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Dauer bis Reparaturfreigabe

Themenstarteram 10. Januar 2024 um 20:24

Ich habe -glücklicherweise- schon ewig keine Erfahrungen mit Unfällen und Versicherungsabwicklung gehabt... Nach meinem Gefühl dauert das einfach ewig und nervt mich grad kollosal im Hinblick auf die weitere Zeit.

Zur Sache: ich hatte am 30.12.2023 einen Wildschaden, also Teilkasko. Wildschadenbescheinigung der Polizei liegt vor und wurde umgehend mit der Schadensmeldung online bei der Versicherung (WGV) eingereicht. Auto noch am Schadentag in Vertragswerkstatt eingestellt. Okay, Silvester / Neujahr und hoppeliger Jahresstart gibt etwas Hindernis.

Autohaus kommuniziert mit Versicherung, die geben nur mangelhafte Infos an ein Sachverständigenbüro weiter, das hat dann nach mehreren klärenden Telefonaten gestern endlich das Fahrzeug begutachtet.

Gutachten dauert aber ca. 2 Wochen (!), dann an Versicherung und die brauchen noch 2-3 Tage bis die Reparaturfreigabe erteilt wird. Das wird dann so 3,5 Wochen nach Schadeneintritt sein. Dann nochmal mind. 1,5 Wochen Reparatur, falls alle Teile verfügbar. Reparaturumfang: Windschutzscheibe, Scheibenrahmen, Dach. Dazu intensive Innenraumreinigung. Erste Schätzung über 10 T€. Auto ist 9 Mon. alt, Totalschaden eher unwahrscheinlich.

5-6 Wochen - Ist das ein üblicher Zeitrahmen heutzutage?

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4 Antworten

Wenn dein Kasko-Bereich eine Neuwertentschädigung in den ersten 2-3 Jahren beinhaltet, wird die Kasko das schon regulieren. Unfallersatzwagen gibt es in der Kasko nur auf Kulanz der Versicherung, wenn der Vertrag ohne Werkstattbindung ist und man in der Partnerwerkstatt reparieren lassen würde. Das kann auch die Markenwerkstatt sein. Am besten bei der Versicherung nachfragen.

Die Zeitspanne kann auch länger ausfallen. Die Versicherungen lassen inszwischen selbst die im Kaskobereich selbst vom Versicherer beauftragten Schadengutachten bei den Streichorganisationen auf Kürzungsmöglichkeiten durchlaufen. Das verzögert halt alles.

EIn Interimsfahrzeug wäre ggf. nach Weiterverkauf die billigere Alternative zum Unfallersatzfahrzeug von der Werkstatt.

Wir hatten mit unseren Fahrzeugen schon zweimal Wildunfälle und nie ein Problem mit der Schadensabwicklung.

Fahrzeug zur Werkstatt bringen, den Schaden an die Werkstatt abtreten und mit Leihfahrzeug weiterfahren, das alles ging in einem Aufwasch.

Wie lange wir auf unsere Fahrzeug warten mußten und mit dem Leihfahrzeug gefahren sind, keine Ahnung.

MfG kheinz

Derjenige der das Auto verleiht bekommt auf jeden Fall sein Geld.

Ich bn auch bei der WGV und hatte einen Wildschaden am 02.12.23

Am 05.12.23 war der Gutachter da, das Gutachten datiert vom 07.12.23

Nach ein paar Tagen Bedenkzeit habe ich der WGV mitgeteilt, daß ich fiktiv abrechnen will.

Obwohl dann die Feiertage/Weihnachten kamen, war das Geld am 27.12.23 ohne Rückfragen etc. auf meinem Konto.

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