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Erfahrungen mit Auflastung v. Geländewagen zwecks LKW-Zulassung

Themenstarteram 7. Februar 2003 um 20:53

Hi,

ich plane die Anschaffung eines Geländewagens (Langversion) mit einem hubraumstarken Dieselmotor (2,5 l oder mehr). Um die KFZ-Steuer etwas erträglicher zu gestalten, habe ich mir überlegt, den Wagen auf knapp über 2,8 t aufzulasten und als LKW zuzulassen, um eine Besteuerung nach Gewicht zu bekommen. Da ich mir modellmäßig noch nicht festgelegt habe, würde es mich interessieren, inwiefern jemand bereits Erfahrung bei der Auflastung von Geländewagen des einen oder anderen Fabrikates hat.

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24 Antworten

LKW-Auflastung

 

Hallo!

Also wegen der LKW-Auflastung... ein Freund von mir hat einen Toyota Landcruiser HZJ75 mit einer 4,2l-Maschine.Um das Gefährt als LKW zulassen zu können,musste er auf seine Ladefläche noch einen GESCHLOSSENEN Aufbau (ohne Fenster) montieren.

Wenn du bereits einen geschlossenen Geländewagen hast,dann musst du eine Trennwand zwischen vorderer Sitzreihe (Fahrer und Beifahrer) und dem hinteren Teil,wo KEINE Sitzmöglichkeiten mehr vorhanden sein dürfen,anbringen.Also kurz und gut-du hast dann einen 2(3)-Sitzer mit Laderaum.

Das sind zumindest die Regeln in Österreich.In Deutschland ist es da ab und zu etwas einfacher... ;)

am 15. Februar 2003 um 15:21

Für viele Geländewagen gibt es Umrüstfedern für eine Auflastung auf 2805kg zGG. Ich suche zur Zeit auch so was für mehrere Cherokee's. Andere können ohne Umbauten, nur mit Gutachten aufgelastet werden. Die jährliche Steuer beträgt dann ca. 172,-€. Das Auto kann dann als Kombinationsfahrzeug zugelassen werden. Vorteil: Keine weiteren Umbauten, alle Sitze bleiben erhalten und kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger!

Dirk

am 5. März 2003 um 13:24

Auflasten

 

Öhm

Habe in diversen anderen Foren gelesen, dass LKW Zulassung so nicht mehr funktioniert???

Scheinbar geht das auf einen Zûhälter aus Hamburg zurück, der seinen Camaro (glaube ich mich zu erinnern) als LKW zugelassen hatte.

Wenn das falsche Informationen sein sollten, dann befördert sie direkt ins Nirwana.

Gruss aus der Schweiz

am 17. Juni 2003 um 12:14

Re: Auflasten

 

Zitat:

Original geschrieben von swissjeep

Öhm

Habe in diversen anderen Foren gelesen, dass LKW Zulassung so nicht mehr funktioniert???

Scheinbar geht das auf einen Zûhälter aus Hamburg zurück, der seinen Camaro (glaube ich mich zu erinnern) als LKW zugelassen hatte.

Wenn das falsche Informationen sein sollten, dann befördert sie direkt ins Nirwana.

Gruss aus der Schweiz

am 17. Juni 2003 um 12:21

Auflastung Chevrolet Astro Van auf 2,8t

 

Hallo

Ich habe vor 2 Wochen meinen Astro aufgelastet bekommen

ohne Probleme,ohne Umbau und ohne Stress.

und es ist kein 4WD

wer Intresse hat

kann mich ja mal an mailen

Homemanager@gmx.de

am 17. Juni 2003 um 16:44

Hallo,

die Auflastung und Zulassung als LKW ist kein Problem, wenn die Vorgaben erfüllt wurden, d.h. von TÜV und Zulassungstelle wird der Wagen als LKW eingestuft.

Schwierig wird es mit der Steuer beim Finanzamt: die Gerichtsentscheidungen schließen sich dieser Meinung an:

"Bei Pickups und Geländewagen komme es darauf an, ob die Ladefläche die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche DEUTLICH übertreffe. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich nach der Einschätzung der Gerichte um einen PKW mit offenem (Pickup) bzw. großem (Geländewagen) Gepäckraum."

Also: Vorher beim Finanzamt nachfragen, die Chancen gehen aber gegen Null.

Nichts ist unmöglich: vor vielen Jahren wurde auch ein Porsche 928 als LKW zugelassen...

am 18. Juni 2003 um 7:46

Landrover Discovery

 

Hi Ihr!

Letztes Jahr hat ein Freund einen Discovery innerhalb ner halben Stunde umgemeldet! Es geht also doch!!

Gruß

Stammleiter

am 18. Juni 2003 um 11:40

Auflastung Chevrolet Astro Van auf 2,8t

 

Letztes Jahr konnte man noch Problemlos

fast jedes Auto auflasten

wir hatten hier einen Camaro mit 2,8t zulassung

dieses Jahr sieht das schon ganz anders aus.

Jeder Tüv Prüfer verlangt eine Bescheinigung

oder freigabe der Achslast.deines Fahrzeuges.

 

Bis die Tage

Homemanager

am 19. Juni 2003 um 13:38

Damit es keine Missverständnisse gibt:

Es kann jederzeit ein geeignetes Fahrzeug nach Umbau zum LKW zugelassen werden, TÜV und Zulassungsstelle machen da keine Probleme.

Wenn das Finanzamt aber nicht mitspielt, wird der LKW weiterhin als PKW (trotz LKW-Eintrag) versteuert, und dann sind die Nachteile wohl grösser als die Vorteile.

@ alle:

 

Hier werden zwei Dinge durcheinander gewirbelt:

1. Zulassung als LKW (geht auch unter 2,8t)

2. Zulassung als Kombinationskraftfahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht über 2,8 t !

1. Dazu muß meistens die Rückbank weg, da die Ladefläche den größeren Anteil des Innenraumes beanspruchen muß, teilweise Fenster zumachen, hintere Sicherheitsgurte beseitigen, usw. -> Wochenendfahrverbot mit Hänger wie bei Pickups!

2. Achslasten müssen reichen, für viele Langversionen geht das ohne Umbau, sonst Hinterachsfederung / -dämpfung für höhere Achslast umrüsten.

Darf z.B. nicht mehr auf ausgewiesenem Gehweg parken...

am 7. August 2003 um 19:10

vorhandene 2,805t zlgw

 

Hy,

wie siehts denn aus wenn zlhw von 2,8 Tonnen schon vorhanden sind ? (VW Touareg)

kennt einer so einen Fall ?

habe bisher noch keinen Bescheid vom Finanzamt - daher weiß ich nicht ob die dieses fahrzeug evtl. direkt als Kombifahrzeug deklarieren

Grüsse

am 8. August 2003 um 7:44

Re: vorhandene 2,805t zlgw

 

Holla Homie

Ich geh mal davon aus das deine Achslasten zusammengezählt mehr als 2800kg haben

das aber dein zulässiges gesamt Gewicht

weniger hat

und das musst du beim Tüv umschreiben lassen

wenn du über 2800kg als zulässiges gesamt Gewicht hast

wird du dann nach Gewicht versteuert.

TOUAREG -> Gewichtsbesteuerung

 

Frag mal Deinen VW-Händler! Eigentlich hätte der Dich bei der Erstzulassung doch informieren müssen!

Der TOUAREG hat ein zGG von rund 3,0t (je nach Motor/ Ausstattung), also sollte es kein Problem geben.

Gewichtsbesteuerung als PKW-Kombi über 2,8t gibt es - soweit ich weiß - nur auf Antrag. Finanzämter müssen nicht von sich aus die kostengünstigste Variante anbieten, sind halt auch nur Behörden und keine Serviceunternehmen...

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