Drängler, was macht ihr?

Hi

Mir fällt in letzter zeit immer häufiger auf, das die Leute drängeln, obwohl ich zügig und vorausschauend fahre. D. h. wenn ich in 200m eine Ampel sehe, die gerade auf rot gesprungen ist, fahre ich nicht mit 80 Sachen an diese Ampel ran, sondern lasse mich gerne mal ausrollen aber das auch nicht mit 20kmh.
Ganz oft habe ich Autofahrer hinter mir, die meinen, sie müßten mir ihren Fahrstil aufdrängen. Wenn ich eine Schleicherin wäre, dann könnte ich es ja in etwa verstehen aber so? Ich meine, ich fahre in der Ortschaft ein bisschen über 60kmh aber das scheint immer noch zu wenig zu sein. Warum ist das so? Es ist sowieso noch schlimmer geworden, seit dem ich meinen Astra habe.....
Und wenn sie dann überholen können, habe ich sie in 2km meistens an der nächsten Ampel wieder. Häh? Muss ich das verstehen? Was soll das bringen? Ich finde das ein wenig unlogisch.... oder?
Oder sie fahren auf, obwohl ich nicht schneller fahren kann, weil vor mir eine fährt oder schon eine längere Schlange ist.

Was sagt ihr dazu?

LG
Tina

Beste Antwort im Thema

Soweit als möglich ignorieren und wenn Platz ist schnell vorbeilassen. Wenn nicht haben die halt Pech gehabt, mit 60 durch die Stadt ist ja alles andere als Verkehrshindernis spielen. Und selber aufregen bringt nichts. Von Aktionen wie Scheibenwaschanlage und Co. halte ich absolut gar nichts, je nachdem wie der hinter einem drauf ist führt das nur zu einer unnötigen Eskalation der Situation. Und damit genau zu dem Gegenteil dessen was sinnvoll wäre.

Teilweise wird man dann in halsbrecherischen Aktionen überholt und an der nächsten Ampel wo man dank grüner Welle passend ankommt muss man wegen den *piep* dann wieder bremsen. Aber egal, hauptsache als erster an der roten Ampel stehen 🙄

Gruß Meik

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Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs



Zitat:

Original geschrieben von Elderian


Heya,

ich finde es schade. Da waren wir uns grad fast einig, dass Deeskalation wohl das Sinnvollste sin dürfte, da kommt matzhinrichs mit seiner ellenlangen Beschreibung der Situation seiner letzten Autobahnfahrt und belebt die Diskussion neu (um es freundlich auszudrücken).

Das plakative Aufzählen von Situationen und Klischees bringt dem Thema nichts.

Ich bleibe dabei, dass ich sowohl Linksspurschleicher wie Drängler wohl ertragen muss und rege mich daher einfach nicht drüber auf.

Elderian

Böser matz!

Hat das ganze Konsensgelaber, ohnehin nur von der Gutmenschen-Seite hier geführt, doch glatt wieder über die Erwähnung der Realität ad absurdum geführt...

Es ist eben so, wie es ist. Aber Auswandern ist halt auch keine Lösung.

M.

Matze, möchtest Du Dich ärgern? Wenn ja, müsstest Du ja über die vielen Fahrer, die Dir den Gefallen tun, daß Du dich ärgern kannst, erfreut sein!

Fährt irgendeine Schnarchnase besser, nur weil Du Dich darüber ärgerst?

Es ist purer Selbstschutz für mich, daß ich mir sage, lasse sie fahren dahin! Es ist Realität, das sie das tun! Ob mit oder ob ohne meine Genehmigung!

Im übrigen, eskalieren kann schon recht sinnvoll sein! - In nem M60 oder T 90 Panzer sitend! Aber auch die können abgeschossen werden! 😁

Zu meinen Taxidriverzeiten in Berlin, war häufig die WE-Idiotenrallye am KU-Damm angesagt!

War ich froh, daß ich meist Nachts fuhr!

Nur, durch Vermeiden (Auswandern etc.) lernen wir nicht, besser mit gegebenen Umständen umzugehen. Ansonsten gibt es ja auch noch ne Haltung nach dem Motto:"Legal, illegal, scheiss egal!" Ob die aber fürs Autofahren so wirklich sinnvoll ist? 😕

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Du kennst Dich aus, prima!

Bitte sag mir doch schnell wie lang Dein Anhaltweg ist von (100, 150, 200, 260) km/h bis zum Stillstand.

Da haben wir wieder einen Theoretiker...

SCHMEICHLER! 😁

Wolf

Hallo Wolf!

Danke Dir für die guten Artikel.

Nein, ich möchte mich nicht ärgern und mache es üblicherweise auch nicht.
Mir fällt eben hie und da auf der Straße das eine oder andere auf, was ich dann z.B. hier zum Besten gebe. Ich nenne das "Mitdenken" und "Sensibilisieren". Wenn ich auch nur bei einem aus der Schnarcherfraktion hier erreichen kann, dass er bei dem einen oder anderen Spurwechsel besser aufpasst, wäre ich bereits zufrieden.

Ich persönlich bin dabei recht entspannt, da ich mir bewusst bin, diese Leute nicht wirklich ändern zu können.
Mit den Gegebenheiten kann ich auch leben, nur damit abfinden im Sinne von Akzeptieren und Aufgeben möchte ich mich nicht. Lieber ziehe ich ab und an mal den linken Hebel, um einen Denkanstoß zu geben und zeige mir nebenbei auch selbst, dass ich geistig noch wach bin... ;-)

Wie gesagt, es ist wie es ist. Da muss man durch, aber gut finden muss man das noch lange nicht.

Gruß,
M.

Zitat:

Original geschrieben von timmyman



Dass sind genau die Leute die andere Autos ausbremsem und einfach links rüber ziehen auf der Autobahn! Klasse Toll. Man sollte nur beachten, dass der Vorfahrt hat der bereits auf der linken Spur ist. Letztes Jahr bin ich jemanden mit 200km/h drauf gefahren weil er meinte, einfach links rübber fahren zu können ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Zu recht konnte er die komplette Reparatur an meinem Jaguar bezahlen!

Weiter So!! immer schön die Vorfahrt nehmen und Scheibenwischanlage nutzen! Bloss keine Rücksicht auf die anderen nehmen!!!

Hmmm, nach meinem Informationsstand trifft einem Menschen, der mit 200 über die AB fährt im Fall des Falles immer einer Teilschuld, weil es nun mal eine RICHTGESCHWINDIGKEIT von 130km/h gibt, aus der heraus so etwas gesetzlich definiert ist.

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Zitat:

Original geschrieben von citius



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Du kennst Dich aus, prima!

Bitte sag mir doch schnell wie lang Dein Anhaltweg ist von (100, 150, 200, 260) km/h bis zum Stillstand.

Bis jetzt noch immer kurz genug ! Dreimalaufshoilzklopf, dass das so bleibt.
Für gewöhnlich bremse ich allerdings nicht aus Geschwindigkeiten > 180 in den Stillstand 😉
(Außer beim Fahrsicherheitstraining aus guten 170kmh um ein Gefühl zu bekommen)

Deine Antwort ist nicht nur schwach, sie ist keine.

Du versuchst meine Fragtestellung als unrealistisch abzutun um von Deinem Nichtwissen abzulenken.

Ein Mensch, der hier propagiert: Leih Dir mal nen Leihwaen um 260 zu fahren, aber nicht weiss, nach welcher Wegstrecke er zum Stehen kommt, ist schon ein dramatischer Laie auf unseren Straßen.

Gut, ich modifiziere meine Frage:

Bitte sag mir doch schnell wie lang Dein Fahrweg ist um von (150, 200, 260) km/h auf 100km/h abzubremsen?

Zitat:

Original geschrieben von timmyman


Man sollte nur beachten, dass der Vorfahrt hat der bereits auf der linken Spur ist.

Ja... Und wenn nun beide bereits auf der linken Spur sind? Dann hat wohl leider der hintere gemäß StVO den Sicherheitsabstand einzuhalten.

Zitat:

Weiter So!! immer schön die Vorfahrt nehmen und Scheibenwischanlage nutzen! Bloss keine Rücksicht auf die anderen nehmen!!!

Aus seinem Post ging nicht hervor, ob Nelke3 "einfach so rauszieht" bevor er bedrängelt wird. Deshalb nehme ich einfach mal an, daß er es nicht tut - und aus diesem Grund hast Du Unrecht: dann nimmt er nämlich keine Vorfahrt. Wenn er sich dann noch an das Rechtsfahrgebot und die gebotene Tempodifferenz zu den zu Überholenden hält, kannst Du gar nicht meckern.

Außerdem: wie nahe muss man eigentlich sein, damit die Scheibenwaschanlage (hinten?! ich denke mal die Heckscheibe war gemeint) das "drängelnde" Auto dreckig macht?

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs


Hat das ganze Konsensgelaber, ohnehin nur von der Gutmenschen-Seite hier geführt,

Aha... Danke für das Etikett. Soll ich dann auch anfangen, Dich zu etikettieren? 🙄

Die Realität, die Du beschrieben hast, ist absolut subjektiv - unter anderem weil andere gefährdende Raser nicht vorkommen. Leider gibt es diese aber genauso wie Links-/Mittelspurblockierer und "Schnarchnasen" [und was wir alle uns sonst noch so für Namen ausdenken können].
Und letztlich: Wer die StVO míßachtet, darf sich eigentlich nicht darüber aufregen, daß die StVO so häufig mißachtet wird. [was allerdings nicht auf Dich gemünzt ist - allerdings, wenn ich so Sachen wie: 20 mehr geht immer..., Straffreie Unterschreitung des Mindestabstandes..., straffreie Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit..., etc - was ja alles auch hier schon mal gestanden hat- sehe, wundert mich gar nichts mehr. Wenn nun sogar die angeblich so guten Berufsfahrer die StVO mißachten: warum sollen sich denn dann bitte die "Sonntagsfahrer" daran halten?]

Zitat:

... und Scheibenwischanlage nutzen!

Ich halte derartiges für Russisch Roulette.

Der Drängler hat aufgrund seines geringen Abstands schon recht wenig Chancen, befinde mich (als Vordermann) nicht unbedingt in einer sicheren Position, aber dann dem Hintermann auch noch die Sicht nehmen, damit ICH als Vordermann überhaupt keine Chance mehr habe ???

Zitat:

, nach meinem Informationsstand trifft einem Menschen, der mit 200 über die AB fährt im Fall des Falles immer einer Teilschuld, weil es nun mal eine RICHTGESCHWINDIGKEIT von 130km/h gibt, aus der heraus so etwas gesetzlich definiert ist.

Nein, man kann keine Teilschuld (ist "nur" eine anteilige Haftung) bekommen, weil man etwas zulässiges gemacht hat.

Es gibt eine Mithaftung, wenn die höhere Geschwindigkeit über 130 km/h mit Ursächlich zum Unfall geführt hat, oder andersrum: Wäre bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit der Unfall nicht passiert, dann ist man als "Raser" zu einem geringen Anteil mit bei.

Aber hier ist auch die Beweispflicht zu beachten, nicht "der Raser" muss seine "Unschuld" beweisen, denn der hat ja erstmal nichts unzulässiges gemacht, sondern der "Reinzieher" muss beweisen, dass es bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht geknallt hätte.

Zitat:

Original geschrieben von adder33



Zitat:

Original geschrieben von timmyman


Man sollte nur beachten, dass der Vorfahrt hat der bereits auf der linken Spur ist.
Ja... Und wenn nun beide bereits auf der linken Spur sind? Dann hat wohl leider der hintere gemäß StVO den Sicherheitsabstand einzuhalten.

Ja, und der vordere das Rechtsfahrgebot wie die deutlich höhere Geschwindigkeit, mit der überholt werden muss...

Kanns sein, das dir und anderen hier die STVO egal ist und sie ienen Spaß dran haben, andere Leute zu nötigen?!
Wird nur dann nicht spaßig, wenns mal ein Provida Fahrzeug ist, was ihr nötigt, wünschen würd ichs euch jedenfalls mal!

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne



Zitat:

Original geschrieben von adder33



Ja... Und wenn nun beide bereits auf der linken Spur sind? Dann hat wohl leider der hintere gemäß StVO den Sicherheitsabstand einzuhalten.
Ja, und der vordere das Rechtsfahrgebot wie die deutlich höhere Geschwindigkeit, mit der überholt werden muss...

Kanns sein, das dir und anderen hier die STVO egal ist und sie ienen Spaß dran haben, andere Leute zu nötigen?!
Wird nur dann nicht spaßig, wenns mal ein Provida Fahrzeug ist, was ihr nötigt, wünschen würd ichs euch jedenfalls mal!

Wenn Du mal alles gelesen hättest, anstatt Dich gleich angegriffen zu fühlen, hättest Du Dir diesen Kommentar auch ersparen können. Aber nein: lieber erstmal Nötigungsabsichten und "StVO ist Dir wohl egal" unterstellen...

Mir ist die StVO tatsächlich nicht egal. Ich halte mich daran, und ich nehme mich auch gerne zurück. Nur sehe ich ja auch, wohin das dann führt. Kolonne fährt links mit ca. 100 an dem LKW vorbei, ich mit ca. 90 hinter dem LKW her, rein läßt Dich keiner... warum auch, der wäre ja sowieso nur ein "Linksspurblockierer"...! Oder das "Typische Verhalten Deutscher Autofahrer(TM)" in begrenzten Baustellen: mit 100 bei erlaubten 80/60 oder was auch immer an den korrekt fahrenden vorbeirasen (in diesem Fall stimmt das auch mal mit der Bezeichnung) und dann die beiden linken Spuren mit weiterhin 100-130 blockieren, wenn die Begrenzung fällt. Ich komme in der Situation nicht auf den Gedanken, die StVO zu verletzen und halte mich auch weiterhin daran: was machst Du?

Tja, und ich muss auch ehrlich zugeben: ich habe keine Angst vor Kontrollen: ich befürworte sogar (und das kannst Du gerne auch in anderen Threads nachlesen) wesentlich mehr Kontrollen, um endlich die Einhaltung der StVO durchzusetzen.

Zitat:

Ja, und der vordere das Rechtsfahrgebot wie die deutlich höhere Geschwindigkeit, mit der überholt werden muss...

Und nocheinmal hierzu: Vorfahrtsregelung hat nichts mit der deutlich höheren Geschwindigkeit zu tun. Natürlich muss ein Überholender dieses alles einhalten - allerdings hat Timmyman eindeutig nur auf die Vorfahrtsregelung verwiesen - nicht auf RGF und Tempodifferenz.

Auch würde ich mir wünschen, wenn die "Schnellfahrer" sich auch -wie z.B. ich- an das Rechtsfahrgebot und die Tempodifferenzregelung halten würden...

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Zitat:

Original geschrieben von citius


Bis jetzt noch immer kurz genug ! Dreimalaufshoilzklopf, dass das so bleibt.
Für gewöhnlich bremse ich allerdings nicht aus Geschwindigkeiten > 180 in den Stillstand 😉
(Außer beim Fahrsicherheitstraining aus guten 170kmh um ein Gefühl zu bekommen)

Deine Antwort ist nicht nur schwach, sie ist keine.
Du versuchst meine Fragtestellung als unrealistisch abzutun um von Deinem Nichtwissen abzulenken.
Ein Mensch, der hier propagiert: Leih Dir mal nen Leihwaen um 260 zu fahren, aber nicht weiss, nach welcher Wegstrecke er zum Stehen kommt, ist schon ein dramatischer Laie auf unseren Straßen.

Gut, ich modifiziere meine Frage:

Bitte sag mir doch schnell wie lang Dein Fahrweg ist um von (150, 200, 260) km/h auf 100km/h abzubremsen?

Meine Antwort war ebenso genau, wie deine Frage konkret !

Gehen wir mal von meinem Auto aus, was in der Autobild mit 36,1m Bremsweg auf kalter Bremse angegeben ist. Da wird der TT ja nicht schlechter sein.
100kmh sind 27,77777777m/s
Bei konstanter Beschleunigung/Verzögerung wächst/sinkt die Geschw. proportional (linear) mit der Zeit !
Die 36m fahre ich also durchschnittlich mit 50kmh=13,88888888m/s
Meine Vollbremsung aus 100kmh dauert daher 2,5992s
Meine Verzögerung ist somit konstant V=a*t -> a=V/t=27,77777/2,5992=10,68m/s^2 !

Bremsweg: s=(v^2)/2*a
aus 100kmh=27,77777m/s: s= 27,7777^2/2*10,68 = 36,12m --> Probe incl. Rundungsfehler -> Rechnung stimmt erstmal !
aus 260kmh=72,22222m/s: s= 72,2222^2/2*10,68 = 244,197m !
Davon gehen natürlich die letzten 36,12m für 100kmh auf 0kmh noch weg -> 244,197m-36,12m = 208,077m um von 260kmh auf 100kmh zu bremsen.

Ist das dir genau genug ? Die anderen beiden Bremswege kannst du ja nun selber ausrechnen.
Bitte habe Verständniss, dass ich derartige Berechnungen beim Fahren nicht anstelle

Hinzu käme noch eine individuelle Reaktionszeit@ungebremstem Tempo, aber es geht ja hier um Bremswege und nicht um Anhaltewege ! 😉

Jetzt bist du dran !

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Hmmm, nach meinem Informationsstand trifft einem Menschen, der mit 200 über die AB fährt im Fall des Falles immer einer Teilschuld, weil es nun mal eine RICHTGESCHWINDIGKEIT von 130km/h gibt, aus der heraus so etwas gesetzlich definiert ist.

woran man wieder mal sieht, dass du keine ahnung hast....

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Bitte sag mir doch schnell wie lang Dein Fahrweg ist um von (150, 200, 260) km/h auf 100km/h abzubremsen?

Der Fahrweg ist zwischen den später von citius berechneten Schnell-Bremswegen + Reaktionswegen und z.B. 2 km lang für eine Verzögerung mit relativ geringer Bremskraft (weil man den Stau schon 3 km voraus gesehen hat ...).

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Es gibt eine Mithaftung, wenn die höhere Geschwindigkeit über 130 km/h mit Ursächlich zum Unfall geführt hat, oder andersrum: Wäre bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit der Unfall nicht passiert, dann ist man als "Raser" zu einem geringen Anteil mit bei.

Aber hier ist auch die Beweispflicht zu beachten, nicht "der Raser" muss seine "Unschuld" beweisen, denn der hat ja erstmal nichts unzulässiges gemacht, sondern der "Reinzieher" muss beweisen, dass es bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht geknallt hätte.

falsch. im allgemeinen hat derjenige, der die richtgeschwindigkeit überschritten hat nachzuweisen, dass bei einhaltung derselben der unfall ebenfalls zustande gekommen wäre. da dies in der praxis nahezu unmöglich ist wird die mithaftung zumeist ausgesprochen. diese mithaftung liegt im allgemeinen bei ca. 30%.

Zitat:

Schneller als Richtgeschwindigkeit - Fahrer haftet!
Ein höheres Tempo als die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h kann bei einem Unfall zur Mithaftung führen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weist das Oberlandesgericht Jena hin. Im verhandelten Fall war ein Autofahrer mit rund 200 km/h auf der Autobahn unterwegs, als vor ihm ein anderer Wagen einen Schlenker machte, um einem Gegenstand auszuweichen. Dem Fahrer des ersten Wagens gelang das Manöver, dem nachfolgenden nicht. Als es um die Schadensregulierung ging, hielten die Richter ihm seine hohe Geschwindigkeit vor.Der BGH hatte seinerzeit geurteilt, dass eine Geschwindigkeit deutlich über der Richtgeschwindigkeit bei einem Unfall zwar kein Verschulden darstelle. Im Straßenverkehrsrecht aber werde die Haftung nicht nur an Verschulden geknüpft. Ein Auto gelte vielmehr grundsätzlich als gefährlich, sodass diese Betriebsgefahr die Basis für eine Mithaftung darstelle. Nach der Ansicht des BGH, auf die sich das OLG Jena hier bezog, wird durch das hohe Tempo von 200 km/h diese Betriebsgefahr deutlich erhöht. Entsprechend muss der Raser 30 Prozent seines Schadens selbst tragen
(Az.: 8 U 28/05; Quelle: Hamburger Abendblatt v. 06.05.2007)

Zitat:

Autofahrer, die auf der Autobahn unverschuldet in einen Unfall geraten, haften trotzdem mit, wenn sie die gesetzlich festgelegte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wesentlich überschreiten. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: 6 U 191/99) fuhr ein Fahrer auf die linke Fahrbahn mit 160 km/h in einen ca. 120 Kilometer fahrenden Ford Sierra hinein, dessen Fahrer aus Unaufmerksamkeit die Fahrspur gewechselt hatte. Das reicht nach Meinung der Hammer Richter aus, um dem Auffahrenden ein Mitverschulden in Höhe von 20 Prozent des eingetretenen Schadens aufzubürden. Ein besonders sorgfältig fahrender Kraftfahrer hätte die Richtgeschwindigkeit eingehalten und hätte damit die Kollision problemlos vermeiden können, so die Urteilsbegründung.

quelle

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


... und ist durch die AntiRaser-Kampagne entsprechend schlecht informiert.

welche kampagne? klingt ein wenig nach verfolgungwahn!

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


falsch. im allgemeinen hat derjenige, der die richtgeschwindigkeit überschritten hat nachzuweisen, dass bei einhaltung derselben der unfall ebenfalls zustande gekommen wäre. da dies in der praxis nahezu unmöglich ist wird die mithaftung zumeist ausgesprochen. diese mithaftung liegt im allgemeinen bei ca. 30%.

der einzige der falsch liegt bist du:

Zitat:

Überschreitet ein Autofahrer die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer, ist er bei einem Unfall nicht zwangsläufig mitschuldig. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Darmstadt machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein aufmerksam.
Im konkreten Fall war ein Sportwagenfahrer auf der linken Autobahnspur bei knapp 160 Stundenkilometern von einem Auto geschnitten worden, das zuvor in der mittleren Spur unterwegs war und einem anderen Fahrzeug hatte ausweichen müssen. Der Sportwagen geriet von der Straße ab, der Fahrer wurde schwer verletzt.
Das Gericht sprach dem Sportwagenfahrer den Angaben zufolge einen hundertprozentigen Schadenersatz zu. Obwohl er die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, was in der Regel zu einer Mithaftung führe, sei hier ein alleiniges Verschulden des Unfallverursachers gegeben. Dieser habe bei seinem versuchten Wechsel von der rechten auf die mittlere Spur alle Sorgfaltspflichten verletzt, entschied das Gericht.
Der Unfallverursacher hatte den Angaben zufolge, ohne zu blinken und auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, von der rechten auf die mittlere Spur ziehen wollen. Damit hatte er die Ausweichmanöver der anderen beiden Autofahrer ausgelöst.
Das Gericht warf dem Beklagten ein "gröblich verkehrsgefährdendes Verhalten" vor. Zugleich betonte es, auch jemand, der schneller als 130 Stundenkilometer fahre, dürfe sich auf ein ordnungs- und verkehrsgemäßes Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen.

Zitat:

Das OLG Hamm hat nun in einer neuen Entscheidung festgestellt, dass nicht in jedem Fall die Überschreitung dieser Richtgeschwindigkeit bei Unfall dazu führt, dass man sich seine eigenen Ansprüche kürzen lassen muss. Er beruft sich auf § 17 StVG, der die Haftungsverteilung regelt und stellt fest, dass erst die Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge bei einem Unfall das endgültige Ergebnis bringt.

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