Einspruch bei Abstandsverstoß

hallo ins Forum,

Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen wegen zu geringen Abstand.
Bei 126 km/h 12 m.

240 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot

Wie schauen die Möglichkeiten auf positiven Einspruch aus ?
Wer hat schon Erfahrugen ?
Wie läuft das, wenn ich das Bußgeld verdoppeln oder verdreifachen will, statt dem Fahrverbot ?

Werde jetzt erstmal einen Verkehrsanwalt einschalten.

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

in seinem Fall sind 2 Monate ein Witz mach dir mal Gedanken über deine Fahrweise

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Zwei Wagenlängen? Hab ich heute mindestens 10x unterschritten, bei deutlich mehr als 100 km/h. Viele Autofahrer halten das Blinken nämlich für einen Freifahrtschein, die Spürt zu wechseln. Unabhängig davon, dass da jemand mit deutlich höherer Geschwindigkeit fährt und deshalb scharf bremsen muss.
Ansonsten regelt mein ACC sehr zuverlässig den Abstand auf der höchsten Stufe.
Hab mal auf der BAB so ein kleines Bremsmanöver eines Astra gesehen. Der SUV dahinter knallte ungebremst drauf und die Plastikteile verteilten sich auf beiden Fahrbahnen. Hat schon seinen Grund mit dem Abstand.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 1. August 2015 um 19:29:10 Uhr:


war da nicht mal was von wegen Persönlichkeitsrechte und angeblich sei das Dokumentieren von Abständen per Video verboten?

Nein, das ist wirklich nur ein Hoax.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. August 2015 um 20:33:14 Uhr:



Zitat:

@einsdreivier schrieb am 1. August 2015 um 19:29:10 Uhr:


war da nicht mal was von wegen Persönlichkeitsrechte und angeblich sei das Dokumentieren von Abständen per Video verboten?
Nein, das ist wirklich nur ein Hoax.

Gab es in der Fachwelt wirklich als Diskusion. Letztlich aber eingedampft worden. War aber ein witziger Gedanke.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. August 2015 um 13:19:00 Uhr:



Zitat:

@Mercedes-Camper schrieb am 31. Juli 2015 um 23:44:37 Uhr:


Wie schauen die Möglichkeiten auf positiven Einspruch aus ?
Die tendieren ganz klar gegen Null.

Schon allein aus dem Grund, weil hier offenbar keine Einspruchsbegründung vorliegt.

Oder habe ich da etwas überlesen?

Der TE hat doch einen Grund:

Der Vordermann war zu langsam und er sollte aufgefordert werden Platz zu machen und damit er die Lichthupe und den Blinker links besser sieht ist er halt näher ran gefahren.

Somit alles erklärt.

Die Polizei freut sich auch. Wird dann nämlich Vorsatz und die Strafe verdoppelt sich 🙂

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Tja... so etwas kann schnell gehen.

In meinem Fall war es eine Autobahn mit dichtem Verkehr und einem TL von 120 durch intelligente Verkehrsschilder.

Dass die dort auf der Brücke messen, konnte man von weitem sehen, auch meine Blitzer-App hat ordnungsgemäß gepiept. Durch den dichten Verkehr lag meine Geschwindigkeit bei ca. 95-100 km/h. Meinen Abstand zum Vordermann habe ich in diesem Moment als ausreichend eingeschätzt. Deswegen schaue ich auch so gelassen auf dem Portrait. 😁

Allerdings zu früh gefreut:
Es waren lediglich 22, statt der erforderlichen 38 Meter, ich sollte 75€ zahlen und einen Punkt bekommen.
😠

Gottlob konnten durch eine falsche erste Beschuldigung (LKW statt PKW), den Poststreik und unseren cleveren Fuhrparkmanager die Ermittlungen des Fahrers (also meiner Wenigkeit) ein wenig verzögert werden und ruck-zuck waren die drei Monate vorbei - Glück gehabt! 🙂

Will gar nicht wissen, was der hinter mir zahlen durfte. 😰

12 Meter waren ungefähr die Hälfte von meinem Abstand, bei einer deutlich höheren Geschwindigkeit.
Ich würde mir einen guten Anwalt suchen, der kann Akteneinsicht verlangen und sich entweder eine Vorgehensweise überlegen oder bei wenig Aussicht auf Erfolg zur Zahlung raten.

Durch pauschale Vorverurteilungen und dem drohenden Zeigefinger wird die Sache auch nicht besser.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. August 2015 um 20:30:11 Uhr:


[...]
Ansonsten regelt mein ACC sehr zuverlässig den Abstand auf der höchsten Stufe.
Hab mal auf der BAB so ein kleines Bremsmanöver eines Astra gesehen. Der SUV dahinter knallte ungebremst drauf und die Plastikteile verteilten sich auf beiden Fahrbahnen. Hat schon seinen Grund mit dem Abstand.

Ich verstehe den Zusammenhang zwischen dem ersten und zweiten Satz nicht, oder gibt es da keinen?

Zitat:

@Mercedes-Camper schrieb am 31. Juli 2015 um 23:44:37 Uhr:


hallo ins Forum,

Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen wegen zu geringen Abstand.
Bei 126 km/h 12 m.

240 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot

Am 20 Juli 2015 um 13:11 Uhr hast du im W213 Thread folgendes geschrieben:

Zitat:""

also in auf den Strecken Würzburg-Nürnberg-München kann ich sehr oft so schnell fahren, wenn ich nicht gerade zu den Ferienzeiten unterwegs bin.
Natürlich ist das auch nicht mein Durchschnittsverbrauch, habe nur die Aussage von meinem Vorredner bestätigt, dass man den 350 auch auf 17l bringen KANN.
Ich hatte beim S211 320 CDI einen Durchschnittsverbrauch von 10,5l und beim S212 350 CDI 4M 9,8 - 10l.
Auf einen so hohen Verbrauch habe ich es auch nur gebracht, wenn ich nachts bis München wirklich fast 240-250 Durchschnittsgeschwindigkeit fahre. Aber da war wirklich alles frei und bis auf 2 bis 3 mal bin ich nicht vom Gas gegangen und habe die Geschwindigkeit gehalten.
Wie gesagt, ich verbrauche normalerweise auch nicht mehr als 12l aufwärts, aber es ist möglich.""
http://www.motor-talk.de/.../w-213-t4403493.html?...

So einer wie du gehört aus dem Verkehr gezogen.
Gib deinen führerschein auf lebenszeit ab!!

/ Henrik

Zitat:

@avilon schrieb am 2. August 2015 um 00:27:15 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. August 2015 um 20:30:11 Uhr:


[...]
Ansonsten regelt mein ACC sehr zuverlässig den Abstand auf der höchsten Stufe.
Hab mal auf der BAB so ein kleines Bremsmanöver eines Astra gesehen. Der SUV dahinter knallte ungebremst drauf und die Plastikteile verteilten sich auf beiden Fahrbahnen. Hat schon seinen Grund mit dem Abstand.
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen dem ersten und zweiten Satz nicht, oder gibt es da keinen?

Ich habe das so verstanden, daß es da

keinen

Zusammenhang gibt. Die Zusammenfassung in einem Absatz ist IMHO deshalb etwas unglücklich gewählt.

Richtig, beim Schreiben hatte ich eigentlich einen neuen Absatz begonnen, sah aber auf dem kleinen Display vielleicht auch nur so aus.

In der Theorie meint jeder Abstandssünder, dann bremse ich halt auch, in der Praxis (Beispiel SUV) kommt man gar nicht mehr dazu. Einfach mal testen - versetzt nebeneinander.

Jetzt mal nüchtern betrachtet:

240€ : Ärgerlich, wird aber durch die reduzierten laufenden Kosten des Autos während der 2 monatigen Standzeit mehr als ausgeglichen.
2 Punkte: Piepegal, solange keine weiteren existieren / dazu kommen
2 Monate Fahrverbot: Schmerzlich, ärgerlich aber nun mal da. Man kann sich damit arrangieren wenn man will.

--> Die vorliegende Strafe (imho vberechtigt, wenn der Abstand wirklich so knapp war) bringt jetzt niemanden wirklich um.
Das Fussgängertum über 8 Wochen ist vielleicht eher ein Problem fürs Ego als fürs Leben.

Sieht man bei 12 Metern Abstand noch die Reifen?

Zitat:

@George 73 schrieb am 1. August 2015 um 19:39:07 Uhr:



Zitat:

@einsdreivier schrieb am 1. August 2015 um 19:29:10 Uhr:


Was geht denn hier ab... ich sehe diese Verstöße täglich. Er ist kein Schwerverbrecher, er kann eben nur die Abstände nicht einschätzen oder sieht die Gefahr nicht, will sie nicht sehen.
Wenn er den abstand nicht hält und der vordermann plötzlich bremsen muß und er fährt rein und TÖTET ihn,dann ist es für mich ein SCHWERVERBRECHER,oder tendiert in die RICHTUNG,hab kein verständnis für solche Autofahrer.Und wenn er den ABSTAND nicht einschätzen kann oder die GEFAHR nicht SIEHT oder NICHT SEHEN will eher,dann gehört er nicht hinters steuer eines PKW´s.

Was für eine gequirlte Sch...., das ist ganz normal auf der (volleren) Autobahn, und lässt sich meistens auch gar nicht anders machen. Wenn man etwas mehr Abstand hält, zieht sofort einer rein. Wo soll das Enden? Bei 20km/h?

Der TE ist weder ein Schwerverbrecher, noch hat er seinen Führerschein zu Unrecht. Aber einige hier leiden wieder mal an völligem Realitätsverlust oder lässen einfach zum Spaß den Gutmenschen raushängen.

Unter Realitätsverlust leidest du, wenn du der Meinung bist, man müsse bei Tempo mit 12m Abstand fahren. Es ist auch bei dichtem Verkehr durchaus möglich, vernünftige Abstände einzuhalten. Und nein, es fahren einem nicht permanent Autos dazwischen und bremsen einen bis zum Stillstand aus. Das ist reines Fantasiedenken.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 2. August 2015 um 13:01:10 Uhr:


Wenn man etwas mehr Abstand hält, zieht sofort einer rein. Wo soll das Enden? Bei 20km/h?

Genau

das

passiert eben

nicht

. Weder das sofortige Einfahren eines anderen Fahrzeuges in den Sicherheitsabstand noch eine derartig drastische Reduzierung der Geschwindigkeit.

Real ist allerdings die Tatsache, daß ein Großteil derer, die bei einem Abstandsverstoß erwischt und mit einer entsprechenden Sanktionierung belegt wurden, das o.g. Scheinargument als Rechtfertigungsgrund für ihr Handeln anführen.

Aus der Erfahrung von fast 1 Mio. punktefreien Kilometern in 35 Jahren kann ich versichern, daß das Einhalten des Sicherheitsabstandes absolut kein Problem darstellt. Es erfordert nur ein gesundes Maß an Selbstbeherrschung.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 2. August 2015 um 13:01:10 Uhr:


Was für eine gequirlte Sch...., das ist ganz normal auf der (volleren) Autobahn, und lässt sich meistens auch gar nicht anders machen. Wenn man etwas mehr Abstand hält, zieht sofort einer rein. Wo soll das Enden? Bei 20km/h?

Dazu reicht ein Blick in den Bußgeldkatalog das Abstandsverstöße erst ab 80 km/h geahndet werden.

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_02.php

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