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Diebstahl Autoradio - Zahlt Versicherung?

Themenstarteram 25. November 2005 um 8:05

Hallo Leute,

habe folgendes Problem. Gestern hamm die mir mein Autoradio gestohlen. Ganz klassisch mit dem Schraubendreher den Schließmechanismus aufgehebelt. Habe demnach auch einen Schaden am Blech unter dem Türgriff. Auch das Schloss der Beifahrertür lässt sich net mehr betätigen. Habe glücklicherweise ne Funkfernbedienung. Das Auto lässt sich demnach noch schliessen bzw. öffnen.

Radio war ein JVC, einer der ersten MP3 Radios. War vor drei Jahren also ziemlich teuer. Der momentane Zeitwert ist mir nicht bekannt. Auch die Rechnung habe ich nicht mehr. Muss mal zum Händler.

So, nun zu meinem eigentlichen Problem. Wie kulant sind Versicherungen (HUK)?

Das Fahrzeug ist über meine Mutter versichert. Damals als Zweitwagen angemeldet. Bin mittlerweile aber ausgezogen und lebe dementsprechend nicht mehr zu Hause. Da sie weniger Prozente hat wurde der Wagen bisher auch noch nicht umgemeldet (armer Azubi).

Ich habe nun gestern die Versicherungspolice gelesen und bemerkt, dass der Wagen ja eigentlich total falsch versichert ist:

KM-leistung 15.000 km / Jahr

Garagenfahrzeug

Wagen wird von Personen benutzt die in häuslicher Gemeinschaft wohnen.

Das Fahrzeug steht i. d. R. nicht in der Garage, die Laufleistung ist mittlerweile 30.000 statt 15.000 km. Das Fahrzeug wird ausschließlich von mir benutzt, lebe aber nicht mehr in der selben häuslichen Gemeinschaft.

Tja...würdet ihr sagen: "Pech gehabt?" Das hab ich mir auf jeden Fall gestern gedacht?

Der Schaden ist nun gemeldet (Polizei und Versicherung).

Habe bei der Versicherung eine Online-Schadensmeldung gemacht, da ich gestern keinen mehr telefonisch erreichen konnte.

Was haltet ihr nun davon?

Kann mir evtl. jemand sagen, wie teuer der Spaß werden kann. Abgesehen vom Radio müssen die beiden Türgriffe incl. Schlösser ersetzt werden. Zusätzlich das Loch unter dem Türgriff. Hier ist auch der Lack ein wenig abgesprungen.

Es handelt sich um einen Seat Cordoba Bj. 2000 (6K).

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36 Antworten

Warum die Aufregung?

Den Fahrzeug-ED polizeilich und deiner Versicherung unverzüglich zu melden ist eine versicherungsvertragliche Obliegenheitsverpflichtung. Das ist somit erledigt.

Deine Versicherung wird dich, bzw. den VN jetzt auffordern, detalierte Angaben zum Schaden hergang u. -umfang zu machen.

Original- od. glaubhafte Ersatzbelege (auch Eigenbelege) des Radios sind erforderlich.

Das Radio ist zum Zeitwert versichert.

Einen KV für die Beseitung des ED-Schaden am Fahrzeug kannst du schon mal machen lassen. Schliesslich möchte deine Versicherung zur Bearbeitung des Schadens wesentlich das Schadenvolumen wissen.

Allerdings ist für eine Regulierung der Bestand einer TK notwendig, das wirst du sicherlich auch wissen.

Also kulant braucht da niemand sein. VN verpflichtet sich zur Beitragszahlung der VR zur Leistung.

Was deine Versicherung noch alles wissen will - warte das doch einfach ab. Gemach, gemach

 

PS Zum Zeitpunkt des ED hat das Fahrzeug kein Unberechtigter gefahren! Logo?

Themenstarteram 25. November 2005 um 8:45

Das Fahrzeug wurde doch eigentlich von einem Uberechtigten gefahren. Um die Leistungen in Anspruch zu nehemen, müssten doch die vertraglichen Reglen eingehalten werden. Dem ist doch aber nicht so.

Habe bei der Polizei doch gemeldet, dass ICH das Fahrzeug abgestellt habe. Die HUK wird sich diesbezüglich doch bestimmt rückversichern.

Eine TK ist vorhanden. Aber das Fahrzeug ist doch eigentlich "unterversichert". Die Beitragshöhe hätte doch normalerweise angepasst werden müssen. Ist aber nicht und demnach müssten doch die Leistungen des VR auch minder ausfallen, oder?

Der Schaden wurde am stehenden Fahrzeug verursacht, daher kann im Schadenfall kein unberechtigter Fahrer gefahren sein - logisch, oder?

Ist ein eindeutiger Teilkasko-Schaden. Bei der Polizei Anzeige erstatten und damit bei der Versicherung den Schaden umgehend melden.

Unabhängig davon: Unbedingt unverzüglich die veränderten Rahmenbedingungen (jährliche Fahrleistung, geänderter Fahrerkreis) der Versicherung nachmelden.

Im vorliegenden Fall verstehe ich deine Sorge aber nicht ganz. Im schlimmsten Fall könnte die Versicherung sich mit den von dir genannten Argumenten vielleicht versuchen, die Zahlung zu verweigern (halte ich in der Teilkasko aber für unwahrscheinlich).

Aber warum versuchst du es nicht einfach erstmal?

Ebend.

Bevor Du jetzt hier die Pferde scheu machst, warte ab, wie die Regulierung verläuft, dann sieht man weiter.

Kannst hier ja mal von berichten, wie es weitergegangen ist.

Themenstarteram 25. November 2005 um 9:42

Okay, danke für die Infos.

Ich werde dann mal euren Optimismus teilen.

Werde euch auf dem Laufenden halten.

Hi,

wo genau liegt hier der Grund für Optimismus?

Die Nachzahlung für die Laufleisung wird erheblich sein - da kommste eh nicht drumherum.

Alles andere wie schon gesagt - aber die Laufleistung wird selbstverständlich nachberechnet werden, völlig klar. (was bei dieser Überschreitung sicher nicht billig wird)

Grüße

Schreddi

Ich denke, dass er nachzahlen muss, das weiss er, Schreddi.

Dass die Nachzahlung nicht billig werden wird, das wissen wir :)

Hier stand mir beim Ersteller des Threads eher die Sorge im Vordergrund, dass die Kasko aufgrund der Abweichungen nicht leisten wird.

Das wiederum halte ich, ebenso wie Ytna, auch für eher unwahrscheinlich.

Die Frage die sich noch stellt, ist das Verhältnis der Schadenhöhe zu der Prämiennachforderung :) :) :)

Warten wir ab.

am 25. November 2005 um 10:55

da nur in der TK ein Schadensereignis eingetreten ist braucht auch nur hier die Prämie nachentrichet zu werden sofern da überhaupt ein Unterschied besteht (+1 Jahresbeitrag TK). es empfiehlt sich aber dringend auch für die HP die KM aufzustocken.

hast du deinen Erstwohnsitz noch bei Mutti? dann ist alles in Ordnung. Garage muss nur wenn das Fahrzeug zu Hause ist! (O.K. überweigend ist nicht mehr erfüllt, das muss der versicherer dann aber beweisen)

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

da nur in der TK ein Schadensereignis eingetreten ist braucht auch nur hier die Prämie nachentrichet zu werden

Ahem *hüstel* ......also mir wäre das ja neu, dass man mit einem Fahrzeug in der Teilkasko 15 000 km pro Jahr fahren kann und in der Haftpflicht 30 000 km pro Jahr oder umgekehrt.

Bin ich in einem solchen Falle dann nur jeweils bis zu den Kilometersätzen versichert und dann nicht mehr?

Ich hoffe, Du merkst, worauf ich hinaus will: Die Kilometerleistung, welche ich fahre (und demzufolge auch bei der Versicherung angeben muss) fahre ich mit dem ganzen Fahrzeug - folglich wird diese Kilometerleistung auch für den gesamten Vertrag angepasst werden und nicht nur in der TK - alles andere ergäbe keinen Sinn.

Themenstarteram 25. November 2005 um 11:38

Mit einer Nachzahlung habe ich eigentlich nicht so richtig gerechnet.

Der Wagen ist seit ca. 4 Jahren so versichert. Seit 2 Jahren habe ich die erhöhte KM-Laufleistung.

Ich habe das jetzt mal so grob berechnet. Wenn ich z. B. einen Vertrag mit 15.000km oder einen mit 30.000 abschließe, sind es bei jeweils gleichen Bedingungen ca. 150.-EUR/Jahr Differenz.

Wie gestaltet sich nun so eine Nachberechnung? Nach Vertragslaufzeit oder gefahrenen Km? Was denkt ihr, wie hoch die Nachzahlung sein wird? Naja, ich werde jetzt alles ändern lassen.

Eigentlich auch Glück im Unglück bei meiner Schusseligkeit.

Denke, wenn ich einen richtigen Crash gebaut hätte, stünde ich vor größeren Problemen.

HI,

@twelferider - und genau das (siehe Post von Parka) meinte ich ;)

@Parka:

Rechne mal aus, wie dein aktueller Kilometerstand sein dürfte mit den 15.000 Laufleistung - dann schaust du was drüber ist und rechnest das auf die 15.000 in diesem Jahr drauf --> dann hast du deine Prämie für 2005 und damit auch den Beitrag dafür --> selbstverständlich wird dir die Differenz auferlegt.

Von ner evtl. Vertragsstrafe mal ganz zu schweigen.

Aber frag deinen Vertreter vor Ort - sicher isses besser, mit einem Mal fürs ganze Jahr 2005 die Differenz abzufedern und dort reinzubasteln als über die beiden letzten Jahre zu verteilen --> ich geh mal von aus.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Parka

Mit einer Nachzahlung habe ich eigentlich nicht so richtig gerechnet.

Ich schon.

 

Zitat:

Original geschrieben von Parka

Wie gestaltet sich nun so eine Nachberechnung? Nach Vertragslaufzeit oder gefahrenen Km? Was denkt ihr, wie hoch die Nachzahlung sein wird?

Es wird die Prämiendifferenz nachgefordert, welche entstanden ist durch die zu niedrige KM-Angabe - sprich du zahlst die Differenz von Deinem jeztigen (falschen) zum eigentlichen (richtigen) Beitrag nach.

Ob es noch zusätzlich eine Vertragsstrafe gibt, die zu entrichten ist, musst Du aus Deinen Vertragsbedingungen entnehmen - das ist je nach Versicherung unterschiedlich geregelt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Parka

Naja, ich werde jetzt alles ändern lassen.

Gute Entscheidung.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

HI,

@twelferider - und genau das (siehe Post von Parka) meinte ich ;)

Hast mal wieder Recht gehabt, er wusste es nicht :-(

Hier ist eine Menge schief gelaufen.

Zweitwagen?

Bist Du überhaupt berechtigt, das Fahrzeug zu fahren?

Wenn ja, Alter der jüngsten Mitfahrer korrekt angegeben?

Oder dürfen womöglich nur die beiden Elternteile das Fahrzeug fahren (verbesserte Zweitwagenregelung)?

Gerade die HuK ist sehr empfindlich inbezug auf junge Fahrzeugführer.

Km-Leistung wie bekannt viel zu hoch.

Wenn der Wagen als Garagenfahrzeug gemeldet ist und der Diebstahl sich auch noch Nachts ereignet hat, dann gute Nacht ...

Im Klartext:

Es sind über Jahre eine Menge Obliegenheiten (hier Meldepflichten) verletzt worden.

So stark kann eigentlich kein Mensch pennen.

Wenn das alles hochkommt, dann gibt es:

a) eine Nachzahlung für die laufende Periode

b) eine Vertragsstrafe

c) kein Geld für das Radio (nach drei Jahren ohnehin nicht mehr so viel).

Dir hier einen guten Rat zu geben fällt schwer.

Du solltest mal in Ruhe die Vertragsbedingungen durchlesen.

Und dann entscheiden.

Vor allem:

Die Risikoänderungen endlich nachmelden.

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