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Diebstahl Autoradio - Zahlt Versicherung?

Themenstarteram 25. November 2005 um 8:05

Hallo Leute,

habe folgendes Problem. Gestern hamm die mir mein Autoradio gestohlen. Ganz klassisch mit dem Schraubendreher den Schließmechanismus aufgehebelt. Habe demnach auch einen Schaden am Blech unter dem Türgriff. Auch das Schloss der Beifahrertür lässt sich net mehr betätigen. Habe glücklicherweise ne Funkfernbedienung. Das Auto lässt sich demnach noch schliessen bzw. öffnen.

Radio war ein JVC, einer der ersten MP3 Radios. War vor drei Jahren also ziemlich teuer. Der momentane Zeitwert ist mir nicht bekannt. Auch die Rechnung habe ich nicht mehr. Muss mal zum Händler.

So, nun zu meinem eigentlichen Problem. Wie kulant sind Versicherungen (HUK)?

Das Fahrzeug ist über meine Mutter versichert. Damals als Zweitwagen angemeldet. Bin mittlerweile aber ausgezogen und lebe dementsprechend nicht mehr zu Hause. Da sie weniger Prozente hat wurde der Wagen bisher auch noch nicht umgemeldet (armer Azubi).

Ich habe nun gestern die Versicherungspolice gelesen und bemerkt, dass der Wagen ja eigentlich total falsch versichert ist:

KM-leistung 15.000 km / Jahr

Garagenfahrzeug

Wagen wird von Personen benutzt die in häuslicher Gemeinschaft wohnen.

Das Fahrzeug steht i. d. R. nicht in der Garage, die Laufleistung ist mittlerweile 30.000 statt 15.000 km. Das Fahrzeug wird ausschließlich von mir benutzt, lebe aber nicht mehr in der selben häuslichen Gemeinschaft.

Tja...würdet ihr sagen: "Pech gehabt?" Das hab ich mir auf jeden Fall gestern gedacht?

Der Schaden ist nun gemeldet (Polizei und Versicherung).

Habe bei der Versicherung eine Online-Schadensmeldung gemacht, da ich gestern keinen mehr telefonisch erreichen konnte.

Was haltet ihr nun davon?

Kann mir evtl. jemand sagen, wie teuer der Spaß werden kann. Abgesehen vom Radio müssen die beiden Türgriffe incl. Schlösser ersetzt werden. Zusätzlich das Loch unter dem Türgriff. Hier ist auch der Lack ein wenig abgesprungen.

Es handelt sich um einen Seat Cordoba Bj. 2000 (6K).

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36 Antworten

Hi,

fragt sich nur wohin man dich damit jagt ;)

Fuchs....

Wenn du am Montag ohne sichtbaren Grund zu deiner Versicherung gehst und ihr meldest, dass du eine Kilometerstand hast, der deine versicherte Laufleistung um einiges übersteigt, wird sie es dir nachberechnen - mit ziemlicher Sicherheit.

Im Übrigen kann man natürlich Prämie erstattet bekommen, etwa wenn statt angegeben 15.000 km nur 6.000 gefahren worden sind - warum soll das nicht gehen?

Ich bin mir im Moment nicht ganz sicher, was du diesbezüglich mit "Vorsatz" meinst - es reicht in vielen Fällen immer noch wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat - je nach existenter Ausschlussbedingung (oder eben nicht).

In diesem Sinne - Theorie ist das eine (erst recht wenns um Versicherungsmathematik geht) - reale Vertragsbeziehungen das andere.

Letzteres ist aber meist eher relevant ;)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Danke, ich hab das studiert,...

naja zumindest Risikobewertung von Optionen,...

Mit Versicherungswesen kann man mich Jagen,...

BWLer?

Die ersten Versicherungen waren solche Termingeschäfte von Kaufleuten in Hafenstädten.

Die TK hat eine ganze Menge laufleistungsabhängiger Komponenten. Wildschaden, Glasschaden, Brandschaden.

Für Diebstahl und Elementarschäden (und darunter wiederum ein Teil der Glasschäden) ist dagegen wiederum dier Abstellort (Garage oder Laternenparker) risikorelevanter als die Laufleistung ;)

Zur Risikohöhe:

Die Prämie wird zu Beginn erhoben.

Die Leistung der Versicherung ist die Übernahme des Risikos und nicht die Schadensregulierung (die gehört zur Risikoübernahme).

Änderungsmeldungen werden daher grundsätzlich nur für die Zukunft wirksam,

d.h. bei Überversicherung verfällt die bis zur Meldung zu viel gezahlte Prämie,

bei Unterversicherung (Risiko zu niedrig angegeben) gibt es überlichweise im Leistungsfall eine anteilige Streichung der Versicherungsleistung,

und bei Betrug(sversuch) keine Leistung.

Betrugsabsichten und Täuschungshandlungen sind schwer nachzuweisen,

und in der Autoversicherung ist manches nicht zu letzt aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes und der Verordnung nochmals anders.

Themenstarteram 27. November 2005 um 22:56

Hallo Leute,

man, man, man...Eure Sorgen möchte ich auch gerne haben.

Eure "Grundsatzdiskussionen" verwirren mich eher, als dass sie mir hilfreich sind.

Ich möchte hier auch nicht den Eindruck erwecken, dass ich vorsätzlich gehandelt habe. Wie gesagt, VN ist meine Mutter und ich habe die Police seit geraumer Zeit nicht mehr in der Hand gehabt. Ansonsten hätte ich den Schaden ja wohl kaum gemeldet bzw. diese Angaben gemacht.

Naja, mittlerweile denke ich natürlich auch, ob das so richtig war die Wahrheit anzugeben?

In diesem Fall wird dann wohl Ehrlichkeit bestraft. Eine Runde Mitleid, bitte ;(

BTW: Seid nett zueinander ;)

Eine Runde Mitleid für die Ehrlichkeit?

Das Auto wurde ja zwei Jahre unkorrekt versichert.

Da sind einige Rechnungen eingegangen auf denen die gemachten Angaben wiederholt wurden ohne das der bedarf zur Änderung wahrgenommen wurde.

Die "Prämienersparnis" sollte bereits ausreichen um den Zeitwert des gestohlenen Radios abzudecken. ;)

Wirtschaftlich gesehen bestünde also selbst dann kein Grund zum Mitleid wenn die Versicherung nicht zahlen würde.

Themenstarteram 28. November 2005 um 10:08

Schande über mein Haupt!

Wenn ich es natürlich unter dem wirtschaftlichen Aspekt betrachte, bin ich doch total dumm gewesen, dass ich hier wahrheitsgemäßen Angaben gemacht habe. Also, eine Runde Mitleid für die Dummheit!

Aber wo bleibt dann die Moral? Ich möchte nicht wissen, wieviele Menschen die Versicherung vorsätzlich Täuschen, um sich einen wirtschaftlichen Nutzen zu verschaffen. Ich habe es nicht getan, sonst hätte ich auch ein Thema mit dem Titel: "Wie komme ich trotzdem an meine Kohle ran?" erstellt.

Ich hätte hier am liebsten mal einen ählichen Erfahrungsbericht gelesen. Aber anscheinend waren die Leute alle SCHLAUER als ich.

Unter dem wirtschaftlichen Aspekt gesehen sollten wir uns alle gegenseitig betrügen, umbringen und berauben.

Die Risiken und Nebenwirkungen hast Du hier auf Deine Anfrage hin ordentlich geschildert bekommen.

Die Entscheidung wie Du vorgehst können wir Dir nicht abnehmen.

Und eine Garantie, dass es so klappt wie Du Dir es vorstellst, nicht geben.

Themenstarteram 28. November 2005 um 13:01

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Unter dem wirtschaftlichen Aspekt gesehen sollten wir uns alle gegenseitig betrügen, umbringen und berauben.

Aber, aber...na, na, na.... ;)

Ich kann eh nur noch abwarten. Werde es in den nächsten Tagen sehen.

Dank Dir/Euch trotzdem für die Infos.

Möchte auch nur, dass die Sache schnell über die Bühne geht. Wird mir auf jeden Fall ein Lehre gewesen sein!

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