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Darf ich am Steuer ein Walkie-Talkie / Funkgerät bedienen?

Themenstarteram 1. August 2020 um 19:37

servus ich würde gerne wissen ob ich am steuer ein funkgerät bedienen / in der hand halten darf. ich fahre nämlich oft zusammen mit einem weiteren fahrzeug längere strecken und da ist es einfacher mit einem walkytalky zu kommunizieren als jedes Mal anzurufen. eigentlich sollte es ja erlaubt seinda ja auch lkw und bußfahrer ständig so ein teil benutzen.

 

Beste Antwort im Thema

Währenddessen in Deutschland: Immer mehr Neuwagenkäufer touchen sich im 100%-Blindflug durch die Menüs ihrer knopflosen KFZ ;)

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am 2. August 2020 um 8:08

Die Aussage von zille1976 „Die Antwortet lautet: Walkie Talkies benutzen ist verboten.“ ist falsch. Es ist nur dann verboten, wenn ich dazu ein Gerät in die Hand nehmen muss. Mit Fernbedienung, Headset etc. ist die Benutzung erlaubt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. August 2020 um 10:08:36 Uhr:

Die Aussage von zille1976 „Die Antwortet lautet: Walkie Talkies benutzen ist verboten.“ ist falsch. Es ist nur dann verboten, wenn ich dazu ein Gerät in die Hand nehmen muss. Mit Fernbedienung, Headset etc. ist die Benutzung erlaubt.

Aber genau das hat der TE gefragt.

Und Zille1976 wird hier angemacht, weil er die Frage korrekt beantwortet hat.

Dass eine Bedienung mit Freisprechanlage, Headset oder wasweißichnoch erlaubt ist, kann ja sein. War aber nicht gefragt.

Zille hat von der Beantwortung der Frage immer weiter abgelenkt, bis er plötzlich wieder auf den Wortlaut der Ausgangsfrage gesprungen ist.

Sein Hinweis auf einen Bericht im Handelsblatt war der erste Querschläger, nachher hat er die Aussagen aus der korrekt zitieren Regelung ins Gegenteil verdreht und sich dabei einer unflätigen Sprache bedient. Dafür ist er angemacht worden.

Genau genommen waren ja zwei Fragen gestellt: darf man das Gerät bedienen? Antwort: ja, wenn man nicht stark davon abgelenkt wird. Darf man es aufnehmen? Antwort: nein.

Nicht gestellt, aber wahrscheinlich gemeint war die Frage: "darf man ein Walkie-Talkie als Führer eines Kfz während der Fahrt benutzen?" Darauf hat Zille unzutreffend mit "nein" geantwortet. Die richtige Antwort lautet nämlich: ja, wenn man § 23 Ia) StVO beachtet. Man darf das Gerät nicht in aufnehmen und halten, außerdem darf man sich davon nicht stark ablenken lassen.

Verboten ist nicht die Nutzung von Walkie-Talkie als solche, sondern... Ach, noch einmal muss es wirklich nicht wiederholt werden.

Ein nicht aufnehmen kommt einer nicht benutzung gleich. Oder wie benutzt du ein walkie talkie? Drückst du mit nem Stock auf den Knopf zum sprechen?

am 2. August 2020 um 15:07

Hach jeh. Hab ich mich tatsächlich mal undeutlich ausgedrückt. Asche auf mein Haupt. Im Gegensatz zu 99% der anderen User kann ich gut damit leben auch mal einen Fehler zuzugeben.

Gehts dir jetzt besser? Scheinst ja sehr auf mich fixiert zu sein, so oft wie die meinen Namen nennst :)

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 2. August 2020 um 17:07:46 Uhr:

Ein nicht aufnehmen kommt einer nicht benutzung gleich. Oder wie benutzt du ein walkie talkie? Drückst du mit nem Stock auf den Knopf zum sprechen?

Zum Beispiel mit einem Headset oder einer Freisprecheinrichtung. Es geht ja darum, nichts in der Hand zu halten, einen fest installierten Knopf darf ich drücken.

Aber benutzen nicht manche Automagzine solche Dinger zum kommunizieren wenn sie mit mehreren Autos unterwegs sind?

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen: Die Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums (der alle Bundesländer auch folgen) beruht auf der Tatsache, dass die Hersteller für viele Arten vom Funkanlagen regelkonforme Freisprechanlagen nicht, noch nicht oder noch nicht in der erforderlichen Stückzahl liefern können. Dies betrifft sowohl fest eingebaute CB., Amateur-, Betriebs-, BOS-Funkgeräte - als auch die portablen Handgeräte in den gleichen Frequenzbereichen.

De facto besteht also für alle Arten von Funkanwendungen eine zeitlich befristete Duldung der Nutzung, soweit es sich nicht um Mobilfunk im öffentlichen Netz (Handy) handelt. Davon ist auch das In-der-Hand-halten des gesamten Gerätes umfasst.

Davon ab gibt es für "anständige" Walkie-Talkies (ich gehe jetzt mal von PMR446-Handgeräten aus, ein CB-Walkie-Talkie wäre im Fahrzeuginnenraum allein aufgrund der Antennenlänge eher unpraktikabel) sowohl externe Mikrofone als auch Headsets, oft ist auch die Sprachsendesteuerung (VOX-PTT) bereits eingebaut.

Der Fachhandel bringt aktuell wöchentlich diesbezüglich Neuentwicklungen, aktuell Bluetooth-Adapter mit Kenwood-Gerätestecker und Vox-Funktion - da tut sich jetzt was.

Und zurück zur Eingangsfrage: Noch darfst du.

am 10. August 2020 um 10:52

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 10. August 2020 um 12:47:43 Uhr:

Und zurück zur Eingangsfrage: Noch darfst du.

Ich würde es anders formulieren: Seit dem 01.07.2020 darf er es nicht mehr. Es mag lediglich bei Verstößen derzeit noch nicht geahndet werden, wobei ich selbst nicht bestätigen kann, dass das in allen Bundesländern einheitlich so ist.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 10. August 2020 um 12:47:43 Uhr:

De facto besteht also für alle Arten von Funkanwendungen eine zeitlich befristete Duldung der Nutzung, soweit es sich nicht um Mobilfunk im öffentlichen Netz (Handy) handelt. Davon ist auch das In-der-Hand-halten des gesamten Gerätes umfasst.

Das Verkehrsministerium hat die Bundesländer lediglich gebeten, derartige Verstöße nicht zu ahnden. Die Entscheidung darüber trifft jedes Bundesland eigenständig und ist keinesfalls definitiv so.

Laut BGL haben alle Bundesländer bestätigt.

Zitat:

@Satansohn schrieb am 2. August 2020 um 03:13:24 Uhr:

Dann soll der Gesetzgeber aber auch nicht meckern, wenn die Internetverbindung so lahm ist, weil wir gezwungen sind, so viel Traffic zu produzieren.

Ich sehe ihn direkt vor mir, diesen Gesetzgeber, wie er sich beim streamen seiner Lieblingssoap über die langsame Verbindung ärgert.

Tja, selbst Schuld, hättest Du mal Satansohn sein Walkie-Talkie erlaubt.

am 18. August 2020 um 7:47

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 13. August 2020 um 12:05:42 Uhr:

Laut BGL haben alle Bundesländer bestätigt.

Vorhin gelesen: In Hessen gilt das nicht.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bestätigt die Aussetzung der Anwendung von § 23 Abs. 1a StVO (Handyverbot) bis zum 31. Januar 2021. Seit dem 1. Juli ist auch für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die Benutzung einer Freisprecheinrichtung oder eines Headsets erforderlich. Der RTA hat deshalb u.a. wegen der aktuellen COVID-19-Pandemie den Verkehrsausschuss des deutschen Bundesrates auch auf Initiative des Vorstands des DARC e.V. nochmals gebeten, eine Verlängerung der Übergangsfrist zumindest bis zum 30. Juni 2021 in die StVO aufzunehmen.

Diese Bitte hatte Bayern als erstes Bundesland bereits positiv unterstützt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun in einem Schreiben vom 19. Juni 2020 alle Bundesländer darum gebeten, bis einschließlich 31. Januar 2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des seit 1. Juli 2020 geltenden Verbots abzusehen. Die Polizeihoheit liegt bei den einzelnen Bundesländern. In wie weit es dort Kontrollen und Bußgelder geben wird, hängt also von jedem Bundesland ab.

Unter Bezugnahme auf das Schreiben des RTA vom 14. Juni 2020 und des BMVI teilte als erstes Bundesland Hessen über Herrn Staatsminister Al-Wazir, dem RTA Vorsitzenden, Christian Entsfellner u.a. folgendes mit: „In Hessen liegt die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung des vorgenannten Verbots beim hessischen Innenministerium. Das hessische Innenministerium hat am 22.06.2020 einen entsprechenden Erlass an die nachgeordneten Kontrollbehörden herausgegeben“. In Hessen wird danach bis einschließlich 31. Januar 2021 von einer Kontrolle des Verbotes in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten abgesehen.

Quelle: https://www.anwaelte-giessen.de/.../

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