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Erhalt Garantie bei Wechsel Verschleißteile Bremsen von Fremdanbieter

Audi A6 C8/4K
Themenstarteram 25. Januar 2021 um 9:37

Ich hatte die Garantie für 5 Jahre abgeschlossen.

Nun werden bald Scheiben und Beläge fällig. Diese bei AUDI wechseln zu lassen ist sehr teuer, es ist deutlich günstiger diese Arbeiten in einer freien Werkstatt ausführen zu lassen.

Soweit mir bekannt, besagen die Garantiebedingungen, dass Arbeiten nicht zwingend direkt bei AUDI auszuführen sind, sondern nach Vorgaben von AUDI.

Mir ist klar, dass Bremsen Verschleißteile sind und nicht unter Garantie fallen.

Es ist für mich nur unklar ob ich das "Gesamtpaket" Garantie gefährden könnte, wenn ich zwischendurch mal Arbeiten, wie eben Bremsen, in einer freien Werkstatt ausführen lasse, unter Verwendung von Teilen die nicht original von AUDI stammen.

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20 Antworten

Solange die Arbeiten Fachmännisch und die Teile A6-freigegeben sind sollte das kein Problem sein.

Die Anschlussgarantieversicherung deckt sowieso nur bestimmte Teile des Autos ab, wobei hättest du denn Bedenken?

Danke für den Thread!

Ich bin mir da auch sehr unsicher, da ein lückenloser Service ja Voraussetzung für die Garantie ist.

Was gilt als lückenlos?

Themenstarteram 25. Januar 2021 um 12:50

Zitat:

@azza schrieb am 25. Januar 2021 um 11:11:54 Uhr:

 

Die Anschlussgarantieversicherung deckt sowieso nur bestimmte Teile des Autos ab, wobei hättest du denn Bedenken?

Es ist keine "Anschlussgarantieversicherung". Es ist die gleiche Garantie, die man ab Neukauf für 2 Jahre erhält, nur erweitert auf 5 Jahre.

Bedenken habe ich, da ich ja vorhabe "Erstausrüsterqualität" zu verbauen und keine Originalersatzteile.

Aha - die Garantiebedingungen und wer diese wofür anbietet hast du aber schon mal durchgelesen, oder?

Themenstarteram 25. Januar 2021 um 13:58

Ja.

https://www.audi.de/.../anschlussgarantie.html

"Mit der Audi Anschlussgarantie* verlängern Sie Ihre Sorgenfreiheit. Damit Sie auch ab dem 3. Jahr entspannt, sicher und kostentransparent Audi fahren, setzt die Anschlussgarantie die 2-jährige Herstellergarantie konsequent für alle Modelle fort. Dafür bestellen Sie beim Neuwagenkauf die Audi Anschlussgarantie als Sonderausstattung dazu und erhalten 100 % Herstellergarantie. So sind Sie weiterhin gegen viele unvorhersehbare Reparaturkosten umfassend geschützt. Und das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten: für bis zu drei weitere Jahre und eine maximale Gesamtlaufleistung von 150.000 km."

Was ist mit den x-Seiten Kleingedrucktem?

Da ist geregelt, was für Vorraussetzungen erfüllt werden müssen, dass die Garantie greift. Mich würde es wundern, wenn Reparaturen/Inspektionen von nicht-Audibetrieben, die Garantie nicht erlöschen lassen würde...

Ich habe die GW Plus 5Jahre 150tkm und da steht drin das der Service bei Audi gemacht werden muss. Also die Inspektionen, habe die Bremse auch nicht bei Audi gemacht.

Genau steht da:

Ansprüche aus dieser Garantievereinbarung bestehen nur, wenn: a. während der Laufzeit der Garantie alle Serviceintervalle nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt werden;

Also müsste man theoretisch nicht mal zu Audi fahren.

Dieser Passus ist mir bekannt.

Allerdings bin ich mir sicher, dass ein Audi, wenn sie bspw. beim einen Defekt der AAS bemerken, dass Zubehörbremsen verbaut sind, die so nie bei Audi verbaut werden würden, die Kostenübernahme verweigern. Weil nicht alle Services bei Audi gemacht wurden.

Grundlegend/Juristisch ist ja die Frage, unter was der Wechsel der Bremsen läuft. Ich denke dies läuft unter Service.

Daher überlege ich, Originalteile zu verbauen.

Wobei ich mittlerweile wohl einfach die Mondpreise bezahle und alles bei Audi machen lasse, um keinen Ärger zu haben. Steht ja oft genug in der Werkstatt mein Kübel, ohne Garantie ist das ein finanzielles Waterloo...

Da steht doch Serviceintervalle. Bremsen unterliegen einem Verschleiß aber keinem festen Intervall .

Hatte bei meinen vorigen VWs auch immer nur die Inspektionen bei VW gemacht und nie Probleme mit der Garantie.

Die betreffenden Passagen in den Bedingungen lauten:

Punkt 2:

Zitat:

...Die Garantieleistungen unter der Anschlussgarantie entsprechen denen der Audi Herstellergarantie. Nicht umfasst ist die Verlängerung des Garantieversprechens für Lack- und Durchrostungsschäden.

Punkt 8:

Zitat:

Während der Laufzeit der Anschlussgarantie müssen alle Serviceintervalle nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt werden. Ansonsten wird Audi von seinen Verpflichtungen nach dieser Anschlussgarantie befreit. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Verstoß gegen die Obliegenheit zur Durchführung der Serviceintervalle den Garantiefall nicht verursacht hat.

Punkt 10b:

Zitat:

Für die Abwicklung der Rechte aus dieser Anschlussgarantie gilt ... Der vollständig ausgefüllte Serviceplan über die Durchführung der Serviceintervalle nach den

Vorgaben der AUDI AG (s. Ziff. 8) ist vorzulegen.

Auch nicht unwichtig (z.B. im Urlaub), wenn auch nicht unbedingt für diesen Thread, Punkt 10e:

Zitat:

Wird das Fahrzeug wegen eines Mangels, der unter die Anschlussgarantie fällt, betriebsunfähig, ist der Anschlussgarantienehmer verpflichtet, mit dem nächstgelegenen, von Audi autorisierten,

dienstbereiten Betrieb Kontakt aufzunehmen. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen

Arbeiten an Ort und Stelle oder in seiner Werkstatt durchgeführt werden.

Punkt 11:

Zitat:

Verpflichtungen aus der Anschlussgarantie bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:

    • das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder

    • das Fahrzeug zuvor durch den Anschlussgarantienehmer selbst oder einen Dritten, der kein Audi Servicepartner ist, unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder
    • in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von der AUDI AG nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
    • der Anschlussgarantienehmer die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Bedienungsanleitung und Serviceplan) nicht befolgt hat.

Und dann ein Passus der mir bisher nicht aufgefallen war und mich erheblich stört, was die Entschädigung angeht (auch nicht zum Thread passend):

Zitat:

Liefert die AUDI AG im Garantiefall ein neues Fahrzeug, so kann die AUDI AG Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs und Zahlung einer angemessenen Entschädigung für die Nutzung des zurückgegebenen Fahrzeugs nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den

Rücktritt gemäß §§ 346–348 BGB verlangen.

P.S.: Auch wenn Ich sorgfalt habe walten lassen garantiere Ich nicht dass diese Auflistung komplett oder gar ausserhalb seines Kontextes ganz korrekt ist. Also am besten die komplletten Bedingungen selbst ganz durchlesen wenn man ganz sicher sein möchte :-)

„Verpflichtungen aus der Anschlussgarantie bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:

 

das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder

das Fahrzeug zuvor durch den Anschlussgarantienehmer selbst oder einen Dritten, der kein Audi Servicepartner ist, unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder

in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von der AUDI AG nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder...“

Damit ist der Drops gelutscht. Bremsen bei Audi machen lassen oder keine Garantie.

„Dadurch“ entstanden ist. Baust Du also andere Bremsen ein und Dein Radio geht innerhalb der Garantiezeit kaputt, ist das ein Garantiefall.

Zitat:

@Sebold schrieb am 27. Januar 2021 um 00:11:31 Uhr:

„Dadurch“ entstanden ist. Baust Du also andere Bremsen ein und Dein Radio geht innerhalb der Garantiezeit kaputt, ist das ein Garantiefall.

Das halte Ich für eine mutige Aussage. In einem anderen Passus wird ja die Beweislast auf den Kunden abgewälzt, und ein Hersteller könnte argumentieren dass Ihrerer Meinung nach das Radio durch Vibrationen der Bremsen (o.ä) verursacht wurde. Womit Ich nicht sagen will dass Ausi das machen würde, Ich möchte nur darauf hinweisen dass Interpretationen von solchen rechtlichen Texten sehr gefährlich ist. Es ist selten so einfach wie es auf den ersten Blick aussieht.

Ich verstehe diese ganze Diskussion hier nicht...

Ihr fahrt Autos von + - 100000 Euro und beschwert Euch über die Preise bei Audi?

Was stimmt da nicht?!

 

Ich für meinen Teil mache meine Bremsen immer selbst, erfolgreich seit über 30 Jahren.

Also wirklich selbst, keine andere Werkstatt oder so.

 

Sollte Allerdings mal was an der Bremse dran sein, wie eine verzogene Scheibe, mangelhafte Klötze etc. ist das natürlich auch mein Ding und muss selber wieder ran.

Von daher macht es schon Sinn, Teile vernünftiger Qualität und Herkunft zu kaufen.

Ich für mich niemals bei ebay und Co.

 

Ein weiterer Vorteil dessen, dass ich meine Bremsen selbst mache ist der, dass diese niemals quietschen, da ich alle Teile noch so altmodisch einsetze wie vor 30 Jahren.

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