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Erlangung des H-Kennzeichens - Was sollte man wissen?

BMW 3er E30
Themenstarteram 4. April 2022 um 8:25

Hallo Oldtimer-Fans,

ich besitze einen BMW 3er, Bj. 1989, der Baureihe E30, welcher im Rahmen seiner Neuzulassung diesen Jahres das H-Kennzeichen erlangen soll.

Was muss ich dazu wissen?

Das Fahrzeug ist (bis auf das Radio - zu welchem passender Originalersatz gesucht wird) in absolutem Originalzustand.

Derzeit wird gerade die Technik komplett instandgesetzt, um eine HU ohne Mängel zu erreichen. Da der BMW ein Reimport ist, muss meines Wissens ohnehin eine Vollabnahme gemacht werden.

1) Wie verhält sich das nun mit der H-Abnahme?

Muss das Fahrzeug dazu einer Prüfstelle vorgeführt werden oder kann der Prüfer die notwendigen Untersuchungen usw. auch in einem Autohaus durchführen?

2) Weiß dazu jemand mehr?

Wer hat Erfahrung mit einer H-Abnahme und kann mir und interessierten Lesern gute Tipps und Hinweise geben?

Schönen Wochenstart!

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25 Antworten

Frag Deine Werkstatt, ob ihr Prüfer H-Gutachten machen darf. Sonst muss eben mal ein Kollege vorbeikommen oder Du musst woanders hin. Bei meinem LKW hat der Prüfer von der Dekra, der sowieso 2x in der Woche bei meiner Werkstatt ist, das gleich mit erledigt. Der Rest hört sich gut an. Sollte gut gehen.

Die Grundvoraussetzungen scheint dein Auto ja zu erfüllen. Du kannst jetzt zu einer Prüforganisation gehen und dort die Abnahme machen lassen,oder wenn du eine Werke an der Hand hast wo auch HU gemacht wird, kannst du dort fragen,der Prüfer muss halt so eine Abnahme machen dürfen. Wenn das erledigt ist,gehst du mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle, bedenke, Kennzeichen dürfen nur 8 Stellen haben...mehr gehört da gar nicht dazu.

Themenstarteram 4. April 2022 um 9:34

Ah perfekt, also wäre das also auch in einer Werkstatt/Niederlassung möglich. Sehr gut. Ob der Prüfer das kann, kann ich ja abfragen.

Mit der Vollabnahme kollidiert dort aber nichts? Die H-Abnahme kommt einfach on top?

Ja entsprechendes Kennzeichen ist bereits reserviert inkl. Saison.

Moin Moin !

Da eine §21 Abnahme in Verbindung mit einer §23 Abnahme gemacht werden muss , ist dies nur an einer Prüfstelle möglich , an der auch jemand mit der entsprechenden Befugnis arbeitet. Soweit jedenfalls die rechtliche Lage, aber es halten sich nicht alle Berechtigten daran.

MfG Volker

Es darf aber auch nicht jede TÜV oder DEKRA Niederlassung so etwas machen.

Auch hier gilt besser vorher fragen.

Wobei ich keine Ahnung habe wie viele Niederlassungen es nicht dürfen.

Sollte es Probleme mit dem Autoradio geben dann nal mit denen reden ob es ohne geht.

Das Autoradio ist ja schnell heraus genommen.

Evtl. gibt es auf Schrottplätzen ein Autoradio welches H-Kennzeichen tauglich ist.

Themenstarteram 4. April 2022 um 9:51

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 4. April 2022 um 11:39:29 Uhr:

Moin Moin !

Da eine §21 Abnahme in Verbindung mit einer §23 Abnahme gemacht werden muss , ist dies nur an einer Prüfstelle möglich , an der auch jemand mit der entsprechenden Befugnis arbeitet. Soweit jedenfalls die rechtliche Lage, aber es halten sich nicht alle Berechtigten daran.

MfG Volker

Kann das wer bestätigen?

---

Das Radio ist schon älteren Datums, sicher aus den späten 90er/frühen 00ern: ein Alpine. Dürfte daran hoffentlich nicht scheitern, wenn ich daran denke, was für kaputte und verbastelte Gurken hier in Berlin mit H-Kennung fahren...

Erwähnen sollte man noch, das zwischen neuer HU und H-Gutachten nicht mehr wie 4 Wochen liegen sollten.

Da das H-Gutachten auch eine HU beinhaltet.

Ist der Zeitraum zwischen HU und H-Gutachten länger wie 4 Wochen, wird eine neue HU fällig.

 

Momentan bin ich auch dran eine (§21er) Vollabnahme und dann noch eine H-Gutachten (§23) in einem machen zu lassen das ist kein Problem.

MfG

Themenstarteram 4. April 2022 um 14:10

Zitat:

@Der Schwarze 2er schrieb am 4. April 2022 um 14:09:16 Uhr:

Erwähnen sollte man noch, das zwischen neuer HU und H-Gutachten nicht mehr wie 4 Wochen liegen sollten.

Da das H-Gutachten auch eine HU beinhaltet.

Ist der Zeitraum zwischen HU und H-Gutachten länger wie 4 Wochen, wird eine neue HU fällig.

 

Momentan bin ich auch dran eine (§21er) Vollabnahme und dann noch eine H-Gutachten (§23) in einem machen zu lassen das ist kein Problem.

MfG

Der Wagen hat keine gültige HU mehr. Beinhaltet die Abnahme nach § 21 in Verbindung mit §23 nicht auch eine HU per se?

Alles was zeitgenössisch ist...und damit bis 10 Jahre nach EZ...ist zulässig beim H,dein Radio dürfte da also überhaupt keine Probleme machen. Wichtig ist,dass alle Punkte für die HU stimmen und das darüber hinaus,alle Vorraussetzungen für H erfüllt werden. Es sei aber erwähnt,das letzte Wort liegt beim Prüfer,ist man sich nicht sicher bei einigen Punkten,hilft oft ein vorheriges Gespräch mit selbigen.

Ja eine §21 Abnahem ebinhaltete in deinem Fall eine HU. Kommt dann noch eine §23 H-Gutachten dazu, bei der gleichen Abnahem wird dann nur noch die Originalaität bzw. das zeitgenössische Tuning und der Zustand begutachtet.

Es geht meiner Aussage auch eher darum wenn jetzt nur eine §21 Vollabnahme gemacht wird und nicht direkt dabei die §23 H-Gutachten direkt mit.

Wird das zu einem späteren Zeitpunkt gemacht, weil der Prüfer keine §23 Abnahem machen darf, daürfne nicht mehr wie 4 Wochen dazwischen liegen.

Lässt du es mit machen wie ich es auch vor habe, ist das ein Abwasch und nur wenig mehr Aufwand für den Prüfer.

MfG

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 4. April 2022 um 11:39:29 Uhr:

Da eine §21 Abnahme in Verbindung mit einer §23 Abnahme gemacht werden muss , ist dies nur an einer Prüfstelle möglich , an der auch jemand mit der entsprechenden Befugnis arbeitet.

Ich bin mir nicht so ganz sicher, was du jetzt genau damit sagen wolltest :confused:

Natürlich braucht man jemanden mit der Befugnis für §21. Die betreffenden Leute dürften wohl auch alle die Befugnis für §23 haben. Ein "nur PI" darf §21 nicht, es muss ein USB oder aaS sein.

Der USB darf dann aber die Begutachtung nach §21 i.V.m. §23 überall dort machen, wo er amtliche Tätigkeiten an Fahrzeugen der entsprechenden Klasse machen darf. Also auch in der Werkstatt.

(ob der aaS das auch in der Werkstatt darf oder nur in der Prüfstelle kann ich nicht sagen)

Zitat:

@Der Schwarze 2er schrieb am 4. April 2022 um 14:09:16 Uhr:

Erwähnen sollte man noch, das zwischen neuer HU und H-Gutachten nicht mehr wie 4 Wochen liegen sollten.

Da das H-Gutachten auch eine HU beinhaltet.

Ist der Zeitraum zwischen HU und H-Gutachten länger wie 4 Wochen, wird eine neue HU fällig.

Die 4 Wochen höre ich in dem Zusammenhang zum ersten Mal.

Eine Begutachtung nach §23 beinhaltet gemäß StVZO immer auch eine Untersuchung im Umfang einer HU. Da dürfte ich eine vorhergehende HU selbst dann nicht anerkennen, wenn sie am selben Tag durchgeführt worden wäre.

Aber möglicherweise wird das "beinhalten" je nach Prüforganisation und/oder Bundesland dann wieder unterschiedlich ausgelegt...

Das mag sein, das es da unterschiedliche Vorgaben gibt, seitens Prüforganisation und Bundesland.

Mir wurde vor etwa 3 Jahren das so erklärt, das die HU nicht älter wie 4 Wochen sein darf, da diese sonst komplett wiederholt werden müsste, bei einem H-Gutachten Erstellung nach §23.

Möglich das sich da wieder was geändert hat, in der Zwischenzeit.

 

Da die 30 Jahresfrist, bei dem Fahrzeug damals genau zwischen die turnusmäßige HU viel und steuerlich eh kein nenneswerter Vorteil ergab, mit dem H-Gutachten, habe ich dann dann erst bei der nächsten fällgen HU das H-Gutachten mitmachen lassen.

MfG

Zitat:

@Der Schwarze 2er schrieb am 4. April 2022 um 18:29:01 Uhr:

Das mag sein, das es da unterschiedliche Vorgaben gibt, seitens Prüforganisation und Bundesland.

Mir wurde vor etwa 3 Jahren das so erklärt, das die HU nicht älter wie 4 Wochen sein darf, da diese sonst komplett wiederholt werden müsste, bei einem H-Gutachten Erstellung nach §23.

Möglich das sich da wieder was geändert hat, in der Zwischenzeit.

....

Ich denke das ist wie beim normalen TÜV.

Zum Beispiel bei der ASU.

Wenn es kein ko-Kriterium ist dann hat man eine bestimmte Zeit das Fahrzeug wieder zum TÜV zu bringen.

Dann fällt nur eine geringere Gebühr für die Nachprüfung an.

Wenn es zu lange dauert dann eben wieder die volle Summe.

Was aber auch nicht sooo teuer ist.

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