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Dürfen Felgen aus den Radkästen stehen?

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 20:56

hi leute ...

habe heut gehört das es woll ein neues gesetz für die abdeckung der felgen gib...

angeblich so es nicht mehr reichten wenn nur die lauffläche abgedeckt ist,es soll die ganze felgen im radkasten sein...

Stimmt das????

hab entlich ein paar felgen,die passen auch drunter aber grade so das die lauffläche abdeckt...

VA:8,5jx18

HA:9,5jx18

bekomm ich das so eingetragen??

http://img375.imageshack.us/img375/2096/dsc00066n.jpg

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23 Antworten

Das ist ganz knapp an der Grenze, dürfte vom Prüfer abhängen.

Ich denke manche tragen das ein, manche nicht, ist echt nicht einfach.

Ist das Rad denn voll beladen freigängig?

Hi,

ich denke das wahr auch schon früher grenzwertig ;) Die Abdeckung der Lauffläche muß von oben aus gesehen soweit ich weiß ca. 30% des Radumfangs betragen,das dürfte bei dir net gegeben sein.

Mit einem großzügigen Prüfer aber machbar ;)

Gruß Tobias

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 21:25

hatte heut 6 kästen bier hinter drin und wa noch ordentlich platz zwischen reifen und radlauf unterkante...5-6cm nach beladung...sind nur 40mm federn drin...

Wenn beim Verschränkungstest nix schleift, dann sollte es von einem gut gelaunten Prüfer schon eingetragen werden.

6 Kisten Bier sind grad mal ca 90 kg. Das ist etwas dürftig als Belastungstest.

ghm

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 22:09

mein dad hat hinten auch noch gesessen...der wiegt auch nochmal 123kg...:D aber war noch gut platz...

meine soge ist nur das die felgen nicht abgenommen werden weil sie zu breit sind...

Zitat:

meine soge ist nur das die felgen nicht abgenommen werden weil sie zu breit sind...

Das Gutachten hast du gelesen?

Aber heute, nachdem du beim TÜV warst, wirst du es wissen.

Mach das mal so, dann hat man immer was zu lachen unterwgs:D

am 30. Juni 2010 um 11:51

Tja. Ob die Felgen in Verbindung mit den Federn abgenommen werden, liegt unter andereman den ABEs der einzelnen Teile. Das sollte schon zum Fahrzeug passen.

Mein letzter Wissensstand ist, dass das gesamte Rad nun abgedeckt sein muss.

und zwar:

30° nach vorne über der Radmitte

50° nach hinten über der Radmitte.

Einfach mal:

Richtlinie 78/549/EWG

Richtlinie 94/78/EG (siehe 2c)

googlen.

dito.

so spricht die neue stvzo

felgen (kpl.räder) dürfen nicht mehr über den radkasten hinausragen

 

am 30. Juni 2010 um 12:55

genauso siehts aus!

Das gesamte Rad muss vom Kotflügel abgedeckt werden!

so wie das auf dem foto aussieht, geht das nie und nimmer!

sollte es der prüfer doch eintragen, dann nur, weil er keine ahnung von den aktuellen richtlinien hat! ;)

ps: auf dem foto ist ja nicht mal die lauffläche ordentlich verdeckt! :D

Zitat:

Original geschrieben von Fox906bg

genauso siehts aus!

Genauso kann es aussehen wenn es sich um eine Radabdeckung nach EG-Richtlinie handelt. Noch kann aber bei Änderungsabnahmen wahlweise (verstehe das wer will) die "alte" aber immer noch gültige StVZO-Regelung genutzt werden. Lediglich Neufahrzeuge mit EG-Typgenehmigung müssen auch die EG-Radabdeckung haben.

 

Themenstarteram 30. Juni 2010 um 16:43

so leute der erste tüffer hat mich gleich weg geschickt...wie mein vor redner schon gesagt hat

30° nach vorne über der Radmitte

50° nach hinten über der Radmitte.

müssen abgedeckt sein...das sind die neuen richtlinien...

 

bei zweiten tüffer hat alles geklappt,federn und felgen sind eingetragen...:D

Ey, wie kann man denn so rumfahren???

Die Reifen gucken doch wenn man hinterm Auto steht raus. Wenn du den unteren Punkt der Schürze nimmst dann sind das ja etliche Zentimeter.....

Das hat doch nichts mehr mit Geschmack zu tun und der is bekanntlich verschieden

 

ein Glück:D

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