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e-Call deaktivieren - Rechtmäßigkeit einer Abschaltung

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 11. April 2018 um 14:56

wer faehrt schon ein fahrzeug mit e-call? ich moechte das system nicht haben und versuche es zu deaktivieren.

im gegensatz zu aussagen vieler versicherungen erlischt die betriebserlaubnis nicht beim deaktvieren. hier ist 19stvzo sehr eindeutig:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine gefaehrdung von verkehrsteilnehmern konstruieren kann.

peso

Beste Antwort im Thema

Was ein überzogener Mist, den Du da von Dir gibst. Geh mal in Dich und reflektiere mal Dein Geschriebenes, ob dieses selbstherrliche Revoluzzergetue nicht etwas zu überheblich und arrogant rüber kommt...

Sicherlich fährst Du immer noch ohne ABS, ESP, trinkst vor und während der Fahrt, hast alle Airbags lahm gelegt und fingerst ständig am Handy rum, während Du mit >=90 km/h durch die 30er Zone knallst.

Scheinbar bist Du der letzte freie Bürger, der Rächer der Enterbten und Genervten, der für Anarchie und vollkommene Selbstbestimmung der Menschheit kämpft. Brav und toll gemacht!

Dafür jetzt völlig an der Realität vorbei die Nazikeule raus holen, ist einfach nur peinlich und reflektiert Dein Denkniveau. Dafür muss ich mich wirklich ein wenig fremd schämen :(

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 16:56:00 Uhr:

wer faehrt schon ein fahrzeug mit e-call? ich moechte das system nicht haben und versuche es zu deaktivieren.

im gegensatz zu aussagen vieler versicherungen erlischt die betriebserlaubnis nicht beim deaktvieren. hier ist 19stvzo sehr eindeutig:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine gefaehrdung von verkehrsteilnehmern konstruieren kann.

peso

Warum hast du es mitbestellt wenn du es nicht nutzen möchtest?

 

Tja, leider ist es so, daß die ABE (=allgemeine Betriebserlaubnis) seit 29.4.2009 durch die ETG (=europäische Typgenehmigung) abgelöst wurde. Ergo, erlöscht Deine Typgenehmigung ist somit keine Betriebserlaubnis im Sinne der StVO mehr vorhanden. Ab 31.3.2018 wird nach VO 2015/758 der EU e-call verpflichtendes Merkmal, um eine Typgenehmigung zu erlangen, für Fahrzeugtypen, deren Typgenehmigung bereits vor diesem Datum erteilt wurde, ist die Nachrüstung freiwillig. Ist also Deine Typgenehmigung vorher erteilt worden, kannst Du es auch abschalten, ist sie danach erteilt worden, erlischt Deine Betriebserlaubnis.

Noch Fragen?

VG,

Vampyre

Hallo,

Ist das so schlimm das im Falle eines Unfalls Hilfe automatisch angeboten wird ?

Themenstarteram 11. April 2018 um 16:18

 

Warum hast du es mitbestellt wenn du es nicht nutzen möchtest?

Alle Neuwagen müssen es eingebaut haben.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:18:11 Uhr:

 

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Warum hast du es mitbestellt wenn du es nicht nutzen möchtest?

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Alle Neuwagen müssen es eingebaut haben.

peso

Das ist so nicht richtig! Nur neu Typ zugelassene Fahrzeuge müssen es jetzt haben.

Beim Tiguan ist dies immer noch Bestandteil der Security Option für 320€.

Gruß Michael

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:18:11 Uhr:

 

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Warum hast du es mitbestellt wenn du es nicht nutzen möchtest?

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Alle Neuwagen müssen es eingebaut haben.

peso

Alle neuen Typengenehmigten Neuwagen müssen es eingebaut haben. Der T2 hat eine gültige Typengenehmigung. Erst ein T3 wird es haben müssen.

Themenstarteram 11. April 2018 um 16:21

Zitat:

@Vampyre schrieb am 11. April 2018 um 17:11:34 Uhr:

Tja, leider ist es so, daß die ABE (=allgemeine Betriebserlaubnis) seit 29.4.2009 durch die ETG (=europäische Typgenehmigung) abgelöst wurde. Ergo, erlöscht Deine Typgenehmigung ist somit keine Betriebserlaubnis im Sinne der StVO mehr vorhanden. Ab 31.3.2018 wird nach VO 2015/758 der EU e-call verpflichtendes Merkmal, um eine Typgenehmigung zu erlangen, für Fahrzeugtypen, deren Typgenehmigung bereits vor diesem Datum erteilt wurde, ist die Nachrüstung freiwillig. Ist also Deine Typgenehmigung vorher erteilt worden, kannst Du es auch abschalten, ist sie danach erteilt worden, erlischt Deine Betriebserlaubnis.

Noch Fragen?

VG,

Vampyre

Genau das scheint nicht zu stimmen. Noch geht die STVZO - hier als Lex Spezialis - m.E. vor. Es ist ja auch nur der Verstoß gegen § 19 StVZO bussgeldbewehrt?? Wenn wir einen Verstoß konstruieren wollen, dann könnte es über § 23 StVO gehen. Hier muss es aber wirklich konstruiert werden. Ich kann mir selbst eine abstrakte Gefahr nicht vorstellen. Das Ding löst erst aus, wenn der Schaden eingetreten ist.

peso

Themenstarteram 11. April 2018 um 16:24

Zitat:

@mike0167 schrieb am 11. April 2018 um 18:21:36 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:18:11 Uhr:

 

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Warum hast du es mitbestellt wenn du es nicht nutzen möchtest?

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Alle Neuwagen müssen es eingebaut haben.

peso

Das ist so nicht richtig! Nur neu Typ zugelassene Fahrzeuge müssen es jetzt haben.

Beim Tiguan ist dies immer noch Bestandteil der Security Option für 320€.

Gruß Michael

Moin Michael,

das stimmt so nicht :-(

Ist das eCall-System Pflicht?

Ab dem 31. März 2018 ist das eCall-Notrufsystem für alle Neuwagen und leichten Nutzfahrzeuge Pflicht, wenn sie innerhalb der EU in Betrieb genommen werden sollen. Vorgeschrieben wird der Einbau von der Europäischen Union.

Für Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind, besteht keine Nachrüstungspflicht. Allerdings wird empfohlen, das System nachträglich einzubauen. Schließlich soll das System europaweit für eine schnellere Unfallhilfe und somit für weniger Verkehrstote sorgen.

Themenstarteram 11. April 2018 um 16:25

Zitat:

@DocSomma schrieb am 11. April 2018 um 18:08:30 Uhr:

Hallo,

Ist das so schlimm das im Falle eines Unfalls Hilfe automatisch angeboten wird ?

Ich möchte meine Daten gerne selbst verwalten.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:21:57 Uhr:

Noch geht die STVZO - hier als Lex Spezialis - m.E. vor.

Nein. Es ist eine Verordnung und keine Direktive. Eine EU-Verordnung wird sofort nationales Recht - im Gegensatz zur Direktiven, die erst in nationale(s) Gesetz(e) umgesetzt werden muß.

VG,

Vampyre

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:24:57 Uhr:

Zitat:

@mike0167 schrieb am 11. April 2018 um 18:21:36 Uhr:

 

Das ist so nicht richtig! Nur neu Typ zugelassene Fahrzeuge müssen es jetzt haben.

Beim Tiguan ist dies immer noch Bestandteil der Security Option für 320€.

Gruß Michael

Moin Michael,

das stimmt so nicht :-(

Ist das eCall-System Pflicht?

Ab dem 31. März 2018 ist das eCall-Notrufsystem für alle Neuwagen und leichten Nutzfahrzeuge Pflicht, wenn sie innerhalb der EU in Betrieb genommen werden sollen. Vorgeschrieben wird der Einbau von der Europäischen Union.

Für Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind, besteht keine Nachrüstungspflicht. Allerdings wird empfohlen, das System nachträglich einzubauen. Schließlich soll das System europaweit für eine schnellere Unfallhilfe und somit für weniger Verkehrstote sorgen.

"Neue Automodelle, deren EU-Typgenehmigung nach dem 31. März erfolgt ist, müssen mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgerüstet sein. Wenn der Fahrer nach einem Unfall nicht selbst Hilfe rufen kann, übernimmt der automatische Notruf. Wir haben alles Wissenswerte zum Thema eCall zusammengestellt."

 

Oben ist ein Zitat vom ADAC.

Wenn es nicht so wäre, müsste mir ja mein Freundlicher die 320€ zurückerstatten. Oder zumindest mir eine neue Auftragsnestätigung geben.

Kannst ja auch mal gerne Neuwagenbesitzer fragen die den Tiger nach dem 31.03. bekommen haben.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:25:53 Uhr:

Ich möchte meine Daten gerne selbst verwalten.

Wenn Du nach einem - hoffentlich nie eintretenden Fall! - bewusstlos bzw schwer verletzt in den Gurten hängst, wirst Du Schwierigkeiten haben, diese Daten zu verwalten und den Notruf selbst zu wählen

Zitat:

@mike0167 schrieb am 11. April 2018 um 18:37:12 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:24:57 Uhr:

 

 

Ist das eCall-System Pflicht?

Ab dem 31. März 2018 ist das eCall-Notrufsystem für alle Neuwagen und leichten Nutzfahrzeuge Pflicht, wenn sie innerhalb der EU in Betrieb genommen werden sollen. Vorgeschrieben wird der Einbau von der Europäischen Union.

Für Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind, besteht keine Nachrüstungspflicht. Allerdings wird empfohlen, das System nachträglich einzubauen. Schließlich soll das System europaweit für eine schnellere Unfallhilfe und somit für weniger Verkehrstote sorgen.

"Neue Automodelle, deren EU-Typgenehmigung nach dem 31. März erfolgt ist, müssen mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgerüstet sein. Wenn der Fahrer nach einem Unfall nicht selbst Hilfe rufen kann, übernimmt der automatische Notruf. Wir haben alles Wissenswerte zum Thema eCall zusammengestellt."

Oben ist ein Zitat vom ADAC.

Wenn es nicht so wäre, müsste mir ja mein Freundlicher die 320€ zurückerstatten. Oder zumindest mir eine neue Auftragsnestätigung geben.

Kannst ja auch mal gerne Neuwagenbesitzer fragen die den Tiger nach dem 31.03. bekommen haben.

Bis auf das "Moin Michael, das stimmt so nicht :-(" habt ihr beide doch recht?! Nur, daß peso nicht genau gelesen/verstanden hat, was der Text mit "in Betriebnahme" meint: hier ist nämlich nicht die persönliche Zulassung des KFZ gemeint, sondern eben die Erteilung einer Typgenehmigung. Ebenso ist dann im Folgetext mit "[...] zugelassen sind[...]" die erteilte Typgenehmigung gemeint.

VG,

Vampyre

Themenstarteram 11. April 2018 um 16:54

Zitat:

@Vampyre schrieb am 11. April 2018 um 18:29:42 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:21:57 Uhr:

Noch geht die STVZO - hier als Lex Spezialis - m.E. vor.

Nein. Es ist eine Verordnung und keine Direktive. Eine EU-Verordnung wird sofort nationales Recht - im Gegensatz zur Direktiven, die erst in nationale(s) Gesetz(e) umgesetzt werden muß.

VG,

Vampyre

Und wonach ist es Bussgeldbewehrt?

peso

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