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Daten im Kaufvertrag passen nicht zum KFZ-Brief

Themenstarteram 1. Mai 2018 um 16:30

Hallo,

ich habe vor ca. 3 Wochen ein KFZ bei einem bekannten Autohaus erworben, dieses wurde gestern zu mir nach Hause geliefert. Heute stelle ich fest, das die Angaben im Kaufvetrag zu den im KFZ-Schein und Brief nicht passen, ich habe ein Auto mit 150 PS lt. Kaufvertrag gekauft es wurde ein Auto mit 125 PS geliefert,

2. ist vielleicht nicht ganz so entscheidend, das Datum der 1. Zulassung im KFZ-Brief stimmt nicht mit dem Datum der 1. Zulassung im Kaufvertrag überein ( handelt sich um 9 Tage unterschied).

Fahrzeug-Ident.Nr. stimmen im Kaufvertrag und im KFZ-Brief bzw. Schein überein.

Es handelt sich um Fahrzeug mit Tageszulassung.

Da heute Feiertag ist, konnte ich den Händler noch nicht kontaktieren, aber vielleicht wäre es richtig und wichtig sich im voraus zu informieren wie man sich verhalten sollte.

Hat jemand Erfahrung mit sowas und kann mir Tips geben?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 1. Mai 2018 um 18:38:05 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. Mai 2018 um 18:35:59 Uhr:

Stimmt denn wenigstens die VIN in beiden Dokumenten überein?

Es gibt keine "VIN". Die FIN stimmt überein, hat er doch oben geschrieben. Ich habe da so den Eindruck, da wurde einiges "verwechselt". Sofort zum Händler und reklmieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Das eine ist die englische, das andere die deutsche Bezeichnung. So wie einer reklmieren schreibt und der andere reklamieren. Jeder so, wie er gerne möchte.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Mai 2018 um 18:48:25 Uhr:

 

Das eine ist die englische, das andere die deutsche Bezeichnung. So wie einer reklmieren schreibt und der andere reklamieren. Jeder so, wie er gerne möchte.

Die Amtssprache ist noch deutsch, daher FIN. Aber danke für den Hinweis auf den Schreibfehler.

Zum Thema: für mich ist der Kaufvertrag bindend, weicht der gelieferte Gegenstand derart ab, dürfte der Vertrag nichtig sein. Lediglich bei der Bestellung von Neuwagen kann es die Klausel geben, daß der Hersteller die Ausstattung ändern darf ,ohne den Kunden zu fragen. Ist mir einmal passiert, da wurde aber der Preis entsprechend reduziert.

einzelne und eher unbedeutende Ausstattungsdetails können etwas abweichen (steht auch immer im KV drin), eine deutliche Abweichung der Motorleistung nach unten muss der Kunde mit Sicherheit aber nicht hinnehmen.

Er hat schließlich für die zugesicherte Motorleistung bezahlt!

Sowas hör ich allerdings auch zum ersten Mal.

Wirklich sicher, dass keine Verwechslung kw/PS vorliegt?

KV posten!

am 1. Mai 2018 um 18:41

Schon seltsam das ganze. Das müsste doch dann ein kleinerer Motor sein? Andere Ausstattung? Oder ist das so ein Turbo-Gedöns, das es mit 125 und 150 PS gibt?

Bei mir stand im Angebot "höhenverstellbares Fahrwerk". Allerdings stand auch darunter: "Änderungen und Fehler vobehalten"

Hier ist´s ja nun der Kaufvertrag, also doch verbindlicher.

Ich würde mir einen kostenlosen Kundendienst und Winterreifen rausschlagen und es dabei belassen (außer die 150 PS Variante kostet laut Liste noch deutlich mehr). Für den Fall, dass der Händler selbst den Vertrag rückgängig machen will, besser wie beschrieben nicht damit rumfahren bevor das geklärt ist.

@TE:

Hast du denn schon geschaut, ob es überhaupt eine 150 PS Version gibt?

@TE

Du scheinst ja das Fzg. blind gekauft zu haben. Wolltest Du denn 150PS haben und bist dadurch auf das Angebot gestoßen? Also wenn Du 150ps haben wolltest und im KV die 150PS angegeben sind, dann kann Dir nicht ein 125PS Wagen geliefert werden.

Im KV steht 150PS und in den Fahrzeugpapieren stehen jetzt 92 kw oder stehen da 125. Dann wären es 170ps.

Gruß M

Spätestens beim Wiederverkauf wird man sich über die niedrigere Leistung ärgern, ich würde mich möglichst nicht darauf einlassen. Beseitigung durch ein Chiptuning, falls der Händler es vorschlagen sollte, würde ich auch nicht akzeptieren, da dann ja die Möglichkeit der Leistungssteigerung der 150PS Variante nicht gegeben ist und halt Thema Wiederverkauf, nicht jeder mag ein Chiptuning.

Wenn dem so sein sollte, dann würde ich wandeln, man wird sich immer über die fehlenden 25PS ärgern. Bei so kurzen Anmeldungen kann man glaube ich den zweiten Halter aus den Papieren streichen lassen, so dass das Fahrzeug dann immer noch als mit 1 Vorbesitzer gilt, also ein schlechtes Gewissen (welches der Händler eventuell auch nicht hat, wenn es bewusst war), muss man nicht haben.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 1. Mai 2018 um 21:01:09 Uhr:

Bei so kurzen Anmeldungen kann man glaube ich den zweiten Halter aus den Papieren streichen lassen, so dass das Fahrzeug dann immer noch als mit 1 Vorbesitzer gilt,

Das geht definitiv nicht. Am Zulassungstag kann man die Zulassung noch zurücknehmen,einen Tag später nur noch außer Betrieb setzen. Aber das ist Problem des Händlers. Im KV wird ein 150 PS Wagen verkauft, 125 PS werden geliefert.

Keinen Meter mit fahren und der Händler kann den wieder abholen, Steuer und Versicherung kann er dann auch gleich überweisen.

Gruß Martin

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Mai 2018 um 22:07:30 Uhr:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 1. Mai 2018 um 21:01:09 Uhr:

Bei so kurzen Anmeldungen kann man glaube ich den zweiten Halter aus den Papieren streichen lassen, so dass das Fahrzeug dann immer noch als mit 1 Vorbesitzer gilt,

Das geht definitiv nicht. Am Zulassungstag kann man die Zulassung noch zurücknehmen,einen Tag später nur noch außer Betrieb setzen.

Das geht definitiv. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine bestimmte Frist wie behauptet "am Zulassungstag" oder sonstige andere Fristen sind nirgends gesetzlich geregelt...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 2. Mai 2018 um 00:47:06 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Mai 2018 um 22:07:30 Uhr:

 

Das geht definitiv.

Da wäre ich jetzt mal interessiert,welche Zulassungsstelle das praktiziert. Gib mir mal einen Tip.

 

Gruß M

Es geht wohl um einen Astra K 1.4. Den gibt es in der Tat mit 125 PS, Motorcode B14XFL, und mit 150 PS, Motorcode B14XFT.

Zitat:

@hydrou schrieb am 2. Mai 2018 um 06:59:21 Uhr:

Es geht wohl um einen Astra K 1.4. Den gibt es in der Tat mit 125 PS, Motorcode B14XFL, und mit 150 PS, Motorcode B14XFT.

Dann würde ich den zurück geben,bzw man müsste mir schon ordentlich beim Preis entgegen kommen

Da der TE ja keine Probefahrt gemacht haben wird, vermisst er die fehlende Leistung evtl nicht.

Gruß M

Themenstarteram 2. Mai 2018 um 7:15

Zitat:

@hydrou schrieb am 2. Mai 2018 um 06:59:21 Uhr:

Es geht wohl um einen Astra K 1.4. Den gibt es in der Tat mit 125 PS, Motorcode B14XFL, und mit 150 PS, Motorcode B14XFT.

Allerdings, es ist ein Opel Astra K Sportstourer, den gibt es mit 125 PS und mit 150 PS.

Und ja ich bin mir sicher im KV steht beides drin PS und KW.

Aber dein Motorcode scheint nicht zu stimmen, oder meine CO Bescheinigung ist falsch, Motorcode ist bei mir

B14XFT und 92 KW stehen dabei.

1. Gespräch mit dem FOH geführt, er war sehr freundlich und wirkte glaubhaft entsetzt, hat gleich nachgefragt was ich mir so vorstellen würde, Antwort von mir, ein Auto mit 150 PS. Er muss sich jetzt erstmal mit seinen Chefs besprechen, bin gespannt.

Achso, vorher noch die Rechtsberatung vom ADAC angerufen, der sagte ganz klar, die müssen nachbessern,

oder Preis nachlassen, wieviel, müsste man ermitteln.

Da sieht man mal wieder, wie ausgiebig sich AutoVerkäufer mit dem was sie tun auseinander setzen.

Gab's vermutlich wieder mehrere beteiligte Autohaus Angestellte. Einer der die Anzeige erstellt,einer der das Auto verkauft,einer der das Auto ausliefert.

Irgendeinem hätte ja mal auffallen dürfen,das im KV 110 kW/ 150 PS stehen und in der Zulassungsbescheinigung 92 kW.

Aber mit der Unterschrift des Käufers unter dem KV, ist es für die meisten Verkäufer erledigt.

Gruß m

Lt. Google stimmt der Motorcode jedoch. Kann es sich um einen Fehler in den Papieren handeln? Kann man es vielleicht anhand des Turbos sehen, welcher Motor drin ist? Ansonsten soll der Händler mal am Motor gucken, welcher verbaut ist.

 

Gib nal deine Schlüsselnummern bei einem Internet-Teiledealer ein, dann wird dir angezeigt, welcher Motor nach Schlüsselnummer verbaut ist.

Also der B14XFT ist eigentlich der Motor mit 150PS.

Welche VMax steht denn in den Papieren? 205 oder 215?

@TE

Guck mal ins COC was da steht und ob es das richtige zu Deinem Fahrzeug ist.

Evtl ist es ein Import gewesen und bei der ersten Registrierung in Deutschland wurde ein falscher Typ durch die ZulassungsStelle ermittelt worden.

Im COC steht ebenfalls die FIN (VIN), wenn dort 110kW stehen,sind die Dokumente wohl falsch.

Gruß m

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