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Auto abgemeldet - hilfe ich weiß nicht vorhin damit

Themenstarteram 22. September 2016 um 17:44

Guten Abend allerseits, kurzfristig musste ich mir ein neues Auto kaufen. Heute habe ich mein altes Auto abgemeldet und das neue Auto angemeldet. Hierfür habe ich mein altes Auto extra umgeparkt (Parkbucht in einer ruhigen eher abgelegenen Wohnsiedlung), die Kennzeichen abgenommen und die Spiegel eingeklappt.

Nun sagte mir ein Bekannter, dass das nicht erlaubt sei da ein abgemeldetes Auto nur auf einem Privatgrundstück stehen darf. Genau das ist mein Problem. Ich besitze kein Privatgrund und kenne auch niemanden bei dem ich das Auto auf die schnelle unterbringen könnte.

Eigentlich habe ich geplant am Wochenende Bilder vom Auto zu machen und dieses im Internet zu inserieren so dass es in 1-2 Wochen verkauft ist. Der momentane Parkplatz fehlt niemandem da mehr als genügend Parkplätze vorhanden sind. Dafür steht das Auto auch sehr offensichtlich.

Im Keller habe ich noch meine alten Kennzeichen die allerdings aus einem anderen Landkreis stammen und die Kennzeichen wurden natürlich schon ungültig gemacht. Ich weiß nicht ob das etwas bringt oder noch eher auffällt und das Strafmaß verschlimmert. :(

Ich weiß jetzt nicht was ich mit dem Auto tun soll. Ich möchte nur keine Anzeige riskieren. :(

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Also wir wollen heute ein abgemeldetes Auto kaufen (steht schon ein Monat abgemeldet) das ding hat keine nummernschilder, wie können wir das ding zur Zullassungsstelle oder nach Hause fahren??

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abgemeldetes auto kaufen -wie?' überführt.]

am 26. Juli 2010 um 11:25

Kurzzeitkennzeichen besorgen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abgemeldetes auto kaufen -wie?' überführt.]

Wo bekommt man es und was kostet es.. Also wir haben auch keine Versicherung oder so.. Und Auto auch nciht angemeldet..

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abgemeldetes auto kaufen -wie?' überführt.]

kosten unterscheiden sich erheblich.

im grunde kannst du zu jeder versicherung gehen, die du möchtest..

willst du das auto gleich anschließend versichern? (vorausgesetzt du befindest es für gut und kaufst es auch)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abgemeldetes auto kaufen -wie?' überführt.]

Also wir waren schon da und wollen das auto kaufen. Wie gesagt auto ist abgemeldet, keine Versicherung usw. Und wir haben einfach keine Ahnung wie man das jetzt alles anstellt.. :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abgemeldetes auto kaufen -wie?' überführt.]

Bei einer Versicherung deiner Wahl eine Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen einholen

zur Zulassungsstelle deiner Wahl fahren und ein Kurzzeitkennzeichen verlangen

Kennzeichen prägen lassen

zahlen

mit den Kennzeichen das Auto abholen sind maximal 5 Tage lang gültig

neue EVB besorgen, am besten beim gleichen Versicherer, dann wird i.d.R. die Versicherungsgebühr der Kurzzeitkennzeichen verrechnet

KFZ ordentlich zulassen

Alternativ:

Wagen kaufen

mit Papieren und einer "normalen" EVB zur Zulassungsstelle gehen

Anmelden

Kennzeichen prägen lassen

Fahrzeug mit neuen Kennzeichen abholen

http://www.ruv.de/.../4_checklistekfz-zulassung.jsp

http://www.kfz-zulassungsstellen.net/service/kosten

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abgemeldetes auto kaufen -wie?' überführt.]

am 26. Juli 2010 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von johny123

Also wir wollen heute ein abgemeldetes Auto kaufen (steht schon ein Monat abgemeldet) das ding hat keine nummernschilder, wie können wir das ding zur Zullassungsstelle oder nach Hause fahren??

Hallo,

hast du das Auto denn mal Probe gefahren? Wenn ja würde ich es einfach Zulassen, musst es ja nicht zur Zulassungsstelle bringen um es zuzulassen, die Papiere reichen.

Wenn nein: bitte erst die Probefahrt machen, bedenke aber die Kosten (Versicherungsschutz, Kennzeichen machen lassen (was auch ein paar Euro kostet, hier ist es recht teuer)).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abgemeldetes auto kaufen -wie?' überführt.]

am 23. Mai 2011 um 8:40

Hallo meine freundin will ihr auto abmelden und die versicherung auch darf das auto den für 1,2 wochen ohne versicherung und abgemeldet auf der strasse stehen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Darf ein abgemeldetes auto ohne versicherung für kurze zeit aurf der strasse stehen?' überführt.]

Auf keinen Fall. Wirst du erwischt kostet es erst Bussgeld, dann wird der Wagen abgeholt und ab dann wirds richtig teuer. Miete für die Zeit eine Garage, stell den Wagen auf ein Privatgrundstück oder lass ihn angemeldet. Den Ärger ist es nicht wert.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Darf ein abgemeldetes auto ohne versicherung für kurze zeit aurf der strasse stehen?' überführt.]

Man kann es wie Torian sehen, oder etwas lockerer :D.

Hängt auch vom Wohnort ab.

Hier in Essen steht ein abgemeldeter Wagen so 3 - 5 Tage, bevor er einen roten Aufkleber bekommt.Wenn der Aufkleber dran ist, hast du noch 7 Tage bis Zwangsmassnahmen eingeleitet werden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Darf ein abgemeldetes auto ohne versicherung für kurze zeit aurf der strasse stehen?' überführt.]

...genau. Es wird davon ausgegangen, daß von einem Fahrzeug immer eine (Betriebs-) gefahr ausgeht. Auch wenn es nicht in Betrieb ist, steht es auf öffentlich zugänglichen Grund.

Also könnte es theoretisch jemanden gefährden...wie auch immer.

Die Probleme, die du mit einem nicht versicherten Fahrzeug bekommen kannst, wiegen wirklich die (kleine) Versicherungsprämie nicht auf...

Gruß

Jeanskäfer

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Darf ein abgemeldetes auto ohne versicherung für kurze zeit aurf der strasse stehen?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hier in Essen steht ein abgemeldeter Wagen so 3 - 5 Tage, bevor er einen roten Aufkleber bekommt.

Hängt wohl eher davon ab, wann das Ordnungsamt den Wagen sieht. Kann erst nach 3-5 Tagen sein, kann aber auch schon nach 10min. sein.

Das mit 10min. ist mir passiert. Ich hatte den Wagen abgemeldet, bin mit entstempelten Kennzeichen nach Hause gefahren und musste allerdings die Garage noch etwas umräumen, bevor der Wagen da rein konnte. Ich habe das Auto also vor unserer Tür stehen lassen, habe allerdings dummerweise die Kennzeichen schon abgemacht und mit in die Garage genommen. Nach ca. 10min. komme ich raus, will das Auto holen ud habe schon einen Aufkleber dran gehabt....

Eine Woche später kam auch zusätzlich noch ein Brief. Ich habe dann die Abmeldebescheinigung kopiert und hingeschickt, kurz schriftlich erläutert, wie es dazu kam und der Fall war erledigt.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Darf ein abgemeldetes auto ohne versicherung für kurze zeit aurf der strasse stehen?' überführt.]

am 23. Mai 2011 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von Jeanskaefer

...genau. Es wird davon ausgegangen, daß von einem Fahrzeug immer eine (Betriebs-) gefahr ausgeht. Auch wenn es nicht in Betrieb ist, steht es auf öffentlich zugänglichen Grund.

Also könnte es theoretisch jemanden gefährden...wie auch immer.

Z.B. könnte Flüssigkeit auslaufen, das Teil fängt an zu brennen oder oder oder...

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Darf ein abgemeldetes auto ohne versicherung für kurze zeit aurf der strasse stehen?' überführt.]

grundsätzlich gibts natürlich keine regelung ohne ausnahme ;)

zuerst mal das "normale":

ein abgemeldetes fahrzeug darf nicht im öffentlichen verkehrsraum stehen. jetzt sollte man nur noch beachten das die eigene hauseinfahrt AUCH dazu gehört. also auto in die eigene hofeinfahrt die NICHT umfriedet ist abstellen ist rein rechtlich auch net drinne. nur wirds vielleicht den einen oder anderen ordnungsbeamten nicht interesieren.

und jetzt die "ausnahme":

ich habe z.b. eine ausnahme genemigung vom lokalen ordnungsmat das ich "abgemeldete" fahrzeuge auf die strasse stellen darf. bzw sind die nicht abgemeldet sondern haben nur kein nummernschild -> stichwort 07er zulassung. auch können händler (deren grundstück in vielen fällen auch zum öffentlichen verkehrsraum gehören) sowas beantragen. die frage is eben nur nach dem sinn und ob sich diese ausnahme genemigung finanziell lohnt (das kost auch n bissle mehr als 10er)....

so mein tip:

sollte es wirklich nur um eine oder 2 wochen handeln: frag deinen chef einfach mal ganz nett ob man die kisten auf einem firmenparkplatz der umfriedet ist abstellen kann. oder in ein parkhaus stellen (hier aber mit nummernschildern) und dann halt die zeit gebühren bezahlen....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Darf ein abgemeldetes auto ohne versicherung für kurze zeit aurf der strasse stehen?' überführt.]

Zitat:

@milliway42 schrieb am 23. Mai 2011 um 20:42:06 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von Jeanskaefer

...genau. Es wird davon ausgegangen, daß von einem Fahrzeug immer eine (Betriebs-) gefahr ausgeht. Auch wenn es nicht in Betrieb ist, steht es auf öffentlich zugänglichen Grund.

Also könnte es theoretisch jemanden gefährden...wie auch immer.

Z.B. könnte Flüssigkeit auslaufen, das Teil fängt an zu brennen oder oder oder...

Da muss der Nachbar schon seine Kippe in die Pfütze werfen nachdem er den Kraftstofftank angebort hat, damit die Karre abbrennt ;D

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Darf ein abgemeldetes auto ohne versicherung für kurze zeit aurf der strasse stehen?' überführt.]

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