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Dauercamping Widerrufsrecht

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 12:49

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage ich habe gestern einen Pachtvertrag als Dauercamper abgeschlossen, kann man den auch widerrufen, denn es sind einige dinge die mir nicht so gefallen die mir der Pächter nicht mitgeteilt hat.

ich hoffe mir kann jemand helfen.

lg Heike

Beste Antwort im Thema

Ich wäre mit diesen ganzen Halbwahrheiten hier vorsichtig. Es steht so viel Blödsinn hier im Beitrag, da kannst du dich schnell in die Nesseln setzen. Zum einen gibt es gar kein Gewohnheitsrecht, ein "wiederrufsrecht" hast du auch nicht. Das der Vermieter dir nach 2 Monaten kündigen muss wenn du nicht zahlst ist genau so Blödsinnig, der kann auch von dir die Pacht einfordern, darüber entscheidet dann ein Gericht nach 10, 15 oder 20 Monaten, wenn er arsch ist meldet er sich erstmal 2 Jahre garnicht und zieht die Nummer dann durch und dann zahlst du mit Anwalt und Gerichtsgebühren, etc. 4 Jahre nach, kein Problem. Aus dem Pachtvertrag bist du damit immer noch nicht raus.

Der VM wird im Zweifelsfalle anführen, dass man sich die Parzelle ansehen konnte, auch eventuelle Tore hätte sehen können, etc. Weiterhin solltest du auf der anderen Seite bedenken, dass wenn die Tore niemand gebraucht hat, wahrscheinlich auch weiterhin keiner da durchlaufen wird...

Das sich irgend ein kleingärtnerischer Nachbar dazu sofort zu Wort meldet ist so, wird auf keinem anderen Campingplatz anders sein, so ist das einfach auf Campingplätzen und der Platzbetreiber ist grundsätzlich immer und überall aus Sicht der Camper ein Halsabschneiderisches faules A****loch. Komischerweise sind die Plätze idr. trotzdem gut besucht...

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am 9. Juni 2015 um 12:54

wenns gestern war ist es ja relativ kurz alleine dehalb haste gute karten. wenn etwas nicht üblich oder sehr zu deinem nachteil...usw. ist müßtest du eigentlich rauskommen aus dem vertag - wiederufen so schnell wie möglich. nur mal so was gefällt dir nicht.

http://www.mieterbund.de/index.php?id=635

Was heißt abgeschlossen?

Mündlich zugesagt oder bereits unterschrieben?

Bei letzterem > SCHLECHTE KARTEN außer der Vertrag ist sittenwidrig o. ä.

Nur weil einem im Nachgang nun die Bedingungen nicht mehr passen, kann man einen gültigen Vertrag nicht einfach so widerrufen.

Da bleibt nur die ordentliche Kündigung oder auf den Goodwill des Vermieters hoffen und das Gespräch mit ihm suchen. Gibt es triftige Gründe stehen die Chancen gut, eine Änderung oder Aufhebung herbeizuführen.

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 13:24

Hallo, danke für deine schnelle Antwort.

Was mir nicht gefällt ist erstens das wir keine Möglichkeiten haben um den gemähten rasen oder Hecken abschnitte zu entsorgen. das sagte er mir erst als wir einen berg Gras vom aufräumen liegen hatten.

zweitens durch das freiräumen hinten haben wir gesehen das dort noch zwei Pforten von zwei anderen campern sind und ich gleich von dem einen darauf hingewiesen wurde es frei zu lassen damit er da durch kann. das hat uns der Pächter auch nicht mitgeteilt. Denn dann wäre dieses Grundstück für mich nicht akzeptabel gewesen und der Vertrag auch nicht zustande gekommen

lg

Es sollte ja einen Müllplatz geben.

Wenn der Platz in Deutschland liegt, gibt es entsprechende Regelungen zur Mülltrennung und damit auch Biomülltonnen oder -container. Sehe da jetzt erstmal kein sonderliches Problem.

Auf einigen Dauercampingplätzen habe ich gesehen, dass die Betreiber Treckeranhänger bereit stellen und diese von örtlichen Bauern abholen lassen.

Zum Thema Pforte: Da ist dann wohl tatsächlich noch Klärungsbedarf....sowohl mit Verpächter als auch mit Nachbarn. Wobei sich ja in der Zukunft dafür vllt. auch noch eine sinnvolle Nutzung deinerseits ergeben kann.....und wenn es nur zur Entsorgung des Grünschnitts ist.:p:D:D

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 14:27

Ja davon bin ich augegangen das es den gibt ist aber nicht so, auf anderen plätzen kenne ich es auch so das man seine rasenabfälle auf einen Hänger macht oder einer bereitgetellten fläche ich habe nach vertragsunterschrift stunden später zur antwort bekommen ich solle mir einen komposter hinstellen.

der nachbar besteht darauf die beiden pforte zu nutzen . was ich nicht möchte . es steht nur ein container zur verfügung der für müll ist . leider und das alles macht es mir sehr schwer mich da wohl zu fühlen

am 9. Juni 2015 um 14:41

Also das mit dem Abfall ist so ne Sache. Offen bleibt noch die Frage, wo der Campingplatz ist.

Das andere mit der Pforte sehe ich eher als kleinkariert und schaedlich fuer die gute Nachbarschaft an.

Ein anderer Campingplatz waere bzgl. der Pforte keine Loesung, das DU ES JA NICHT willst.Somit findet dieses Problem immer wieder den Weg zu Dir. Egal auf welchem Platz.

Vielleicht waere die Loesung, das Camping aufzugeben ne Sache. Ich kenne keinen CampingNachbarn der nicht gessellig und einlenkend waere. Du hast es ja schon vorgegeben, das DU NICHT WILLST.

Vielleicht mal eine Runde zuruecklehnen, durchatmen und darueber nachdenken. Vielleicht gibt es solche Situationen ja oefters um Dich herum.

Gruss

Andreas

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 14:52

danke für deine meinung, aber es gibt viele campingplätze wo jeder seine eigene parzelle hat, und es wäre für mich auch ok gewesen wenn man es uns vorher gesgat hätte denn dann hätte ich einen anderen campingplatz gewählt. ich bin kein einzelgänger und komme mit jedem klar ich möchte nur das man einen richtig aufklärt und nicht das einem der nachbar gleich an den kopf knallt die tür bleibt offen.

Du hast einen Vertrag geschlossen und wirst dich IMO daran halten müssen, es sei denn, dass du nachweisen kannst, dass du vorsätzlich getäuscht wurdest, was ich hier aber nicht erkennen kann.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Juni 2015 um 17:19:22 Uhr:

Du hast einen Vertrag geschlossen und wirst dich IMO daran halten müssen, es sei denn, dass du nachweisen kannst, dass du vorsätzlich getäuscht wurdest, was ich hier aber nicht erkennen kann.

Ich schon, da die alleinige und übliche Nutzung der Parzelle nicht gewährleistet ist!

Außer es steht im Vertrag: Der Nachbar geht über ein Türchen .......

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 17:38

ja genauso sehe ich die sache auch lodo er hätte es uns sagen müssen. ich kann nur leider im internet nichts finden ob ich meinen vertrag widerrufen kann. ich pachte ja die parzelle für mich und nicht für meinen nachbarn.

im vertrag steht es nicht drin, nur das ich eine außerordendliches kündigungsrecht habe und er auch wenn wir uns was zu schulden kommen lassen

am 9. Juni 2015 um 20:08

Ihr habt ein Sonderkuendigungsrecht wenn IHR euch was zu Schulden kommen lässt?

Mal abgesehen, dass dies so bestimmt nicht richtigzustellen,dann hättet Ihr das Abfallproblem ja schnell gelöst.

Einfach liegen lassen und Ihr koenen sonderkuendigen.

Merkt Ihr was?

am 9. Juni 2015 um 20:10

ein solcher vertrag kann eigentlich widerufen werden, probieren kannst du es aber mit zeugen.

am 9. Juni 2015 um 20:48

Such doch morgen direkt das Gespräch.

Vorher schaust du ob irgendwo steht, daß du einem Wegerecht schriftl. zugestimmt hast.

Lenkt der Verpächter nicht ein, dann erzählst du ihm wie das in Zukunft abgeht.

Ist dem nicht so, machst du das Tor zu.

Der Verpächter ist Gewerbetreibender und du Privatperson.

Der möchte sicherlich keinen Rechststreit, der in der Regel für die Privatpersonen entschieden wird.

Das fängt schon an das dieser bestimmt keine Rechtschutzversicherung fürs Gewerbe hat. Viel zu teuer oder hohe Selbstbeteiligung.

Du dagegen private Rechtschutzversicherung für 69€/Jahr.

Wenn deine Schilderungen stimmig sind, dann passt ihr nicht zusammen.

Dein Verpächter tickt anders wie du, und dadurch wird es sowieso immerwider zu reibereien kommen.

Ich möchte auch nicht meinen Grünschnitt im Kofferraum transportieren oder im Bikini im Garten liegen, und Feinripplothar stiefelt alle 2 Minuten durch das Tor.

Wenn das Grundstück schon so verlottert war, hätte man direkt gehen sollen.

Ein solider niveauvoller Platzbetreiber pflegt seine Parzellen auch ohne Pächter.;)

Auf keinen Fall die Pacht zahlen. Dann muss der sowieso nach spätestens 2 monaten dir kündigen.

Ist kein feiner Tip, aber dann soll der Gewerbetreibende erfahrene Verpächter auch auf die "Feinheiten", in diesem Fall die "Beeinträchtigungen" aufzählen.

 

 

 

 

 

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 9. Juni 2015 um 22:48:38 Uhr:

 

Ich möchte auch nicht ... im Bikini im Garten liegen, und Feinripplothar stiefelt alle 2 Minuten durch das Tor.

;);););)

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