall! Da kann sich der Händler gerne quer stellen! Wird nur teurer für ihn.

Du musst zwar deinen Pflichtteil leisten, aber der ist ertragbar! (Je nach Laufleistung einen Teil der Materialkosten...)

Lass dich die Reparatur max. 300€ kosten! Ist immernoch besser als die >1000€ alleine zu zahlen! (FORD-Preis)

Oder bestehe auf Rücknahme! Der Wagen kommt nie durch die nächste AU! Daher ist der Wagen so nichts mehr wert. Es lohnt sich also für dich auf jedenfall einen Anwalt zu nehmen, wenn der Händler ärger macht!

Der Satz "Händlerverkauf" ist nichtig (ungültig), da du keinen Gewerbeschein hast und nichts mit Autos zu tun! Ist sogar von Vorteil, da der Staatsanwalt dem Händler sofort den versuchten Betrug bzw. Täuschung unterstellt.

Zudem wird der Wagen "ohne Garantie" verkauft! Allerdings steht da nichts von wegen ohne Gewährleistung! Diese ist also nicht ausgeschlossen. Also muss der Händler nachweisen können, dass der Mangel am Motor nicht vorhanden war, als du den Wagen übernommen hast! (Und das ist unmöglich, da sich der Schaden nur über längeren Zeitraum einarbeiten kann. Min. 10.000km)

Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig andere Dinge! Wird aber von den Autohändlern (mit den unaussprechlichen Namen) gerne als ein und das selbige gesehen! Ist es aber nicht!

Aus der gesetzlichen Pflicht kommen die, wei du schon selber schreibst, nicht raus!

MfG

Themenstarteram 15. Dezember 2007 um 12:58

tja also wie gesagt: die werkstatt hat gesagt, das klappern wäre egal und man brauche das nicht zu reparieren. diese 1000eur wären also nur reine geldverschwendung.die 400eur-reparaturen sollten aber angeblich schon gemacht werden. interessanterweise hat das auto vor weniger als 1000km tüv bekommen, ohne dass das mit den ´querlenkern und domlagern aufgefallen wäre. der nächste tüv steht erst im august 2009 an (zum glück;)). icvh bin total verwirrt, weil jeder mir eine andere auskunft darüber gibt, ob die reparaturen nun wichtíg sind oder nicht.

Hi. Querlenker und Domlager sind schon sicherheitsrelevant... das hat dann schon auch seinen Grund, warum man damit nicht durch den Tüv kommt, auch wenn grad keiner ansteht. Im Interesse der eigenen Sicherheit würde es sich also schon empfehlen das machen zu lassen.

Garantie und Gewährleistung sind zwei ganz verschiedene Dinge. Die Garantie würde bei Schäden greifen, die nach dem Kauf auftreten. Eine Garantie hast du aber ja nicht abgeschlossen.

In deinem Fall gilt also die Gewährleistung. Das ist der Zustand des Autos zum Zeitpunkt des Kaufs. Der Verkäufer ist minimal für ein Jahr für Schäden verantwortlich, die bereits beim Kauf vorhanden waren und nicht explizit im Kaufvertrag erwähnt wurden (also dir bekannt waren). Die beschriebenen Schäden sind dabei sicxher nicht erst in der kurzen Zeit entstanden, in denen du das Auto in Gebrauch hast.

Die Gewährleistung kann der Verkäufer auch nicht ausschliessen... da kann er sich auf den Kopf stellen. Vorausgesetzt natürlich, du hast das Auto als Privatmensch gekauft. Dabei gilt in den ersten 6 Monaten: die Beweislast liegt beim Verkäufer... in den 2. 6 Monaten müsstest Du beweisen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt der Kaufen vorhanden war.

Also... deinem Verkäufer den Sachverhalt schildern und wenn er nichts davon wissen will, dann musst du wohl mit dem Anwalt kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Mrs. OrKa

das auto vor weniger als 1000km tüv bekommen, ohne dass das mit den ´querlenkern und domlagern aufgefallen wäre.

Du kannst ja mal zum TÜV fahren, nichts von wegen gerade neu bekommen sagen und einfach mal einen Check machen lassen! Mal sehen ob der nochmal durchkommen würde! Wenn nicht, hast du nen Schrieb den du den Verkäufer mal (als Kopie!!) in die Hand drücken kannst.

Wenn er dann nicht einlenkt, kannst du gleich zum Anwalt gehen! Wer weiß wie der Wagen TÜV bekommen hat! (Wäre mir nichts neues!)

MfG

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